30% mehr Unterhalt ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

30% mehr Unterhalt ab 2010?

Seite 17 / 21
 
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lausebackesmama,

ich werde nicht mit dem großen Hammer auf deine Rechnung einschlagen; erstens weil vieles davon stimmt und zweitens weil ich weiß, dass in deinem Fall bei Lausebackespapa nichts zu holen ist. Ich redete allerdings von den Fällen, wo beim Papa durchaus was zu holen ist. Ein paar Dinge in deiner Rechnung möchte ich daher doch ein wenig hinterfragen. Ich fange mal mit dem größten Posten an:

Wohnen (15qm à 8 Euro warm) 120 Euro
Mitnutzung Rest der Wohnung außer Schlafzimmer, Strom, zugrunde gelegt 1/4 der restl Kosten noch mal ca. 140 Euro

Wenn ich meine verstaubten betriebswirtschaftlichen Kenntnisse befrage, dann kann man sich hier trefflich streiten: Macht man eine Gesamtkostenrechnung oder eine Deckungsbeitragsrechnung? Oder, anders gesagt: Verteilt man die Fixkosten nach einem gewissen Schlüssel über die beiden Kostenstellen (Lausebackesmama und Lausebacke), oder betrachtet man für die zusätzliche Kostenstelle (Lausebacke) nur den Mehraufwand? Du hast mit diesem "Mitnutzung Rest der Wohnung" eine Art Gesamtkostenrechnung aufgemacht, d.h. du fragst: Welcher Anteil an den Gesamtkosten entfällt auf Lausebacke? Die Deckungsbeitragsrechnung würde hingegen fragen: Was ist denn der Unterschied zwischen den Kosten für den Betrieb einer Zwei-Zimmer-Wohnung, die der Erwachsene für sich alleine benötigen würde, und einer Drei-Zimmer-Wohnung, die durch das Kind erforderlich wird? Dieser Unterschied ist normalerweise ein bisserl geringer als das, was bei der Gesamtkostenrechnung rauskommt, denn Bad und Küche brauchen nicht oder nicht wesentlich größer zu sein, nur weil dort zwei Leute wohnen statt einer. Und die Stromkosten sind zwar höher, aber erstens zahlt man die Grundgebühr so oder so, zweitens ist es z.B. dem Kühlschrank weitgehend egal, ob dort die Milch für eine oder für zwei Personen lagert. Waschmaschine ist natürlich ein rühmliches Gegenbeispiel - üblicherweise fällt für ein Kind mehr Wäsche an als für einen Erwachsenen. Zumindest ist das bei meinen beiden Dreckspatzen so 😉

PKV 30 Euro

Wird üblicherweise dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich zum Tabellenunterhalt in Rechnung gestellt. Hat in dieser Übersicht also nichts zu suchen, weil es für die KM bei einem leistungsfähigen KV i.d.R. nur ein durchlaufender Posten ist.

Wenn ich jetzt noch beginne, für Klassenreisen, Zahnspange, evtl. mal Schüleraustausch oder 1jährigen Aufenthalt in einem anderen Land später mal Geld zurück zu legen, muss ich auf Brot und Wasser umsteigen.

Oder diese Sachen beim Unterhaltspflichtigen als Sonderbedarf geltend machen ...

So. Und wenn du auf der Ausgabenseite mit dem spitzen Bleistift rechnest, dann lass mich bitte auf der Einnahmenseite ebenfalls mit dem spitzen Bleistift rechnen. Es gibt da so etwas wie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (aka Lohnsteuerklasse II), den meine Ex nur in Anspruch nehmen kann, solange (mindestens) ein Kind bei ihr lebt. Da bleibt zwar bei ihrem Einkommen nicht so fürchterlich viel Steuerersparnis hängen (vermutlich irgendwas in der Gegend von zwanzig oder fünfundzwanzig Euro im Monat), aber wenn wir die Kosten auf Zwanzig-Euro-Beträge herunterbrechen, dann auch die Einnahmen.

Mit 184 Euro KG bekommt man jedenfalls kein Kind groß.

Das allerdings ist unbestritten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 17:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie ich Beppo eben schon schrieb, mir ging es erst mal um die zu bestreitenden Kosten, unabhängig davon, aus welchem Topp die jetzt bezahlt werden. Bei der Veranschlagung der Wohnung war ich mir auch nicht so sicher. Aber ich hab jetzt spaßenshalber mal bei immoscout24 geguckt. Eine Wohnung zwischen 80 und 90qm warm liegt hier bei ca. 780-850 Euro (3 Zimmer). Eine mit nur 2 Zimmern und ca. 60-70 qm liegt bei 550-650 Euro. Also kann man ca. 200 Euro Mehrkosten veranschlagen, was ich für realistisch halte.

Ich habe jetzt von der Wohngegend, Ausstattung usw. das zugrunde gelegt, was wir vom Stil jetzt haben und was ich auch ohne Kind wählen würde. (Für eine Ersparnis von 50 Euro ziehe ich nicht vom ruhigen Süden ins Ghetto).

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 17:16
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

So ich habe schon Post von der ARGE,
da ich nur 279,00 Euro zum ersten Jan. überwiesen hatte ist KM natürlich gleich zum Amt.

Im Schreiben steht:
Ungeachtet dessen haben sich zum 01.01.2010 auch die Beiträge f. den KU als Folge der Erhöhung des Kinderfreibetrages geändert, was sich ebenfalls in der ab dem 01.01.2010 gültigen DDT niederschlägt.

Danach liegt im konkreten Fall der Tabellenunterhalt der 4. EK Gruppe, Stufe 6-11 Jahre nunmehr bei 419,00€ abzgl. hälftiges KG 92,00€ =327,00€.

Mit keinem Wort wird erwähnt das man herabgetuft werden muß da ja vorher eine Höherstufung in 2 Schritten vorgenommen wurde. Was sollte ich jetzt tun? Was kann man Schreiben? Oder muß ich jetzt die Herunterstufung einklagen... da ja die Tabelle nur noch 2 UH Berechtigte vorsieht?

Beste Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 17:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

jetzt hat sich auch die grosse Zeitung mit den 4 Buchstaben in das Thema eingeklinkt. Man mag sie mögen oder nicht - aber >>>DAS<<< ist die Form von Öffentlichkeit, die ein solches Thema braucht, um auch in gehöriger Breite bei Lieschen Müller auf der Strasse anzukommen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 18:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Baeri22,

Was sollte ich jetzt tun? Was kann man Schreiben?

Ich mach mal einen Versuch, allerdings mit ordentlich Wut im Bauch:

"Wie Sie sicherlich wissen, haben sich in der ab dem 01.01.2010 gültigen Düsseldorfer Tabelle nicht nur die Unterhaltsbeträge geändert, sondern auch das Berechnungsschema. Beachten Sie dazu bitte insbesondere Anmerkung (1) der Düsseldorfer Tabelle, die jetzt nur noch von zwei statt bisher drei Unterhaltsberechtigten ausgeht. In meinem Fall kommt daher die bisherige Hochstufung um zwei Tabellenzeilen nicht mehr in Betracht; bitte passen Sie Ihre Berechnung an die tatsächlichen Aussagen der Düsseldorfer Tabelle an. Ich erwarte Ihre Stellungnahme bis zum <Heutiges Datum plus maximal zwei Wochen>. Hochachtungsvoll, Unterhaltssklave Baeri."

Und dann mal abwarten, mit welch fadenscheiniger Ausrede die sich diesmal rauswinden.

Wie nicht anders zu erwarten, gehen jetzt also die vieltausendfachen Betrugsversuche an unterhaltspflichtigen Vätern los. Deutschland, verrecke.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 20:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die >Hammer Leitlinien< sind richtig schnuckelig geworden  :puzz:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 21:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier kommt auch schon die erste, wenn auch bisher kleine, Senkung des SB:

21.4.1 Der Selbstbehalt des Pflichtigen gegenüber dem Anspruch des Ehegatten (billiger Selbstbehalt) beträgt in der Regel mindestens 935 €, bei Erwerbstätigkeit des Pflichtigen 1.000 €, auch wenn bei dem berechtigten Ehegatten minderjährige oder privilegierte volljährige Kinder leben, die ebenfalls Unterhaltsansprüche gegen den Pflichtigen haben.
21.4.2 Als Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten, das neben der Mangelverteilung (vgl. Nr. 23) z.B. im Rahmen des § 1579 BGB von Bedeutung sein kann, kommt – einschließlich evtl. trennungsbedingten Mehrbedarfs – in der Regel ein Betrag von 770 € in Betracht, bei eigener voller Erwerbstätigkeit von 900 € und für den Fall, dass der Ehegatte mit dem Pflichtigen zusammenlebt, ein solcher von 560 €, bei eigener Erwerbstätigkeit von 650 €.

Von 1.000,- auf 953,- wenn der Pflichtige nicht arbeitet oder von 900,- in Schritten runter, wenn er nur Teilzeit arbeitet.

Ansonsten setzen sie brav um was Mutter Courage Hahne in letzter Zeit so ausgeschwitzt hat.

Hamm ist mal wieder Omas Liebling.
damit bewerben sie sich wieder um einen Stuhl im Führerbunker.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2010 22:32
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

@Liebe LBM
Ich will mich nicht mit dir anlegen und bei größeren Kindern hast du zum gößeren Teil sicher recht, nur ist es bei der Trennung so, dass einfach weniger Geld insgesamt da ist da viele Fixkosten x2 gehen. Da sollte dann nicht nur beim Vater gespart werden. Außerdem kenn ich das so: Vor der Trennung kann man zu dritt in einer Zwei-Zimmer Wohnung leben, nach der Trennung müssen es eben auf einmal zu zweit drei Zimmer sein. Auch kenne ich das von vielen befreundeten Paaren so, dass ein Teil eines Raumes eben umgestaltet wird für das Kind, da wird mitnichten für ein Kind eine größere Wohnung angemietet. Auch denke ich generell, dass es nicht sein sollte, dass die finanzielle Verantwortung alleine auf ein Elternteil abgewälzt wird, außer, der andere kümmert sich überhaupt nicht. Denn im Grunde ist dies der rechtliche Gedanke: Einer kümmert sich, einer zahlt. Nur ist es eben nicht im Sinne der Kinder, wenn dies wirklich so umgesetzt wird. Ob der Vater jetzt auch ein Zimmer vorhält, interessiert z.B. auch keinen.

BTW, ich meine in der letzten Steuererklärung gesehen zu haben, dass es zusätzlich einen Alleinerzieher Freibetrag gibt, der zu den anderen Steuerersparnissen hinzukommt. Wenn man das Zimmer übrigens für kleine Kinder als Kostenfaktor rausnimmt (und niemand wird gezwungen, ein Kinderzimmer einzurichten, nur weil er KU bekommt), sieht die Rechnung auch schon ganz anders aus.

Ich hatte übrigens mal selber gerechnet, kam aber auf deutlich kleinere Beträge.

Unabhängig davon ist es natürlich ein Unding, wenn ein Vater sich alles dumm angehen lässt, obwohl er mehr könnte.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 23:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Dantes: Natürlich ist nach einer Trennung weniger Geld da als vorher, da widerspreche ich nicht. Ich wollte nur aufzeigen, dass Kinder eben kosten. Dem steht gegenüber ein Lebensstil der Eltern (vor und nach der Trennung). Dass der Rest insgesamt reformbedürftig ist, steht ja außer Frage. Das fängt mit dem GSR an, geht über die Etablierung des Wechselmodells und endet in einer realistischen Höhe des - sofern noch benötigen - Kindesunterhalts.

Ja. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 1308 Euro, das macht netto, sofern man Einkommen hat, ca. 40 Euro im Monat aus. Und die bekommt man auch nur, wenn man "wirklich" alleinstehend ist, heißt: Der neue Freund darf nicht mit in der Wohnung wohnen.

Klar, wenn man das Kinderzimmer rausnimmt, sieht die Rechnung anders aus. Aber mal ehrlich, möchtest Du das Kind dauerhaft in Deinem Schlafzimmer haben? Ich nicht! Das geht vielleicht für ein Jahr, max. zwei und auch nur, wenn man nur ein Kind hat. Mich würde mal interessieren, was Du als angemessene Sätze empfinden würdest, je nach Alter. Ich nehme es vorweg: Ich könnte es nicht sagen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 23:29
(@baeri22)
Rege dabei Registriert

Angemessener KU wären max 300,00€ mtl+ KG... Je nach EK. Und auch bis 18 Jahre. Also derzeit dann 484,00€. Mehr und das knn mir keiner erzählen kostet kein Kind im Monat an Essen Kleidung und Wohnanteil. Das Problem ist das eben davon ja der Erziehende Elternteil mitlebt!!! Für 2 Personen ist es natürlich eng. Bei mir ist es so das sich KM eben aus KU+KG finanziert und Sie gibt das sogar offen zu!!! Genau das ist der Punkt, wie können sich Erwachsene Leute aus KU + KG finanzieren... 484 Euro nur allein für das Kind im Monat würden locker reichen es über die 4 Wochen zu bringen, würde das gesamte Geld nur dem Kind dienen!! Und genau das Geld fällt eben mal irgendwann weg und dann sitzen die tollen Erziehenden sich aus KG+KU finanzierenden Leut´s komplett auf dem Schlauch*freu*

Das Kind selber hat nichts davon das UH Pflichtige mehr zahlen müssen, ich für meinen Teil habe alle Extra´s auf Eis gelegt. Der Staat erhöht ich bremse auf meine Weise.

Viele Grüße
Baeri

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2010 11:26




(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Viele Unterhaltspflichtige werden Probleme haben, den deutlich höheren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Was ist, wenn der Unterhaltspflichtige den höheren Betrag nicht überweisekann ? Haibach: Viele Unterhaltspflichtige werden das tatsächlich nicht zahlen können, selbst wenn sie es zahlen möchten. Damit muss eine Anpassung der Zahlbeträge vorgenommen werden. Die Höhe der neuen Unterhaltsverpflichtung ist zu prüfen. Dabei muss man sehen, dass den Unterhaltspflichtigen schon heute häufig weniger zur Verfügung steht, als den Kindern, wird die vom Selbstbehalt noch zu zahlende Miete bei den Unterhaltspflichtigen in Abzug gebracht. Das ist noch immer lebensfremd.

http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/wirtschaft/8168399.htm

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2010 11:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja und ich finde, dass gerade die Mieten seit der Euroumstellung gewaltig gestiegen sind. Aber das kann subjektiv sein. Für 360 warm bekommt man in Berlin jedenfalls nicht mal ein Wohnklo und im Vergleich zu HH oder München sind wir noch günstig.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2010 12:30
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

@LBM
Guten Morgen,
möchte mich auch nicht mit Dir anlegen aber mal mein ganz pers. Dasein darlegen
420 € KU an die H(ex)-(6 Jahre alt)
830 € E-Unterhalt
420 bekommt sie noch fürs erste Kind von nem anderen
192 € fürs erste Kind
192 € fürs zweite Kind

Halbtagsstelle wo sie noch 850 netto verdient.
Macht summasummarum knapp 3000 €.

Dazu noch nen Freund der 6000 netto verdient aber natürlich nur am Wochenende da ist und auch alles inoffizell.

Nun soll mir einer mal erzählen das das gerecht ist.
KU muss sein, klar....aber dann muss auch der Eigenverdienst und der E-Unterhalt angerechnet werden.
Kann nicht sein dass Mütter sich zunehmend selber am KU bereichern! :knockout: :knockout: :knockout: :gunman: :gunman: :gunman:

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2010 13:05
(@novemberkind)
Schon was gesagt Registriert

Wehrt Euch geht mit an die Öffentlichkeit...
Wir haben einen Brief an die Bild geschrieben, es dürfen nicht immer nur die armen Frauen sein ...

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2010 13:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guten Morgen!

@LBM
Guten Morgen,
möchte mich auch nicht mit Dir anlegen aber mal mein ganz pers. Dasein darlegen

Es gibt auch keinerlei Grund, sich mit ihr anzulegen.
Sie hat, wie schon wiederholt angemerkt, nur ihre persönliche Ausgabensituation dargestellt.
Du hast dagegen die Einnahmensituation deiner Ex dargestellt.
Da besteht weder ein Zusammenhang, noch ein Widerspruch!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2010 13:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi ZoE,

hier muss doch keiner fürchten, sich mit mir anzulegen. Ich gehe für gewöhnlich nicht so  :gunman: durchs Leben.

Wenn Du und der Exex je 420 Euro zahlt, müsst ihr wohl ganz gut verdienen. Jetzt nehmen wir den neuen Freund mal aus der Rechnung, denn der hat ja mit Deinen Kindern nix zu tun. Hat sie also plus KG (wieso 192?) 1.042 Euro. Plus EU 1872. Davon kann man gut leben, keine Frage. Dass sie selber arbeitet legt noch was oben drauf. Ich würde mich doch jetzt viel eher über den EU aufregen, als dass sie 3000 zur Verfügung hat. Würdest Du Dich auch so ärgern, wenn Du keinen EU zahlen würdest und sie 1700 netto selber verdienen würde?

Versteh mich nicht falsch, ich bräuchte auch keine 420 Euro KU für mein Kind. Ich würde mich freuen, wenn der Papa sich mit nem 100er im Monat beteiligen könnte. Aber: Die Höhe des KU ist doch abhängig von Deiner Leistungsfähigkeit. Den EU mal ausgeblendet, welche Erwartung hast Du denn an Deine Ex? Dass sie trotzdem Vollzeit arbeitet, damit der KU nicht sie bzw. die Reduktion ihrer Arbeitszeit mitfinanziert? Das würde aber bedeuten, dass man den KU am notwendigen Verdienst der Mutter orientiert, also nur so viel KU zahlen, dass sie gezwungen ist, trotzdem Vollzeit zu arbeiten, um klar zu kommen.

Natürlich klingt das irrsinnig, dass sie runde 3000 Euro zur Verfügung hat. Aber hast Du ein tragbares KU- bzw. Finanzierungsmodell?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2010 13:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag: Mal angenommen, ich bekäme für Lausebacke den Mindest-KU nach DDT von 272 Euro, gäbe es für mich folgende Möglichkeiten:

a) ich freue mich darüber, dass ich meinem Sohn nun noch mehr ermöglichen kann bzw. genauso viel wie vorher und kann mehr von "meinem" Geld für mich verwenden
b) ich reduziere meine Arbeit um ca. 6h die Woche, dann hätten wir genauso viel Geld wie vorher, allerdings könnte mein Sohn schon um 15-15.30 Uhr aus dem Hort kommen statt wie vorher um 16.30-17 Uhr und ich hätte mehr Zeit für ihn, seine Hobbies, seine Hausaufgaben. Er mehr Freizeit.

Man könnte in beiden Fällen sagen, dass ICH von dem KU profitiere, weil ich mehr von meinem Geld zur Verfügung habe oder weniger arbeiten muss. Man kann aber auch sagen, mein Sohn profitiert davon, weil er vielleicht mehr Zeit mit mir hat oder aber wir uns mehr Unternehmungen leisten können.

Natürlich kann ich den Verbrauch des dann vorhandenen Geldes nicht explizit zwischen uns trennen, weil wir ja nun mal eine gemeinsame Kasse haben. Die Frage ist ja auch, ob KU den mindestens benötigten Bedarf decken muss, also alles was man braucht um nicht zu verhungern oder erfrieren. Oder ob KU auch dazu da ist, etwas "on top" zu leisten. Sprich: Hat ein Kind Eltern, die es sich mit dem vorhandenen Geld gerade mal leisten können, bei KIK einkaufen zu gehen oder verdienen sie so, dass man eben doch zu Hanni & Mausi oder Clamotten Anton gehen kann oder sogar so, dass es Boutiquensachen sind?
Natürlich ist letzteres nicht notwendig. Aber abhängig vom Verdienst und Lebensstil der Eltern. Oder?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2010 14:09
 elwu
(@elwu)

Hat ein Kind Eltern, die es sich mit dem vorhandenen Geld gerade mal leisten können, bei KIK einkaufen zu gehen oder verdienen sie so, dass man eben doch zu Hanni & Mausi oder Clamotten Anton gehen kann oder sogar so, dass es Boutiquensachen sind?

Hallo,

ja, das ist in der Tat so. Abhängig von der Lebensstellung der Eltern, das ist die Grundregel auch im Kindesunterhaltsrecht. Achja, bekäme ich ich für meine Tochter überhaupt irgendeinen Unterhalt, würde ich den aufs Sparbuch für Führerschein und Studium packen. Denn ich komme bisher auch ohne KU aus, und solange ich meinen Job nicht verliere, müsste das auch künftig möglich sein. Bei mir wäre der KU also on top. Ich finde trotzdem, dass ihre Mutter was zahlen sollte. Natürlich nicht die mittlerweile grotesk überzogenen Beträge gemäß DT. Aber die oft gelesene Argumentation von KU-Pflichtigen, nichts zahlen zu wollen denn dem betreuenden Elternteil geht es ja eh so gut weil der gut verdient, geerbt hat, einen reichen Partner uswusf. lehne ich strikt ab. Es ist in meinem Wertesystem eine Sache des Anstandes, dass beide Eltern für die materielle Versorgung des gemeinsamen Nachwuchses aufkommen. Und grundsätzlich ist auch derAnsatz korrekt dass der betreuuende Elternteil diesbezüglich weniger beizutragen hat. Das kippt halt immer dann, wenn der andere überhaupt nichts oder (zu) wenig zahlt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2010 14:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Elwu, dem ist nichts hinzuzufügen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2010 14:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

ich reduziere meine Arbeit um ca. 6h die Woche, dann hätten wir genauso viel Geld wie vorher, allerdings könnte mein Sohn schon um 15-15.30 Uhr aus dem Hort kommen statt wie vorher um 16.30-17 Uhr und ich hätte mehr Zeit für ihn, seine Hobbies, seine Hausaufgaben. Er mehr Freizeit.

Auch hier gäbe es aber ein entsprechendes Modell auf der anderen Seite: Durch die Unterhaltszahlungen für Kinder und Ex bin ich praktisch gezwungen, einen Vollzeitjob zu machen. Bei reduzierten Unterhaltsverpflichtungen (da denke ich in meinem persönlichen Fall inzwischen allerdings vorwiegend an die Zahlungen für Ex und weniger an die für die Kinder) kann auch ich auf, sagen wir mal, 32 oder 35 Stunden pro Woche runtergehen, und mich entsprechend mehr um die Kinder kümmern.

Einen Vorschlag in dieser Richtung hatte ich bei meinem Ex-Schnuckelchen vor einiger Zeit platziert: Ich gehe mit meiner Arbeitszeit auf 35 Stunden runter und übernehme dafür z.B. den neuen Logopädie-Vormittag mit dem Kurzen und/oder kann mich mehr um die Hausaufgaben vom Großen kümmern; dafür berechnen wir den Unterhalt dann aber nicht auf Basis von meinem 40-Stunden-Gehalt, sondern auf Basis von einem 35-Stunden-Gehalt (konkret hätte das für den KU bedeutet, eine Zeile runter in der Düsseldorfer Tabelle, aber halt auch einen deutlichen Abschlag auf ihre eigenen Unterhaltsansprüche). Ergebnis: abgelehnt durch Ex, sie will Geld, nicht Zeit. Oder, um es mit ihren Worten von vor einem Jahr zu sagen: "Malachit, du kannst die Kinder gerne so oft haben wie du willst, jedenfalls so lange wie du genau so viel Unterhalt zahlst wie bisher". Wie wir alle wissen, ist das auch genau die Sichtweise unseres verrückten Gesetzgebers. Aus meiner Sicht ist das: ganz tolle Wurst auf nassem Brot ...

Egal. Ich habe inzwischen eine gewisse Hoffnung, ihre eigenen Unterhaltsansprüche auf anderem Weg auf ein verträgliches Maß zu kappen, und danach wird mich keiner mehr daran hindern, mit meiner eigenen Arbeitszeit runterzugehen. Wenn dann irgendwer in diesem verrückten Rechtssystem meint, ich müsse trotzdem KU aus einem dann fiktiven Einkommen zahlen, dann ist das halt so. Wenn's "nur" das ist, dann werde ich daran sicher nicht kaputt gehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2010 14:53




Seite 17 / 21