01.01.2009: Auswirk...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

01.01.2009: Auswirkung Kindergelderhöhung auf Kindesunterhalt

Seite 1 / 4
 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist so gut wie beschlossen: Ab dem 01.01.2009 wird das Kindergeld für das erste und zweit um je 10 € erhöht und für das dritte und folgende um 16 €.

Welche Auswirkungen hat dies auf den Kindesunterhalt?

Betroffen sind ausschließlich Unterhaltsverpflichtete, in deren Titel die Anrechnung des Kindergeldes beim Kindesunterhalt explizit aufgeführt ist. Ob dies als Text ("abzgl. hälftiges Kindergeld" ö.ä.) oder Prozentwert ("xx vom Hundert des Kindergeldes vom derzeit xxx €" o-ä.) erfolgt ist, ist unerheblich.

Der Zahlbetrag ist damit um die Hälfte des Erhöhungsbetrages zu verringern (bzw. bei anteiliger hälftiger Berücksichtigung um den dann maßgeblichen Betrag).

Dies ist meine völlig freie Interpretation der Auswirkungen. Es ist auf die Gesetzesänderung zu warten, da hierin sicherlich auch Übergangsvorschriften enthalten sein werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2008 20:27
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dies ist meine völlig freie Interpretation der Auswirkungen. Es ist auf die Gesetzesänderung zu warten, da hierin sicherlich auch Übergangsvorschriften enthalten sein werden.

Das ist ja nur die eine Seite, auf der anderen Seite wird ja auch der Kinderfreibetrag erhöht, um 200€, und daran ist der Mindestunterhalt gekoppelt.

Nun gibt es ja schon eine Übergangsvorschrift, die dafür sorgt, dass gegenwärtig der Mindestunterhalt z.B. in der ersten Alterstufe etwa 15€ über dieser Formel liegt.

Leider haben sich die Jungs noch nicht geäussert, wie sich die 200€ auf die beiden Komponenten des Freibetrags aufteilen. Aber selbst, wenn sie komplett in den eigentlichen Kinderfreibetrag gehen, würde das den Mindestunterhalt nach der Formel um 200/12*0,87 =  14,50 anheben und damit noch nicht über den aktuellen Betrag, sodass sich die Tabellensätze eigentlich nicht ändern sollten, die Zahlbeträge aber tatsächlich um 5€ sinken.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 20:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das absinken der Zahlbeträge werden sie schon zu verhindern wissen.
Bei Unterhaltsreform vom Anfang des Jahres wurde die, sich eigentlich aus der neuen Formel ergebende Absenkung ja auch unterbunden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 20:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nun ja,

das ist wie immer Kaffeesatz-Leserei; zumal zum jetzigen Zeitpunkt. Fakt ist: Es wird für UH-Zahler in den meisten Fällen pro Kind und Monat um 5 EUR hin oder her gehen - das wird die meisten Zahler nicht arm und die Empfänger nicht reich machen. Wer auf den Cent schaut und nicht vor gegnerischen Anwälten bibbert, zieht diese 5 EUR eben von seiner Zahlung ab - und geht davon aus, dass deswegen vermutlich kein Fass aufgemacht wird, weil es sich auch für die Gegenseite (und deren Anwälte) lohnt.

In jedem Fall sollte man sich nicht über Gebühr mit diesem "Entgegenkommen" in Form von etwas mehr Kindergeld beschäftigen; es bringt kaum etwas, aber lenkt von tatsächlich wichtigen Fragen ab.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 21:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Also der KFB wird ja lt. §1612a BGb bei der Berechnung des UH-Betrages doppelt gezählt. Somit komme ich auf folgende Zahlen:

                                                  0-5J          6-11J      12-17J

bisher nach §1612a            265            304          356
(mit KG 77 Euro))                  188            227          279

bisher nach DDT                  279            322          365
(mit KG)                                  202            245          288

jetzt nach §1612a                  294            338          396
(mit KG 82 Euro)                    212            256          314

jetzt nach DDT                        ...

Nun ratet mal, was hier als bald kommt. Meine Prognose: Die DDT hat ihre Schuldigkeit getan und kann gehen.

So leicht schafft man in Jahresfrist eine weitere UH-Erhöhung, und keiner sieht es so richtig.

Prost - oldie

Edit: Als KFB wird im EStG das sächliche Existenzminimum eines Kindes bezeichnet, s. >>§32 Abs.6 Satz 1 EStG<<. Trotzdem, abwarten, was da noch so alles kommt.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 22:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Chapeau oldie gut gerechnet!

Ich wette auf dich!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 22:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Politisch erwünschter Nebeneffekt:

Der EU steigt gleich mit, denn das zu verteilende Einkommen des Zahlers erhöht sich ja jetzt nicht mehr nur um 77,-€, sondern 82,-€.

Es soll keiner sagen, dass die blöd sind!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 22:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich ermittle etwas andere Zahlen als oldie:

bis 31.12.2007 - Regelbetragsverordnung

0-5 6-11 12-17

KU

202

245

288

KG

6

0

0

Zahlbetrag

196

245

288

01.01.2008 - 31.12.2008 - doppelter KFB (1.824 * 2 = 3.648)

0-5 6-11 12-17

KU

279

322

365

KG

77

77

77

Zahlbetrag

202

245

288

ab 01.01.2009 - doppelter KFB (2.024 * 2 = 4.048)

0-5 6-11 12-17

KU

287

337

388

KG

82

82

82

Zahlbetrag

205

255

306

Die DT wird eher nicht verschwinden, da diese die Einkommensstaffelung abbildet, welche im Gesetz nicht vorgesehen ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2008 22:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Ich widerspreche ungern dem "Chef", aber Deine Zahlen für die bisherige Berechnung nach §1612a entsprechen exakt dem Mindest-KU in der DDT2008 - hmm. Und 3648/12 sind doch 304 = 100% - oder?

Die DT wird eher nicht verschwinden, da diese die Einkommensstaffelung abbildet, welche im Gesetz nicht vorgesehen ist.

Da hast Du recht, daran hatte ich gar nicht gedacht.

Gruss oldie

PS: Habe jetzt ernsthaft überlegt, das Wort 'ungern' oder 'Chef' in Anführungszeichen zu setzen und das hoffentlich kleinere Übel gewählt. 😉

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 22:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine Zahlen für die bisherige Berechnung nach §1612a entsprechen exakt dem Mindest-KU in der DDT2008

Jep. Hat sich auch nix getan beim Mindest-KU.

Und 3648/12 sind doch 304 = 100% - oder?

Hierbei übersiehst du, dass 100% nur in der Altersstufe 2 greifen. Bei 0 - 5 sind es 85 % und bei 12 - 17 dann 115 %.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2008 23:03




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Nee, die Prozente sind 87, 100 und 117, jedenfalls nach >>dieser<< Quelle.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 23:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie gut, dass wir drüber geredet haben  😉

bis 31.12.2007 - Regelbetragsverordnung

0-5 6-11 12-17

KU

202

245

288

KG

6

0

0

Zahlbetrag

196

245

288

01.01.2008 - 31.12.2008 - doppelter KFB (1.824 * 2 = 3.648)

0-5 6-11 12-17

KU

264

304

356

KG

77

77

77

Zahlbetrag

187

227

279

ab 01.01.2009 - doppelter KFB (2.024 * 2 = 4.048)

0-5 6-11 12-17

KU

293

337

395

KG

82

82

82

Zahlbetrag

211

255

313

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2008 23:19
 elwu
(@elwu)

Wie gut, dass wir drüber geredet haben 

Hallo,

auch ich halte diese Version für die Wahrscheinlichtste. Und die DDT wird es sicher weiterhin geben. *Die* Arbeitserleichterung für die Richter wird nicht aufgegeben. Sie erspart ihnen zudem, den Einzelfall genauer anzusehen und damit in die entsetzliche Gefahr zu geraten, womöglich nicht nur Recht sprechen zu dürfen sondern gerecht urteilen zu müssen.

/elwu,

bei mir gibt es genau gar keine Auswirkung der Kindergelderhöhung auf den Kindesunterhalt #

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 23:42
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ruhig, Jungs. Die Rede ist von einem Anstieg des gesamten (=doppeltem vom halben) Freibetrags.

Siehe z.B, hier: http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,7384849,00.html

In dieser Pressemeldung ist von einem Anstieg "von jährlich rund 5800 Euro auf 6000 Euro steigen" die Rede.

2*(1824+1080) = 5808€, das ist damit gemeint. Und damit bleibt der Effekt auf den KU unter der Wirksamkeitsschwelle.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 23:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Jepp, pappasorglos, da hast Du recht. Bei Deinem ersten Post hatte ich nicht verstanden, dass die zuerst genannten 200 Euro auf ein Ehepaar zugeschnitten sind und bei der zweiten Erwähnung im Rechenbeispiel bereits der doppelte eines UH-Pflichtigen herangezogen wurde - mein Versehen.

LG oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 00:11
(@floret)
Zeigt sich öfters Registriert

Nun ist es beschlossen:

BMFSFJ Internetredaktion

Pressemitteilung Nr. 334/2008
Veröffentlicht am 15.10.2008
Thema: Familie

Ursula von der Leyen: "Kindergelderhöhung zum 1. Januar ist gut angelegtes Geld"

Bundeskabinett beschließt Familienleistungsgesetz: Kindergeld wird erhöht und gestaffelt, haushaltsnahe Dienstleistung stärker gefördert

Die Bundesregierung entlastet Familien in Deutschland zukünftig um jährlich mehr als zwei Milliarden Euro. Mit dem Familienleistungsgesetz, das das Bundeskabinett heute beschlossen hat, werden Familien gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet.

"Mit dem Familienleistungsgesetz hat die Bundesregierung ein ganzes Paket zur Unterstützung der Familien in Deutschland geschnürt. Alle Familien haben ab dem 1. Januar mehr in der Tasche", erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen.

Die im Gesetz enthaltene gestaffelte Kindergelderhöhung bereits ab dem dritten Kind kommt insbesondere Mehrkindfamilien sowie Familien im unteren und mittleren Einkommensbereich zugute. Berufstätige Eltern profitieren von der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher und Familien unterstützender Dienstleistungen - so haben sie neben der Arbeit mehr Zeit für ihre Kinder.
Bedürftige Kinder und Jugendliche erhalten zudem ein Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Jahr.

"Wir sorgen dafür, dass die Familien leichter über die Runden kommen", sagt Bundesministerin von der Leyen. "Das ist keine Unterstützung nach dem Gießkannenprinzip, sondern eine zielgerichtete und passgenaue Förderung, die die unterschiedlichen Lebenssituationen der Eltern und ihrer Kinder berücksichtigt.
Familien mit vier Kindern werden ab dem 1. Januar allein durch die Erhöhung und Staffelung des Kindergeldes 624 Euro mehr im Jahr in der Tasche haben. Das ist gut angelegtes Geld - Investitionen in Familien sind Investitionen in die Zukunft und Stabilität unseres Landes."

Das Familienleistungsgesetz beinhaltet:

1. Gestaffeltes Kindergeld: Familien mit mehreren Kindern stärker fördern

Das Kindergeld wird jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10 Euro auf
164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro angehoben. Familien mit drei Kindern verfügen damit über 432 Euro mehr im Jahr; für Familien mit vier Kindern sind es 624 Euro.
Mit der Staffelung berücksichtigt die Bundesregierung, dass ein Viertel aller Kinder mit Anspruch auf Kindergeld (4,5 Millionen von insgesamt rund 18 Millionen Kindern und Jugendlichen), in einer Familie mit drei oder mehr Kindern lebt.
Die Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro im Jahr teilen sich Bund, Länder und Kommunen. Im Jahr 2007 wurde das Kindergeld für 18,4 Millionen Kinder ausgezahlt und umfasste ein Gesamtvolumen von 34,2 Milliarden Euro (Förder- und Steueranteil).

2. Familien unterstützende Leistungen: Praktische Hilfe für Familien im Alltag

Die Förderung von Familien unterstützenden Dienstleistungen wird deutlich vereinfacht. Zudem werden die Möglichkeiten, diese Leistungen steuerlich geltend zu machen, erweitert.
Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr, die von der Steuerschuld abgezogen werden können, ausgeweitet. Mit der Neuregelung werden Aufwendungen in Höhe von bis zu
1.665 Euro monatlich gefördert. Auch wer eine Dienstleistungsagentur beauftragt, kann Geld sparen: Durch das neue Gesetz werden die steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen von derzeit 3.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro erweitert.

3. Schulbedarfspaket: Jedes Schuljahr 100 Euro für gerechte Bildungschancen

Kinder und Jugendliche aus Familien, von Hartz IV (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB
XII) leben, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit soll die notwendige Ausstattung mit Schul- und Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte, usw.
sichergestellt werden. Die Behörden vor Ort können sich nachweisen lassen, dass das Geld für Schulmaterial ausgegeben wurde.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: info@bmfsfjservice.bund.de <mailto:info@bmfsfjservice.bund.de>
Internet: http://www.bmfsfj.de < http://www.bmfsfj.de>

Viele Grüße

Flo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 14:05
 elwu
(@elwu)

Hallo,

das ist typisches Politsprech-Spindoctoring. Für mich z.B. bleibt unterm Strich deutlich weniger an Netto. Dank der Einführung des sozialistisch geisteskranken Gesundheitsfonds der vorgeblich ehemaligen Kommunistin Ulla Schmidt und der im real existierende Sozialismus sozialisierten Angela Merkel muss ich so viel mehr an Krankenkassenbeiträgen bezahlen, dass die das bisschen mehr durch Kindergeld und die minimale Erhöhung des Kinderfreibetrags weitaus übersteigen.

/elwu,

eh angepisst, mal eben werden Abermilliarden an Steuergeldern für den Finanzsektor bereitgestellt, was zweifellos nötig ist. Aber für ein paar Kröten für die Bürger, gar für die Familien, da wird jahrelang gezetert und abgefeilt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 15:12
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

§ hin § her, das ist mir doch einbischen zu viel.

In wie weit ändert sich den jetzt der Unterhalt mit der Erhöhung des Kindergeldes?

Ich zahle €307 abzüglich hälftiges Kindergeld €230. Darf ich jetzt ab 01.01.09 €225 überweisen oder nicht???

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 18:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das kommt darauf an, was in deinem Titel steht:

Wenn da steht: Zahle Betrag X, dann zahle den.

Wenn da steht zahle Betrag X minus halbes KG, dann zahlst du 5,-€ weniger.

Wenn da steht, zahlen Sie entsprechend DT sowieso zahlst du auch 5,- € weniger.

Aber soweit ist es noch nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 18:50
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

@Beppo:

Gibt keinen Titel!

Wir werden sehen!

Danke,

Gruß

ZL

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2008 18:52




Seite 1 / 4