Nun ja, da werde ich eben nun offiziell Widerspruch einlegen müssen um die Sachbearbeiterin, davon zu überzeugen, dass sie eben nicht recht hat.
Entscheidet über den Widerspruch dann nicht sogar ein anderer Sachbearbeiter/ der Vorgesetzte?
Schönes WE, Toto
ja, das entscheidet jemand anderes. Ich wollte ihr eigentlich die Blamage ersparen. Aber da sie so uneinsichtig ist, kann ich nichts anderes tun.
ja, das entscheidet jemand anderes. Ich wollte ihr eigentlich die Blamage ersparen. Aber da sie so uneinsichtig ist, kann ich nichts anderes tun.
na, Mitleid musst Du nun aber keins haben... 😉
Hallo,
wollte nur nochmal Bescheid sagen.
Ich habe Recht behalten. Eines der beiden Kinder wurde uns als Haushaltsmitglied angerechnet. Heute kam der Bescheid des Widerspruches. Die Dame ist jetzt zwar stinkesauer auf mich , aber unser Wohngeld hat sich durch meine Widerspruch fast verdoppelt.
Leider habe ich jedoch im neuen Bescheid schon wieder einen Fehler entdeckt, der laut Wohngeldtabelle wiederum fast 100 Euro mehr ausmachen würde. Die Dame wird sich freuen nochmals von mir zu hören.
Ich frage mich nur, warum eine SB nicht fähig ist, einen richtigen Bescheid zu erstellen ?
Also an alle Besuchsväter mit mindestens zwei Kindern die Wohngeld beziehen: Ein Kind muss als Haushaltsmitglied angerechnet werden !