Meine Tochter ist fast vier und die letzten drei Jahre gab es einseitige Umgangsfestlegung von der KM. - Zweiwöchig -
Da sie seit drei Monaten einen Freund hat, darf ich nun seit drei Monaten jede Woche auf das Kind aufpassen. Inzwischen werden die ehemals zweiwöchigen Umgangwochenenden willkürlich verlegt, das Kind wird auch mal versuchsweise nachts um zehn übergeben und sie meint, um die neuen Zeiten festzulegen, kann sie auch mal spontan bei der Arbeit anrufen.
Da ich vor zwei Jahren einen Hörsturz bei einem Gespäch bekommen hatte, habe ich ein massives Problem mit Anrufen der KM bei der Arbeit. Eigentlich hatte ich dafür auch ein Kontaktverbot - auser für Notfälle - verhängt. Aber da Ihr sch.egal ist was und wie ich arbeite ist sie nicht sehr gewillt, sich daran zu halten oder hat es in drei Wochen eh wieder vergessen! Das war schon mehrfach so, obwohl ich es schon mehrfach sagte.
Wie kann man das Telefonverbot bei der Arbeit durchsetzten? Wenn sie anruft, kann ich teilweise den ganzen Tag nichts gescheites mehr arbeiten! Andererseits will ich aber erreichbar bleiben, da auch andere Leute anrufen!
Kann ich selbst ein Schreiben aufsetzten oder muss man wegen so etwas zum Anwalt gehen?
Wie schafft man es regelmäßigen Umgang zu bekommen und von der Mutter möglichst wenig Willkür abzubekommen?
moin, traumpappi,
erstmal willkommen bei vatersein, dem 'forum gegen telefonterrorismus' 😉 !
ganz spontan eine idee zum telefon bei der arbeit (ich kann's dir gut nachfühlen, mir gehts nach solchen anrufen auch oft so!!):
1. lass' dir von eurer telefonzentrale o.ä. eine neue durchwahl geben
2. informiere die leute, die sie brauchen (dienstkontakte etc.) davon
3. sage eurer 'zentrale' oder 'vermittlung' dass sie jeden durchstellen dürfen nach vorheriger nachfrage bei dir, aber keinem die nr. geben dürfen.
spätestens, wenn du deinem chef erzählst, dass du nach anrufen deiner ex nicht mehr zum arbeiten kommst, müsste er zustimmen (von wegen produktivität etc.).
evtl. kannst du dir auch einen apparat mit display geben lassen, dann entscheidest DU ob du abhebst.
zum thema 'unregelmässige umgangszeiten':
wie (schriftlich, nur zwischen euch beiden, über JA, evtl. per gericht??) sind die bisherigen umgangstermine bzw. deren bekanntgabe denn festgelegt? wenn vorhanden, solltest du darauf verweisen (hast du wahrscheinlich auch sschon gemacht), und wenn das nicht hilft, das JA evtl. um vermittlung bitten. auf keinen fall kanns angehen, dass eure tochter 'um 10 abends' abgegeben wird (wahrscheinlich wollte exe spontan zur paaati ?!!) - allein schon weil das für eine 4ährige schlafens- und keine reisezeit ist!!!
wenn nicht, hilft vielleicht ein erster schritt: ich habe nämlich, aus anderen gründen, ein ähnliches problem (= nicht-planbarkeit), und wir haben vereinbart, dass SPÄTESTENS 3 tage vor einem gewünschten termin dieser per SMS angekündigt und bestätigt werden muss, sonst wirds nix. diese 3-tage-minimum-frist kostet ex zwar meist aus bis zur letzten minute, aber es reicht um sich daraufeinzustellen (auch für die kinder!). nachteil: spontan-besuche sind so gut wie ausgeschlossen.
natürlich kannst du als ersten schritt sowas selbst formulieren wenn du gerade keinen RA 'bei der hand hast'. gut wäre es meiner meinung nach, wenn du eine kopie davon z.b. ans JA schickst (wenn du mit denen kontakt hast), um dir 'rückendeckung' bzw. zustimmung zu holen.
wie du die 'willkür' des betreuenden elternteils (hier: KM) ausschliessen kannst, kannst du hier im forum -zigfach nachlesen: nämlich kaum 😡 , wenn sie/er das nicht selbst will. leider!! aber ich denke, bei euch sollte erstmal der versuch, eine 'gütliche' regelung zu finden, gewagt werden. vielleicht kommt ihr zu 'nem kompromiss - der evtl. dann auch deiner tochter mehr umgang mit dir als bislang ermöglicht 😉 !
gruss und viel erfolg!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
hallo
denke auch wie ulliberne, du solltes versuchen ersteinmal über ein gespräch eine für euch alle vernüftige umgangsregelung zu erziehlen, hier kannst du ja oder eine beratungsstelle mit einbeziehn, vieleicht kann auch ein neutraller bekannter mit einspringen; du solltest aufjeden fall alles schriftlich festhalten, auch die umgangstermine; diese lösung halte ich für sinnvoll, nicht gleich zum gericht, denn das kann evtl. nach hinten losgehen, zumindest denke ich auch wie ulliberne, daß du in zukunft dann auch mehr umgang haben wirst.
gruß papa
Hallo,
Durch jüngste Ereignisse in meiner Situation kann ich Dir nur eine Stellungsnahme bieten:
Sei Froh dass Du Umgang hast.
Sollte Deine Kindesmutter irgendwann auf den Trichter kommen ihren Freund mit in ihre „Erziehung“ mit einzubeziehen werden die möglichen Besuchstermine eventuell rapide weniger.
Vielleicht nicht wirklich konstruktiv aber aus meiner Situation der beste Rat
„Sei froh dass Du Umgang hast“!!!
- Jeder bekommt was er verdient, irgendwann! -
@all
danke, aber es ist dadurch, dass Sie auf dem Handy anruft, etwas anderst und schwieriger.
schriftlich festlegen, mal sehen!
@alexander
Kennst Du die Geschichte zum Salominoschen Urteil? Kleiner Trost, sie ist genetisch von Dir geprägt. Es gibt Leute , die sagen, Stifkinder aufziehen bringt eh nichts. Die Hälfte ist genetisch, die andere Hälfte vom Zufall geprägt! Jeder der das anders sieht, macht sich etwas vor!
Wenn Du Angst hast dass der andere es verdient hat, Deine Tochter erziehen zu dürfen oder irgendetwas tatsächlich besser kann, wäre das natürlich schlecht. Aber Du hast einen ungemeinen Vorteil: Du liebst Deine Tochter mehr! Das kann langfristig helfen:
Kennst Du den Spruch: Blut ist dicker als Wasser
Hallo Traumpappi,
unter www.elternvereinbarung.de findest Du unterschiedliche Vorschläge, wie eine schriftliche Vereinbarung aussehen kann. Dies im JuAmt zu besprechen, finde ich sinnvoll.
Ich muß Dir aber widersprechen:
Salomonisches Urteil:
es waren zwei Frauen, und eine war wirklich nicht die Mutter. Das darf auf Eltern, also Mutter und Vater, nicht übertragen werden. Was würde Salomon heute urteilen, wenn er diesen Kampf der Väter heute sehen könnte ?????
Blut ist dicker als Wasser:
Leider nein. Es gibt viele Beispiele (denke nur an PAS) oder aus meinem persönlichen Umfeld (aufgewachsen in einer patchworkfamily: Kriegsfolgebedingt.../ Adoption / Stiefnichte ....Nein: Blut ist nicht dicker! Wichtit ist Vertrauen, Liebe, immer die Türe aufhaben, Prägung......
Hat man einen Elternteil verloren, z.B. wegen Scheidung, dann kann (!) später ein sehr guter Kontakt entstehen, aber das ist nicht zwangsläufig! Halte Kontakt zu Deiner Tochter!!
Zusatz:
ich empfinde einen zweiwöchigen Umgang für ein fast vierjähriges Kind als zu wenig ein. Versuche mehr zu bekommen (wöchentlich noch einen Nachmittag, großer Ferienanteil)
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.