2 Kinder bei mir - ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

2 Kinder bei mir - eines bei der Mutter - Unterhaltsberechnung

 
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ist zwar noch nicht spruchreif, aber vorsorglich würde mich das mal interessieren :

Momentan zahle ich für meine beiden bei der Ex lebenden Kinder 314 Euro Unterhalt ( 157 pro Kind )
und meine Ex zahlt an mich 100 Euro für das Kind das bei mir lebt.
Ab Oktober sollte ich nun 400 Euro bezahlen, da das kleinere Kind das bei ihr lebt 12 Jahre alt wird.

Das wurde in einem Vergleich letzten Jahres so abgemacht.

Nun scheint es aber so zu sein, dass ab September noch eine Tochter bei mir leben wird.

Kann ich nun einfach den an Exilein zu zahlenden Unterhalt  halbieren oder MUSS man das ganze wieder durch Unterhaltsabänderung gerichtlich ändern ?

Danke für eure Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2011 12:18
 elwu
(@elwu)

Kann ich nun einfach den an Exilein zu zahlenden Unterhalt  halbieren oder MUSS man das ganze wieder durch Unterhaltsabänderung gerichtlich ändern ?

Hallo,

das kommt auf den Wortlaut des Vergleichs an. Besonders wichtig ist die explizite Aufführung der Vergleichsgrundlagen. Also welches Kind bei Vergleichsabschluß bei wem lebt, wie da die jeweiligen Einkommensverhällntisse sind, und unter welchen Bedingungen sowie nach welchen Regeln der Vergleich abgeändert werden kann.

Die meisten Anwälte und Richter halten sich natürlich damit nicht auf, sondern schreiben nur den Inhalt des Vergleichs auf. Was dann spätere Abänderungen zum teuren Horrortrip machen kann.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2011 12:48
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Da steht nur das :

1. Die Antragsgegnerin zahlt für die Antragstellerin ab 01.03.2011 einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 100,00 Euro.

2. Grundlagen des Vergleichs :

Der gesetzliche Vertreter der Antragstellerin wird ab 01.10.2010 fur die Kinder die bei der Antragsgegnerin wohnen , einen monatlichen Unterhalt von 400,00 Euro für beide Kinder bezahlen. Die Antragsgegnerin ist damit einverstanden und verzichtet auf eine neue Unterhaltsfestsetzung zu diesem Zeitpunkt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2011 13:12
 elwu
(@elwu)

2. Grundlagen des Vergleichs [...]

Hallo,

da steht doch genug. Die Grundlage ist ja explizit, dass die Kinder, für die du Unterhalt zahlst, bei der KM wohnen. Also einfach Klappe halten und nach dem Umzug der nächsten Tochter zu dir den Unterhalt um 200€ reduzieren. Ob du deinerseits für das Kind dann Unterhalt fordern solltest erscheint mir angesichts der offenbar sehr geringen Leistungsfähigkeit der KM zweifelhaft.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2011 14:38
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Antwort.

Nein, Unterhalt fordere ich momentan für das Kind nicht. Bin ja froh, dass sie zu mir kommen will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2011 16:41