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Wir brauchen Mutmacher.....

 
(@merlomo)
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Hallo zusammen,

am 26.11.2009 hat die Freundinn meines Sohnes (sie wird am 06.12.09 18J)
ohne Angabe von Gründen die gemeinsame Wohnung mit der gemeinsamen Tochter in  der späteren Abendstunde über Nacht verlassen.

Auch auf  vielfache  Nachfrage meines Sohnes per sms und Anruf  wurde ihm der Aufenthaltsort seiner Tochter nicht mitgeteilt.

Mein Sohn weiß bis heute nicht, wo Sie die Nacht mit dem Baby (knapp 6 Mon.)verbracht hat.
Meine Enkelin ist aufgrund gehäufter SIDS Tode in meiner Familie ( mein Sohn verstarb im alter von 3,5 Mon. daran, sowie einer meiner Onkel Mütterlicherseits), im Schlaf an ein Atem-Überwachungs-System angeschlossen.

Dies wurde jedoch in der Wohnung zurückgelassen, so dass hier in der Nacht vom 26.11. auf 27.11. keine Überwachung stattfand!

Erst am 27.11. gegen 11 Uhr wurde meinem Sohn vom Jugendamt Heidelberg mitgeteilt dass sich seine Tochter und Freundinn auf dem Jugendamt Heidelberg  befänden und Sie mit der gemeinsamen Tochter zurück  zu den Eltern der Mutter zurückkehren werden. Ihr Vater sei gekommen um die beiden abzuholen. Die KM hat dann noch ein paar Sachen für die Kleine aus der Wohnung geholt und ist weg.

Seit Donnerstag hat mein Sohn seine Tochter nun nicht mehr gesehen, da der Aufenthaltsort 350km entfernt ist.
Es heisst, er kann seine Tochter ja besuchen, das vormals angestrebte gemeinsame Sorgerecht ist kein Thema mehr.

Mein Sohn ist 23J und noch 2 Monate in der Weiterbildung zum KFZ-Meister. Er bekommt nur Bafög. Ist somit derzeit nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen, geschweige denn die gemeinsame Wohnung oder auch nur die Zugfahrt zu seiner Kleinen. Die KM ist derzeit in der Ausbildung die sie für 1 Jahr unterbrochen hat. Sie will nun die Ausbildung abbrechen um sich eine andere Ausbildungstelle an ihrem derzeitigen Wohnort zu suchen.

Mein Sohn will seine Tochter nicht Aufgeben und strebt das alleinige Sorgerecht an. Immerhin hat er nicht nur eine Ausblidung sondern auch ein adäquates Wohnumfeld, einen super Tagesstättenplatz ( im Wohnort der Mutter ist das nicht gegeben) und ist im Gegensatz der KM weder depressiv noch aggressiv. (Sie ist meinen Sohn auch körperlich angegangen)  Ich wohne ca. 500m Luftlinie entfernt und würde ihm bei der Betreuung natürlich zur seite stehen.

Die KM ist mit 16J von Zuhause ausgezogen weil sie die Situation dort nicht mehr aushielt und hat 350km weiter eine Ausbildung begonnen.

Die Vorstellung dass seine kleine Tochter nun in dem selben Umfeld aufwachsen soll, vor dem die Mutter geflüchtet ist, ist für meinen Sohn fast unerträglich. Natürlich hat er auch große Angst aufgrund der Entfernung die emotionale Bindung zu seiner Tochter zu verlieren.

Kann ich ihm auch nur ansatzweise Mut machen, dass er Erfolg haben könnte?
Wir sind gerade alle ziemlich am Boden.

Gruß

Stefanie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2009 23:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stephanie

Kann ich ihm auch nur ansatzweise Mut machen, dass er Erfolg haben könnte?
Wir sind gerade alle ziemlich am Boden.

Leider nicht im Geringsten!

Ohne Sorgerecht hat er überhaupt keine Chance, auf die Geschehnisse auch nur den kleinsten Einfluss zu nehmen.
Als Vater ohne Sorgerecht hat er praktisch nur 2 Rechte.

Das sehr theoretische recht auf Umgang, das aber auch nur wenn er es sich leisten kann und die Mutter nicht den dicken Katalog an Blockademöglichkeiten studiert. Und
Das sehr praktische und sehr leicht einzufordernde Recht, Unterhalt zu bezahlen.

Alles Andere geht ihn nichts an.
Auch wenn die Mutter sich als vollkommen ungeeignet erweist, was Jugendamt und Justiz sowieso nur sehr selten attestieren, käme seine Tochter nicht zu ihm, sondern vermutlich in eine Pflegefamilie.
Also zu jedem Anderen, nur nicht zu ihm.

Die Möglichkeit daran auf gerichtlichen Wege etwas zu ändern, ist ihm vollkommen verschlossen.
Deutschland ist mit dieser reaktionären und menschenverachtenden Rechtslage in Europa mittlerweile weitestgehend alleine und wird deswegen vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte regelmäßig verurteilt.
Das ändert aber nichts.

Diese Auskunft habt ihr zwar nicht erhofft, aber eine bessere kann ich euch euch leider nicht geben.
Ich kann nur an euch appellieren, auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen und Laut zu geben.
Gerade du, als Mutter wirst damit vermutlich mehr Gehör finden als alle Väter.

Mit mitfühlenden Grüssen
Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 00:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo merlomo,

ich denke diese Geschichte wurde hier schon von der besten Freundin des Sohnes geschildert.

Auch an dich nochmal den Hinweis, das es sinnvoller ist, wenn er sich selbst anmeldet.

Da die KM ja offensichtlich noch minderjährig ist liegt das SR ja beim JA. Für ihn noch weniger als 0 % Chance es zu bekommen. Konnte er denn die Vaterschaft anerkennen oder ist das noch in der Schwebe?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 00:29
(@merlomo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

du darfst gerne Stefanie zu mir sagen  😉

Die Vaterschaft durfte er anerkennen. Sie ist auch Urkundlich bestätigt.

Ansonsten darf er wohl nur zusehen wie seine Tochter in dem gleichen Haushalt aufwächst den seine Freundin mit 16 Jahren verlassen hat, da die Situation für sie unerträglich war.

Ich denke mein Sohn wird sich, sobald er sich in der  Lage dazu fühlt sicherlich auch selbst anmelden. Solange versuche ich, und wie ich gesehen habe auch EINE Freundinn von ihm, soviele Infos und Fakten zu sammeln wie möglich, die wir an ihn weitergeben können.

Gruß

Stefanie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2009 10:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stefanie,

klar könnt ihr Infos sammeln. Wie man aber aus euren beiden Darstellungen sieht kommen je nach Standpunkt unterschieldliche Infos. Das ist auch völlig klar, da ja jeder seine Sichtweise und Gewichtung der Dinge hat.

Du weißt auf das Atemüberwachungsgerät hin, seine Freundin auf die unhygienischen Zustände...

Wie auch immer. Es gibt eben ein ganz großes Problem. Solange die KM einem GSR nicht zustimmt ist es so gut wie unmöglich das ASR für das Kind zu bekommen. Denn dazu müßte das SR der Mutter komplett entzogen werden und auf deinen Sohn übertragen.
Unter Berücksichtung der Umstände würde aber, im Falle des SR-Entzug eine Pflegefamilie ins Spiel kommen, aber nicht der Vater des Kindes.
Er müßte zum einen ein gutes Betreuungskonzept vorlegen können, das ihm Beruf und Kind unter einen Hut bringen lässt. Zudem wird das JA wohl auch die nächtliche Situation einer "erfahrenen" Familie übergeben und nicht einem AE-Vater.

Wenn er beim JA die Zustände, die die Freundin schildert, anbringt wird er sich fragen lassen müssen, warum er nicht früher eingegriffen hat bzw. um Hilfe gebeten hat. Grade weil die KM noch minderjährig ist.

Mutmachen können wir in dieser Lage wohl kaum. Er sollte sich aber unbedingt darum kümmern, das er einen geregelten und häufigen Umgang hinbekommt. Evtl. lässt sich die KM ja auch zum GSR überreden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 10:13
(@merlomo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

unterschiedliche Infos sind müssen sich ja nicht widersprechen....

Unterschiedliche "Vorwürfe" bedürfen auch unterschiedlicher Antworten/Kommentare/Infos.

Aufgrund meiner Lebensgeschichte sehe ich fehlende Schlafüberwachung als exorbitant wichtig an, jemand anderes evtl. sterilisierte Fläschen...etc.

Was ich absolut nicht verstehe,

- wie kann eine evtl. Fremdunterbringung richtiger als der eigene Vater sein????
- Betreuungskonzept vs Ausbildung geschmissen und keine Zukunftsperspektive....muss ich da noch nachdenken?
- Wie kann das JA beurteilen wollen, dass nach 6 mon. Schlafüberwachung durch die Eltern/Vater, es "erfahrenere" Familien gibt´? 

Und noch etwas am Rande....das JA kann gerne nachfragen warum mein Sohn die Zustände die in seiner schulisch Bedingten Abwesendheit geherrscht haben nicht an das JA getragen wurden. U.A. weil seine Freundin Familienhilfe kategorisch abgelehnt hat und er fürchten musste dass sie mit der Tochter abhaut, weil er ja abends Zuhause war, weil ich helfend eingegriffen habe, weil er seine ex-Freundin nicht an den "Pranger stellen" wollte....

Gibt es denn gar keine positiv endenden Geschichten????

Und noch eine Frage, weiss einer von Euch, wie das Umgangsrecht mit einem derzeit 6mon. altem Baby gestaltet ist?

Gruß

Stefanie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2009 11:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Antwort auf deine Fragen ist der § 1626a BGB.

"Das Sorgerecht hat die Mutter"

Und die neue Justizministerin, findet das, genauso wie die alte, gut so.

Solange das so ist, hat er einfach nichts zu melden.

Und für JA und Justiz enden somit alle Geschichten gut:
"Das Kind ist bei der Mutter!"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 11:30
(@merlomo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

Diese Auskunft habt ihr zwar nicht erhofft, aber eine bessere kann ich euch euch leider nicht geben.
Ich kann nur an euch appellieren, auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen und Laut zu geben.
Gerade du, als Mutter wirst damit vermutlich mehr Gehör finden als alle Väter.

Laut geben und aufmerksam machen....das habe ich vor...die Frage ist nur...wie am effektivsten und wem gegenüber?  :question:

Ich habe bereits am Sonntag an das zuständige Jugendamt geschrieben und bin gerne bereit noch viele dutzend andere Stellen zu informieren.

Je mehr ich hier lese, umso so hoffnungsloser stellt sich die Situation für meinen Sohn da...und auch im Zuge dessen für mich, die ich fast täglich Umgang mit der Kleinen hatte.

Ich selbst kenne die Situation umgekehrt....Mein Ex-Mann hat sich nach der Trennung von seinen Kindern abgewandt und ihnen jegliche finanzielle und emotionale Unterstützung verweigert. Er hat sich eine neue Familie mit mitlerweile 7 Kindern "gebastelt" ....

Mein Sohn will nicht in die Fußstapfen seines Vaters treten und seine Tochter in seinem Leben behalten und es wird ihm fast unmöglich gemacht. Zumindest derzeit....selbst wenn ich ihm mein Auto gebe, sind es jedes mal 700 km und 7-8 std. Fahrzeit die er zurücklegen muss um seine Tochter evtl. für ein paar std. zu sehen, auch finanziell ein riesen Problem.

Muss er sein Umgangsrecht von vornerein gerichtlich festlegen lassen oder gibt es hier über Dauer und Häufigkeit bereits bestehende gesetzliche Regelungen?

Gruß

Stefanie (die dringend einen Kotzsmilie braucht)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2009 15:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für den Umfang des Umgangs gibt es keine gesetzliche Regelung, nur Empfehlungen.

Die sagen alle 14 Tage übers WE und die Hälfte der Ferien. Je kleiner das Kind desto kürzer, aber häufiger.

So wäre bei nem 6 Monate altem Kind (das nicht gestillt wird) eine Regelung etwa alle 2 Tage für 2-4 Stunden vernünftig. Aber das lässt sich ja bei so einer Entfernung nicht machen.

Es wird wohl auch kein Gericht sich finden lassen, das so ein kleines Kind das ganze WE, auch über Nacht zum Vater gibt, vor allem dann nicht, wenn insgesamt 1400 km zu überbrücken sind. Also wird es darauf hinauslaufen d,as er alle 2 Wochen dort eine Übernachtungsmöglichkeit braucht, um sein Kind dann an 2 Tagen für 2-3 Stunden sehen zu können.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 15:15
(@aleene)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe dazu noch ne frage,.. hat er evtl chancen den aufenthalts bestimmungs recht? oder hat nur bis jetzt SIE das bzw das Jugendamt? und wie hoch is die wahrscheinlichkeit das evtl das gemeinsame Sorgerecht anzufrechten,... wenn er das schon nicht alleine bekommt is doch ein geteiltes doch auch hilfreich oder sehe ich das irgendwie falsch?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 21:17




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass es hilfreich wäre, siehst du richtig.

Dass er es kriegen könnte, leider nicht.

Da er kein SR gegen den Willen der Mutter bekommen kann, bekommt er auch keine Teile davon.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 21:20
(@ariba)
Registriert

Moin!

Ohne Sorgerecht hat er überhaupt keine Chance, auf die Geschehnisse auch nur den kleinsten Einfluss zu nehmen.

Das stimmt leider!  😡 Man könnte denken, man lebe in einem Land, dass menschenverachtet ist und denkt...

Deutschland ist mit dieser reaktionären und menschenverachtenden Rechtslage in Europa mittlerweile weitestgehend alleine und wird deswegen vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte regelmäßig verurteilt.
Das ändert aber nichts.

Mal ne ganz dumme Frgae von einem, der im Umgang mit seiner Tochter nur so etwas wie "Total-Umgangs-und-Kommunikations-Boykott" seit Geburt kennt:
Warum ist das eigentlich in der BRD so?  Wir haben doch auch die Wiedervereinigung hinbekommen(ok, nicht ich alleine, bin ja'n Wessi-Berliner  :redhead: ), warum dann das nicht?

Warum machen Po(loch)litiker denn eigentlich nichts, wenn unser Land menschenverachtend ist? Vielleicht sollte das mal jemand der Merkel schreiben...?
Vielleicht weiß sie das gar nicht?

Und das UNSER Land, ist ja 'ne Demokratie, hab ich mir mal sagen lassen, tatsächlich mehrmals(!) vom "europäischen Gerichtshof für Menschenrechte regelmäßig verurteilt" wird...sagt mal, weiß auch das die A.Merkel?

Sollten wir mal 'nen Brief aufsetzen. Manchmal brauchen Po(loch)litiker auch einfach nur unsere Hilfe...
...so, wie "meine" Kindesmutter: Diese braucht unbedingt einen Sorgerechtsentzug, da sie nicht versteht, dass das Töcheterlein auch einen Papa hat, den sie lieb hat, aber so gut wie fast NIE sehen darf....weil Mama nicht will oder kann... :gunman: :gunman: :gunman:

Manche Menschen brauchen einfach HILFE... :grr:

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 21:52