142% des Regelsatze...
 
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142% des Regelsatzes West? was muss ich ab 2010 zahlen? habe am 8. Termin...

 
(@langendo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo…mit der neuen Düsseldorfer Tabelle muss auch der Unterhalt neu berechnet werden…Meine gesch. Frau hat mich (per sms) aufgefordert- beim Jugendamt eine Neuberechnung machen zu lassen…
Die erste Auskunft dort: "…eigentlich machen wir das nur für die Frauen…(!) sie müsste eine Neuberechung beantragen oder zumindest (persönlich oder schriftlich) zustimmen…"

Nun gut…Ich hatte 2006 einen gerichtl. Vergleich geschlossen:
"Der Beklagte verpflichtet sich, für die gemeinsamen Kinder….einen Kindesunterhaltsbetrag in Höhe von jeweils 142% des Regelsatzes West (351,00€ in der gegenwärtigen Altersstufe) zu zahlen. Dies entspricht einen Zahlbetrag je Kind von zurzeit 274,00€."
(= 822 ; damals waren alle 3 Kinder in der Altersstufe 6-11 der Düsseldorfer Tabelle)

Mit Vollendung des 11. Geburtstages der Zwillinge habe ich die Zahlungen entsprechend der DD-Tabelle 2008 mit Abzug des hälftigen Kindergeldes (Zeile 4: 2301-2700 Netto) angepasst: also nun 2x 343€ für die Großen (12-17 Jahre) und 294€ für das jüngste Kind(10 Jahre) = 980€ gesamt.

Meine Fragen:
Wie lange gilt ein solcher Vergleich (2 Jahre?) ?
Was bedeutet "142% des Regelsatzes West"? Hat das auch Auswirkungen auf künftige Berechnungen?
Wie errechnet sich der neue Unterhalt ab 2010? (mein bereinigtes Netto-also abzügl. 5%, KV und PV liegt noch unter 2700€)

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen- am Freitag gehe ich zum JA.

vaterschaftliche Grüße

Olaf


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2010 10:14
 elwu
(@elwu)

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen- am Freitag gehe ich zum JA.

Hallo,

der Vergleich gilt grundsätzlich so lange du zum KU verpflichtet bist, da er offenbar dummerweise keine zeitliche Befristung beinhaltet. Der Prozentsatz ist auch für künftige Berechnungen bindend, insofern er die Stufe der Tabelle anzeigt. Das wurde ja offenbar bereits bei der Anpassung 2008 so gehandhabt.

Zur Höhe des KU ab Januar 2010 wird heute im Tagesverlauf vom OLG Düsseldorf die neue Tabelle veröffentlicht. Erst heute abend können wir dir also die neuen Zahlbeträge mitteilen. Voraussichtlich werden die bei 398€ für die ersten beiden Kinder und 324€ für das jüngste, in Summe also bei 1120€ liegen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2010 10:25
(@langendo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort!

diese 1120 hatte ich mir auch schon ausgerechnet- mein Problem ist:

"...der Vergleich gilt grundsätzlich so lange du zum KU verpflichtet bist, da er offenbar dummerweise keine zeitliche Befristung beinhaltet. Der Prozentsatz ist auch für künftige Berechnungen bindend, insofern er die Stufe der Tabelle anzeigt. ..." das ich aus diesen "141%" nicht auf eine Stufe in der Tabelle schließen kann...? ich habe nur anhand meines bereinigten Nettos die "richtige" Stufe vermutet...

Die Anpassung für die Zwillies hatte ich damals selber- also ohne "amtliche Festlegung" vorgenommen, nach der zutreffenden Stufe des bereinigten Nettos...

Wie kann man sich diese "141%" erschließen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2010 11:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Langendo

Wie kann man sich diese "141%" erschließen?

Diese "141%" stammen ja aus dem Jahr 2006. Inzwischen (vor Jahren!!) gab es eine Reform, nach der die Prozentsätze anhand der Zahlbeträge und unter Beachtung der neuen KG-Beträge umgerechnet wurden. Wie das geschieht kannst Du [url= http://Wie kann man sich diese "141%" erschließen?]>>diesem Beitrag<<[/url] entnehmen. Damit dürfte Dir es dann auch gelingen, Dich respektiv in der DDT wiederzufinden. 😉

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2010 14:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn Du der Vergleichsabänderung zu Deinen Ungunsten zustimmen wirst (Vergleiche sind ja für beide Seiten bindend), dann achte darauf, dass ein den Vergleich ersetzender Titel auf das 18. Lebensjahr der Kinder begrenzt werden.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2010 19:09
(@langendo)
Schon was gesagt Registriert

Dankö...,

das heißt, eigentlich wäre auch jetzt noch dieser alte Vergleich rechtskräftig. Meine (selbst und ohne Aufforderung vorgenommene) Erhöhung des Unterhalts mit Vollendung des 11. LJ´s der Zwillies wäre also gar nicht "rechtskräftig" ?

Kann ein neuer "Jugendamtstitel" diesen Vergleich einfach aufheben- oder muss ich dem zustimmen?
Falls die dort Blödsinn ausrechnen hätte ich wenig Lust, ewig zu viel zu zahlen...

(Mache ein bisschen ja jetzt auch schon, aber leiber ihr [und vielleicht den Kidies] zuviel Geld geben, als dem Anwalt bringen...Der Streitwert einer Unterhaltsfestsetzung (monatl. um die 1000€)-gibt es dazu überschlagsweise eine Idee?)

Zur Not muss ich eben abwarten, bis das JA Unsinn verzapft- dann mich weigern- meine EX verklagt mich- dann erst schalte ich den Anwalt ein-
sie verliert ggf. und muss auch meinen Anwalt zahlen...Das heißt...die PKH wird es bestimmt tun...(!)
Oder bietet sich hier eher ein proaktives Vorgehen an?

Viele Grüße an alle anderen begeisterten DüsseldorferTabellenLeser...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 18:25