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zwei Termine in den Ferien

 
(@nickfallin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe eine Frage zum Umgang in den Pfingstferien.

In meinem Beschluss steht das ich mein Kind am Pfingstmontag habe. Grundsätzlich wurde vereinbart das an jedem zweiten Sonntag das Kind zu mir darf -  durch diesen Rhythmus praktisch auch am Pfingstsonntag. Wie wird das geregelt? Verliere ich einen Umgangstermin in Mai bzw. darf ich diese Zeit irgendwie nachholen?

Besten Dank! 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2010 03:31
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Ich kann diesbezüglich nur von meiner Umgangsregelung sprechen, die an Pfingsten auch nur am Montag durchzusetzen war/ist.

In manchen Bundesländern werden die Pfingsferien nicht als Ferien gezählt sondern der Montag als 2.Feiertag.

Das Umgangswochendende fällt dann aus, so ist es bei mir.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 10:41
(@turbo)

Das Umgangswochendende fällt dann aus, so ist es bei mir.

wenn auch nichts anderes bei mir klappt, aber die Besuchs-WEs werden strikt eingehalten, so dass ich meine Tochter dann halt quasi am Freitag vor Pfingsten bekommen würde und am Pfingstsonntag um 18 Uhr zurückbringen müsste...

Hat da jeder eine individuelle Regelung?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 12:51
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@turbo

Hat da jeder eine individuelle Regelung?

Ja natürlich. Es gibt zwar so ein paar Standards, aber oftmals entstehen ja solche Regelungen auf Basis eines Vergleiches und damit individueller Absprachen.

Ein Gestz dafür gibt es jedenfalls nicht.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 12:54
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es kann z.b. lauten:

Zusätzlich verbringt xy die Hälfte der Sommer-, Herbst- und Winterferien beim Vater. Die genauen Termine werden
die Eltern jeweils am Jahresanfang bestimmen.

Es kommt natürlich hierbei auf deine Umgangsregelung an. Sprich einfach mit der KM und sag ihr, wie du es dir
vorstellst.

Der direkte Weg ist erst einmal der bessere. Vielleicht lenkt sie ja ein.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 15:34
(@nickfallin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Väter,

erstmal vielen Dank an Alle!

Ich hatte einfach gehofft, dass 'ausgefallene Umgangs-WE' am darauffolgenden WE stattfinden können, ohne dass ich mit der Kindesmutter diskutieren muss.
Nach dem Gerichtsverfahren werden meine Termine strikt eingehalten, aber eine normale Kommunikation ist nicht mehr möglich gewesen..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2010 16:22
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn bei ihr mit Vernunft nichts zu erreichen ist, wird es schwierig. Wenn die Einzelfallklärung nicht in der schriftlichen
Vereinbarung tituliert wurde, hast du keine Handhabe. Leider.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 17:02
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

In meinem Beschluss steht das ich mein Kind am Pfingstmontag habe. Grundsätzlich wurde vereinbart das an jedem zweiten Sonntag das Kind zu mir darf -  durch diesen Rhythmus praktisch auch am Pfingstsonntag. Wie wird das geregelt? Verliere ich einen Umgangstermin in Mai bzw. darf ich diese Zeit irgendwie nachholen?

Wenn der Pfingstmontag in deinem Beschluss ausdrücklich aufgeführt wird, dann bezieht sich das auf die Ferienregelung. Die kommt zusätzlich zur normalen Umgangsregelung. Sollte Dein Kind also regulär am Sonntag direkt vor Pfingstmontag bei Dir sein, dann hast Du es 2 Tage hintereinander bei Dir.

Ich hatte einfach gehofft, dass 'ausgefallene Umgangs-WE' am darauffolgenden WE stattfinden können, ohne dass ich mit der Kindesmutter diskutieren muss

In vielen Umgangsbeschlüssen steht, dass ausgefallene Umgangswochenenden grundsätzlich am darauf folgenden WE nachzuholen sind. Steht bei Dir dazu nichts drin? Dann hat Dein Anwalt gepennt.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 17:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich hatte einfach gehofft, dass 'ausgefallene Umgangs-WE' am darauffolgenden WE stattfinden können, ohne dass ich mit der Kindesmutter diskutieren muss.
Nach dem Gerichtsverfahren werden meine Termine strikt eingehalten, aber eine normale Kommunikation ist nicht mehr möglich gewesen..

ob Du diskutieren musst, hängt vor allem von Deiner Ex ab. Wenn sie der Ansicht ist, mit diesem Pfingstmontag sei das Soll für diese Woche erfüllt und das Thema Umgang erledigt, kommt kein Polizist oder "Sirtaki-Man" aus dem Gebüsch, um sie eines Besseren zu belehren.

Insofern kann Dir ein Internet-Forum bei unklaren Formulierungen (die jeder Beteiligte gerne zu seinen Gunsten auslegt) nicht wirklich helfen. Aber es steht Dir natürlich frei, mit Verweis auf die Regelung das Kind nicht am Sonntag, sondern erst am Pfingstmontag zurückzubringen. Du solltest allerdings vorher nicht lange fragen, ob das in Ordnung sei, sondern nur bei der Abholung kurz ankündigen, dass das so sei. Natürlich erst, wenn das Kind in Deinem Auto sitzt...

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2010 18:25