Hallo,
ich habe einen 2jährigen Sohn. Mit der Mutter lebe ich nicht zusammen, tat dies auch nie und außer der Unterhaltszahlung und Anfragen, ob ich mein Kind sehen darf, haben wir uns nichts zu sagen. Logisch, dass ich mein Kind sehen möchte- aber da gehts schon mit den Problemen los. Es ist einfach nicht möglich mit der Mutter einen festen wöchentlichen Termin abzumachen, andem ich den Jungen abholen kann. Ich habe der Mutter mehrfach angeboten, sich meine Wohnung( die absolut Kindgerecht eingerichtet ist) anszuschauen und sich ein Bild von meiner persönlichen Situation zu machen. Auch dies lehnt sie ab. Mein Kind kann ich nur sehen, wenn sie dabei ist und dann habe ich a: nix von ihm und b: versucht sie mich die ganze Zeit anzumachen.
Ich möchte nun, da alle Versuche sonst gescheitert sind mehr über meine rechtliche Situation erfahren um ihr diese klarzumachen und das willkürliche Verhalten ihrerseits zu unterbinden. Durch meine Arbeit/Uni bin ich zeitlich auch etwas eingeschränkt. Dies weiss sie und nutzt es bei Terminvereinbahrungen aus.
Wie sehen meine Rechte aus? Wie oft darf ich meinen Sohn sehen? Kann sie es mir verwehren? Wo kann ich mein Recht durchsetzen, es soll nicht unbedingt übers Gericht laufen. Sie hat sicher nicht das Recht immer mit dabei zu seien. Welche rechtlichen Vorlagen gibt es hier?
hi puxistar,
du hast zur zeit kein recht euer kind mit zu dir zu nehmen.
allerdings hast du dass recht dein kind zu sehen.
ich rate dir, dass zuständige jugendamt einzuschalten, dort stellst du einen mündlichen antrag auf begleitete umgänge mit eurem kind.
wenn dein antrag fruchtlos bleibt musst du dir einen anwalt nehmen und die rechte eures kindes, bzw. deine rechte bei gericht durch setzen.
wichtig ist allerdings, der begleitete umgang. dieser wird in der regel von einem sachbearbeiter des JA´s gemacht. es gibt auch in vielen städten den kinderschutzbund auch dort werden begleitete kontakte gemacht.
mel
Hallo PuxiStar,
Vieleicht solltest Du zum Jugendamt gehen und eine Vermittlung versuchen. Wenn das nicht funktioniert muss Dir ein Familienrechtler helfen und Deinen Anspruch wenn nötig rechtlich durchsetzen.
Kinder brauchen Mutter & Vater.
Du kannst Deiner Ex auch vorher einen Brief schreiben (Reden nützt manchmal nichts!) und ihr darin Deine nächsten Schritte ankündigen wenn sie sich weiterhin so verhält.
Normalerweise hast Du ein Umgangsrecht. Und wenn Du z.B. das Jugendamt vor dem Vermittlungstermin bei Dir zuhause einlädst hast Du schon mal den Vorsprung das sie wissen wie Du die Kits versorgen kannst.
Ich wünsche Dir viel Kraft... Denn die wirst Du brauchen. Aber... Es ist auch DEIN Kind!
Lieben Gruß
😉 Klaus
[Editiert am 1/7/2004 von SingSang]
Hallöle puwistar
Also wenn dein Kind 2 Jahre ist und noch kein Umgang bis jetzt stattgefunden hat kannst du nicht erwarten das du das Kind gleich mitnehmen kannst. Denn denke mal an dein Kind dies kennt dich doch als Vater nicht und soll jetzt mit , für das kind, einen Fremden Mann mit gehen.
Mehr wie ein betreuter Umgang wirst du warscheinlich nicht durchsetzen können. Denn der ist dafür da das sich Vater und Kind erst mal näher kommen können. Dabei muss die Mutter aber nicht dabei sein!
Warum hast du jetzt 2 Jahre schon gewartet? Von alleine kommt da nichts.
ich schließe mich den anderen an versuch es über das JA und schreib der mutter vielleicht noch mal einen ordentlichen Brief ohne Drohung. vielleicht kannst du ihr auch eine Mediation anbieten. Appeliere einfach an ihr Verstand das dies die beste Lösung für das Kind wäre. Denn Ihr seit die Eltern und iohr habt erst mal die Pflicht euch zu einigen.
Wenn dies alles nicht klappen sollte bleibt dir leider nur noch der Weg über das Gericht. Aber hoffe dann nicht auf Wunder. Ich denke der Umgang würd dann erst wenig anfangen und dann darauf aufbauend sein.
Also viel Erfolg und bleib immer sachlich lass die emotionen aus dem Spiel das bringt nur mehr Ärger und nützt dein Kind nicht
Bis bald
Es hat schon Umgang stattgefunden, der beschränkte sich jedoch auf wenn es hoch kommt 10 Treffen, bei denen mir die Mutter ziemlich auf den Nerv ging und kein Kontakt aufgebaut werden konnte. Dass der Kleine sich erstmal an mich gewöhnen ist klar und umgekehrt sicher genauso. Von einem Freund weiss ich jedoch(der hat ne 3jährige Tochter) dass dies kein Vorgang von Jahren ist. Aktionen habe ich bisher nicht eingeleitet, da ich mich nicht gerne rumstreite und von einem Wechseln der Einstellung der Mutter haffte. Jetzt sehe ich es aber nicht ein komplett auf mein Kind zu verzichten und werde dies auch nicht, zumal ich eh nicht von den Erziehungsmethoden der Mutter und den äußeren Einflüssen(sprich Wohnung, Freunde...) überzeugt bin, was jedoch kein Streitthema ist oder wird.
Hallo,
ich bin in ähnlicher Lage was das zusammenleben mit der KM betrifft und hatte bisher nicht das Glück meinen 1 1/2 jährigen Sohn zu sehen oder ein Bild von ihm zu bekommen.
Es hat ca. ein halbes Jahr gebraucht bis eine Entscheidung vom AG getroffen wurde, da diese zu meinem Gunsten war, wurde Beschwerde beim OLG eingelegt. Das hat nach einem viertel Jahr, ihre Prozesskostenhilfe abgelehnt und jetzt warte ich auf Neues. Damit will ich Dir nur sagen, wie lange es dauern kann wenn alle Rechtsmittel eingelegt werden und die entsprechenden Termine bis zum letzten Tag hinausgezögert werden. In meinem Fall habe ich eine sehr kompetente SA vom JA und in Deinem Fall würde ich eine Vermittlung vom JA oder über eine Familien Beratungsstelle anstreben.
cool