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Wie verbindlich ist eigentlich 5% Regel für berufsbedingte Aufwendungen?

 
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Kann ich von meinem Nettolohn pauschal 5% abziehen? Oder muss ich tatsächlich alles belegen? Ich habe Fahrkosten in Höhe von 57 Euro und noch eine private Zahnzusatzversicherung von ca. 40 Euro. Die ziehe ich vom Nettogehalt ab und dann kommt raus was ich monatlich an die Ex-Frau abdrücken darf.

Danke und Gruß
Christian.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2018 15:53
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das kommt auf die Unterhaltsleitlinien des OLGs an, in dessen Bezirk das minderjährige Kind wohnt.
Entweder kannst du 5 % pauschal abziehen, oder es ist auf einen Maximalbetrag gedeckelt oder es muss nachgewiesen werden.

Für Fahrtkosten gelten Hin- und Rückweg. Meist ist ab einer bestimmten Entfernung die Kosten pro KM reduziert, aber meist sind die ersten 30 mit 0,30 € je km zu rechnen und alle weiteren mit 0,20 €. Und das dann auf deine Jahresarbeitstage (bei 5 Tage-Woche 220 Tage) und diese dann durch 12 Monate.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2018 15:57
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Hallo,

das kommt auf die Unterhaltsleitlinien des OLGs an, in dessen Bezirk das minderjährige Kind wohnt.
Entweder kannst du 5 % pauschal abziehen, oder es ist auf einen Maximalbetrag gedeckelt oder es muss nachgewiesen werden.

Für Fahrtkosten gelten Hin- und Rückweg. Meist ist ab einer bestimmten Entfernung die Kosten pro KM reduziert, aber meist sind die ersten 30 mit 0,30 € je km zu rechnen und alle weiteren mit 0,20 €. Und das dann auf deine Jahresarbeitstage (bei 5 Tage-Woche 220 Tage) und diese dann durch 12 Monate.

Sophie

Wohne in Hannover.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2018 15:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Kind also auch?

OLG Celle:
10. Bereinigung des Einkommens
10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene Vorsorge-aufwendungen abzusetzen (Nettoeinkommen).
10.1.1 Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten, für unstreitigen oder rechtskräftig titulierten Unterhalt (BGH FamRZ 2007, 793; 2010, 1318).
10.1.2 Zur Absicherung einer angemessenen Altersvorsorge kann der nichtselbstständig Er-werbstätige eine zusätzliche Altersvorsorge von bis zu 4 % seines jeweiligen Gesamtbrutto-einkommens (vgl. BGH FamRZ 2005, 1817; 2008, 963; 2009, 1207), gegenüber Ansprüchen auf Elternunterhalt von bis zu 5 % seines Bruttoeinkommens betreiben (vgl. BGH FamRZ 2004, 792; 2006, 1511).
Andere Personen können Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung in Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (ab 1.1.2018: 18,6 %) zuzüglich einer zusätzli-chen Altersvorsorge von 4 bzw. 5 % nach ihrem Gesamtbruttoeinkommen geltend machen.
– 4 –
10.2 Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit abzuziehen.
10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann von Einkünften aus nichtselbststän-diger Erwerbstätigkeit eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (Ziff. 10.1) angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen diese Pauschale, so sind sie insge-samt im Einzelnen darzulegen.
10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II 1 Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 € pro gefah-renen Kilometer) angesetzt werden. Bei Fahrtstrecken von mehr als 30 km einfacher Entfer-nung kann die Kilometerpauschale ab dem 31. Kilometer auf 0,20 € pro gefahrenem Kilometer reduziert werden. Mit der Pauschale sind i.d.R. auch Anschaffungskosten erfasst. Werden die Raten für einen zur Anschaffung aufgenommenen Kredit berücksichtigt, so verringern sich die anrechnungsfähigen km-Kosten.

Damit kannst du 5 % pauschal abziehen (s. 10.2.1.) oder die Rechnung aufmachen, wenn das für dich günstiger ist (10.2.2.).

Was ist bei dir mit zusätzlicher Altersvorsorge?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2018 16:53
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

Wenn ich die 5% regel halt greifen lasse bin komme auf 2303,75 Euro. Verdiene also 2 Euro mehr zahle dafür aber 20 Euro mehr pro Kind… Hmm.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2018 18:15
(@oranges500px)
Rege dabei Registriert

… ich könnte ja auch einfach meine Betriebsrente leicht erhöhen. Nochmal für doofe. Ich nehme mein Nettogehalt, ziehe 5% ab und wenn ich dann unter 2301 Euro bin ist das der Zahlbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle. 322 pro Kind (Kind 6-11- Jahre). Stimmt das?

Gruß
Christian.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2018 23:05