Hallo!
Ich hoffe ich finde hier ein paar Anworten auf meine fragen.
Ich habe seit geraumer Zeit private Streitigkeiten mit meiner ehemalingen Lebensgefährtin. Sie versucht jetzt mir dewegen das Umgangsrecht für meinen Sohn zu unterbinden weiterhin kommt noch dazu das sich auch in den ganzen Streit eine Freundin von ihr mit einmischt hat und sie mit aller grösster wahrscheinlichkeit dazu bewegt hat dieses zu tun.
So da mir mein Sohn das wichtigste ist in meinem Leben komme ich eigendlich zu meiner grössten Frage wie schnell kann ich meinen Sohn wieder sehen und wie muss ich da vorgehen?
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen!
Hey
Wenn noch keine Umgangsvereinbarung besteht, eine aufsetzen (mit Terminen !) und klagen, wenn diese nicht zustandekommt bzw nicht eingehalten wird. Vielleicht "hilft" es ja, wenn du ihr mal kurz erklärst, was das alles kostet und ob es das denn wert ist. Vielleicht auch mal eine Mediation in Betracht ziehen, um eure Differenzen einzugrenzen oder beizulegen - heillos zerstrittene Eltern sind für Kinder nicht so toll.
Umgang ist sowohl des Kindes als auch dein Recht und unabhängig von allen anderen "offenen Rechnungen" einklagbar. Die Elternteile sind darüberhinaus sogar verpflichtet, für reibungslosen Umgang zu sorgen. Sofern du ggü dem Kind nicht gewalttätig warst, wird dir spätestens vor Gericht Umgang zugesprochen, das ist quasi ein Selbstläufer. Schwierig wird die Durchsetzung, wenn deine Ex-LG sich völlig stur stellt. Aber auch da gibt es Mittel (Zwangsgeld-Androhung / Festsetzung zB).
hallo,
zu deiner frage, es liegt an dir wie schnell es geht.
wichtig ist mal die ruhe bewahren, das ganze mit klaren kopf angehen, denn alles was du jetzt tust wird sie versuchen gegen dich zu verwenden.
zuerst solltest du es über eine gespräch versuchen, sollte deine eh. freundin nicht bereit sein, gehe zu einer vereinigung caritas oder evtl. auch jugendamt die sollten ein vermitlungsgespräch einleiten, sollte es bei diesem gespräch zu keiner einigung kommen dann bleibt der nur noch die klage auf umgang.
ich drück dir die daumen.
gruß leines
Moin!
Ich rate zum harten Weg, da Dein Topictitel Eile vermuten lässt und ich es für eher unwahrscheinlich halte, dass Deine Exe auf dem weichen Weg einlenkt. Besonders nicht, wenn eine Busenfreundin mit drin steckt. Bei den "harten Nüssen" steckt irgendwie immer eine Freundin mit drin...
Daher mein Rat:
1) ab zum Anwalt für Familienrecht. Der soll Eilantrag auf Umgangsregelung raus hauen. Wie meine Vorredner schon angedeutet haben, liegen Deine Erfolgsaussichten hier bei 99%. Alles andere halte ich für Kokolores und Zeitverschwendung.
2) ab zum Jugendamt und um Hilfe, Elterngespräch, etc bitten.
Gib Gas,
Milan
Danke für Eure Hilfe!!! Wenn es noch mehr gibt einfach weiter schreiben !!!
Wie lange braucht so ein Eilantrag???
Hi Leute!
Es gibt neues, meine Ex hat eine Anzeige gegen mich gemacht wegen seelischer Körperverleztung!
Weil sie wahrscheinlich mir anderst das Umgangsrecht nicht verbieten kann
Was kann ich jetzt dagegen tun?
steffen
Moin steffen,
so die Ex diesen Strafantrag gestellt hat wegen angeblicher gegen die Ex gerichteter Gewalt, so hat das mit dem Umgangsrecht nix zu tun. Selbst wenn du sie real mit dem Baseballschläger gestreichelt hättest, dürftest du dein Kind sehen. Ok, das wäre komplizierter, weio du inhaftiert wärest.
Dagegen machen kannst du nix. Der Erfindungsreichtum mancher Exen ist unermesslich und steigt proportional mit deren Dummheit. Lass die Ermittlungsbehörden auf dich zukommen, berate dich mit deinem RA und vor allem: Bleib ruhig, gelassen und besonnen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!