Änderung durch Malachit: Grundsatzdiskussion vom ursprünglichen Beitrag abgetrennt, und anschließend zusammengeführt mit der gleichartigen Frage, die Jenny kurz danach in einem neuen Beitrag gestellt hat. Ich glaube, auf diese Art und Weise ist es ein bisschen übersichtlicher 😉
und was ist, wenn der vater für sein kind nicht da ist und es auch nicht alle 14 tage nimmt. dann muss er 317 euro zahlen. habe ich das so richtig verstanden???
Moin,
nein. Das ändert nichts.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich brauche bitte eure Hilfe.
Mein (noch)Mann zahlt zur Zeit 225,- Unterhalt. Doch in der Tabelle stehen 317,-.
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf erst sich das Kindergeld abziehen und somit nur die 225,-
zahlen.
Da er aber nie für die Kleine da ist. Sie am Wochenende, alle 14 Tage, nicht nimmt. steht ihm doch das
Abziehen des Kindergeldes doch gar nicht zu. Und mir somit die 317,-.
Habe ich das so richtig verstanden.
Freue mich über jede Antwort, die mir wirklich weiter hilft. Ich bin um jeden Cent dankbar
LG Jenny
Hallo Jenny,
um es ein wenig ausführlicher zu sagen als Lausebackesmama:
und was ist, wenn der vater für sein kind nicht da ist und es auch nicht alle 14 tage nimmt. dann muss er 317 euro zahlen. habe ich das so richtig verstanden???
Nein, das hast du falsch verstanden. Unterhalt und Umgang sind strikt getrennte Bereiche - es gibt also keinen Aufschlag auf den Unterhalt, wenn ein Vater sein Kind nicht alle zwei Wochen sieht; genau so wenig, wie es einen Rabatt gibt, wenn ein Vater sein Kind deutlich häufiger bei sich hat als nur alle zwei Wochen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Aber wenn er die kleine doch nicht nimmt, somit für ihn auch keine kosten anfallen. warum darf er dann die hälfte
des kindergedes einbehalten.
Moin,
weil das Kindergeld eine Vorab-Erstattung auf die Einkommensteuer darstellt und das Kindergeld als solches immer jedem Steuerpflichtigen zusteht, der ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat. Und da KG nicht doppelt gezahlt wird, wird es summarisch geteilt.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Jenny,
in Ergänzung zu Lausebackesmama, die wie üblich schneller ist als ich:
Aber wenn er die kleine doch nicht nimmt, somit für ihn auch keine kosten anfallen. warum darf er dann die hälfte
des kindergedes einbehalten.
Wenn er keine Kosten für das Kind hat - welche Bezeichnung wählst du dann für die 225 Euro, die er als Kindesunterhalt zahlt?
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
das ist schon klar.
nur logisch gedacht, dürfte er es ja gar nichts einbehalten. da ich alles kosten habe und er einfach
gar nichts.
Wie z.b pampers, essen bei einer übernachtung am wochenende.
Hallo zusammen,
und wenn ich oben bereits das Wort "Grundsatzdiskussion" erwähnt habe: Man kann sicher darüber streiten, ob die aktuelle Regelung nun gerecht ist oder nicht; z.B. ob es gerechter wäre, wenn ein Vater, der sich weniger als üblich um sein Kind kümmert, mehr Unterhalt zahlen müsste, während ein Vater, der sich mehr als üblich um sein Kind kümmert, weniger Unterhalt zahlen müsste. In der Praxis kann eine Regelung in dieser Form m.E. nicht funktionieren - würde es doch bedeuten, dass eine Mutter, die den Vater erfolgreich aus dem Leben der Kinder vergrault, dafür auch noch mit zusätzlichem Unterhalt belohnt werden würde ...
Ach so, noch etwas:
nur logisch gedacht (...)
Das deutsche Familienrecht ist ein Tollhaus, und hat mit Logik nichts, aber auch rein gar nichts zu tun.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Naja, dann lassen wir die Grundsatzdisskusion mal sein ;o)
und gratulieren alles schlechten Vätern zu etwas mehr geld
liebe grüße und einen wundervollen abend noch
Jenny
Hallo Jenny,
Naja, dann lassen wir die Grundsatzdisskusion mal sein ;o)
und gratulieren alles schlechten Vätern zu etwas mehr geld
Die spannende Frage wäre aus meiner Sicht allerdings, warum er "für sein kind nicht da ist".
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
weil er meint, dass alles andere wichtiger ist. ist ja nicht so, dass ich da hinterher bin.
auch wenn ich mit ihm nichts zu tun haben will. trotzdem will ich ja, dass er für sein kind da ist.
nur er bekommt es einfach nicht zwischen die ganzen vielen anderen "wichtige" sachen gepackt.
Hi jenny
Er zahlt doch besagte 225€. Dafür bekommt er das hälftige KG angerechnet, da er diesen Zahlbetrag aus seinem versteuertem Einkommen leistet und nicht von der Steuer absetzen kann. Würde er keinen KU zahlen, würde Dir auch das volle KG alleine zugesprochen werden. So ist das nunmal im Gestz geregelt, denau wie der Unterhalt. Oder anders gesagt, Du würdest genauso wie jetzt keinen Unterschied spüren. Die Zahlen 225 und 317 hast Du nur irgendwo erfahren und nicht selber berechnet als Bedarf für euer Kind, dennoch benutzt Du sie mit voller Selbstverständlichkeit. Zudem finde ich es immer wieder erstaunlich, welch Summen Kinder so verbruzeln - gemessen am ALG2 für Erwachsene, wenn andere dafür aufkommen sollen.
und gratulieren alles schlechten Vätern zu etwas mehr geld
Hmm, Du benutzt die Eigenschaft "schlecht" im direkten Zusammenhang "Vater - Geld". DAS finde ich nun widerum schlecht.
Ich bin um jeden Cent dankbar
Du oder das Kind?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
es ist alles eine Frage der Perspektive ...
Die 317 EUR stellen den Barbedarf des Kindes dar.
Dieser wird gedeckt durch den KV in Höhe von 225 EUR, den Rest zahlt der Staat in Form des hälftigen Kindergeldes (92 EUR).
Aufgrund Deiner Betreuungsleistung bist Du von der Beteiligung am Barbedarf befreit und bekommst zusätzlich - quasi als Betreuungsbelohnung - noch die andere Hälfte des Kindergeldes.
Dass Dein Ex sich nicht kümmert, ist nicht schön.
Gratulation zu etwas mehr Geld halte ich aber aufgrund obiger Kalkulation für unangebracht ...
... wenn Du Lust hast, darfst Du gerne aber Kümmer-Väter bedauern, die obwohl sie bereits den Großteil des Barbedarfs decken, Kost und Logis zur Umgangsermöglichung bereitstellen (in der Regel ohne zu murren, weil man halt froh ist, seine Kinder um sich zu haben).
Besten Gruß
United
Moin,
damit dem Kind bestmöglichim Sinne seiner(!) beiden(!) Eltern(!) geholfen werden kann würde ich zumindest auch gerne folgendes erfahren:
Die spannende Frage wäre aus meiner Sicht allerdings, warum er "für sein kind nicht da ist".
Etwaig könnte es ja Gründe geben, warum der Papa nicht für das gemeinsame Kind da sein möchte/kann/darf...?
Gruß
Ariba
erstmal ist es schon logisch, dass das geld fürs kind ist. doch mit ihren 2 1/2 jahren, kann sie wohl kaum
dieses geld selbst verwalten und einkäufe erledigen. also ein bisschen nachdenken, warum ich mich für diese wortwahl entschieden habe 😉
das habe ich in meinem letzten beitrag geschrieben. weil ihm irgendwann im warsten sinne des wortes die lust vergangen ist und sie nun einfach nicht mehr in sein leben mit einplant. alles ist wichtig, nur sein kind nicht.
genau 😡
.
Hi
Es ist eine Ansichtsfrage, wie die Anrechnung des KG interpretiert werden soll. Laut Einkommenssteuergesetz, in welchem das Kindergeld definiert wird, stellt es einen Steuerausgleich für die Aufwendungen zur Deckung des Bedarfs des Kindes dar. Später kamen die Gerichte auf die Idee, diesen Steuerausgleich zugleich als Erstattung für die Umgangskosten zu definieren. Und zusätzlich auch noch für die Aufwendung, welche der Umgangselternteil durch den Umgang ansonsten hat. Hiermit meine ich das Vorhalten eines Zimmers, Wechselkleidung, ebenso natürlich Dinge des täglichen Bedarfs (inkl. Bespassung) als auch Essenkosten. Den eigentlichen Willen des Gesetzgebers, dass für die Erstattung hier bereits die Entrichtung einer Geldrente gemeint ist, verschwimmt immer mehr.
Erst 2005 erkannte selbst der BGH, dass ein Umgangselternteil unterhalb des Selbstbehaltes nicht in der Lage ist, davon auch noch Umgangskosten zu bestreiten und daher eine angemessene Eröhung des SB möglich ist. Nur frage ich mich, wieso Umgangskosten, welche ja zum Wohle des Kindes ausgegeben werden (Kontakt mit dem anderen ET) und ureigenst somit zu seinem Bedarf gerechnet werden müssten, dies in den Köpfen der Politiker und Richter nicht generell ankommt?
Du siehst, ich denke durchaus nach und mache mir vielfältige Gedanken, was alles so schief läuft in diesem Land. Die Auslegung der Verwendung des KG ist beliebig geworden, es reicht von der Bezahlung des Betreuungselternteiles bis zum Einsatz von UH-Leistungen für Ex-Partner. Durch eine Bezahlfunktion für den Umgang gibt es einen weiteren unsinnigen Aspekt. Dabei sind das gerade mal 92€, die für all das herhalten sollen. Wo bleibt da nur das Kind?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.