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Wie geht Ihr mit Einladungen zum Kindergeburtstag um ?

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(@andreas-intess)
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Hallo,

heute mal wieder eine eigentlich überflüssige Frage.

Also:

Nächstes Wochenende ist mal wieder für die Kinder reserviert. Gestern morgen bekomme ich eine Mail das ich die Kleine am Sonnabend nicht bekomme da es eine Einladung zum Geburtstag mit Übernachtung gibt ok alles klar. Meine Antwort war "Na klar kann die Kleine zum Geburtstag gehen holen wir den Umgang Samstag eben eine Woche später nach. Die erste Reaktion darauf war können wir tun aber nur von 13 - 18 Uhr.  :exclam: Das ich das nicht so toll finde ist klar also korrigierende Antwort nee von Sonnabend 13  Uhr bis Sontag 9 Uhr da dieses die ausgefallene Umgangszeit ist. Dann erst mal still ruht der See. Heute dann eine neue Mail mit der Rolle rückwärts Umgang bleibt dieses Sonnabend ich soll die Kleine zum Geburtstag fahren.  :puzz:.

Nur zum Verständnis das Geburtstagsfeiern auch in Zeiten der Umgänge sein können ist klar aber das hier sieht für mich aus wie der Versuch aus Umgang zu torpedieren. Ich könnte mich jetzt hinsetzen und sagen meine Zeit meine Verantwortung damit ich der Bestimmer das ist aber für die Kleine das verkehrteste. Gleichzeitig habe ich aber auf diese Art von Spielchen keine Lust gerade vor dem Hintergrund des E-Mailverkehrs !

Wie würdet Ihr euch verhalten ? Nicht dem Kind sondern der Mutter gegenüber! Nicht das das so zur Gewohnheit wird.

Andreas              

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2015 19:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Rolle rückwärts ist der richtige Weg.

Wenn deine Umgangszeit nicht ständig Spielball von Mutterns Gnaden sein soll, so sollten solche Ereignisse eben ganz normal von dir mit abgefrühstückt werden.

Wenn du also nicht gerade quer durch ganz Europa fahren musst, und der Geburtstag nicht deine gesamte Umgangszeit umfasst, ist das der richtige Weg.

Allerdings kann das dann nur ein Vorschlag sein, denn du entscheidest, was in deiner Zeit passiert.
Den Vorschlag solltest du dann allerdings annehmen, da du sonst deinem Kind die Laune am Umgang vermiest.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 20:09
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Nur zur Richtigstellung die Rolle rückwärts kam von der Holden. Ich hatte Ausweichtermin eine Woche später vorgeschlagen um eben nicht der Spassverhinderer zu sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2015 20:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das hatte ich schon verstanden.

Ich finde es trotzdem richtig.
Wie sonst willst du Alltag leben?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 20:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

offensichtlich ist der Umgang nicht glücklich geregelt wenn er nur von Sa 13:00 bis So 9:00 Uhr geht und vermutlich auch nur alle 14 Tage stattfindet.
Deshalb ist das Thema auch "schwierig" und emotionsbeladen.

Üblicherweise können Kindergeburtstage nicht von der Ex gesteuert werden um Dich zu ärgern, sie finden einfach statt, wenn das Geburtagskind es will. Tatsache ist auch, dass das Kind nicht an 2 Orten zugleich sein kann.

Nun kannst Du Dich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass Du sowieso nur wenig Zeit mit dem Kind verbringen kannst und deshalb diese Zeit ganz nutzen möchtest. Der Samstagnachmittag als Angebot wäre so etwa die halbe Umgangszeit und hätte Dir also durchaus Umgangszeit gebracht, die im normalen Rhytmus nicht vorhanden wäre. Das wäre eine Überlegung wert und vielleicht steht das Angebot ja auch noch.

Nun hast Du das nicht gewollt und die Ex sagt halt nö, dann bleibt es beim Samstag wie abgesprochen, inklusive Geburtstagsfeier, zu der Du die Tochter halt bringst.
Dagegen kannst Du nicht viel machen, weil es eine Vereinbarung gibt und die wird halt so eingehalten. Natürlich kannst Du der Spielverderber sein, aber das willst Du ja auch nicht und wäre erst recht falsch.
Noch ist Deine Tochter relativ klein/jung und wird gerne bei Dir zum Umgang kommen, wenn sie größer wird gibt es da andere Prioritäten und die sind nicht "ferngesteuert".

Letzlich muss sich uch der Umgang der Lebenswirklichkeit stellen und Geburtstage fallen wie sie fallen. Du kannst deshalb nicht einfach weitere Zeit für den Umgang einfordern. Allerdings kann man sich auch auf einen gewissen Ausgleich einigen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 21:00
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe nichts gegen Alltag leben ! Ich habe auch nichts gegen Termine in der Umgangszeit. Mich Nervt das nachdem die anderen Manöver ins Leere gelaufen sind das wieder ein neuer Weg ist. Zur Vollständigkeit noch folgendes ich gehe zu 100 % davon aus das meine Große auch da sein wird durch die Behinderung damit auch die Mama. Da ich die kleine nurhinbringen soll und das wars ergibt sich folgendes Bild:

Mama bringt Kind um 13 Uhr, Papa bringt Kind um 14 Uhr zum Geburtstag und fährt wieder, Mama wartet mit der Großen auf die Kleine vor Ort. Da die Mama des Geburtstagskindes dick mit meiner Holden befreundet ist besteht auch keine Möglichkeit wie bei normalen Feiern das ich als Elternteil mit da bleibe. Sontag hole ich die kleine wieder ab muss um 9 aber schon wieder zu hause sein da dann die Große zu Ihrem Umgang mit dazu kommt. Mir ist der Stress egal aber einer 5 Jährigen aufzuerlegen das sie schnell wieder mit muss weil Ihre Schwester kommt muss eigentlich nicht wirklich sein.      

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2015 21:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, das klingt natürlich nicht gut. Aber warum ist der Umgang denn so kurz?
Kann man da nicht mal was ändern?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 21:17
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi64,

der Umgang der kleinen ist von Sonnabend 13 bis Montag 8 Uhr, Zusätzlich kommt Sontag 9 Uhr bis 18 Uhr die Große dazu. das Ganze alle 14 Tage. Das die Termine nicht beeinflusst werden können kein Thema das diese auch eingehalten werden kein Thema. Das aber erst versucht wird den Sonnabend bis Samstag 9 Uhr komplett zu streichen, dann mein Vorschlag das eine Woche später nachzuholen wieder eingeschränkt wurde auf 13-18 Uhr (Warum ?) bekomme ich Blutdruck. Mal abgesehen davon bedeutet doch der Zustand den Umgang nicht um eine Woche zu verschieben für die Kinder nur zusätzlichen Stress (Warum ?)

Andreas    

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2015 21:17
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok, das klingt natürlich nicht gut. Aber warum ist der Umgang denn so kurz?
Kann man da nicht mal was ändern?

Nach 12 Verhandlungen hat der Richter aufgegeben was vernünftige Vergleiche angeht und diesen Minimal Umgang als Beschluss verfasst. Mit der Aussage (durch das Jugendamt bestätigt) das klappt sowieso nicht da Frau ..... macht was sie will. Selbst das wurde durch meine Holde torpediert so das ein OLG auch noch beschäftigt werden musste um zu bestätigen. Da ich nicht in die Falle die Streiten sich ja nur ... zu tappten hallte ich erst mal die Füße still. allerdings bin ich ständig im kontakt mit der Familiengerichtshilfe um später nicht nachgesagt zu bekommen "Hätten Sie mal früher was gesagt." Sie sind ja schließlich auch Sorgeberechtigt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.05.2015 21:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da fällt mir natürlich auch nicht viel ein, denn die einzige Chance, die man als Umgangsvater hat, ist immer wwieder zum Gericht zu laufen.
Und wenn da dann so eine Lusche sitzt wie bei dir bleibt eigentlich nicht viel.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.05.2015 21:30




(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

So was haltet Ihr von dem folgenden Satz ? Der Steht so um Beschluss Familiengericht welcher ja vom OLG bestätigt wurde. Das das so sin steht ist auf Wunsch meiner Holden geschehen Sie hatte Angst das nicht ich sondern wer aus meiner Familie Zeit mit den Kindern verbringen.

"5.  Der Antragssteller ist verpflichtet den Umgang persönlich wahrzunehmen. Er ist nicht berechtigt, die betreffenden Kinder für erhebliche Zeiträume in Obhut Dritter zu geben. "

Nu bin ich ja nicht kleinlich aber die hälfte der Umgangszeit nicht bei der Kleinen zu sein könnte man schon als erheblichen Zeitraum betrachten. Grundsätzlich nicht bei dem Kind zu sein verstößt gegen ist verpflichtet den Umgang persönlich wahrzunehmen.

Auch wenn das Spießrutenlauf bedeutet mit dem Satz bin ich doch sogar verpflichtet beim Geburtstag dabei zu sein oder?  😉 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2015 01:06
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

**Vollquoting/Doppelposting gelöscht**

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2015 01:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

"5.  Der Antragssteller ist verpflichtet den Umgang persönlich wahrzunehmen. Er ist nicht berechtigt, die betreffenden Kinder für erhebliche Zeiträume in Obhut Dritter zu geben. "

Wenn ich sowas immer wieder lese, dann bekomme ich regelmäßig Plack.

Ich würde vermuten, dass dieser Satz so von den Richtern mit aufgenommen wurde, weil sie selber wissen, dass er das Papier nicht wert ist, dauf dem er steht. Der BET hat keinerlei Befugnisse in die Umgangszeit des UET hineinzupfuschen. Ich versuche mir gerade vorstellen, auf welcher Grundlage die KM eine Klage zur Durchsetzung dieses Punktes einreichen will!? Es gibt keinen, also ein Luftschuss, auf den sie sich nicht einmal berufen kann.

Über diesen Punkt wird mit der KM nicht diskutiert. Wenn die Kinder zur Oma wollen, dann ist das so ... bleiben sie über Nacht, dann ist das auch so. Brauchst Du eine Betreuung, da anderes anliegt, dann ist das so ... die KM greift doch auch auf Fremdbetreuung zurück und fragt Dich nicht, ob sie das darf... so what.

Knicken, lochen und Abheften.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2015 10:46
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kasper,

das dieser Satz so steht hat den Grund das die Holde bei den Verhandlungen meinte ich würde die Kinder holen und dann abschieben zu Oma und Oma.

Ich frage mich jetzt ob das nicht ein Ansatz für mich wäre um den Umgang dieses Wochenende wegen des Geburtstages ( die kleine soll ja da hin) um eine Woche zu verschieben. Ich hätte kein Problem damit wenn es wie folgt sein würde Kindergeburtstag ab 14 Uhr bis 19 Uhr Eltern bleiben da oder holen dann die Kinder ab. Aber in meinem Fall soll das Kind um 14 Uhr gebracht werden ich soll wieder Fahren und einen Tag später um 9 soll der Umgang weiter gehen. Das macht Verlust des halben Umgangswochenende. Da hätte ich auch noch keine Schmerzen mit wenn die Zeit dann Nachgeholt werden kann aber das soll es eben nicht!

Bis jetzt habe ich aber nur alle 14 Tage das Wochenende. Und das auch nur für die Kleine genutzt zu 50 % da in den anderen 50% die Große dazu kommt ( 100 % Schwerbeschädigt rundum Betreuung) keine Feiertage keine Geburtstage keine Ferien nichts.

Andreas   

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2015 10:56
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Andreas,
hat sich m.E. doch geklärt.
Das Kind hat eine Einladung, du kannst es hinbringen (= es spricht logistisch nichts dagegen), dann machst du das so.
Kindergeburtstagseinladungen passieren eben, dem Alltagselternteil als auch dem Umgangselternteil.
Vermutlich freut sich das Kind wie Bolle drauf, weil das alle Kinder tun.

Verdränge, dass der Geburtstag ausgerechnet bei der Besten deiner Ex stattfindet. Freu dich für dein Kind.
(Und verdränge noch mehr alle Beschlüsse etc. )

LG, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2015 11:42
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde das Kind zum Geburtstag gehen lassen. Einfach aus dem Grund, weil ich weiss wie enttäuscht meine Kleine war, als ihre Freundin dazu eingeladen hatte und sie nicht hin konnte, weil Papa andere Pläne hatte. Und das obwohl selbst die Große angeboten hatte mit der Kleinen zusammen ICE zu fahren und sich mit Papa auf halber Strecke zu treffen. Er wusste auch früh genug über die Einladung Bescheid (sie hat ihn angerufen, als sie die Einladung bekommen hat).

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2015 11:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du so eine bescheuert Umgangsregelung hast, gibt es nur 2 Möglichkeiten:

Entweder, du einigst dich mit der Mutter auf was Vernünftiges
Oder du gehst wieder zum Gericht, um sie ändern zu lassen.

Wenn du aber eine bescheuerte Regelung, eine bescheuerte Ex UND einen bescheuerten Richter hast, wird es eng.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2015 12:02
(@susi64)
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Hallo Andreas,

@ Beppo  :thumbup:

Du willst mehr Umgang und hast das Gericht bemüht Dir halbwegs zu Deinem Recht zu verhelfen. Dafür bekommst Du meine Anerkennung. Trotzdem ist hier die konkrete Frage einfach was ist vorgesehen. Das Urteil/die Einigung sieht Umgang alle 14 Tage vor. Sicher kann man im gegenseitige Einverständnis Änderungen vornehmen. Gegenseitiges Einverständnis gibt es aber offensichtlich nicht.

Du kannsr Dir nun überlegen wen Du womit wie ärgerst.
Variante 1: Geburtstagsfeier fällt aus, hast Du selbst richtigerweise abgelehnt.
Variante 2: Du bleibst bei Geburtstagsfeier dabei. Erstens wird es eng, wenn Kinder und Eltern da sind, außerdem wirst Du auch nicht übernachten wollen. Zweitens wird die Spannung, die dabei entsteht sehr wohl für die Kinder spürbar. Ist es das wert?
Variante 3: Du bringst und holst die Tochter zur Geburtstagsfeier, Feier gerettet. Macht das Probleme solltest Du versuchen Dir Hilfe zu holen.

Alles andere musst Du mit Deiner Ex wie auch immer regeln, dass das keinen Spass macht ist klar. Ein Gericht bemühen wird nichts bringen und im Endeffekt gab es dann halt Ärger für nichts.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2015 12:03
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Andreas,

Du hast bedauernswert wenig Umgang und ich empfinde das ausgeurteilte Maß als ne Sauerei. Und dann wird Dir noch der Umgang beschnitten durch die Trickserei der KM. Sicher, Geburtstage
soll man unterstützen, aber auch nicht aus den Augen verlieren, warum es das Umgangsrecht gibt: Es gibt Vätern, die mit einer verstockten Ex gesegnet sind, die Möglichkeit, gegen ihren Willen Zeit
mit dem eigenen Kind zu verbringen.

Ich bin in der Vergangenheit folgende Schiene gefahren: Zur Not geht Vaterzeit mit dem Kind anderen Aktivitäten vor. Dann nämlich, wenn eben der Vater in Gefahr gerät, außen vor zu bleiben. Wenn der Umgang
durch andere (vornehmlich durch die KM geplanten) Aktivitäten faktisch nicht stattfindet. Umgangszeit ist Zeit, die das Kind mit dem Vater verbringt und nicht wo der Vater Fahrdienst macht und das Kind die ganze Zeit nicht sieht. Mach dabei nicht mit.

Maß muss sein, wieviel Zeit Dir mit dem Kind verbleibt. Ich habe mein Kind alle 14 Tage von Freitag-Nachmittag - Montagmorgen. Da ist ein Geburtstag am Samstag oder Sonntag kein Problem. Auch nicht eine eintägige Sportveranstaltung. Da mein Sohn aber Vereinssport macht, war öfter die Situation, dass er auswärts Wettkämpfe mit Übernachtung hatte. Dies habe ich in meiner Umgangszeit nicht mitgemacht. Also entweder hat meine Ex das Umgangs-WE getauscht oder er konnte eben nicht teilnehmen. Meine Ex wollte damals nicht tauschen, weil sie meinte, ihre "Umgangs-WE" würden dadurch beschnitten. Nach einmal Ausfallen lief es dann aber gut. Und nein, kein Kind hat ein Anrecht darauf, an JEDEM Kindergeburtstag und JEDER Veranstaltung teilzunehmen und es nimmt auch keine Schaden, wenn mal was ausfällt.

Also schlag Deiner Ex nochmal mit einer verschärften klaren Ansage vor, entweder das WE zu verschieben, d.h. du holst den Umgang in vollem Umgang am nächst möglichen WE nach, oder Deine Tochter kann eben nicht teilnehmen. Du kannst ihr darüberhinaus auch noch anbieten, Dir grundsätzlich mehr Umgang zu gewähren, so dass dann solche Aktivitäten möglich werden. Lass Dir nicht den Schwarzen Peter zuschieben, dass Du die Teilnahme am Geburtstag verhinderst, es ist die Mutter, die Dir weder einer Verschiebung noch eine angemesseene Umgangszeit mit Deiner Tochter zubilligt.

Viele Grüße,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2015 12:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jetzt, wo es da so schön steht, finde ich diesen Weg auch am besten. 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2015 12:12




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