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17- jähriger fängt Berufsausbildung an / dynamischer Titel

 
(@gruffelo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum- Gemeinde,
mein Sohn ist im Mai 17 Jahre alt geworden und fängt im August seine Berufsausbildung an.
Ich bediene den dynamischen Titel welcher unbefristet ist, wie muss ich vorgehen um diesen ändern zu lassen, da sich ja erheblich an der bisherigen Situation ändert?

Viele Grüße
Micha

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 16:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

entweder bittest du seine Mutter und ihn nett darum den Titel gemeinsam neu berechnen zu lassen. Wenn sie darauf nicht eingeht wirst du auf Abänderung klagen müssen.

Zur Berechnung. Da er minderjährig ist ist die Berechnung Nettoausbildungsvergütung-90 € (Pauschalabzug)/2

Die Hälfte des ber. Nettoeinkommens wird vom Bedraf abgezogen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 17:00
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

und willkommen bei vatersein.de

Bei einem Titel bist Du ja verpflichtet, diesen monatlich zu erfüllen.

Wenn Du ein gutes Verhältnis zum Sohn hast (und auch zur Mutter), dann bittest Du um Rückgabe des bisherigen Titels und einigst Dich mit ihnen, wie es weitergeht.

Denn wenn der Knabe 18 wird, ändert sich ja nochmals einiges. Er bekommt im 2ten Lehrjahr in aller Regel mehr Geld und außerdem wird dann seine gesamte Vergütung angerechnet und auch die Mutter wird Barunterhaltspflichtig mit der Volljährigkeit.

Ist keine gütliche Einigung möglich, musst Du auf Abänderung des bestehenden Titels klagen. Dazu brauchst Du aber zwingend einen Rechtsanwalt.
Gleichzeitig musst Du auch den Pfändungsschutz mit beantragen, damit Dir nicht noch schnell im laufenden Verfahren der Gerichtsvollzieher ins Haus geschickt wird.

Gruß, Michael
(knapp hinter Tina ins Ziel kommend  :wink:)

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 17:02
(@gruffelo)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antworten  🙂

Ich werd mich mit der KM in Verbindung setzten, denke mal nicht das sie sich da quer stellt da es ja Fakt ist das ich weniger zahlen brauche.

Mir ist nur wichtig zu wissen welchen Weg ich gehen muss.
Muss ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen oder soll ich die KM bitten?
Sollte der neue Titel dann nicht auch befristet sein?

Micha

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 17:34
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn Du die Originalausfertigung des bestehenden Titels in Händen hältst, dann droht Dir eigentlich keine Gefahr mehr.

Zum Jugendamt musst Du deshalb nicht.

Wenn es irgendwie klappt, dann brauchst Du vielleicht keinen Titel mehr erstellen wegen dem einen Jahr bis zur Volljährigkeit, sondern ihr einigt Euch selbst auf einen Betrag, denn Du dann natürlich zuverlässig jeden Monat überweist.
Und zwar einschl. dem Monat, in dem der Junge 18 wird.

Dann setzt ihr Euch wieder zusammen und rechnet neu.

Mit der Rechnerei findest Du hier sicherlich ein paar Experten, die Dir gerne Unterstützung dabei geben.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 17:39
(@gruffelo)
Schon was gesagt Registriert

ich habe nur die Abschrift des Titels, soll ich sie also um das Original bitten?

Reicht ein schriftliches Abkommen zwischen mir und der KM aus? Oder muss ich das beglaubigen lassen?
Natürlich bekommt mein Kind, wie schon seit 17 Jahren pünktlich sein Unterhalt. Sein extra Taschengeld wird er natürlich weiterhin bekommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 17:43
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja, bitte sie um das Original.Sichere Dich auf alle Fälle ab.

Bevor ihr da ein Schriftstück aufsetzt oder aufsetzen lasst ist das zudem der wesentlich einfachere Weg.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 17:49
(@nadda)
Registriert

Hi,

finde das klingt doch schon mal gut. Die perfekte Lösung ist halt einfach wenn ihr euch als Eltern einigen könnt. Drück dir dafür auf jeden Fall mal die Daumen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 18:33
(@gruffelo)
Schon was gesagt Registriert

Hey Danke für die vielen Antworten  🙂

Muss euch mal loben - in Sachen Unterhalt eine Frage zu stellen, die den Unterhaltsschuldner finanziell "erleichtern" könnte und darauf eine sachliche Antwort zu bekommen ohne Appell an das "zahlende" Gewissen.

*gefällt mir*

Danke  🙂  

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 18:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde das zwei Stufen tiefer aufhängen: Wenn Eltern vernünftig miteinander reden können, braucht es keine Titelherausgabe, keine Anwälte, kein Jugendamt und kein offizielles/notarielles Schriftstück, sondern einen Tisch, zwei Stühle und ein Blatt Papier. Dann rechnet man, schreibt das Ergebnis auf, setzt seine Unterschrift drunter und fertig.

Alles andere entspricht der Unterstellung "Du könntest sonst ja versuchen, den bisherigen Unterhalt per Gerichtsvollzieher bei mir eintreiben zu lassen". Angesichts der "Gefahr", dass das tatsächlich nur ein einziges Mal passieren könnte, würde ich den ganzen juristischen Kram beiseite lassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 19:34