Wollen wir wetten in welche Richtung es im Sommer geht? :phantom:
Ich sehe auch nicht, dass die SB-Sätze erhöht werden sollten.
In der Diskussion ist doch das Existenzminimum bzw. die Hartz4 Sätze, speziell von Kindern.
Dabei werden sie feststellen, dass ausgerechnet den bösen Vätern ja sogar noch mehr als diese Sätze zur Verfügung stehen.
Das geht natürlich nicht. Hier liegen noch ungeahnte Schätze bereit um die Anhebung der Sätze der Berechtigten zu finanzieren.
Oder glaubt hier jemand, sie würden im Sommer plötzlich echtes Geld mit Gieskanne ausschütten?
Und wenn, sind wir wieder die Letzten, die davon was abkriegen.
Es werden also die SBs abgesenkt damit die nächste Erhöhung des Unterhalts nicht wieder am SB verpufft.
Also Tina, ich wette mit dir. Wir müssen nur noch jemand finden, der dagegen hält!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Dabei werden sie feststellen, dass ausgerechnet den bösen Vätern ja sogar noch mehr als diese Sätze zur Verfügung stehen.
Also 900 Euro SB ist doch schon teils unter HartzIV. Wenn man die Gegenrechung auf Ansprüche nach ALGII macht.
Wer streitet denn da überhaupt in Karlsruhe im Sommer?
Würde mich mal interessieren!
Hier noch ein Artikel
Da hier auch viele Bescheide oder sonstige UH Werte nach EK Prüfung von der ARGE o. JA nach altem Recht erhalten haben, sollte nun ja auch das neue UH Recht gelten sich eben "eine" Stufe nach unten in der DDT zu bewegen. Gerade weil ja neue Mitteilungen auf dem Beschl. der neuen UH Tabelle und damit verbundenen Rechtssprechung "2UH Pflichtigen" gilt braucht somit auch niemand in der doppelten Höherstufung verbleiben.
Denn anderseits kann man nicht auf der einen Seite die Gesetze rückwirkend zum 01.01.2010 nutzen und die daraus resultierenden positiven Anhänge unter den Tisch kehren. Sollten Sie das versuchen oder ich Probleme haben meine Herabstufung durchzusetzen gehe ich definitiv den Rechtsweg... es steht schließlich nirgendwo das ich in dieser EK Stufe der DDT weiter verharren muß...
Es gibt eben 2 Wege, ich werde ohne Probleme um eine EK Stufe heruntergestuft, oder ein Gericht stuft mich nach derzeitig neuem Recht herunter. Kosten für Anwalt und Gericht werden dann an die ARGE weitergeleitet, denn das Verfahren verlieren Sie zu 100%!!!
Bei mir ergeben sich somit 20,00€ mtl. mehr Unterhalt.
bisher: 289,00€ EK Gr. 4 DDT
neu: 309,00€ EK Gr. 3 DDT (EK Gr. herabgestuft)
KG wird bei mir hälftig abgezogen.
Beste Grüße
Hallo Baeri,
Es gibt eben 2 Wege, ich werde ohne Probleme um eine EK Stufe heruntergestuft, oder ein Gericht stuft mich nach derzeitig neuem Recht herunter. Kosten für Anwalt und Gericht werden dann an die ARGE weitergeleitet, denn das Verfahren verlieren Sie zu 100%!!!
du mußt allerdings zwischen Gesetzestexten und anderen Leitlinien. Tabellen u.a. unterscheiden.
Gesetzlich wurde der Mindestunterhalt hochgesetzt.
Daraus ergibt sich eine neue DT. Diese hat aber weder in ihrer Eisntufung und Höhe Gesetzeskraft, noch haben es ihre Anmerkungen. Das sie nahezu überall als Grundlage verwendet wird, ssit ein völlig anderes Thema.
Dir steht es natürlich frei eine Abänderung, notfalls auch auf dem Klageweg anzustreben. Aber der Richter muß sich deiner Argumentation nicht anschließen. Die Hoch/Runterstufung bei abweichender Zahl der Bedürftigen in der DT hat dabei weder den Charakter eines Gesetzes, noch ist es eine automatische Muß-Bestimmung. Die Anmerkungen zur DT spreche nausdrücklich von "es kann hoch-/Runtergestuft werden". Ob ein Richter das dann wirklich tut ist seine richterlich unabhängige Entscheidung. ´Wenn er keine Abstufung vornimmt verstößt er gegen kein geltendes Recht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für deine Antwort, Recht hast du aber:
Wenn die Höherstufung ein "Kann" ist, warum wird dann um 2 und nicht nur um eine hochgestuft und wenn es um das umgekehrte Recht geht bekommt man gar kein Entgegenkommen? Jeder Richter und glaub mir mit dem Richtigen Anwalt geht das auch, wird dem entsprechen. Das neue UH Recht sieht nun mal in der DDT nur noch 2 UH Berechtigte vor.
Wenn ich UH nach diesem Recht zahlen muß, was bei mir zu 100% nach DDT durch die ARGE beschl. wurde- muß sich eben diese Behörde auch an die anderen neuen Regelungen des UH Rechts halten. Wenn UH nach neuer DDT bezahlt werden muß dann aber auch eben nach neuen Regeln was eine Hoch oder Herabstufung angeht. Es darf nicht sein das eben mal die alte DDT auf die neue 1zu1 gespiegelt wird und alle beschl. Nebeneffekte unberücksichtigt bleiben.
Nein nein damit kommen Sie nicht durch, soviel kann ich dir versprechen und wenn ich bis vor den BGH ziehen muß!!!
Wer fällt denn genau unter die 2 Unterhaltsberechtigten? Mein Mann zahlt für seinen Sohn aus erster Ehe in Einkommensgruppe 4 nach der neuen Tabelle 398€. Wir haben aber auch ein gemeinsames Kind und einen Sohn aus meiner ersten Beziehung für den wir keinen Unterhalt erhalten.
Gäbe es für uns evtl. auch die Möglichkeit in die Einkommensstufe 3 zu kommen?
Familienrichter kritisieren neue Unterhaltssätze
Für rund drei Millionen Trennungs- und Scheidungskinder könnte dies eigentlich eine gute Nachricht sein: Die Unterhaltssätze steigen in diesem Jahr kräftig um 13 Prozent. 36 bis 56 Euro mehr pro Monat - je nach Alter - bedeutet dies allein für Kinder, die den Mindestunterhalt bekommen.
So eine unverfrorene Falschdarstellung. Während durch die Unterhaltsrechtsreform per 01.01.2008 durchaus Austiegschancen für den EU geschaffen wurden, kann man sich des KU nicht entziehen. Die Umschichtung des EU Richtung KU ist doch die perfekte Einkommenssicherung für Mütter. Der gegenüber Müttern höhere SB schlägt sich auch in den KU-Busch.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wie, kostenlos?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Gehst du über deren HP und nicht durch die google-Hintertür, kommst du nur gegen Entgelt an den Artikel 😉 😉
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ok, aber dein Link geht auch durch die Vordertür und damit durchs Portemonnaie.
Die Formulierung:
Die "Verteilungsmasse" bleibt immer gleich, denn am Selbstbehalt der Unterhaltszahler haben die Richter in der neuen Tabelle vorerst nicht rühren wollen.
zeigt auch, dass deren Herz auch nicht gerade für eine Erhöhung des SB schlägt, sondern sich von diesem beim abkassieren nicht weiter behindern lassen wollen.
Schließlich sind ja vor Allem die Mütter die Leidtragenden dieser KU-Erhöhung!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ok, aber dein Link geht auch durch die Vordertür und damit durchs Portemonnaie.
Stimmt. Habe ich korrigiert.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Komisch,
mir ist als ob ich diesen Artikel heute morgen schon in einer anderen Zeitung gelesen hatte. Ich blieb an dem seltsamen Richternamen hängen und wie Beppo an dem vorerst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Stimmt, der tingelt auch durch die ach so unabhängigen Zeitungen.
Soyka gilt als Vater der DDT, ist also auch zentraler Bestandteil des Problems.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So eine unverfrorene Falschdarstellung. Während durch die Unterhaltsrechtsreform per 01.01.2008 durchaus Austiegschancen für den EU geschaffen wurden, kann man sich des KU nicht entziehen. Die Umschichtung des EU Richtung KU ist doch die perfekte Einkommenssicherung für Mütter. Der gegenüber Müttern höhere SB schlägt sich auch in den KU-Busch.
Da stimme ich dir zu! Und außerdem spart der Staat noch Steuern, weil KU nicht absetzbar ist...clever oder?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo,
hier wird Herr Soyka auch zitiert, hört sich aber ein bisschen einsichtiger an.
"Die Erhöhung der Kinderfreibeträge soll eigentlich Familien entlasten, durch die Koppelung an den Mindestunterhalt werden sie für Unterhaltspflichtige aber zur Belastung", sagte der Düsseldorfer Familienrichter Jürgen Soyka
Letztlich würden beide Elternteile von der Erhöhung der Unterhaltssätze getroffen, sagte Soyka, "der Mann, der zahlen muss und Frauen, die weniger bekommen".
Unterhalt für Scheidungskinder steigt
Gruß
Marc
Der letzte Absatz hört sich ein wenig nach Hohn an, wird doch so getan, als ob KU und EU nicht in der Regel auf demselben Konto landen. Da wo früher EU draufstand steht jetzt KU drauf, sonst ändert sich für die Frauen nur der Betrag, der jetzt eventuell mehr wird. Komisch ist übrigens folgendes: Wenn ich die Steuergeschenke für ein Kind + KG + KU zusammenrechne, dann haben wir diese Beträge vor einem Jahr bei weitem nicht gebraucht...
Der letzte Absatz hört sich ein wenig nach Hohn an, wird doch so getan, als ob KU und EU nicht in der Regel auf demselben Konto landen. Da wo früher EU draufstand steht jetzt KU drauf, sonst ändert sich für die Frauen nur der Betrag, der jetzt eventuell mehr wird. Komisch ist übrigens folgendes: Wenn ich die Steuergeschenke für ein Kind + KG + KU zusammenrechne, dann haben wir diese Beträge vor einem Jahr bei weitem nicht gebraucht...
Nicht wenn ich an meine "neue" Frau denke, die zur Zeit wegen unseren kleinen und der Krise nicht arbeitet.
EU kann doch von der Steuer abgesetzt werden.
Gruß
Marc
Nicht wenn ich an meine "neue" Frau denke, die zur Zeit wegen unseren kleinen und der Krise nicht arbeitet.
Das ist ein typisches Beispiel, wie man etwas aus dem Zusammenhang reißen kann. Der allseits bekannte Richter sprach nicht von "neuen" Frauen, sondern von Elternteilen:
Letztlich würden beide Elternteile von der Erhöhung der Unterhaltssätze getroffen, sagte Soyka, "der Mann, der zahlen muss und Frauen, die weniger bekommen".
Und wenn von Elternteilen und der DT die Rede ist, dann kann es sich nur um getrenntlebende Eltern handeln. Die Zweitfamilien hatte der Richter definitiv nicht im Blick. Hier werden die armen alleinerziehenden Mütter bedauert. Sie bekommen weniger Geld, weil ihren Kindern mehr Geld zu steht.
Früher hat man den NextInnen oft vorgeworfen, sie würden sich mit den vorhandenen Kindern um den Futtertrog streiten, nun sind es die eigenen Mütter. Ich bin mal gespannt, wo das noch hinführt.
eskima
Ich denke schon das du Recht hast,
allerdings spricht er von "dem Mann" und "den Frauen".
Das kann man durchaus anders interpretieren.
Gruß
Marc