Hallo, bin nach Jahren mal wieder auf eurer Seite gelandet, weil ich woanders keinen Rat fand.
Kurze Vorgeschichte: Die mitlerweile 19 jährige Tochter meines Mannes zog vor etwa 3Jahren bei uns ein. Indem wir unser Eßzimmer trennten, schafften wir ihr einen Raum,vorrübergehend, später bauten wir ihr einen ca 30 qm Kellerraum in ein schnuckeligen Wohn/Schlafraum um.Was tut man nicht alles für die lieben "Kleinen"? Was bei uns zu regelmäßigem Theater führte, da ihr Freund(25), bei seinen Eltern gemeldet ist, dort 300 euro Kostgeld abgibt und abgesehen von 1-2mal die Woche bei uns i(s)st und wohnt.
So nun zu meinem eigentlichen anliegen: Tochter geht noch vorraussichtlich bis 2011 auf HöHa fängt dann vermutlich erst mit der Ausbildung an ? Freund hat vergangenes Jahr Ausbildung beendet. Jetzt wollen sie zusammen ziehen. Wer kommt dann für Tochter auf? Habe was gelesen von Bargeldunterhalt oder Naturalienunterhalt- die Tochter müßte nicht ausziehen, da wir ihr genügent Wohnraum zur Verfügung stellen könnten, wenn wir den Keller weiter ausbauen. Das Haus ist mein Elternhaus. Wir hätten ja Grundsätzlich nichts gegen eine eigene Wohnung, wenn sie beide mit Geld umgehen könnten und sich in der Vergangenheit einen Rückhalt geschaffen hätten. Aber sie würden bei null starten nicht mal nen Teller haben sie. Gelten die beiden dann als eine Art LG oder darf mein Mann den Unterhalt zahlen, obwohl sie bei uns wohnen könnten? Da die KM nur geringfügig beschäftigt ist, gibt es dort keine müde Mark zu holen.Aber ich kann die Kinder doch nicht in ihr Verderben rennen lassen, die wissen noch nicht, dass am Ende des Geldes noch viel Monat ist. Hoffe mir kann jemand etwas darüber schreiben, ob wir sie hier halten können oder aber uns in den Ruin bringen, denn zwei Haushalte können wir uns auch wenn es Finanziell gut steht beim besten Willen nicht leisten. :question:
Vielen lieben dank
Hi,
grundsätzlich steht einem Kind in Ausbildung, das einen eigenen Haushalt führt 640 € zu. Davon wird das KG abgezogen ,das an das Kind direkt ausgezahlt werden kann.
Grundsätzlich ist es auch richtig, das der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, seinen Baranteil auch in Naturalleistungen erbringen darf. U.U. kann ein Auszug gegen den Willen dieses Elternteils auch zu einer Unterhaltsverwirkung führen.
Die beiden stellen wohl auch eine Bedarfsgemeinschaft dar, werden aber wohl kaum Mittel bekommen, da die ARGE sie, da unter 25, erstmal auf den Haushalt der Eltern zu verweisen versucht. Und die ARGE wird dann wieder auf die Eltern zukommen w,enn die beiden trotzdem eine Wohnung beziehen wollen. Letzendlich verhindern werdet ihr das nicht können.
Aber ich kann die Kinder doch nicht in ihr Verderben rennen lassen, die wissen noch nicht, dass am Ende des Geldes noch viel Monat ist.
Nuja, mit 19 ist man erwaches und darf und soll sein Leben in die eigene Hand nehmen. Manchmal müssen Kinder auch auf härtere Weise lernen, was ein eigenständiges Leben bedeutet. Das wird die Tochter früher oder später ja eh mal müssen. Du kannst sie ja kaum bis sie im Rentenalter ist bei euch behalten. Ich würde mich dann eher frage, was schiefgelaufen ist, wenn man ihr den Umgang mit Geld nicht zutraut.
der aber uns in den Ruin bringen, denn zwei Haushalte können wir uns auch wenn es Finanziell gut steht beim besten Willen nicht leisten
Ihr müßt ja auch keine 2 Haushalte finanzieren. Er bekommt ein Gehalt, muß dann ja auch keine 300 € mehr abgeben. Sie bekommt das KG und noch Unterhalt von euch. Evtl. kann sie auch Schülerbafög beantragen. Davon müssen sie dann eben die Kosten bestreiten.
Und ein wenig Besteck, Teller u.s.w. wird sich ja auftreiben lassen, ein Bettchen bzw. ihre Zimmereinrichtung wird sie ja sicher auch mitnehmen dürfen. Genauso wie er. Dann haben sie ja schon mal ein bisschen was 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hi, erst mal danke
unter welchen Umständen kann es denn zur Verwirkung des Unterhaltes kommen?
Mein Mann sieht es absolut nicht ein, wenn sie meint auf eigenen Füßen stehen zu wollen,für sie aufzukommen, weil wie gesagt könnte sie zu Hause wohnen. Wenn sie nun auszieht, wird sie den Unterhalt wohl einklagen müssen?Wie stünden da unsere Chancen, wenn man ihr Wohnraum zur Verfügung stellen kann/will?
Ich möchte nicht, dass es den Anschein macht, das wir nicht gewillt sind sie zu unterstützen, es geht einzig und alleine darum,dass wir befürchten,dass sie unten den Umständen ihre Schule/Ausbildung schmeißt. In der heutigen Zeit ist das das AundO. Wir wissen nicht mehr weiter. Gestern haben wir nochmal mit ihr versucht zu reden, da kommt sie mit dem Argument" was sollen denn die Eltern ihres Freundes dazu sagen,wenn er bei uns einziehen würde?" hää er wohnt doch eh schon fast bei uns? also kein Argument. Sie weiß doch gar nicht wovon sie da redet. Und ihre Mutter, die mal wieder einen riesen Einfluß auf sie zu haben scheint,tutet ihr auch noch den Auszug ein. Vielleicht sollte man sie wirklich fallen/gehen lassen ;( ? Wäre dann das zweite Kind.
huhu, habe eben selber was gefunden
In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen
Kann der Unterhalt verwirkt werden?
Das volljährige Kind kann den Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verlieren,
wenn es während der Volljährigkeit insbesonders:
seine Bedürftigkeit aufgrund sittlichen Verschuldens herbeiführt, (§ 1611 Abs. 1 BGB)
die Eltern tätlich angreift, sie grob beleidigt oder schwer bedroht,
die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern schwer vernachlässigt hat.
Keine Verwirkungsgründe allein sind die Verweigerung des Kontakts zu den Eltern oder Spannungen.
Das volljährige Kind ist verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, kommt es dieser Arbeitspflicht aber nicht nach, so entfällt sein Unterhaltsanspruch ebenfalls.
Die Rechtsprechung ist umfangreich, einzelne Oberlandesgerichte vertreten im Einzelfall abweichende Auffassungen!
toll jetzt habe ich zwar einen Anhaltspunkt. Doch, versucht man sie jetzt zum hier bleiben zu zwingen ???
:knockout:
werde versuchen euch über den Ausgang des Drama´s auf dem laufenden zu halten
katja
jetzt bin ich da noch kein Experte, da meine Tochter noch nicht ganz so alt ist...
aber einem volljährigen Menschen vorschreiben, wo er zu wohnen hat?
Das will mir nicht in den Kopf gehen.
Ich denke mal, wenn sie auszieht und die Eltern auf Barunterhalt verklagt...
M.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen
Wobei da auch wieder die Eltern auf die Bedürfnisse des Kindes Rücksicht nehmen müssen. So kann z.B. die Nähe zur Schule/Studienort durchaus ein Grund für einen Auszug sein, evtl. auch der Wunsch mit dem Partner zusammenzuleben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
werden in keinster Weise die junge Frau dazu zwingen, bei uns zu bleiben -können wir ja auch gar nicht-
ich hingegen war froh, während schule und Ausbildung bei meiner Mam wohnen zu dürfen, um mit etwas Kohle im Nacken in die eigene Wohnung zu ziehen?
Dann wird sie diesen Schritt zu klagen wohl gehen müssen.
Wie sang Reinhard May: Kinder sind uns nur geliehen!!
Ach, die Schule liegt Luftlinie ca 700 meter ,ich kann aus dem Fenster hinschauen
und mit einem Freund zusammenzuziehen, der sich beinahe täglich in einer Spielhalle aufhält, finde ich nicht wirklich lobenswert, aber was soll´s Reisende soll man nicht aufhalten
Gruß Katja
Hallo katja,
Du siehst halt am horizont das Unheil schon aufziehen, oder?
Kann ich schon verstehen. Oft kommt es, wie es kommen muss.
Volljährigkeit bedeutet ja auch nicht zwangsweise, die nötige Reife für das Leben zu besitzen.
Ich glaube, dass ihr für die zukunft einfach die Türe für sie offen lassen solltet.
Und wenn sie nicht zu weit wegziehen, wird sie sich auch oft blicken lassen.
Spätestens wenn nach Ende auf dem Konto und genug Rest vom Monat der Kühlschrank so leer wie der Magen ist.
M.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin Katja,
die Form der Unterhaltsgewährung kann Dein Mann (nicht Du!) durchaus selbst bestimmen. Würde Töchting für ihre Ausbildung in Stadt XYZ ziehen und ihr Vater es für sinnvoll halten, dass sie dort in einer ihm bereits gehörenden oder dafür anzuschaffenden Eigentumswohnung lebt, hätte Töchting schlechte Karten mit einer Unterhaltsklage; vermutlich würde eine solche Klage bereits am Prozesskostenhilfe-Antrag scheitern (wegen fehlender Erfolgsaussichten). Eltern müssen ihren Kindern eine Ausbildung finanzieren - aber nicht eine von den Kindern dafür gewählte Lebensform. Wenn die eigene Wohnung für die Tochter so eklatant wichtig ist, würde ich ihr vorschlagen, abends und am Wochenende eben zu kellnern oder Pommes zu braten. Das kann für das weitere Leben recht hilfreich sein (und nein: Der Besuch einer HöHa ist kein Fulltime-Job, der solche Nebenjobs unmöglich macht).
Ich an Stelle Deines Mannes würde nicht komplett auf stur stellen. Ich würde Töchting sagen: "Ich gebe Dir gerne etwas zu Deinen Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Klamotten etc.) dazu, falls Du ausziehen willst. Für Miete, Nebenkosten und sonstigen Luxus bin ich allerdings nicht zuständig; Wohnraum ist hier schliesslich ausreichend vorhanden."
Sich auf Kosten Dritter selbst verwirklichen zu wollen scheint ein durchaus weit verbreitetes Bedürfnis zu sein. In diesem Forum wimmelt es von Geschichten, wo Frauen genau das immer wieder von ihren Ex-Männern/-Partnern verlangen. Es gibt daher keinen Grund, 19-jährige Girls bereits auf dieses Pferd zu setzen. Mein Sohn war angesichts von ein paar Freunden aus "besseren Familien" eine Zeit lang auch der Ansicht, dass Volljährigkeit und Führerscheinbesitz automatisch das Recht auf ein eigenes Auto beinhalten würden. Ich habe ihm freundlich klargemacht, dass ich dafür nicht zuständig bin; ganz egal, wie andere Eltern das handhaben. Ende von Lied: Er hat in einer Disco den Barmann gemacht und fuhr im Abiturjahr BMW. Selbst verdient bis auf den letzten Cent.
Grüssles
Martin
PS: Das Kind hat auch noch eine unterhaltspflichtige Mutter...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo, danke für euer Anteil an unseren Bedenken!
Haben uns mit den Kidi´s noch mal in Ruhe hin gesetzt, sie scheinen es zumindest vorerst begriffen zu haben, dass es wichtiger ist die Ausbildung in Ruhe" von Stiefmutti" bekocht und umsorgt durch zu ziehen, als einen eigenen Haushalt zu schmeißen und nebenbei auch noch schufften zu gehen! Wir haben sie sich hinsetzten lassen und ausrechnen, was ihnen zum Leben überhaupt bleibt und sie waren beide sichtlich geschockt, wie teuer es ist :puzz:.
War wohl doch nur ein unüberlegter Flausel, den sie sich in den Kopf gesetzt haben! Jetzt heißt´s schufften und Keller ausbauen 🙂
Danke noch mal finde dieses Forum genial, auf euch kann man sich verlassen
Katja
