Moin Malachit,
DAS ist doch das eigentliche Unrecht. Dass Madame es in der Hand hat zu entscheiden, ob Du KU in Geld oder in Zeit lieferst und der Gesetzgeber ihr da zustimmt. Was ja wieder auf das Wechselmodell oder ähnliche Modelle hinausläuft. An Stelle Deiner Ex wäre ich vermutlich begeistert gewesen, ich persönlich finde den Gedanken an KU-Leistung in "Zeit" auch nicht verkehrt. 🙂 Was vermutlich daran liegt, dass ich KU weder in Geld noch in Zeit bekomme *lol* Schade eigentlich, denn ich denke, wäre mein angehender Exmann nicht krank, hätten wir ein gutes nacheheliches Elterngespann abgegeben.
Es ist aber gut, dass Du Dir diesen Luxus leisten kannst, mehr Zeit mit den Kindern bei gleichzeitiger Reduzierung Deiner Arbeitszeit zu verbringen und das ganze als "wenn's nur das ist" zu betiteln. Du bist damit in einer exklusiven Lage, die wohl 95% der anderen KU-Pflichtigen oder "beides-Pflichtigen" nicht mit Dir teilen.
Lieben Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
DAS ist doch das eigentliche Unrecht. Dass Madame es in der Hand hat zu entscheiden, ob Du KU in Geld oder in Zeit lieferst und der Gesetzgeber ihr da zustimmt.
Genau so isses. Prägnanter als mit deiner Aussage kann man den Kern dieser ganzen Misere nicht beschreiben.
Es ist aber gut, dass Du Dir diesen Luxus leisten kannst, mehr Zeit mit den Kindern bei gleichzeitiger Reduzierung Deiner Arbeitszeit zu verbringen und das ganze als "wenn's nur das ist" zu betiteln. Du bist damit in einer exklusiven Lage, die wohl 95% der anderen KU-Pflichtigen oder "beides-Pflichtigen" nicht mit Dir teilen.
Es ist mir bewusst, dass ich selbst im Vergleich zu den meisten anderen Fällen hier allenfalls ein Luxus-Problem habe ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Halöle,
also auf der Unterhaltsmoserseite.
Nicht dass ich meiner lieben Ex es nicht gönnen würde statt 371,00 pro Nase jetzt 420,00 pro Nase zahlen zu müssen, aber diese Erhöhung ist m.E. doch sehr übertrieben. Gut die Kids kosten reichlich Geld, vorallem Schulaktivitäten wie Schüleraustausch, Klassenfahrten usw. Aber man sollte die Kirche doch einmal im Dorf lassen und dem Unterhaltspflichtigen ein wenig zum Leben lassen. Für viele dürfte sich aufgrund der Tatsache, dass sie sowieso nur den SB haben wenig ändern.
Aber die Argumentation, dass der Steuerfreibetrag sich erhöht hat und dadurch der KU steigen muss ist abenteuerlich. In der Regel haben die meisten nicht mehr Nettoeinkommen. Dass was als mehr Netto in diversen Gehaltsprogrammen berechnet wird hat mit dem Kinderfreibetrag kaum was zu tun.
Seit dem 1.1.2010 gibt es noch ein neues Gesetz. Ab diesem Zeitpunkt dürfen wir alle unsere Krankenversicherungsbeiträge bis zu 83% steuerlich geltend machen. Daher kommt dass höhere Nettoeinkommen.
Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie uns dieser Staat eine Heizdecke nach der anderen verkauft.
Nichtplatt
Hiermal die witzigen Leitlinien des OLG-Hamm:
http://www.olg-hamm.nrw.de/service/hammer_leitlinie/index.php
Danke, hammer :rofl2: schon - siehe ganz oben.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@elwu
Natürlich nicht die mittlerweile grotesk überzogenen Beträge gemäß DT. Aber die oft gelesene Argumentation von KU-Pflichtigen, nichts zahlen zu wollen denn dem betreuenden Elternteil geht es ja eh so gut weil der gut verdient, geerbt hat, einen reichen Partner uswusf. lehne ich strikt ab. Es ist in meinem Wertesystem eine Sache des Anstandes, dass beide Eltern für die materielle Versorgung des gemeinsamen Nachwuchses aufkommen. /elwu
:thumbup: Das unterschreibe ich sofort und hiermit sozusagen virtuell.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Gerechtigkeit in Deutschland
Unhaltsberechtigter (Kind)
39 mehr Unterhaltsgeld + 20 Euro Kindergeld = Kindesmutter ein plus von 59 Euro
Unterhaltspflichtiger (Vater)
- 39 Euro
40 Euro Kindergeld + 13 Euro mehr Steuern für 2010 = Ein Plus von 14 Euro
Bei der Berechnung des Unterhaltes wird das Ehegattensplitting voll angerechnet.
Das heißt durch die Hochzeit bekommt der Ehegatte Steuerklasse 3 und erhält ergo mehr Nettolohn.
Nun werden alle Unterhaltspflichtigen Kinder abgezogen und wenn die Frau Glück hat bleibt evtl. etwas übrig, andernfalls hat sie Pech gehabt, obwohl ja der Unterhaltspflichtige durch sie den Steuervorteil hat.
Nun könnte man sagen, wechselt die Steuerklasse.
Sollte der Mindestunterhalt dann nicht gewährleistet wird halt der Selbstbehalt gekürzt.
Selbstbehalt ist sowieso nur eine Farce
Sollte man nicht den Mindestunterhalt zahlen können, wird mal einfach der Selbstbehalt gekürzt, oder es wird mal eben ein fiktives Einkommen dazu gezählt.
Also bei dem Unterhaltspflichtigen wird der Selbstbehalt gekürzt, weil es zwei Erwachsenen gibt.
Zieht bei der Kindesmutter ein Lebenspartner ein, werden die allgemeinen Kosten merkwürdiger weise nicht günstiger.
Wenn Väter klagen, birgt man Ihnen alle Kosten auf – Wenn Mütter für Ihre Kinder klagen bürgt man ebenfalls alle Kosten dem Vater auf
Zukunftsprognose für Unterhaltszahler
Heutige Hartz IV Kinder werden Kinder zeugen und weiterhin Hartz IV kassieren, damit sie keinen Unterhaltszahlungen zahlen müssen.
Zukünftige Stunden, werden Dauerstudenten, damit sie keinen Unterhalt zahlen müssen.
Kinder aus dem Mittelstand besonders aus Zweitfamilien
Mütter werden Ihren Söhnen impfen, dass sie zu gegebener Zeit Ihr Samen einfrieren lassen und sich sterilisieren lassen sollen und schon gar nicht heiraten.
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Ich habe mir mal den Spaß Prozentual auszurechnen wie viel jeder anteilsmäßig zu seinem Nettolohn bezahlt.
Wie kann es gerecht sein, das jemand der wenig verdient fast 7 % bei 0-5 mehr zahlt wie jemand der viel verdient. Bei 6-12 fast 9 % und bei 13-17 fast 11 %
1. bis 2. Kind 0-5 %
1. 1500 225 15,00
2. 1900 241 12,68
3. 2300 257 11,17
4. 2700 273 10,11
5. 3100 289 9,32
6. 3500 314 8,97
7. 3900 340 8,72
8. 4300 365 8,49
9. 4700 390 8,30
10. 5100 416 8,16
1. bis 2. Kind 6-12 %
1. 1500 272 18,13
2. 1900 291 15,32
3. 2300 309 13,43
4. 2700 327 12,11
5. 3100 345 11,13
6. 3500 374 10,69
7. 3900 404 10,36
8. 4300 433 10,07
9. 4700 462 9,83
10. 5100 491 9,63
1. bis 2. Kind 13-17 %
1. 1500 334 22,27
2. 1900 356 18,74
3. 2300 377 16,39
4. 2700 398 14,74
5. 3100 420 13,55
6. 3500 454 12,97
7. 3900 488 12,51
8. 4300 522 12,14
9. 4700 556 11,83
10. 5100 590 11,57
Fazit
An alle Männer die Ihrer Unterhaltspflicht wahrnehmen.
Bewegt Euren Hintern und tut was, 2011 wird es noch schlimmer.
Heulen nützt nichts. Ihr müsst endlich aktiv werden.
Von allein passiert nichts, immerhin refinanziert Ihr ja indirekt die Kindergelderhöhung. Und wielange die Steuern geringer werden bzw. bleiben ist doch nur eine Frage der Zeit. Unterhalt müsst Ihr weiter zahlen.
Es nützt nichts, wenn Ihr sauer werdet auf Eure Ex, bezahlen müsst Ihr trotzdem.
Also auf auf.
Warum sind Frauen erfolgreicher, weil sie solange druck machen, bis sie erreicht haben was sie wollen.
Ich habe mir mal den Spaß Prozentual auszurechnen wie viel jeder anteilsmäßig zu seinem Nettolohn bezahlt.
Ein spannender Ansatz, vielen Dank. Ich werde das etwas übersichtlicher in einer Excel-PDF darstellen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich habe rechnen lassen, welchen Anteil am unterhaltsrelevanten Einkommen der KU hat. Weil's einfacher war, nur für ein Kind.
Wer in das Gesicht des Wahnsinn schauen möchte, >hier< (pdf) entlang.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
glücklicherweise hinkt die Aufstellung etwas, weil das Einkommen der DT um die Werbungskosten bereits bereinigt wurde. Trotzdem ein interessanter Ansatz, vor allem, wenn man es mit dem hälftigen Kindergeld sieht.
eskima
Danke DeepThought,
die pdf. Datei ist richtig gut geworden. :thumbup:
Gibt es nicht eine Väterorganisation, die wegen dem Selbstbehalt klagt?
Vielleicht sollte man denen mal die Aufstellung zukommen lassen.
Würde mich wahnsinnig interressieren, wie sich die Richter sich da rausreden. 😉
Hi eskima
glücklicherweise hinkt die Aufstellung etwas, weil das Einkommen der DT um die Werbungskosten bereits bereinigt wurde.
Dann hast Du noch nicht die Hammer Leitlinien gesehen, in welchen die Werbungskosten beim Unterschreiten des Mindest-KU zusammengestrichen werden, mit dezentem Hinweis auf die gesteigerte UH-Pflicht. Das im Hinterkopf schau Dir die stärksten Steigerungsraten mal genau an und die erkennst die grossen Verlierer des "Wachstumsbeschleunigungsgesetzes".
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo,
habt ihr vielleicht eine ahnung, was sich mit " nach umständen des falles" gemeint ist? es steht unter jeder DDT- tabelle.
liebe grüsse
gaya
Hallo, nach Umständen des Falls bedeutet das bei Einkommen über 5101,00 mtl Netto nach gewissen Umständen der Unterhalt nicht mehr nach Tabelle sondern einzeln verhandelt wird, Auf jeden Fall wird er über der letzten in der Tabelle angezeigten EK Gruppe liegen. Also Einzelfall dann.... aber was sag ich im UH Recht sind ja alle "Einzelfälle"!!!
hallo,
danke für die antwort. 🙂
mit anderen worten wird also jeder vater, der ein normales einkommen hat, zur auskunftspflicht und 23% mehr unterhalt gezwungen. und kollegen, dens wiklich egal sein könnte,
werden mal eben zum hofierten einzelfall mit einem natürlich teueren anwalt gemacht. iss doch cool oder. :knockout:
mit freundlichen grüssen
gaya
Hi gaya,
du siehst es von der falschen Seite.
Die Zahl der Väter deren Einkommen über diesen 5.xxx liegt ist ja relativ gering zur Zahl der Väter die darunter liegen.
Würde nun für jeden Furz in den Einkommensklassen unter 5.xxx ein Anwalt und das Gericht bemüht wären die Gerichte hoffnungslos überlastet mit den Einzelfallentscheidungen, es gäbe nicht genug Anwälte, die zudem oft noch auf KKH-Basis arbeiten müssten.
Es ist doch viel schicker bei den wenigen Einzelfallentscheidungen herbeiführen zu müssen. Das macht wahrscheinlich zum einen weniger Arbeit, weil nicht um jeden Cent gestritten wird und der Anwalt auch noch eingies dran verdient.
Du mußt nur die Perspektive ändern. Und wie bei vielen anderen Dingen in diesem Staat. Die Reichen gewinnen, die Armen haben immer weniger.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Ihr,
heute post von Unterhaltsstelle bekommen :exclam:
neuer zahlbetrag 241 ...bitte zahlen sie 27 euro für 1/2010 nach
mal nachgerechnet: 8 euro am tag (bei 30 tage)
8 Umgangstage im Monat verbringt meine Tochter mit mir.
Davon müßte ich doch bei 8 umgangstage 64 euro abziehen können.
Warum nicht??? Ein Ansatz zum klagen???
bei Nachfrage umgansgskosten bei finanzamt und unterhaltsstelle:
Antwort: alles mit dem kindergeld abgegolten :thumbup:
Viele Grüße an Euch und noch ein gesundes erfolgreiches Jahr 2010
-Skillshot-