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Wie oft kann man einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen

 
(@rolfo)
Schon was gesagt Registriert

Wie oft kann man einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen? Hintergrund ich möchte erst einen Antrag stellen um ein Gespräch mit meiner 14jährigen Tochter ohne Beisein der Mutter bekommen auch das Jugendamt konnte mir kein Gespräch vermitteln weil die Mutter jede Kooperation verweigert. Das Gespräch sollte wenn möglich nur mit dem Richter, meiner Tochter und mir stattfinden, aber ohne die Mutter. Nach diesem Gespräch würde ich dann noch mal einen Antrag stellen wo ich den Umgang regeln wollte also z.B. 14-täglich mit Übernachtung oder einwöchentlich ein Tag ohne Übernachtung je nach dem wie das Gespräch mit meiner Tochter verlief.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2021 02:16
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ganz ehrlich, mit 14 ist das Thema Umgang gegessen. Wenn die Tochter Dich nicht sehen will, und davon gehe ich angesichts Deiner Frage aus, dann kannst Du nichts dagegen machen. Da wird kein JA oder Richter etwas unternehmen.
In dem Alter zählt der Kindswille mehr als Dein Recht auf Umgang. So gesehen ist es auch irrelevant, ob man 1 oder 10 Anträge stellen kann.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2021 12:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ergänzend zu Slam: kein Richter führt mit deiner Tochter und dir ein Gespräch, ohne dass ein Antrag gestellt wurde. Das Jugendamt kann kein Gespräch erzwingen. 

Warum fährst du nicht einfach mal zur Schule und versuchst sie dort zu treffen und sie um ein Gespräch zu bitten?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2021 12:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so wird das nicht funktionieren. Ich verstehe ja, dass Du wissen willst wie sich Deine Tochter den Umgang vorstellt, Du solltest aber auch beachten, dass die Tochter mehrheitlich bei der KM lebt und es deshalb sehr unklug von ihr wäre etwas zu sagen, was die Mutter nicht hören will. Außerdem sind mit 14 Freundinnen entschieden wichtiger als Eltern.

Wenn Du eine Antrag bei Gericht stellst, dann wird Deine Tochter mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Richter befragt, ohne Eltern. Das wird aber nicht unbedingt die Antwort bedeuten, die Du Dir wünschst. Es könnte auch sein, dass Deine Tochter kein Interesse an einem Kontakt hat, weil bisher auch keiner besteht.

Viele Väter glauben, dass die Kinder, wenn sie nur alt genug sind, plötzlich Interesse am Vater entwickeln, dem ist aber in den allermeisten Fällen nicht so.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2021 20:59
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mich würde ja mal interessieren, wie viele Anträge du bereits gestellt hast und wie diese ausgegangen sind.

Wie lautet denn, falls es sie überhaupt gibt,  die aktuelle Regelung?

Daneben wird der Richter bei einem Antrag die Tochter ohne dein Beisein befragen.
Also dann lieber selber mal den Kontakt suchen. Und hier ist der Punkt, an dem ich vermute, dass es weder eine Regelung gibt, noch dass du regelmäßigen Kontakt hast, oder?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 02.01.2021 00:48
(@rolfo)
Schon was gesagt Registriert

Okay ich habe seit zwei ein halb Jahren keinen Kontakt mehr aber was passiert wenn ich den Antrag stelle kommt es zum Verfahren meine Tochter ist nicht normal entwickelt sie ist sehr zurückgeblieben

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2021 22:04
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

sobald du einen Antrag stellst (es besteht kein Anwaltszwang) wird selbstverständlich ein Verfahren eröffnet.

Bei deiner Konstellation gehe ich davon aus, dass ein Verfahrensbeistand (VB) nach § 158 FamFG bestellt wird. Dein Antrag muss nicht einmal etwas konkretes beinhalten. Keine festen Zeiten, gar nichts. Es reicht eichfach, du schreibst: ich möchte Umgang mit XY. Dann kommt es zu einer mündlichen Erörterung, zuvor wird dich der VB befragen, aber auch dich und die Mutter.

Das Jugendamt wird Mitwirkender sein. Es kann aber auch passieren, dass du zur Kontaktanbahnung jemanden zur Seite bekommen wirst.

Bevor ich weiter rate, solltest du offener schreiben. Falls du das nicht wünschst, gibt es noch die Möglichkeit ein Sonderfallforum einzurichten. Da können nur elitäre Leute mitlesen. Dann bitte Nachricht an DeepThought.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 02.01.2021 22:22
(@rolfo)
Schon was gesagt Registriert

Dankeschön ich habe gerade angerufen sie lehnt mich einfach ab, das liegt an der Mutter aber kann wohl wirklich nichts machen. Ich denke mit einem Verfahren würde sie mich noch mehr ablehnen also lassen wir das.

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2021 22:32
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das tut mir sehr leid. Bleib sporadisch am Ball. Vielleicht tut sich was.

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 02.01.2021 22:38
(@rolfo)
Schon was gesagt Registriert

Dankeschön für Dein Mitgefühl

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Themenstarter Geschrieben : 02.01.2021 23:55