Wie soll Umgangsrec...
 
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Wie soll Umgangsrecht ausgestaltet werden? Gibt es keine "best practices"?

 
(@andreasw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
habe mich gerade im Vorstellungsbereich kurz vorgestellt.
Geschieden seit April 2010, meine Tochter ist fast 14, ich und meine Ex-Frau haben gemeinsames Sorgerecht.
Umgang mit der Tochter alle 14 Tage und am Wochenende und die üblichen Termine. Das klappt auchmit meiner Tochter soweit ganz gut.

Soweit. Doch was heißt das?
Alle zwei Wochen Freitag abend bis Donntag abend? Die Hälfte jedweder Ferien und die "Hälfte" wichtiger
Feiertage wie Weihnachten, Ostern, etc?
Auf meine Anfrage bei meiner Exfrau wie wir es mit Weihnachten, den Ferien und den nächsten Sommerferien
halten wollen, bekamm ich die Mitteilung, dass meine Ex (wir wohnen in der gleichen Stadt, ca 3 km entfernt)
mit unserer Tochter am 24.12. morgens zum Weihnachten feiern zu Ihrem Bruder fährt und anschließend
zusammen mit dessen Familie zum Winterski. Wann sie zurückkommen, wollte sie mir nicht sagen.
Und zum Thema Sommerurlaub sagte sie, dass sie mit unserer Tochter ab Woche 2 für 2 oder 3 Wochen in den Urlaub fährt.
Soviel zum Thema Abstimmung und "sich auf etwas einigen".
Am 1.11. (Montags, hier Feiertag) hat sie Geburtstag. Das Wochenende vorher ist sie bei mir. Ich habe vorgeschlagen, dass
ich sie dann anstatt Sonntag abend Montag zum Mittag zurückbringe, so hat unsere Tochter die Möglichkeit mit beiden
Familienteilen Geburtstag zu feiern. Das hat meine Ex abgelehnt i.S. von sie hätte keine Lust mehr, ihr Leben nach mir zu richten
und wenn ich wollte könnte ich abends meine Tochter kurz abholen.

Habe mich beim JA erkundigt und die wollen zunächste beide an einen Tisch holen, so dass man diskutiert. Die Frau vom JA sagte, dass meine Frau eigentlich nicht bereit war und eigentlich sich nicht in irgendeiner Art und Weise auf etwas einlassen will. Der Termin ist aber erst Anfang Dezember (weil meine Frau vorher keine Zeit hat (sie arbeitet halbtags!) ...). Die Frau vom JA war sichtlich irritiert vom Gebaren meiner Ex-Frau ("lasse mein Leben und meine Planungen nicht durch meinen Ex diktieren...").

Ich rechne nicht damit, dass da etwas passiert. Was mache ich dann? Gericht? Kann ich irgendwelche Standarts einklagen (s.o.)?

Gruß,
andreasw.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2010 16:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin andreasw
Herzlich Willkommen

Wichtige Frage: Was will Tochter? Äussert sie sich dazu, hat sie eine eigene Meinung?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 17:19
(@andreasw)
Schon was gesagt Registriert

Schwierig zu sagen, die Scheidung ist ja erst etwa ein halbes Jahr her.
Sie verhält sich extrem neutral. Versucht sich auf keine Seite zu schlagen.
Ohne da Erfahrungen zu haben, halte ich es da auch für schwierig. Sollte sie was
"gegen" die Mutter sagen, hat sie 12 von 14 Tagen Streß.
Ich weiß nicht, was sie bei meiner Ex-frau so alles über mich zu hören bekommt
(insbes. wenn sie mit ihrer Familie zusammensitzt), kann mir aber das gut vorstellen.
Ich habe letzten auch in der Bekanntschaft gehört, dass sie schon recht früh (nach der Heirat)
über mich gesagt hatte "wenn der nicht spurt, mache ich ihn fertig".

Gruß,
andreasw.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2010 17:26
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schließe mich Oldie da an. Mit 14 hat die Tochter eigene Wünsch und Vorstellungen, die natürlich auch Berücksichtigung
finden sollten.

Du kannst auch hier im Forum die Suchfunktion mal nutzen, da findest du zahlreiche Vorschläge. Es gibt z.b. alle 14 Tage
Freitag bis Sonntag und hälftige Ferien im Wechsel.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 17:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich möchte ja nur zum Ausdruck bringen, dass es wenig Sinn macht, gegen die KM ins Feld zu ziehen um im Nachhinein festzustellen, dass nach der Schlacht eine neue gegen das Kind bevorsteht. Deiner Tochter kannst Du am meisten helfen (und damit ebenso Dir), dass Du bei einer Auseinabdersetzung mit der KM eben auch die Wünsche Deiner Tochter berücksichtigst, ohne sie beim Namen zu nennen und sie als Deine Wünsche darstellst. Prinzip verstanden? Denn es hilft Dir ungemein zu wissen, dass Du es nicht nur deinetwegen machst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 17:55
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@oldie

Da hast du absolut Recht. Und wie wir alle wissen, wenn es einen Gewinner und einen Verlierer gibt, sind immer die Kinder die Verlierer.

@andreasw

Bindet eure Tochter so viel wie möglich ein. Geht auf ihre Wünsche und Vorstellungen mit ein. Es bringt nichts, wenn ihr irgendetwas konstruiert, womit sie nicht einverstanden ist, denn um SIE geht es.

Setzt euch zusammen und arbeitet an einer Lösung. Es geht um eure Tochter.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 18:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
die best practice ist das Wechselmodell.

Die übliche Praxis aber das 14 Tage Modell.

In deinem Fall könnte es sich lohnen, mal das JA um Rat und Vermittlung zu bitten.
Erst alleine und vielleicht, wenn du bei denen ein gutes Gefühl hast, dann mit KM.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2010 22:37
(@andreasw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

in Sachen Geburtstag hat sie tatsächlich eingelenkt, dass meine Tochter bis zum späten Vormittag bei mir bleiben kann und ich sie dann zu ihr fahre.
In Sachen Weihnachten fährt sie die harte Linie. Das JA hatte einen Termin am 1.12. angesetzt wo vermittelt werden aollte, doch sie hat mir bereits geschrieben, dass sich daran nichts ändert und Zitat: "Und deshalb brauchen wir uns auch nicht beim Jugendamt zu treffen !!!!".

Mein Anwalt hat mir geraten in Sachen Weihnachten und Weihnachtsferien sofort einen Eilantrag in Sachen Umgangsrechtsklärung beim AG/FG niederschreiben zu lassen. Er meinte, er könne das auch machen, allerdings würden dann natürlich sofort wieder Kosten entstehen.

Gruß,
Andreas.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2010 17:06
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Andreas,

und wie sieht es nun mit den Vorstellungen Eurer Tochter aus?

Sag doch bitte noch was zu dieser Frage.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2010 17:12
(@andreasw)
Schon was gesagt Registriert

Schwierig zu sagen, daher hier nur Indikationen.

Sie kommt immer ganz gern am Wochenende. oft lädt sie (nach Ab- und Rücksprache mit mir) Freundinnen ein.
Nächstes Wochenende hat sie angefragt, außer der Reihe von Freitag auf Samstag mit Freundinnen ihren Geburtstag (nach-) feiern zu können. Bei mir gibt es natürlich mehr Platz (Zitet meine Ex-Frau:

"Und es ist ja auch viel cooler in einem Nobelhaus seine Freundinnen einzuladen,
als in einer mikrigen Wohnung zu feiern.Ich werde ihr natürlich keine Steine in den Weg legen, obwohl wir eigentlich am Samstag schon einen Termin haben.
Wie sollen wir den Tag dann verrechnen oder bleibt sie direkt wieder das ganze Wochenende oder wird das nächste "Papa"-Wochenende dann um einen Tag verkürzt. Ach nein, ich habe ja schon 2 Tage gut !! Dann wäre es eigentlich ein ganzes Wochenende."

Meine Tochter versucht sich da rauszuhalten und nicht für oder gegen jemanden Partei zu ergreifen. Wie auch? natürlich kriegt sie (vermutlich) jedesmal Sprüche zu hören wie "Ist die die Wohnung, die Dir deine Mutter bieten kann, nicht gut genug für Deine Freundinnen?" oder "er versucht, Dich zu kaufen". Früher hat sie immer entsprechende Bemerkungen zu hören bekommen, wenn ich sie mal mit zu meinen Eltern genommen habe ("Wieso? Da brauchst Du doch nicht hin"). Nur verständlich, dass auch eine 14jährige versucht, solchen Bemerkungen aus dem Weg zu gehen und lieber keien Meinung offen äußert.

Gruß,
Andreas.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2010 17:21




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Andreas,

vielleicht solltest Du Deiner Ex-Madame zu Weihnachten eine Barbie schenken. Natürlich mit einer hübschen Karte, auf der steht "die ist ganz allein für Dich, 24 Stunden am Tag." Oder so.

Irgendwie scheint sie nämlich noch nicht begriffen zu haben, dass Kinder kein persönliches Eigentum sind, bei dem man anderen "Spielzeiten" zuteilen kann...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2010 18:01
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Andreas,

deine Tochter scheint mir einen vernünftigen Eindruck zu machen. Sie lässt sich nicht für irgendeine Seite einnehmen und verfolgt ihre eigenen Interessen (z.B. Geburtstagsfeier bei dir).

Natürlich möchte sie auch in den Winterurlaub - Mutter hat dies ganz geschickt angestellt. Aber eventuell ist es möglich, dass du am 24.12. zum Frühstück kommst oder die beiden zum Frühstück einlädtst ( 😉 "als Hilfe"), damit du deiner Tochter noch einen Weihnachtsgruß übermitteln kannst. Jedes Jahr wird bestimmt kein Urlaub gemacht - für die zukünftigen Weihnachten direkt einen Weihnachtstag reservieren.

Der Umgangsberechtigte hat ein Anrecht auf einen Feiertag der hohen Festtage. Solltest du jetzt darauf bestehen, könnte der Streit mit deiner Tochter vorprogrammiert sein...

LG
Sternchen67

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2010 20:25
(@andreasw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sternchen67,

es ist j anicht ganz so kritisch. Sie können ja einfach einen Tag später zu ihrem Onkel (Bruder der KM) fahren, in den Urlaub fahren sie, so wie ich das gesehen habe, erst am 2.Weihnachtstag. Es geht also gar nicht darum, den Urlaub zu canceln. Und deswegen meinte sowohl das JA als auch mein RA, dass die KM ihre "Position der Stärke" hier ganz klar ausspielt und mich dementsprechend hängen lassen will.

Gruß,
Andreas.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.11.2010 12:22
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Andreas,

wie weit wohnt der Bruder entfernt? Ist es üblich die Weihnachtstage mit Bruder + Familie abzuhalten (abwechselnd bei der Mutter / beim Bruder) oder ist es hier eine einmalig eingefädelte Sache? Falls dies zum ersten Mal passiert, würde ich entweder auf den Heiligabend oder auf den ersten Weihnachtstag bestehen. Wie ist eigentlich eure Ferienplanung? Mein Ex betreut z.B. die Kinder die hälftigen Ferien. Wir einigen uns bereits im November des Vorjahres.

LG
Sternchen67

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2010 17:29
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Andreas,

was hältst du von der Möglichkeit, dass eure Tochter mal selbst ein Gespräch beim Jugendamt führt? Erst mal ganz ohne Eltern, damit sie wirklich unbelastet erzählen kann, was sie will. Später dann evtl. unter Einbezug der Eltern?

Im Gegensatz zu Sternchen befürchte ich nämlich schon gewisse Loyalitätskonflikte.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2010 20:59