Hier hat schon mal einer gerechnet:
Quelle:
www.ehescheidung24.de
Autor:
RA J. Christoph Berndt
Kanzlei: Berndt, Schaar & Kollegen
http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/download.php?id=287&attachid=61
Der Artikel dazu:
http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/dsseldorfer_tabelle_2010-287.html
Viele Grüße
Ankor
P.S: bei mir bedeutet das eine Steigerung von 2 * 352 = 708 auf 2 * 398 = 796.
A.
Mal ne Zwischenfrage:
Inwieweit führt die Erhöhung des Freibetrags zu einer Erhöhung des unterhaltsrelevanten Einkommens?
Oder andersrum. Wenn durch die Erhöhung des KU der SB/BKB unterschritte nwird, was passiert dann? Muß der Unterhaltsschuldner dann mühselig abändern lassen. Wenn man durch ein evtl. höheres Netto noch ne Stufe höher müßte, wird gibt es dann mal wieder ein Auskunftsrecht, das außerhalb der 2-Jahrsfrist liegt?
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Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
>> Meines Erachtens sollte der Kindesunterhalt von Barunterhaltspflichtigen
>>ebenfalls steuerlich absetzbar sein. Da wäre vielen mit geholfen.das ist nicht zu Ende gedacht: Wie sollte man "normalen" (also nicht geschiedenen/getrennten) Familien dann erklären, dass sie die Kosten für ihre Kinder nicht steuerlich geltend machen können, solange sie unter einem Dach leben - aber sofort ab dem Tag, an dem sie sich scheiden lassen bzw. vom kinderbetreuenden Partner trennen?
So ist es zuende gedacht, ohne Umklappeffekte, präzise die Gerechtigkeitslücke füllend und entsprechend preiswert (weit unter einer Milliarde pro Jahr):
http://www.demokratieonline.de/modules/content/petition.php?PetID=390
Reicht aber nicht, wenn 1224 Petenten zuende denken, ein Ministerialbürokrat aber nicht.
Moin pappasorglos,
ich erinnere mich an ein Gerichtsverfahren vor Jahren: Da hat sich ein Vater "selbständig" gemacht mit einer Firma, deren Geschäftszweck es war, (seine eigenen) Kinder grosszuziehen und in diesem Kontext die dafür anfallenden Kosten steuerlich als Betriebsausgaben geltend zu machen. Begründung unter anderem sinngemäss: Würde ich Hühner oder Schweine züchten, könnte ich die Kosten für Stall, Futter und Tierarzt ja ebenfalls steuerlich geltend machen.
Nach meiner Erinnerung ist das Ganze unter anderem daran gescheitert, dass ihm - im Gegensatz zum Viehzüchter, der seine Viecher irgendwann mit Profit verkauft - "Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht" vorgehalten wurde, denn dass seine "Investitionen" ihre Kosten irgendwann wieder einspielen würden, konnte er nicht belegen. Wäre ja auch zu schön gewesen: Millionen anderer Eltern hätten ansonsten sicher gerne und sofort ebenfalls eine Firma zum Steuernsparen gegründet...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
so wie es aussieht, ist jemand mit einem Einkommen von 1500 Euro und zwei Kindern zwischen 12 und 17 dann bereits ein Mangelfall.
eskima
Moin,
ein steuerlich sinnvoller Weg wäre m. E. weiterhin nicht, Kindesunterhalt für Getrennte/Geschiedene steuerlich absetzbar zu machen, sondern ALLEN Eltern - unabhängig vom Familienstand - einfach die Steuerklasse 3 zu lassen bzw. zu geben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Familiensplitting wie in Frankreich.
Wenn ich mich richtig erinnere gibt es für jeden Unterhaltsberechtigten einen Freibetrag. Egal ob verheiratet oder nicht.
Aber kein Ehegattensplitting, landläufig Stk. 3 genannt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Na dann bezahl ich ja bald 38,00€ im Monat mehr Unterhalt. Ich werde jedenfalls keine Auskunft geben. In 2 Jahren können Sie sich melden. Was ich an Geld nicht überhabe gebe ich auch nicht aus. Heißt durch die Masse an Unterhaltszahlern die es nun mal gibt wird die Konjungtur nicht anziehen. Der einzige Trost ist das ich irgendwann wie alle anderen auch mit diesem KU durch bin/sind.
Der Staat nimmt mir 38 Euro mehr weg, gut, die kann man sich auch wiederholen 🙂 Bsp. möchte ich jetzt hier nicht darlegen.
Beste Grüße
Baerri
Ich weiss nicht ob schon ein Thread existiert.
Ich möchte keinen den Abend versauen oder das neue Jahr 2010 aber habt Ihr euch schon mal Gedanken gemacht über die neue Regierung?
Wir Väter sind wieder die Deppen der Nation.
Da der Kindesunterhalt vom Kinderfreibetrag ebhängt und dieser ja auf 8004 € steigen soll heisst das eine Erhöhung der jeweiligen Beträge in der DDT.
Die genauen Beträge kann uns dann bestimmt Frau Hahne nennen.
Danke Deutschland.
;( ;( :gunman: :gunman:
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
'n Abend
Ich weiss nicht ob schon ein Thread existiert.
Ja, >>hier<<.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Abend,
ob es hilft oder nicht, hier ein Link zu einer Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8403
Wer mag kann mitzeichnen.
Ich habe mich bereits an alle MdB der Parteien aus meinem Wahlkreis gewendet und dieses Problem aufgezeigt. Keiner der Herren wusste davon. Muss ja auch keiner wissen, denn schließlich hat der Staat ja durch die dadurch entstehenden Einsparungen bei den Sozialleistungen, die Mehrausgaben für die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits schon wieder raus.
Unterhaltspflichtige Elterteile finanzieren die Steuerentlastungen.
Das Medieninteresse geht gegen Null.
Viele Grüße
Wenn wir als Barunterhaltspflichtige mehr zahlen müssen dann werden wir das müssen... das Licht am Ende des Tunnels ist die Gewissheit irgendwann mal mit dem KU durch zu sein... denn der Staat hilft uns betimmt nicht :knockout:
Moin,
heute wurde abgestimmt und das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums mit 322 zu 246 Stimmen angenommen. Der Bundesrat soll auch noch seine Meinung sagen.
Die eingebrachten Änderungsvorschläge betrafen die Nichtanrechnung der KG-Erhöhung bei Bezug von ALG-2 und eine Änderung des Altersteilzeitgesetzes. In diesem Kontext zu vernachlässigen.
Detaillierte Informationen gibt es >hier<.
Auf meine obige auf den 10.11.2009 datierte E-Mail an das BMJ erhielt ich bis heute keine Antwort.
Die MdB's meines Wahkreises erhielten daher selbige E-Mail.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
Au man, wieder weniger in der Börse. 😡 😡
So langsam habe ich das Gefühl das die Sache mit Straßburg nur ein kurzzeitiges Ablenkungsmanöver war um dieses hier zu vertuschen.
MfG Dibaa
hi,
ich habe in meiner sache ein aktuelles urteil aus dem september diesen jahres (alterstufe 3, 120%). da sich zwischen september und januar weder bedarf noch leistungsfähigkeit ändern werden, werde ich im ernstfall natürlich mit eben dieser begründung auf abänderung klagen; der neu festgesetzte mindestbedarf ist ja jetzt schon gedeckt.
rufe mal zu einem brainstorming zu begründungs-, formulierungsideen auf.
danke,
nachtigall
at admin: falls hier nicht passend bitte in einen neuen thread verschieben, thx.
"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"
Wieso willst du ne Änderungsklage einreichen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi,
ähms, weil ich zu 120% des soontobe um 13% erhöhten mindestbedarf verpflichtet bin?!
ziel der abänderung wird sein, den %-satz dem derzeitigen betrag anzupassen.
greetz,
nachtigall
"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"
Auf deutsch wird das heißen wir die Barunterhaltspflichtigen bekommen wieder nette Post. Aber eine neue Auskunft über Einkommen gebe ich erst wieder in 2 jahren!!! 100%ig.
Wenn es aufgrund der Gesetzes zum Wirtschaftswachstum der Fall ist das wir mehr zahlen müssen, bin nur gespannt wann die erste reelle Tabelle vorhanden ist, also angepaßt wurde.
Wir können doch unser gesamtes Einkommen gleich dem Staat aushändigen und er teilt uns einen kleinen Brocken für Wohnen, NK, Essen und Kleidung zu. Den Rest erhält das Kind!!!! Bei 2000 Netto als Bsp. 700 wir und 1300 das Kind, was es natürlich auch kostet im Monat!!!! Klar ein Kind kostet nun mal 1300,00 im Monat... Darum haben Familien mit 3 Kindern auch mtl. Ausgaben für die 3 von 3900,00 mtl. ganz klar!!!!
Beste Grüße
aber für mich ist das ganze nur noch eine Abzahlung... eben noch 10 Jahre!!! Dann war es das
Wer Lust auf einen Zahlenfriedhof hat, kann sich ja die Gegenüberstellung der DT 2009 zu 2010 ansehen (>hier<, pdf).
*edit Jahreszahl korrigiert
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!