Hallo alle zusammen !
Ich hab zwei Kinder (3 und 5), die bei der Ex leben. Sie und die Kinder bezogen bis Mitte 2003 Sozialhilfe, so das ich Ende 2003 dem Sozialamt gegenüber meiner Auskunftspflicht nach $1605 nachkommen musste. Das Sozialamt hat nach Prüfung der Unterlagen auf einer Rückforderung der vorgestreckten Unterhaltszahlungen (der EX) verzichtet. Für die Kinder
zahle ich stetig den Betrag nach DT, hab ich auch kein Problem mit.
Nun, nach nur einem Jahr, kommt die Ex mit Ihrem Anwalt und will ebenfalls, das ich ihr meine Einkünfte offenlege. Dies hat mein Anwalt nun erstmal abgelehnt, da ich nach $1605 nur alle zwei Jahre geprüft werden darf. Die Gegenseite gibt sich jedoch damit nicht zufrieden und verweist darauf, das ich damals dem Sozialamt Auskunft gab, und nicht der Ex. Letztendlich geht es aber "offiziell" um eine Auskunft gegenüber den Kindern (vertreten durch die Mutter), somit ist es für mich eigentlich doch egal, wer die Unterlagen prüft ?! Oder ???
Muss ich jetzt nochmal tausend Seiten Papier kopieren (bin selbständig) oder kann ich mich weiter auf den §1605 berufen ??
Da die Ex derzeit in einer eheähnlichen Gemeinschaft wohnt, bekommt sie von mir nichts.
Jedoch liegt die Vermutung nahe, dass sie über den Deckmantel des Kindesunterhaltes abchecken will, ob bei einer eventuellen Trennung von ihrem Lebengefährten "Luft" für
nachehelichen Ehegattenunterhalt da ist. Sie ist da sehr berechnend in solchen Dingen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Besteht denn ein Titel beim Jugendamt?
Wenn ja, muß erstmal ne Abänderungsklage angestrebt werden.
Ein Titel ist bindend und ich geh mal davon aus, daß das Jugendamt, die damals die Sache in die Hand genommen hat, gleich mal so nen titel für den Kindesunterhalt hat von Dir unterschreiben lassen.
Die sollen sich doch ans Jugendamt wenden wenn sie Auskünfte haben wollen.
Würd ich erstmal darauf verweisen.
Gruß
Melly
*hmpf.. hab das jetzt mit dem Sozialamt verwechselt...*grummel.
Hast da wenigstens nen Titel?
[Editiert am 14/11/2004 von Melly]
Ein Titel ist vorhanden, auch zahl ich pünktlich den KU.
Hab der KM erklärt, das sich am KU eh nichts ändert, auch wenn
ich nun mehr verdienen würde. Da ich auf jeden Fall nicht über den
135% Regelbetrag komme, bleibt der Unterhalt nach Anrechnung
des Kindergeldes sowieso gleich. Trotzdem hat sie nun ihren
Rechtsverdreher angeheuert..... so eine bl... K....
an deiner stelle würde ich auf die klage deiner ex warten.
ihr anwalt wird alles machen um geld zu verdienen.
erst wenn du vom gericht aufgefordert wirst gibst du deine einkünfte bekannt.
mel