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2.: Neuberechnung durch ehe wegen steuerklasse

 
(@klagga)

*** Abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-28207.html

hi ich bin neu hier und hab letztes jahr geheiratet und die steuerklasse 3 jetzt und siehe da auf einmal soll ich noch 300 euro unterhalt an die ex zahlen soviel zum thema paar cent mehr!und es interessiert keinen wie man über die runden kommen soll es ist echt traurig wie die rechtslage für männer ist!bzw wie man mit der neuen frau über die runden kommen soll da sie ja hinter der ex steht und das ist eine absolute sauerei!

Zitat
Geschrieben : 23.05.2014 16:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin klagga,

hi ich bin neu hier und hab letztes jahr geheiratet und die steuerklasse 3 jetzt und siehe da auf einmal soll ich noch 300 euro unterhalt an die ex zahlen soviel zum thema paar cent mehr!und es interessiert keinen wie man über die runden kommen soll es ist echt traurig wie die rechtslage für männer ist!bzw wie man mit der neuen frau über die runden kommen soll da sie ja hinter der ex steht und das ist eine absolute sauerei!

nimm mal die Mundwinkel wieder nach oben. Die "bessere" Steuerklasse durch eine neue Ehe kommt nur Deinen Kindern über den Kindesunterhalt zugute; nicht Deiner Exfrau. Wenn Du seit Deiner neuerlichen Hochzeit also mehr Kindesunterhalt bezahlen sollst, hast Du auch erheblich mehr in der Lohntüte, von dem eben ein Teil an die Kinder geht, sofern Du dadurch in eine höhere Einkommensstufe gerutscht bist. Die Rechtslage ist übrigens für Männer wie Frauen vollkommen gleich.

Mit der neuen Frau "über die Runden kommen" sollst Du nicht, indem Du wieder ein Einverdiener-Unterhaltskonstrukt bastelst, sondern indem Deine neue Frau selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommt. Dann kommt sie auch ganz locker über die Runden, ohne auf Deine Kohle zurückgreifen zu müssen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2014 17:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin klagga,

hab letztes jahr geheiratet und die steuerklasse 3 jetzt und siehe da auf einmal soll ich noch 300 euro unterhalt an die ex zahlen

1. Auch ein freundliches Hallo.
2. Sagt wer ?
3. Wenn Du meinst, dass pauschales Schimpfen hilft, dann tue es.
4. Aber bitte woanders.
5. Wenn Du nach sachlichen Ratschlägen fragen willst, dann tue es.
6. Aber nicht im Thema eines anderen, sondern schildere Deinen Fall in einem eigenen Thread.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2014 17:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch wenn klagga hier ein wenig tolpatschig reingetrampelt ist, gefühlte 50 Fragen unbeantwortet gelassen hat und sich mittlerweile abgemeldet hat ...

hab letztes jahr geheiratet und die steuerklasse 3 jetzt und siehe da auf einmal soll ich noch 300 euro unterhalt an die ex zahlen

Es geht um Unterhalt für Betreuung nach §1615l BGB.

Da die Grundsätze für diesen gemäß gängiger Rechtsprechung nicht besser sein dürfen als beim Ehegattenunterhalt, gehe ich davon aus, dass eine Berücksichtigung des Splittingvorteils sich (in diesem Fall) nicht mit den aktuellen Grundsätzen deckt.
Beispiel OLG Frankfurt (15.1):

Ist der Pflichtige wieder verheiratet, berechnet sich der Bedarf des früheren Ehegatten aufgrund einer fiktiven Besteuerung der Einkünfte des Pflichtigen nach der Grundtabelle, also ohne den Splittingvorteil.

Der "alte" Unterhaltsberechtigte soll durch eine neue Ehe des UH-Pflichtigen nicht über die Maße benachteiligt werden, über die Maße profitieren soll er aber auch nicht.

Gruß
United
PS: Obwohl ich den Umgang mit unsachlich hereinpolternden Pauschalmaulern manchmal nervig finde ... Stammtischparolen á la "Schick Deine Frau arbeiten" empfinde ich - ohne Hintergrundwissen (welches der TO zugegebenermaßen schuldig geblieben ist) - ebenso nervig, weshalb ich mich nochmal zu ´ner Antwort gemüßigt fühlte.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 12:02
(@psoidonuem)
Registriert

Och United, das haben wir uns ja nicht aus den Fingern gesaugt. Wenn der TO derart tollpatschig fragt, ob es unterhaltstechnisch anzurechnen ist, wenn die Frau arbeitet, liegt doch auf der Hand, dass es um wollen und nicht um können geht.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 12:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Topic closed

da TO seinen Account gelöscht hat.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 13:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

PS: Obwohl ich den Umgang mit unsachlich hereinpolternden Pauschalmaulern manchmal nervig finde ... Stammtischparolen á la "Schick Deine Frau arbeiten" empfinde ich - ohne Hintergrundwissen (welches der TO zugegebenermaßen schuldig geblieben ist) - ebenso nervig, weshalb ich mich nochmal zu ´ner Antwort gemüßigt fühlte.

das möchte ich in dieser Pauschalität so nicht stehenlassen. Der TO hat ausdrücklich geschrieben dass seine Frau ja nicht arbeiten gehen könne, da ansonsten am Ende noch seine Ex davon profitiere. Das ist etwa so sinnvoll wie statt von einem gut bezahlten Job zu lieber von Hartz4 zu leben, um keine Steuern bezahlen zu müssen.

Im übrigen schickt ein Mann im Jahr 2014 seine Frau nicht zum arbeiten; die wirklichen und selbstbewussten Frauen des 21. Jahrhunderts wollen selbst wirtschaftlich unabhängig sein und nicht an einem Unterhaltstropf hängen. Oder anders herum: Bei einer Frau, die man im Jahr 2014 noch zum arbeiten schicken müsste, dürfte man sich nicht wundern, wenn in absehbarer Zeit die Unterhaltsfalle tatsächlich zuschnappt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 15:53