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wieviel Umgang muß ich meiner Ex gewähren?

 
(@gigerla)
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Hallo liebe Leute,
ist mein erstes Mal in einem Chat bzw. Forum. Bin mal gespannt auf Resonanz 🙂
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Ich lebe seit gut 2 Jahren getrennt lebend und hatte heute meine Termine vor Gericht (Scheidung/Unterhalt/Sorgerechtsbestimmung). Leider kam wieder nix dabei raus und wurde auf Ende April vertagt.
Meine beiden Kinder (5+7) leben per einstweilige Anordnung bei mir, da mir meine Ex letztes Jahr im Oktober angedroht hat, mir die Kinder zu entziehen.
Bislang sieht sie die Kinder jeden Donnerstagnachmittag und alle 2 Wochenenden von Freitag 15 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr. Außerdem halbieren wir die Ferienzeiten.
Also das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich so ziemlich sicher in der Tasche. Nur sind wir uns in Punkto Umgangsregelung nicht einig. Nun steht vom Jugendamt ein Vorschlag im Raum, dass meine Ex die Kinder jeden Donnerstag bereits ab Schule bzw. KiGa haben soll und die Kinder Freitags in die Schule bringen soll und jedes 2. Wochenende die Kinder von Donnerstagmittag bis Montagfrüh haben darf. Ich und mein RA haben nun 4 Wochen Bedenkzeit, diese Regelung zu übernehmen und somit auszuweiten.
Fakt ist aber, dass die Kinder nicht so gerne zur Mutter gehen wollen und ich meiner Ex somit eine Plattform schaffe, von der aus sie weiter an meinem bestehenden Recht kratzt, bis sie ihr Ziel (alleinige SR oder ABRecht) erreicht hat. Sie aggiert ständig auf dem Rücken der Kinder, was ich vermeiden möchte.
Nun meine Frage!
Ist diese vorgeschlagene Regelung der Normalfall, wenn beiden Elternteilen eine Erziehungsbefähigung unterstellt wird? Ich finde diese Regelung heftig, zumal die Kinder keinen allzugroßen Freizeitraum mehr haben würden in ihrer gewohnten Umgebung.
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Wenn ich dem Vorschlag nicht folge, droht mir ein psycholgisches Gutachten und es bestünde dann die Gefahr, dass ich noch mehr verliere.
Ich verstehe mich mit meiner Ex absolut nicht mehr, sei noch zu erwähnen.
Sie wirft mir Knüppel zwischen die Beine, wo es nur geht!
.
wer hat hier Erfahrung, was so üblich ist an Umgangsregeln?

und... bis zum nächsten Mal
Stefan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2005 03:28
(@erich68)
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Hallo Gigerla,
versuch nicht deinen Kindern die Mutter wegzunehmen, egal wie du zu ihr stehst es ist die Mutter der Kinder. je mehr Kontakt sie zu ihr haben desto besser wird ihnen die Trennung bekommen.
Ich lebe in einer neuen Beziehung mit zwei Kindern meiner LG, sie durften immer zu ihrem Vater es gab überhaupt keine feste Regelung seit vier Jahren haben wir mit den Kindern noch nie Probleme gehabt. Meine eigenen Kinder (vier Jungs), durften nie außerhalb der Umgangszeiten (14 tägig Sa 16.00- So 18.00) zu mir, mit dem Ziel das sie heimlich kamen und zuhause gelogen haben ich habe mir immer gedacht arme Kinder in deren Köpfen möchte ich nicht stecken.
Deine Kinder werden größer und DU bist der Vater was willst du denn in ein paar Jahren sagen, wenn sie fragen warum durften wir nicht zur Mutter?
Die Dame ist die Mutter egal welche Knüppel du zwischen den Beinen spürst deine Kinder brauchen sie genau wie sie dich brauchen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2005 09:02
(@sandgren)

hy gigerla,
normal ist diese art des umgangs sicher nicht.
es ermöglicht aber das die mutter auch weiter am leben und der entwicklung der kinder teilhaben kann und nicht nur auf besuche reduziert ist,
auch die kinder erhalten so eine wesentlich bessere beziehung zur mutter.

solange das mehr an umgang verantwortungsvoll genutzt und gestaltet wird ist dagegen nichts einzuwenden,es schaft ja auch dir mehr freiräume und möglichkeiten. 😉

mit diesem modell lebe ich als vater schon seit 3 jahren mit durchaus positiven erfahrungen im umgang mit meinen kindern.
für die kinder ist es dann auch das "normale leben" mit rechten und pflichten wenn sie bei mir sind und nicht nur ein event mit zoobesuch. 🙂

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2005 11:15
(@gigerla)
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OK, ich lese jetzt 2x einen gesunden Menschenverstand. Natürlich ist es sinnvoll, wenn die Kinder guten und umfangreichen Umgang mit beiden Elternteilen haben. Aber wo ist die Grenze?
Ich muss doch auch ein vernünftiges Leben führen können und den Kids ermöglichen, dass sie regelmäßig ihren Freizeitaktivitäten nachgehen können. Dies wäre mit einem großzügigen Umgangsrecht nicht zu bewerkstelligen.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass meine hasserfüllte Ex auf Dauer auch mit dieser Regelung nicht zufrieden sein wird und ihr jedes Mittel recht ist (lügen, den Kids/JA und Bekannten ggü), um an dem dann so großzügigen Umgangsrecht anzuknüpfen, bis sie die Kids völlig verstört hat oder das JA oder das Gericht davon überzeugt hat, dass die Mutter doch den besseren Aufenthalt geben kann.
Sie dikreditiert mich ständig als sorglosen Vater und gibt vor, als "Erzieherin" mit einem "Lehrer" als Partner, das bessere Familienverhältnis schaffen zu können.
Die Frau vom JA arbeitet in der Woche nur 12 Stunden und hat mehrere Fälle wie uns. Zudem hat sie selbst 2 Kinder im selben Alter und ich habe ständig das Gefühl, nicht als vollwertiges Elternteil behandelt zu werden, da ich ständig nur die Bedürfnisse der Mutter höre.
Ich bin seit 2 Jahren nur am dementieren und Feuer löschen. Hatte meiner Ex vor 2 Jahren auch 50/50-Lösung angeboten, doch sie wollte per Rechtstreit das alleinige Sorgerecht und mir nur alle 2 Wochen 2 Tage die Kinder überlassen. Aus dieser Angst habe ich dann am anderen Seil entsprechend gezogen, da ich die Kinder sonst mit ihren hass- und genugtuenden Aktionen verloren hätte, die schon immer nur zum Vater wollten.
Jetzt, wo sie es nicht geschafft hat und mir die Kinder einstweilig zugesprochen wurden, jetzt möchte sie plötzlich die 50/50 Lösung haben. Und das JA befürwortet dies auch noch, zumal wir auch noch 7 km auseinander wohnen und dies für die Kinder sicher nicht leicht wird, aus ihrem gewohnten Lebensmittelpunkt solange entfernt zu werden.
Es ist der Erziehungsstil (absolut authoritär), der den Kids zu schaffen macht. Ich selbst erziehe nach dem Grundsatz "massvoll handeln".
Es wäre doch fatal, zuzusehen, wie meine Ex die großzügigeren Umgangszeiten nutzt, um dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu kippen. Oder ist das eher nicht möglich? wie schätzt Ihr dieses Risiko ein? Bitte unter dem Aspekt antworten, dass meine Ex mit einer zerstörerischen Gewalt vorgeht und auch nie davor zurückschreckt, mich bei den Kindern schlecht zu machen und mich vor den Kindern anschreit.
Mein Problem ist eigentlich, dass das JA die tatsächliche Situation durch geschicktes aggieren meiner EX verkennt und natürlich richtig reagiert, wenn die Fakten meiner EX stimmen würden.
Aber es hat keinerlei Auswirkung auf das JA, wenn ich die Lügen ständig aufdecke oder den Sachverhalt anders interpretiere. Ich renne hier gegen eine Wand und hab es mit einer JA-Dame zu tun, die zeitlich überfordert ist. Der Bericht ans Gericht war schon fertig bzw. wurde nicht mehr modifiziert, als ich an der Reihe war, auf Vorwürfe meiner Ex zu eagieren. Das kann doch alles nicht sein. Ich verdanke es scheinbar nur dem Umstand, dass ich im Geburtshaus meiner Kinder verblieben bin, dass auch meine Kinder noch bei mir wohnen. Das frustriert echt!
Der großzügigen Umgangsregelung würde ich meiner EX liebendgerne zustimmen, wenn ich sicher wüßte, dass dies dann endgültig das Ende der Fahnenstange wäre.
Frustrierte und angstvolle Grüßejavascript:insertAtCaret(':heu:','')
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und... bis zum nächsten Mal
Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2005 04:40
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi gigerla!

Um den Erziehungsstil deiner Ex mache ich mir nun wenig Gedanken, denn noch ist nichts entschieden. Zudem wird von offizieller Seite niemand diese Feinheiten beurteilen oder zur Entscheidungsfindung hinzuziehen. Nur in einem Prozess, in dem die Kinder auch bzw. vornehmlich angehört werden würden, könnte diese Argumentation greifen, müsste dann aber von den kleinen kommen! Da sind wir aber noch nicht!

Du solltest diesen Vorschlag zum Umgang gründlich überdenken. Dabei wären zwei essentielle Grundsätze zu klären:
1. Was bringt eine Ausdehnung in die Werktage?
2. Wie weit kann man gehen?

Zu der Ausdehnung (1) wären ganz einfache Fragen zu klären. Kann sie denn zuverlässig dafür sorgen, dass die beiden in den Kiga / in die Schule kommen? Ist sie ab Freitag Mittag und Donnerstag Nachmittag auch wieder da, um die beiden abzuholen bzw. zu betreuen? Kann sie das IMMER realsieren? Sicher spielt hier auch die Meinung der Kids eine Rolle. Wollen die beiden überhaupt "mehr"? (Schreibst selbst, dass es nicht so ist.)

Wie weit man gehen kann (2), soll heißen, dass du grundsätzlich nicht beigibst. Ich kann deine Worte nicht bewerten, doch wenn es so ist, dass sie jetzt systematisch versucht, den Umgang immer weiter ausdehnen, bis sie die Zwerge bei sich hat, dann wäre das für dich das Zeichen, hier schon gewisse Grenzen aufzuzeigen. Anderenfalls würde die nächste Ausdehnung schon beim Anwalt in der Bearbeitung liegen...

Zu deiner Frage, ob dieser Umgang (Vorschlag) normal sein soll, gebe ich ein klares NEIN. Ich sehe aber mehr im Vordergrund, dass die Kids werktags einen geregelten Tagesablauf brauchen. Da sind Hausaufgaben zu machen oder abends noch einmal etwas zu üben oder zu lesen. An dieser Stelle sehe ich die große Gefahr, dass an den Tagen des Wechsels etwas verloren geht, auch wenn "nur" Zeit ist, die man (Kind) sinnvoller nutzen kann und sollte. Auch geregelte Mahlzeiten und Schlafenszeiten sind schwer umzusetzen, wenn eine Umstellung in der Woche erfolgen würde.

Eine kurze Frage:

droht mir ein psycholgisches Gutachten und es bestünde dann die Gefahr, dass ich noch mehr verliere

Was meintest du damit?

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2005 09:46
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@gigerla

Also langsam komme ich beim bisherigen nur mitlesen auch etwas ins Schwanken ..

Mir ist erst durch @PapaNico etwas aufgefallen .. nämlich auch dieser Satz von dir ..

Wenn ich dem Vorschlag nicht folge, droht mir ein psycholgisches Gutachten und es bestünde dann die Gefahr, dass ich noch mehr verliere.

Dir?? Dir droht ein psychologisches Gutachten ?? Weiso das .. und wieso könntest du da noch mehr verlieren??? Wieos besteh das die Gefahr?? :question: :question:

Wonach dieser Satz nun wirklich klingt will ich mal jetzt nicht so raus lassen ...

Was mich noch wundert ist :

Meine beiden Kinder (5+7) leben per einstweilige Anordnung bei mir, da mir meine Ex letztes Jahr im Oktober angedroht hat, mir die Kinder zu entziehen.

Und deswegen leben die Kids per einstweiliger Anordnung bei dir?
Na das ging dann aber ja prompt ..
Und nur weil die Ex das angedroht hat???

Und das fordert dann sofort den Wechsel der Kids zu dir? .. obwohl sie offensichtlich da dann fast 1 1/2 Jahre bei der KM gelebt haben ..?

Und:

Ich lebe seit gut 2 Jahren getrennt lebend und hatte heute meine Termine vor Gericht (Scheidung/Unterhalt/Sorgerechtsbestimmung). Leider kam wieder nix dabei raus und wurde auf Ende April vertagt.

Weiso kam wieder nichts bei dem Termin heraus??
Woran lag das .. das nach 2 Jahren?
Muß doch Gründe haben .. und was ist in 4 Wochen anders?.. Ging es da ausschließlich um die Frage des Umganges??
Denn dafür hast du ja 4 Wochen Zeit dich zu entscheiden ...
Und wenn es doch dann nur noch um den Umgang geht .. dann ist doch anscih eigentlich der Rest klar wie es laufen wird ..
Oder??

Irgendwie glaub ich hast du noch nicht alles berichtet ..

Denn Ansich, wenn du schon die Kids hast per einstweiliger Anordnung, müßte doch schon alles klar sein,weiso muß du dann ein Psychologisches Gutachten evtl über dich ergehen lassen?

Mag da jetzt auch etwas überspitzt alles sehen, aber irgendwie erweckt es füt mich den eindruck als wenn da noch irgendwas fehlt..

Und die vorgeschlagenen Umgangsregelung ist nun nicht grad Normalität .. und ob sie sinnvoll zu praktizieren ist, ist wirklich zu überlegen ...

Ausserdem das ihr "nur" 7 Km auseinanderwohnt ist ja nun wahrlich keine Entfernung mehr .. wobei die KM die Kids dann schon zur Schule u Kiga bringen muß, was dann schon sichergestellt sein müßte ..

Es wäre doch fatal, zuzusehen, wie meine Ex die großzügigeren Umgangszeiten nutzt, um dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu kippen

Wieso das.. dann müßte diese ja auch gleich jeder Vater vorhaben der merh Umgang sich wünscht ..

Andere Frage stellt sich mir grad noch, wie regelst du das alles, ist das auch beruflich kein Prob? Weil auch das wird man dich fragen , wie du das regelst, man bedenke das man bei einer Mutter es voraussetzt das sie für ihre Kids da ist, u notfalls nicht berufstätig ist, bei einem Vater sieht das meist schon wiederum komischerweise anders aus..

Bitte unter dem Aspekt antworten, dass meine Ex mit einer zerstörerischen Gewalt vorgeht und auch nie davor zurückschreckt, mich bei den Kindern schlecht zu machen und mich vor den Kindern anschreit.

Besonders dem anschreien solltest du versuchen aus dem Weg zu gehen .. und Gespräche mit ihr nur in Abwesenheit der Kids führen, wenn zu befürchten ist das es zu Ausschreitungen kommt...

Wäre schön wenn du noch berichten kannst, insofern da noch wichtiges fehlt ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2005 13:10
(@gigerla)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens, hallo Nico,
danke für eure Anteilnahme. Tut echt gut, mal andere Meinungen zu hören. Je kritischer, desto besser. Hilft ja nichts, wenn man in einer Wunschvorstellung lebt und nicht rechtzeitig geweckt wird.
In 4 Wochen ist deswegen ein erneuter Termin, weil es das Gericht versäumt hat, uns die Stellungnahme des Jugendamtes zukommen zu lassen. Die Gegenseite hatte dieses Schreiben ca. 5 Tage vor der Verhandlung jedoch erhalten gehabt. Im JA-Bericht stand auch der Vorschlag der Umgangserweiterung, womit wir ehrlich gesagt nicht gerechnet hatten und mir die Gelegenheit gegeben wird, diesen Vorschlag zu überdenken. Doch drohte die Richterin an, dass ein Kinderpsychologe vom Gericht bestellt werden würde, wenn es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung kommen sollte. Und da ich weder Erzieher noch Lehrer bin (wie auf der anderen Seite), befürchte ich hier einen Nachteil, wenngleich ich natürlich keinerlei schlechtes Gewissen haben sollte, denn ich bin wirklich ständig da für die Kinder. Ich habe ganz einfach Bedenken/Angst bezüglich einer objektiven Beurteilung durch den Psychologen.
Und eigentlich müßte ich als Vater ja schon froh sein, dass es schon so gut für mich steht. Aber diese Ausweitung bedeutet für mich eine empfindlich große Ausweitung meiner Angriffsfläche.
Wie ich schon schrieb, ich wäre mit dieser Regelung einverstanden, wenn dies das Ende der Fahnenstange wäre. Aber geht man erst einmal einen Schritt vor, so ist es nahezu unmöglich, ihn wieder zu rvidieren oder zu modifizieren.
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Seit der Trennung habe ich meinen Arbeitsplatz (bin mit einem Partner selbständig) auf zu Hause verlegt und habe mein Arbeitspensum auf ein Minimum zurückgeschraubt. Ich habe mich seit dem Tag der Trennung vornehmlich auf meine Kinder konzentriert und tagtäglich Tagebuch geführt. Da meine Ex eine Wohnung in 10 km Entfernung nahm, stellte sich die Frage des Schulortes. Ich bestand natürlich auf meinen Ort. Zu dieser Zeit kippte dann auch der von mir unterbreitete Lösungsvorschlag 50/50 und meine Ex bestand auf das alleinige Sorgerecht und ging ab da per Rechtsanwalt los. Meine Ex hatte zu diesem Zeitpunkt auch ihren neuen Partner kennengelernt (Der Lehrer). Ab dann verdarben viele Köche (Ex,Lehrer,RA und Co) den Brei.
"Hilfe, wenn der Vater die Kinder bekommt, dann stehst du u.U. finanziell misserabel da!"-war der Grund! = Werk des RA und Lehrers!
Bis heute bin ich vor Gericht noch der "Angeklagte", wenngleich ihr erster Versuch, das Sorgerecht zu bekommen, dahingehend gescheitert ist, dass mir die Schulwahl übertragen wurde (Kontinuität) für die große Tochter. Bis dahin habe ich die Kinder lt. Aufzeichnungen über 60 % in meiner Obhut gehabt. Nachdem nun die Schule begonnen hat letztes Jahr, und die Kinder unter der Woche bei mir waren, hat sie mir kurzerhand im Oktober einen RA-Brief geschickt, indem stand, dass sie die Kinder ab dem nächsten Mama-Wochenende nicht mehr zurückgeben wird und sie nun an der Reihe ist, die Kinder für ein viertel Jahr in gleicher Weise zu übernehmen. Daraufhin erhielt ich eine EV vom Gericht die bis heute noch gilt.
In der Zwischenzeit hat sie die Kinder jeden Donnerstag von 15-18.30h und jedes zweite WE von Fr 15.00h bis Sonntag 18.00h und dazwischen nahezu tägliche Anrufe.
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Ehrlich gesagt berühren mich die anderen Gerichtsaspekte wie Scheidung und Unterhaltsfragen nicht. Ich unterstelle meiner "noch" Frau, dass vieles aus Unterhaltsrechtlichen Aspekten herrührt. Dabei hat sie einen gutbezahlten 19 Stunden Job und einen gut verdienenden Partner.
Und dabei spielt bei Ihr wohl auch eine großzügiges Umgangsregelung eine große Rolle.
Ich selbst habe in den 2 1/2 Jahren noch nicht einen Cent gefordert und zahle aber ausnahmslos alle typischen Kosten, die mit den Kindern zu tun haben. Hätte ich dies nämlich getan, hieß es wieder. "Der Vater will sich den Unterhaltsleistungen entziehen, indem er die Kinder zu sich nimmt". Dabei stünde ich finaziell weitaus besser da, wenn ich voll arbeiten würde und die Kinder bei der KM wären, troz evtl. Unterhaltszahlungen. Der Unterschied zwischen KM und KV ist diesbezüglich schon krass.
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Ein Vater kann kein Umgangsrecht in ein Aufenthaltsrecht kippen. Bei der KM wäre ich mir jedoch nicht so sicher, zumal es auch noch meinen Fall betrifft. Da ist man eben skeptischer und zieht alles ins Kalkül.
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Vom Kindergarten wird kaum noch gesprochen, da der Kleine ja auch dieses Jahr in die Schule kommt. Und Sie wohnt mittlerweile näher zur Schule als ich.
Meine Große ist alledings in einer Klasse, welche nur aus Kindern aus unserem Dorf zusammengesetzt ist und fährt täglich mit dem Bus in die Schule.
Von der Km müßten die Kinder 1,5 km zu Fuß in die Schule gehen, was mehr Zeit in Anspruch nimmt und auch mehr Gefahren in sich birgt.
Die Große geht nach der Schule für 2 Stunden noch in den KiGa zur Schulkindbetreuung, da sie hier noch viele Kontakte pflegt mit Mitschülern und Kindern im Vorschulalter. Dies heißt die KM nicht gut und argumentiert, dass die Kids genauso gut direkt zu KM gehen könnten.
Das könnten Sie bei mir auch. Aber wenn die Kids es doch so wollen?
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Mit einer nahezu hälftigen Umgangsregelung würden die Kinder sowohl an unserem Ort, als auch am Ort der KM eine Außenseiterrolle einnehmen. Das würde ich gerne verhindern, da alle Klassenkammeraden an unserm Ort wohnen. Und 7 km sind in diesem Fall schon eine große Distanz.
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Dem Anschreien kann ich oft nicht aus dem Wege gehen, da die KM diesbezüglich unberechenbar ist. Ich gehe ihr sowieso schon so gut wie möglich aus dem Weg.
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Ich könnte mich mit der Regelung anfreunden, dass die KM die Kinder alle 2 Wochen von Donnerstag nach der Schule bis Sonntag Abend durchgehend hat, wenn dafür der Donnerstag Nachmittag in der anderen Woche entfallen würde. Dann wäre es nicht so ein hin und her wie es auch in den letzten Wochen der Fall war.

Frage. Wie teilt man eigentlich im Normalfall die Ferien und Feiertage auf?
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und nun zu Nicos Schreiben:

Eine Ausdehnung in Werktage bewirkt lt. JA mehr Anteilnahme am leben der Kinder durch die KM.
Für mich persönlich natürlich auch nicht nachvollziehbar. Aber die KM spricht eben von Frau zu Frau am JA. Meiner Großen wurde im ersten Halbjahrszeugnis bestätigt, dass sie ihre Hausaufgaben mittlerweile konsequent macht. Dies wurde mir von der KM zur Last gelegt und wünscht nun durch Ausdehnung der Umgangsregelung eine eigene Kontrolle der Schularbeiten.
Die Lehrerin selbst hat mir aber bestätigt, das dies nicht an mir liegt, denn ich biete optimale Voraussetzungen für die Erledigung der HA, doch liegt es in der ersten Klasse häufig daran, dass die Kinder sich an ihre Aufgaben erinnern müssen, da sie es noch nicht aufschreiben können (mittlerweile schon) und ich das Glauben muß, was mir das Kind sagt. Es ist nicht meine Aufgabe als KV, die Eltern andere Kinder anzurufen, um zu kontrollieren, was tatsächlich auf ist. Meine Tochter muß sich eben der Leherin gegenüber selbst verantworten, was ja nicht schlecht ist.
Aber Lehrer wird zur Interpretation des Zeugnisses vor Gericht eben nicht gefragt.
Außerdem bin ich für die Schularbeiten ja doch noch weiter verantwortlich, auch wenn die KM die HA von DO auf Fr erledigt mit dem Kind. (Fr gibt es keine HA). Und dann wird mir das nächste Zeugnis ja wieder zur Last gelegt. Es wird mir grundsätzlich jedes Tun und jedes Verhalten der Kinder zum Nachteil ausgelegt. Dieses Leben im Glashaus ist echt grausam. Und mit einer Ausdehnung der Umgangsregelung würde dies nicht besser werden. Dies interessiert aber keinen vor Gericht bzw. JA.

Frage: Kann ich die JA-Dame irgendwie gegen eine andere oder besser gegen einen anderen austauschen, wenn ich das Gefühl habe, sie ist nicht unparteiisch oder hat zu wenig Zeit?

Das Gericht stützt sich zu 80% auf die Stellungnahme des JA. Und diese Stellungnahmen basieren immer auf die Angriffe der KM.

zu den Grenzen, wie weit drfa man gehen:
ich würde die Grenze ja gerne setzen. Aber mit der Gefahr, dass die Richterin dann bei meiner Grenzsetzung einen psychologisches Gutachten einholt, bekomme ich echte Bauchschmerzen.
Und das die KM weitermacht, ist ziemlich sicher. Ich kenne diese Frau nun seit 13 Jahren. Nicht der Kinder wegen. Die fühlen sich sichtlich aber entsprechend wohl und haben lt. Kindergarten auch keine Trennungsauffälligkeiten.

Mit der momentanen Umgangsregelung hat die KM an sage und schreibe 145 Tagen persönlichen Kontakt zu den Kindern (In diesen 145 Tagen sind etwa 40 Donnerstage, die sie die Kinder nur am Nachmittag für 3 1/2 Stunden hat). Das ist doch eine ordentliche Umgangsregelung, oder? Dazu kommen ncoh die Telefonate.

Natürlich bestätigt die KM dem Gericht, dass sie ihre Arbeitszeiten so legt, dass keine Einschränkung im Umgang herrscht in Bezug auf Schule/Kiga usw.
Auch war es in der der Vergangenheit so, dass sie sehrwohl sehr unterschieldliche Dienstzeiten hatte (heilpädagogische Einrichtung) und auch teilweise rund um die Uhr arbeiten mußte, wenn eine Kollege krank geworden war. Aber das interessiert nicht, wenn sie vor Gericht das Gegenteil beschwört. Im Nachhinein kann man ihr daraus kaum einen Strick daraus drehen, wenn es nicht so ist.

Ich hoffe, Euch einen etwas besseren Einblick in meine Situation gegeben zu haben und wäre um Ratschläge oder Gedankenanstöße sehr dankbar.

Wie ist das eigentlich? Mein Sohn möchte nun gerne Fussball spielen im Verein. Dort trainieren die Kids Di und Do und gehen am WE dann auf Spiele in der Umgebung mit anderen Vereinen.

Das ist ja in einer Trennungssituation kaum umzusetzen für den Kleinen. Müßte die KM in diesem Fall mitziehen oder kann sie dies versagen?

Wie lange gilt so eine erste festgesetzte Umgangsregelung? Wann wird es in der Praxis notwendig, die Regelung zu modifizieren?

und... bis zum nächsten Mal
Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2005 02:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin gigerla,

beim Lesen deiner Worte konnte ich deine Panik, Angst und Verzweiflung spüren und ich möchte dir einen Rat auf den Weg geben: Wer sich verteidigt, klagt sich an.

Was meine ich damit?

Du brauchst die Bestätigung für die Richtigkeit deines Handelns, Denkens, deiner Vorgehensweise. Die hast du z.B. durch die Schule bekommen. Wenn du dir deine Kinder mal ganz genau ansiehst, welche positiven Veränderungen stellst du noch fest? Was an ihnen hat sich zum Guten gewandt, seit sie nur bei dir leben?

Aus meiner Erfahrung kann ich dir nur sagen, es ist vollkommen egal, wie und wer du bist und ob die Kinder sich bei dir wohl fühlen und ob du mehr Erziehungskompetenz hast. Wenn ein Gutachter eingeschaltet wird, dann wirst du so eingeordnet, wie die Beauftragung seitens des Gerichtes lautet. Und wenn die SB vom JA so ist, dann ist sie es. Du wirst sie nicht missionieren und die Kunst ist es dann, sie "verhungern" zu lassen ohne dass es dir schadet.

Deine Ex betreibt systematisch Rufmord. Dem begegnest du mit Gegenargumenten, gar mit Beweisen, eidesstattlichen Versicherungen, und und und. Du machst dich damit völlig verrückt und verlierst, so meine ich, ein wenig aus den Augen, um was es dir geht: Deine Kinder. Die Machenschaften deiner Ex sind grässlich, ganz unbenommen. Sie weiß genau, welchen Knopf sie drücken muss, damit du zappelst.

Und wenn du ehrlich zu dir bist, sie macht das richtig gut. Sie hustet und du liegst prompt mit Lungenentzündung darnieder.

Warum eigentlich?

Was kannst du an Alleinstellungsmerkmalen vorweisen? Was empfiehlt dich als Betreuungselternteil; vor allem nach Meinung der Kinder? Welche Meinung haben die Kinder zu dem ganzen Thema eigentlich?

Du musst den Weg von Reaktion zu Aktion finden. Du kennst deine Ex doch und weißt, wie sie "gestrickt" ist. Es sollte dir möglich sein, ihre Schritte zu erahnen.

Jammern, zetern und jaulen darfst du gerne. Aber bitte nur hier. Draußen musst du stark sein. Zeige niemandem deine Gedanken. Schweige gegenüber Verwandten und Bekannten. Es gelangt sonst zu deiner Ex, sei dir da sicher.

Stärke deine Kinder bzgl. ihres Selbstbewusstseins. Ich habe meinen Kindern stets gesagt: "Sage das, was du denkst und fühlst!" Es hat Unglaubliches bewirkt, bei zweien zumindest.

Ich meine, du musst andere Wege als die bisherigen gehen.

Wenn's ganz arg wird, ruf an.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2005 03:35
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also wenn ich das so lese .. dann finde ich sieht es doch recht gut für dich aus..sprich das die Kids schon jetzt eigentlich weiterhin aus Kontinuitätsgründen bei dir bleiben müßten ..

Und wenn ich das jetzt recht verstanden hab ist die Umgansregelung schon recht viel finde ich..
Jeden Donnerstag und jedes 2. We von Fr. bis So ...

Na das ist doch nicht wenig...
Und ich denk die Kids müssen auch etwas Zeit haben für sich und nicht nur Schule und Umgang .. finde die Regelung ehrlich gesagt schon reichlich ...
Ob da nun mehr sein muß?

Und dann noch tägliche Anrufe?

Kommen die Kids überhaupt mal zur Ruhe??

dass vieles aus Unterhaltsrechtlichen Aspekten herrührt. Dabei hat sie einen gutbezahlten 19 Stunden Job

Naja, mag schon sein das es daran liegt, evtl auch daran das 19 Stunden dann ohne weiteres aufgestockt werden könnten auf Vollzeit, da sie ja die Betreuung nicht hat .. vielleicht mag es ein Grund für sie mit sein ..

Naja Unterhalt stünde dir ja auch nur für die Zeit dir zu seit dem die Kids bei dir sind..und wenn ich das jetzt richtig verstehe leistet sie bisher keinen KU??

Ein Vater kann kein Umgangsrecht in ein Aufenthaltsrecht kippen. Bei der KM wäre ich mir jedoch nicht so sicher, zumal es auch noch meinen Fall betrifft

Ganz unrecht magst du vermutlich damit nicht haben ...

Meine Große ist alledings in einer Klasse, welche nur aus Kindern aus unserem Dorf zusammengesetzt ist und fährt täglich mit dem Bus in die Schule.
Von der Km müßten die Kinder 1,5 km zu Fuß in die Schule gehen, was mehr Zeit in Anspruch nimmt und auch mehr Gefahren in sich birgt.

Ich denke dieses Argument kannst du eher lieber vergessen, das wirkt eher gar nicht, weil dem ansich so nicht ist unbedingt .. davon mal abngesehen das eine Bus fahrt länger dauert u weniger gefährlich ist als ein 1, 5 km Fußweg ...

Die Große geht nach der Schule für 2 Stunden noch in den KiGa zur Schulkindbetreuung, da sie hier noch viele Kontakte pflegt mit Mitschülern und Kindern im Vorschulalter. Dies heißt die KM nicht gut und argumentiert, dass die Kids genauso gut direkt zu KM gehen könnten.
Das könnten Sie bei mir auch. Aber wenn die Kids es doch so wollen?

Logisch das die KM so argumentiert .. dennoch lass die Große ruhig dorthin, wenn es ihr gefällt und sie auch soziale Kontakte dort weiter pflegen kann u gefördert wird, warum nicht .. und das sie evtl irgendwann keinen Bock 😉 mehr dadrauf hat kommt dann irgendwann eh von allein ..

Und wenn es jetzt schon ein hin und her ist mit dem umgang, was auch die kids verstören kann.. so denke ich ehrlich gesagt das man es bei der jetzigen Regelung belassen sollte und nicht noch mehr ausweiten sollte .. und das 50/50 Modell macht eh nur einen Sinn wenn auch ihr als Eltern euch versteht denk ich ...

Frage: Kann ich die JA-Dame irgendwie gegen eine andere oder besser gegen einen anderen austauschen, wenn ich das Gefühl habe, sie ist nicht unparteiisch oder hat zu wenig Zeit?

Tja...ansich ja .. aber vergiss es gleich wieder .. weil da wirst du meist auf taube Ohren stoßen .. ich hab das auch mal versucht .. die Sätze die ich dazu hören mußte, will ich mir mal ersparen .. ansich ging es dann fast darum als wenn man vor dem JA um eine Ware handelt ...

Vergiss es wieder, du wirst kaum damit erfolg haben eine andere, oder anderen SA zu bekommen und handelst dir eher missgunst ein .. leider...

Grenzsetzung einen psychologisches Gutachten einholt, bekomme ich echte Bauchschmerzen.

Verstehe ich voll und ganz .. weil diese sogenannten Familien - psychologischen Gutachten sind der größte blödsinn ... und dort wird vorgegaukelt das sich die Balken biegen ...

Wie ist das eigentlich? Mein Sohn möchte nun gerne Fussball spielen im Verein. Dort trainieren die Kids Di und Do und gehen am WE dann auf Spiele in der Umgebung mit anderen Vereinen.

Das ist ja in einer Trennungssituation kaum umzusetzen für den Kleinen. Müßte die KM in diesem Fall mitziehen oder kann sie dies versagen?

Ja ist doch eine gute Sache, wenn du es einrichten kannst warum nicht.. und die KM solte dann schließlich mitziehen .. es geht eben ja um ihren Sohn und das gehört eben mit zum Umgang auch der Alltag der Kids ..



So .. nun hoff ich das ich dich nicht doch zu sehr unsicher gemacht habe ..
Aber auf der einen Seite sieht es finde ich für dich sehr gut aus ..
Aber auf der anderen sieht es wirklich auch danach aus als wenn die KM dich "unterwandern" willl ..
Denke aber das du ansich die Richtigen einstellungen hast und diese gilt es rüber zu bringen..

Auch in Sinne deiner Kids ...

Alles gute für dich .. und wie gesagt du bist ansich schon recht auf dem richtigen Weg .. und meine Meinung zur Erweiterung des Umganges ist eher ein "Nein" ..
Und wenn ich das alles so verstehe ist die frage des Aufenthaltes der Kids doch eingentlich eh schon klar, da es ansich ja im Moment ja nur noch darum geht wie der Umgang aussehen soll .. da ist doch finde ich schon recht viel "gewonnen" im Moment für dich und die Kids ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2005 04:07
(@gigerla)
Schon was gesagt Registriert

Moin DeepThought,

Angst - ständig
Verzweiflung - eher noch Hoffnung (ich gebe jedenfalls nicht auf)
Panik - wenn die Frau sehe oder höre (ja da hat sie mich gut im Griff)

- Kids sind ausgeglichener, da die Kinder dem Streiten der ELtern nicht mehr ausgesetzt sind.
- Neurodermitisschübe sind sehr abgeflacht
- Der Kleine hat keine Angst mehr, wenn man ihn in den KiGa bringt, da er mittlerweile weise,
dass Papi ihn ganz bestimmt abholt
- Der Kleine hat mehr Selbstbewusstsein
- Die Große(7) diskutiert gerne mit mir
- tolles soziales Verhalten ggü anderen Kindern und Tieren

vielmehr fällt mir fast nicht ein. Waren ja vorher schon prima Kids

Du magst grundsätzlich Recht haben. Aber die Praxis bei mir sieht so aus, dass die extreme Angriffslust meiner Ex schon insofern Früchte trägt, als dass die Richterin (welche mir im Okt. ja auch die einstweilige Verf. gab) nun ein schlechtes Gewissen hat, mir die Kinder einfach zu übertragen, nur weil die JA-Dame von meiner EX so bearbeitet wurde.

Was ich brauche, sind erläuterbare Gründe dafür, warum das Umgangsrecht nicht nicht so massiv ausgeweitet werden soll.
Da ich als aufenthaltsberechtigtes Elternteil ja die Pflicht habe, den Umgang mit der KM aktiv zu fördern, stelle ich mich ja wieder negativ hin, wenn Gründe gegen die Ausweitung anbringe.
Das ist ein Teufelskreislauf.

Im Grunde genommen wäre es ja eine vernünftige Umgangsregelung mit Ausnahme des einzelnen Donnerstagses in der Folgewoche, wennnnn sich der Vater und die Mutter einige wären oder konstruktiv kommunizieren könnten. Geht aber nicht!
Ich kann meine Gefahr von möglichen Verlusten nicht einschätzen, wenn ich mich vor Gericht zur Wehr setze und am Schluss ein Bild von Blockierer abgebe.

Da sie mir auch gesundheitsrelevante Aspekte bzgl. der Kids anlastet (ich geh schon wirklich wegen jedem Wehwehchen zum Arzt mit meinen Beiden), hat die Richterin auch schon von Sorgerechtsverschiebung gesprochen. Aber ich weiss nicht, wie sie das gemeint hat. Mir das SR entziehen, weil ich nicht fähig bin oder der KM, weil sie mir in Punkto Gesundheit die Stöcke zwischen die Beine wirft.

Ich muß diese Frau unbedingt in ihre Grenzen halten, um das Wohl meiner Kinder zu gewährleisten.

Ich bin mir bewusst, dass das, was ich bisher geschafft habe, schon sehr viel ist und das dies mit Sicherheit auch nicht der Statistik entspricht. Aber die Angelegenheit steht so auf wackeligen Füssen, daß ich jeden Schritt 5 mal überdenken muß, bevor ich ihn gehe.

Wie siehst Du das?
Normal müßte mir doch nichts passieren können. Das JA bescheinigt uns beiden gleichsam die Erziehungsfähigkeit. Die Kinder haben ihre Kontakte ausschliesslich in meinem örtlichen Umfeld und gehen auch mit diesen Kindern in die Schule.
Meine Ex wohn nun seit 1 Monat in der gleichen Gemeinde aber 7 km in einem anderen Ort, wo die Kinder keinerlei Bezug zu anderen Kindern haben.
Ist dass nicht schon Grund genug?
Am besten quittiere ich nun auch noch meine Arbeit um behaupten zu können, dass ich 100 % da bin.

Ja ich bin seit 2 Jahren nur mit Gegenargumenten und Dementis beschäftigt und habe selbst keine Zeit für eigene Angriffe. Wonach ich aber eigentlich auch nicht strebe.

Viel Aktion ist nun kurz vor der Entscheidung nicht mehr geboten.

Diesen Grundsatz vermittele ich meinen Kindern auch. Und ich liebe es, wenn sie konstruktiv mit mir diskutieren. Die Gefühle laut werden zu lassen bei den Kindern ist schwierig. Schliesslich lieben sie ihre Mutter ja auch. Da haben sie ein schlchtes Gewissen - zumindest die Große.
Der Kleine reimt zusammen, was das Zeug hält.

Gute Nacht liebe Leute

und... bis zum nächsten Mal
Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2005 04:31




(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Gigerla,

wenn ich es recht verstanden habe, hast du per EW das ABR bekommen! Oder hast du es nur in der Frage der Schule bekommen?
Seit Oktober habt ihr das beschriebene Umgangsmodell. Wie war das denn vorher?

Ich glaube, daß die KM, JA hin oder her, eine plausible Argumentation haben muß, warum die Ausweitung des Umganges dem Wohle der Kinder förderlicher ist, als die biser ausgeübte Regelung.

Wie begündet sie denn ihr Ansinnen genau.

Ich kann nicht erkennen, wieso eine bestehende und offenbar funktionierende Regelung einfach gekippt werden soll. - Never change a winning team - auch das wird bei der Urteilsfindung bedacht.

Wird denn die Sorgerechtsklage deiner Ex fallengelassen, wenn du auf ihre Forderungen eingehst?

Ich habe das Gefühl, es wird darauf abgezielt, dir zu unterstellen, daß deine Bindungstoleranz mangelhaft ist und du unkooperativ bist.

Du könntest vielleicht als Gegenmaßnahme einen Gegenvorschlag machen - vielleicht, wenn du willst mit der Regelung, welche bis Oktober galt ?

In vielem gleicht meine Geschichte der deinen bis in kleinste Details, bis auf den Unterschied, das ich Vollzeit arbeiten muß, und mein Arbeitgeber nicht sehr kooperativ ist, und das mein Sohn erst mehr bei mir war, und jetzt, nach Intervention meiner Ex, wir fast ein 50/50 Modell haben. Das ist allerdings im Scheidungsurteil festgeschrieben.
Wenn du willst, können wir ja mal telefonieren - schau einfach in deine PN-Box.

Übrigens: Es gibt kein Umgangsmodell, welches ein Minimum oder ein Maximum, oder eine verbindliche Norm darstellt. Aber folgendes hat sich als oft praktiziertes Muster herausgebildet: alle 14 Tage Fr. 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr, Ferien hälftig, hohe Feiertage im jährlichen Wechsel. Das ist allerdings nur normal, wenn die Kinder bei der Mutter sind. In den paar Fällen wo die Kinder beim Vater sind gibt keine Noprm, weils ansich schon exotisch ist.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2005 19:22
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Und bei diesen "Exoten" von denen @Haddock spricht 😉 nimmt meißt die KM den Umgang eh nicht wirklich wahr .. meist.. aber auch da soll es wenige Ausnahmen geben ...

Wobei die KM`s auch dort oft für unnützen Stress sorgen ...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2005 00:52
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, stefan,

ist mein erstes Mal in einem Chat bzw. Forum

welcome on board!!

ich verstehe dich so, dass du sehr wohl deinen kindern einen sinnvollen und 'kindeswohl-förderlichen' kontakt mit ihrer mutter ermöglichen willst, aber befürchtest, dass SIE versucht, dich unter druck zu setzen, um ihre interessen durchzusetzen. aus diesem blickwinkel hier meine anmerkungen:

Also das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich so ziemlich sicher in der Tasche

was macht dich so 'ziemlich sicher'? und wenn dem so ist und du es bekommen solltest, warum hast du dann diese bedenken wg. der umgangserweiterung? ja, es bringt 'durcheinander' mit sich, ja, es besteht die möglichkeit, dass deine ex antrag auf ABR oder ASR stellt. aber ich denke, wenn denn erstmal ein 'nagel eingeschlagen ist' (= DU das ABR hast), dann wirds umso schwieriger für sie...

ich teile deep's meinung und glaube, dass die diskutierte änderung der umgangsregelung 'nur' ein versuch ist, dir 'ans bein zu pinkeln' = dich zu verunsichern, dich 'zur verzweiflung' zu bringen. ich kenne das leider zu gut..... aber du hast es nicht nötig, das spiel mitzuspielen!!

was spricht z.b. dagegen, fristgerecht (!! das würde dir erstmal etwas zeit verschaffen) einen gegenvorschlag zu machen, der DIR sinnvoll erscheint und der gleichzeitig ein 'etwas mehr' an umgang beinhaltet?? warum muss es ausgerechnet der donnerstag sein?? gibt es einen wochentag, an dem die kids nix vorhaben?? oder wie wärs mit 'wochenende bis montag morgen ausdehnen'? es gibt sicher noch andere möglichkeiten .... ganz anderer gedanke: du schlägst 50/50-regelung vor, und sie stimmt der übertragung des ABR auf dich zu??? mal sehen, wie sie reagiert!!!

Wenn ich dem Vorschlag nicht folge, droht mir ein psycholgisches Gutachten und es bestünde dann die Gefahr, dass ich noch mehr verliere

1. wer 'droht' ??? wodurch fühlst du dich 'erpresst'???
2. was hast du denn bislang verloren - die kids sind doch bei dir??? was mich wundert: bei beantragung einer EA muss gleichzeitig ein hauptsacheverfahren anhängig gemacht werden, was ist das bei dir? die übertragung des ABR? dann solltest du bis zur verhandlung zeit gewinnen (s.o.)!!!!

und zum JA: 'überfalle' die SA doch mal mit der frage (sinngemäss!): 'bin de facto alleinerziehend, helfen sie mir bitte, damit ich alles gut und richtig für die kids tue!' aus der antwort wirst du sicher einiges entnehmen können ! 😉 und dann entsprechend weiter agieren...

last not least zu den kindern (sollte eigentlich ganz oben stehen): die kiddies gehen (so behaupte ich) nicht deswegen 'nicht gerne' zu ihrer mutter, weil sie sie nicht mögen etc., sondern weil's ihre routine unterbricht, ihren gewohnten tages-/wochenablauf, sie aus ihrer gewohnten umgebung 'rausgerissen werden'. sie lieben ihre mutter weiterhin (klar doch!), fürchten aber, ursache von streitereien oder negativen kommentaren von IHR oder auch dir zu werden/zu sein. zeige deinen kids, dass sie dir immer lieb und 'wertvoll' sind, egal, wann und wie oft sie bei ihrer mutter sind!!!

gruss und alles gute!
ulli

p.s.: @jens und haddock: richtig! bei uns exoten gips keine 'norm', nur viel überflüssigen stress ....

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2005 02:49
(@gigerla)
Schon was gesagt Registriert

Halla Haddock

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wenn ich es recht verstanden habe, hast du per EW das ABR bekommen! Oder hast du es nur in der Frage der Schule bekommen?

Antwort: das Sorgerecht in Bezug auf Schulwahl und das ABR seit Anfang November 2004 per EV
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Seit Oktober habt ihr das beschriebene Umgangsmodell. Wie war das denn vorher?

Antwort:
Vor Einschulung (also Kindergartenzeit) hatten wir sie für etwa 18 Monate lang etwa hälftig gehabt (60%KV / 40%KM). Die Kinder und ich sind jedoch am alten Wohnort verblieben und meine Ex ist 10km weiter gezogen.
Seit Einschulung der Großen im September 04 hat die Mutter die Kids nur alle 2 WE von Fr-Mittag bis So-Abend gehabt.
Dann kam die EV für mich Anfang November.
Seit Dezember 04 hat sie die Kids
jeden Do von 15-18.30h und
jedes 2. WE von Fr15.00 bis So18.00 Uhr
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Ich glaube, daß die KM, JA hin oder her, eine plausible Argumentation haben muß, warum die Ausweitung des Umganges dem Wohle der Kinder förderlicher ist, als die biser ausgeübte Regelung.

Wie begündet sie denn ihr Ansinnen genau.

Antwort: Am Dienstag war der letzte Gerichtstermin. Meine Ex hat Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt und hilfsweise die Übertragung des ABR auf die KM. Dem Gericht lag eine JA-Stellungnahme vor in dem sinngemäß steht: KM und KV sind gleichermaßen fähig - Kinder sollten nicht aus ihrer alten Umgebung eherausgerissen werden - der KV soll der KM ein umfangreicheres Umgangsrecht einräumen als bisher, nämlich z.B.
DoMittag bis FrFrüh und in der nächsten Woche
DoMittag bis MoFrüh
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Ich kann nicht erkennen, wieso eine bestehende und offenbar funktionierende Regelung einfach gekippt werden soll. - Never change a winning team - auch das wird bei der Urteilsfindung bedacht.

Antwort: Winning Team wird von der KM ja anders beschrieben, indem sie mich in allen Belangen diskreditiert und Lügen auftischt, dass sich die Balken biegen. JA und Gericht ist nicht die Bohne daran interessiert, herauszufinden ob dies der Wahrheit entspricht. Im Zweifelsfalle gegen mich, da ich der Sonderfall bin, der es nur dem Kontinuitätsgesetz zu verdanken hat, dass er seine Kids noch bei sich hat, über dass sich auch die Richterin nicht hinwegsetzen kann.
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Wird denn die Sorgerechtsklage deiner Ex fallengelassen, wenn du auf ihre Forderungen eingehst?

Antwort
Das ist ja primär nicht die Forderung meiner Frau, sondern der Vorschlag des JA in seiner Stellungnahme. Die Forderung meiner Ex lautet "Sorgerecht bzw. ABR für die KM", da der Vater nicht fähig ist.
Die Richterin macht den Anschein, als traute sie sich nicht zu "entscheiden". Viel lieber wäre es ihr, dass ich auf den Vorschlag des JA eingehen würde. Dann hätte ich das ABR in der Tasche aber ein weniger sinnvolles UR. Richterin muß uns ja jetzt wegen des uns nicht rechtzeitig zugestellten JA-Berichts noch Zeit geben, um über die Angelegenheit zu beraten. Sie droht aber eben auch mit einem kinderpsychologischen Test. Durch die Blume habe ich verstanden, dass hier auch ein großes Risiko für mich bestehen könnte, das ABR zu verlieren.

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Ich habe das Gefühl, es wird darauf abgezielt, dir zu unterstellen, daß deine Bindungstoleranz mangelhaft ist und du unkooperativ bist.

Antwort:
Ja, sehe ich auch so, nur wie soll ich diese extreme Ausweitung denn befürworten, wenn sie mir tatsächlich ein Dorn im Auge ist, da die KM ja danach sicher auch nicht locker lässt?
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Du könntest vielleicht als Gegenmaßnahme einen Gegenvorschlag machen - vielleicht, wenn du willst mit der Regelung, welche bis Oktober galt ?

Antwort:
Dann wäre dies ja ein Rückschritt, bei dem Sie die Kinder nur noch jedes 2. WE hat. Das würde mir endgültig das Genick brechen, denke ich.

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In vielem gleicht meine Geschichte der deinen bis in kleinste Details, bis auf den Unterschied, das ich Vollzeit arbeiten muß, und mein Arbeitgeber nicht sehr kooperativ ist, und das mein Sohn erst mehr bei mir war, und jetzt, nach Intervention meiner Ex, wir fast ein 50/50 Modell haben. Das ist allerdings im Scheidungsurteil festgeschrieben.
Wenn du willst, können wir ja mal telefonieren - schau einfach in deine PN-Box.

Antwort: melde mich die Tage mal bei Dir am Abend.
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Übrigens: Es gibt kein Umgangsmodell, welches ein Minimum oder ein Maximum, oder eine verbindliche Norm darstellt. Aber folgendes hat sich als oft praktiziertes Muster herausgebildet: alle 14 Tage Fr. 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr, Ferien hälftig, hohe Feiertage im jährlichen Wechsel. Das ist allerdings nur normal, wenn die Kinder bei der Mutter sind. In den paar Fällen wo die Kinder beim Vater sind gibt keine Noprm, weils ansich schon exotisch ist.

Leider! und umso schlimmer, wenn´s einen selbst betrifft!

P.S. wie macht Ihr das mit dem "quote" bei den Antworten?

und... bis zum nächsten Mal
Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2005 04:00
(@gigerla)
Schon was gesagt Registriert

Servus Ulli,
ich lese immer nur "moin"! Seid Ihr denn alle aus dem hohen Norden?
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ich verstehe dich so, dass du sehr wohl deinen kindern einen sinnvollen und 'kindeswohl-förderlichen' kontakt mit ihrer mutter ermöglichen willst, aber befürchtest, dass SIE versucht, dich unter druck zu setzen, um ihre interessen durchzusetzen. aus diesem blickwinkel hier meine anmerkungen:

Antwort:
grundsätzlich hätte ich nichts gegen dieses enorm große Umgangsrecht. Letztendlich würde es mir ja auch Freizeit verschaffen. Aber da ich genau weiß, daß meine Ex auf dieses UR aufbaut und schlussendlich das ASR oder ABR haben möchte, darf ich dieses vom JA vorgeschlagene UR nicht zulassen, da ihre Aktionsfläche zu groß wird. Und da ihr jedes Mittel recht ist, um an ihr Ziel zu kommen, muß ich höllisch aufpassen und immer am besten 2 Schritte vorausdenken.
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quote:Also das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich so ziemlich sicher in der Tasche

was macht dich so 'ziemlich sicher'? und wenn dem so ist und du es bekommen solltest, warum hast du dann diese bedenken wg. der umgangserweiterung? ja, es bringt 'durcheinander' mit sich, ja, es besteht die möglichkeit, dass deine ex antrag auf ABR oder ASR stellt. aber ich denke, wenn denn erstmal ein 'nagel eingeschlagen ist' (= DU das ABR hast), dann wirds umso schwieriger für sie...

Antwort: Die Kontinuität liegt bei mir, da ich zu Hause verblieben bin nach der Trennung.
Das JA und das Gericht bastelt zu sehr an einer UR für die KM.
Natürllich hast du Recht. Zu blauäugig darf man auch nicht sein in Bezug auf das ABR.
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ich teile deep's meinung und glaube, dass die diskutierte änderung der umgangsregelung 'nur' ein versuch ist, dir 'ans bein zu pinkeln' = dich zu verunsichern, dich 'zur verzweiflung' zu bringen. ich kenne das leider zu gut..... aber du hast es nicht nötig, das spiel mitzuspielen!!

Antwort
Ja aber das Spielchen geht ja vom JA aus und wird auf die Richterin übertragen. Die Ri hat ja nur die Infos vom JA und unseren Rechtsanwälten.
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was spricht z.b. dagegen, fristgerecht (!! das würde dir erstmal etwas zeit verschaffen) einen gegenvorschlag zu machen, der DIR sinnvoll erscheint und der gleichzeitig ein 'etwas mehr' an umgang beinhaltet??

Antwort:
Mein Vorschlag wäre es, dass sie alle 2 Wochen die Kids vom DoMittag bis Sonntag17.00Uhr hat.
das wäre dann ein langes Stück.
Dafür sollte aber der andere Donnerstag entfallen, damit mehr Ruhe einkehren kann.

Die Ferienzeit würde ich gerne ein wenig zu meinen Gunsten anstatt der 50/50 Regelung gestalten. Ist das in der Praxis umsetzbar? Oder ist 50/50 der Ferien ein Standard?
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warum muss es ausgerechnet der donnerstag sein?? gibt es einen wochentag, an dem die kids nix vorhaben?? oder wie wärs mit 'wochenende bis montag morgen ausdehnen'? es gibt sicher noch andere möglichkeiten

Antwort:
Sie will ja unter der Woche, damit sie mehr Einblick in die Schule hat. Bislang kommt sie an den Schulranzen Gottsseidank nicht heran, da sie die Kinder nicht direkt nach der Schule bekommt, sondern erst um 15 Uhr.

Ich mag intollerant klingen! bin ich eigentlich absolut nicht. Aber meine Ex ist leider eine ständig tickende Zeitbombe. Hier gelten andere Tugenden, sonst ginge ich elendig unter!
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.... ganz anderer gedanke: du schlägst 50/50-regelung vor, und sie stimmt der übertragung des ABR auf dich zu??? mal sehen, wie sie reagiert!!!

Antwort: was würde das bringen?
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quote:Wenn ich dem Vorschlag nicht folge, droht mir ein psycholgisches Gutachten und es bestünde dann die Gefahr, dass ich noch mehr verliere
1. wer 'droht' ??? wodurch fühlst du dich 'erpresst'???

Antwort: die Richterin, sieht es als unumgänglich an, wenn ich dem Vorschlag des JA nicht nachkommen würde..
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2. was hast du denn bislang verloren - die kids sind doch bei dir??? was mich wundert: bei beantragung einer EA muss gleichzeitig ein hauptsacheverfahren anhängig gemacht werden, was ist das bei dir? die übertragung des ABR? dann solltest du bis zur verhandlung zeit gewinnen (s.o.)!!!!

Antwort: verstehe ich nicht ganz! Hauptsacheverfahren ist, dass die KM das ASR beantragt hat und ich dem widerspreche und ebenfalls das SR für mich beanspruchen möchte.
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und zum JA: 'überfalle' die SA doch mal mit der frage (sinngemäss!): 'bin de facto alleinerziehend, helfen sie mir bitte, damit ich alles gut und richtig für die kids tue!' aus der antwort wirst du sicher einiges entnehmen können ! und dann entsprechend weiter agieren...

Antwort:
was sollte die JA-Dame sagen, was mir weiterhilft?
Sie wird sagen wie immer: "räumen Sie doch der armen Mutter ein großz. UR ein. Warum haben Sie etwas dagegen, dass die Kids bei der KM die Hausaufgaben erledigen. Die Kinder brauchen auch die Mutter. Gerade der Kleine (fast 6 Jahre alt) braucht die Mutter sehr notwendig.
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last not least zu den kindern (sollte eigentlich ganz oben stehen): die kiddies gehen (so behaupte ich) nicht deswegen 'nicht gerne' zu ihrer mutter, weil sie sie nicht mögen etc., sondern weil's ihre routine unterbricht, ihren gewohnten tages-/wochenablauf, sie aus ihrer gewohnten umgebung 'rausgerissen werden'. sie lieben ihre mutter weiterhin (klar doch!), fürchten aber, ursache von streitereien oder negativen kommentaren von IHR oder auch dir zu werden/zu sein.

Antwort: 100% getroffen!
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zeige deinen kids, dass sie dir immer lieb und 'wertvoll' sind, egal, wann und wie oft sie bei ihrer mutter sind!!!

Antwort: das mache ich sowieso! Ich bin eh der weichere Elternteil mit einem ausgeprägten Mitgefühl für die Kiddis.
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Danke für deine Stellungnahme. Hilft enorm! Gilt natürlich auch für alle anderen Antworten.
Nur wenn mir nun noch 5 weitere Antworten, dann glühen die Finger 🙂

und... bis zum nächsten Mal
Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2005 04:30
(@gigerla)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens,

ja die Kontinuität liegt derzeit voll bei mir.
Die KM argumentiert nun vor Gericht, dass sie ihre Arbeitszeiten auf das WE verlegen kann, wenn ich die Kids umgangsrechtlich am Wochenende hätte.
Ich finde auch, dass das momentane UR schon recht passabel ist für die KM. Ich habe mir das mal auf einem Jahreskalender grafisch veranschaulicht. Das sieht nahezu nach der Hälfte aus. Zumindest sind es 145 Tage im Jahr, andenen die KM persönlichen Kontakt hat. Und nun noch ausweiten? Wen das ein Vater haben wollte, würde er glatt ausgelacht werden.
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Die täglichen Anrufe habe ich beim letzten Gerichtstermin abbedungen. Denn das nervte wirklich enorm. Tagtäglich 20 Minuten telefonieren zwischen Essen und zu Bett gehen. Und ständig wurden die Kids ausgefragt. Ob der Vater hier und da auch dabei war oder ob er "wieder" gearbeitet hätte...

gut gefragt! Nein die Kids kommen kaum zu Ruhe! Und es kotzt die Kids auch an, dieses ständige hin und her.

Bislang hat sie nicht einen Cent an mich bezahlt.
Und sie fordert nahezu 30.000 Euro für eine Trennungszeit, bei der Sie noch nichtmal ausgezogen war und ich alle Kosten getragen hatte.
Aber das finanzielle spielt eine untergeordnete Rolle fü mich und wird von mir erst nach der ABR/SR Entscheidung ins Auge gefasst.

Danke Dir für deine Tipps bzw. Anteilnahme! Tut gut!

Möchte meine dicken Ordner demnächst auf meiner Privatseite veröffentlichen. Ich habe Material für 2 Bände, schätze ich!

und... bis zum nächsten Mal
Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2005 04:48