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Wieviel Tage ist ein Wochenende ?

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(@soulsister)

Hallo,

dringende Frage !

Haben gerade eine Auseinandersetzung mit dem Wohngeldamt.

Wieviel Tage ist ein Wochenende beim Vater ? also von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.

Sind das 2 Tage oder drei Tage ? Oder vielleicht zweieinhalb Tage ?

Wir sollen nämlich nachweisen, dass die Kinder 122 Tage im Jahr bei uns sind.

Zitat
Geschrieben : 03.03.2011 13:22
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

HI soulsister
Folgende rechnungwenn wir großzügig rechnen das Jahr hat  365 Tage
sagen wir nun von Freitag bis Sonntag sind es 3 Tage der Monat hat 4 Wochen das jahr 12 Monate
Folgende Rechnung
3*4=12 Tage im Monat
12 * 12 =144 Tage im Jahr
365 - 144 =221 Tage
Ergo ist das Kind 221 Tge im Jahr bei euch fertig 
Gruss OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 13:45
(@soulsister)

so großzügig wie du rechnet aber das Wohngeldamt nicht.

sie rechnen uns nur 2 Tage am Wochenende an, und die hälftigen Ferien. und damit kommen sie auf 101 Tage im Jahr.

Es geht hier um die Besuchstage der Kinder meines Mannes.

Wenn man aber 2 und halb Tage am Wochenende rechnet, was ich auch so sehe, dann kommt man auf 122 Tage. und genau das bräuchten wir, damit uns der zusätzliche Wohnraum der Kinder angerechnet werden würde.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 13:55
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

HI Soulsister
verstehe also rechnen wir 2 Tage *4*12=96 Tage
122-96= 26 Tage
fehlen nun 26 Tage die bekommt man doch mit der hälfte der ferien hin also habt ihr Anspruch
Gruß OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 14:01
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus soulsister,

Wenn der Frietag und der Sonnatg nicht komplett sind, dann würde ich mal ganz genau rechnen und zwar mit Stunden.
Freitag 14:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr sind 52 Stunden. Das entspricht 2,17 Tagen.
Ein Monat hat 4,33 Wochen und das Jahr 12 Monate.

2,17 * 4,33 * 12= 112,75 Tage

Den Rest mit Ferientagen aufzufüllen, dürfte nicht mehr so schwer sein.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 14:09
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Sind die Kinder denn jedes Wochenende bei euch? Dann hätte ich eher gesagt 52 Wochen á 2 Tage, sprich:

52 x 2 (Sa/So) = 104 + Hälftige Kalendertage an Ferien des Bundeslandes indem die Kinder leben

Damit kommt ihr dicke auf die geforderte Anzahl der Tage, die die Kinder bei euch sein müssen, um Anspruch zu haben. Anders sieht es natürlich aus, wenn die Kiddies nur alle 2 Wochenenden da sind  :exclam:

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 14:13
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

HI soulsister
Folgende rechnungwenn wir großzügig rechnen das Jahr hat  365 Tage
sagen wir nun von Freitag bis Sonntag sind es 3 Tage der Monat hat 4 Wochen das jahr 12 Monate
Folgende Rechnung
3*4=12 Tage im Monat
12 * 12 =144 Tage im Jahr
365 - 144 =221 Tage
Ergo ist das Kind 221 Tge im Jahr bei euch fertig 
Gruss OSR

Wie kommst denn darauf?

Das Jahr hat 52 Wochen. 52*3 Tage=156 Tage

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 14:13
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi
jo wenn wir das nun so rechnen 52*2 = 104 Tage + ferien soll es auch reichen  🙂 Ich hatte einfach so gerechnet pro monat 4 Wochen aber die Amter rechnen ja anders und viel kleinlicher stimmt aber Du dürftest trotzdem auf deine tage kommen
Gruß OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 14:22
 elwu
(@elwu)

Wir sollen nämlich nachweisen, dass die Kinder 122 Tage im Jahr bei uns sind.

Hallo,

sind die denn jedes Wochenende bei euch? Ein Wochenende von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr zählt für die Ämter als zwei Tage. Und wegen der Ferien - Doppelzählungen dürfen natürlich nicht vorkommen. Also kann man eben nicht einfach 52*2 + halbe Ferien rechnen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 14:45
(@soulsister)

Hallo,

also, die Kinder sind jedes zweite Wochenende von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr bei uns.

Das wären dann bei 52 Wochen also laut Wohngeldamt 52 Tage.

Dann sind in Bayern noch 93 Ferientage, also 46.5 Tage.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 14:57




(@soulsister)

Ich seh schon, da kommen wir nicht hin auf die 122 Tage.  Das komische ist nur, bisher hat uns das Wohngeldamt immer eines der beiden Kinder als Haushaltsmitglied angerechnet, obwohl wir nicht die 1/3 Betreuung hatten. Da hieß es es wäre gesetzlich so vorgeschrieben, dass dann eben nur eines der beiden Kinder gerechnet wird, nicht zwei. Und unser neues Wohngeldamt, nach dem Umzug, sagt nun, es würde nun überhaupt kein Kind angerechnet. Ich versteh gar nichts mehr. Das kann doch nicht von Amt zu Amt unterschiedlich sein ?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 15:01
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

könntest Du mal noch eine Rechtsgrundlage benennen?
Hat das Ganze was mit H4 zu tun, oder was steckt da dahinter?

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 15:11
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Soulsister,

habe mal in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften zum Wohngeldgesetz nachgeschaut, was dort steht ...

Punkt 5.61 (Zu § 5 Abs. 6 WOGG)

(4) Eine Betreuung zu annähernd gleichen Teilen liegt in der Regel bis zu einem zeitlichen
Betreuungsverhältnis der Eltern von einem Drittel zu zwei Dritteln vor. Bei einer annähernd
zu gleichen Teilen ausgeübten Betreuung soll in der Regel

Ggü. der Behörde würde ich argumentieren, dass ihr an 3 von 7 Tagen die Betreuung leistet (und das ist mehr als ein Drittel) ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 15:20
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Das kann doch nicht von Amt zu Amt unterschiedlich sein ?

Leider ist es von Amt zu Amt unterschiedlich aber auch vom Sachbearbeiter abhängig  das kann fast jeder bestätigen
wer schon mit den Ämtern zu tun hatten es hilft halt nur Einspruch einzulegen.
OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 15:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ggü. der Behörde würde ich argumentieren, dass ihr an 3 von 7 Tagen die Betreuung leistet (und das ist mehr als ein Drittel) ...

das wäre angesichts von 26 Wochenenden und halben Ferien schlicht eine unwahre Angabe und würde wohl als versuchter Sozialbetrug ausgelegt.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 15:33
(@soulsister)

Da heisst es aber auch

(6) Haben nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind oder mehrere Kinder und halten sie für die Kinderbetreuung zusätzlichen Wohnraum bereit, ist jedes annähernd zu gleichen Teilen betreute Kind bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied. Betreuen die Eltern mindestens zwei dieser Kinder nicht zu annähernd gleichen Teilen, ist bei dem Elternteil mit dem geringeren Betreuungsanteil nur das jüngste dieser nicht zu annähernd gleichen Teilen betreuten Kinder Haushaltsmitglied.

Das heisst für mich,dass eines der beiden Kinder angerechnet werden müsste. Oder sehe ich da was falsch ?

Wir leisten nicht an 3 von sieben Tagen Betreuung. Sondern nur jedes zweite Wochenende .

@ Brille

muss dir ausnahmsweise mal zustimmen  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 15:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Martin:
Das zwischenzeitlich gepostete "zweite Wochenende" hatte ich schlichtweg übersehen ...

... vor diesem Hintergrund denke ich, dürfte keines der beiden Kinder als Haushaltsmitglied (i.S.d.Gesetzes) angesehen werden.

Noch´n Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 16:09
(@soulsister)

und was ist damit :

Betreuen die Eltern mindestens zwei dieser Kinder nicht zu annähernd gleichen Teilen, ist bei dem Elternteil mit dem geringeren Betreuungsanteil nur das jüngste dieser nicht zu annähernd gleichen Teilen betreuten Kinder Haushaltsmitglied.

verstehe ich da was falsch, oder heisst das nicht, dass eines der Kinder angerechnet werden müsste?

Ach ja, es geht nicht um H4, sondern ganz einfach um Wohngeld.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 16:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

heisst das nicht, dass eines der Kinder angerechnet werden müsste?

Nach erneutem Durchlesen gebe ich Dir Recht ... jetzt brauchst Du nur noch den zuständigen Sachbearbeiter davon überzeugen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 17:38
(@soulsister)

Hallo,

manchmal ist es einfach zum verrückt werden.

Ich habe heute versucht mit der Sachbearbeiterin zu reden. aber die stellt sich auf stur. Nein, sie habe recht.

Ich habe dann in zwei anderen Wohngeldämtern nachgefragt, die haben beide mir recht gegeben. Es sei doch eindeutig !

Habe das wieder meiner Sachbearbeiterin so gesagt, aber " Nein " Ich hab sie regelrecht angefleht alles nochmal genau durchzulesen, ihre Kollegen zu fragen, aber " Nein, sie ist im Recht. "

Ich habe gesagt, dann habe ich doch eigentlich jetzt ganze zwei Jahre Geld bekommen, dass uns gar nicht zusteht ? Denn bisher wurde das Kind ja berücksichtigt. Das sei ihr egal, sie habe eben mehr Durchblick als alle anderen.  ( Die andere war die Leiterin das Amtes in meiner früheren Stadt ).

Nun ja, da werde ich eben nun offiziell Widerspruch einlegen müssen um die Sachbearbeiterin, davon zu überzeugen, dass sie eben nicht recht hat.

Das nervt ! Weil es für mich einfach total und klar erkennbar ist in diesem § 5 WoGG.

Warum sind manche Menschen nur so uneinsichtig ?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2011 17:13




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