Ich habe nur eine Übernachtung mit Kind (bald 2) im Monat bekommen, denke aber, dass mehr drin ist.
Wie würdet ihr jetzt taktisch vorgehen?
Die Sache ist, dass ich rund 600km entfernt vom Kind lebe. Bisher konnte der Umgang noch in meiner Stadt geregelt werden, aber die KM ist im Verfahren weggezogen. Ich kann jetzt vor das OLG gehen, das ist 150km weiter entfernt. Aber vielleicht entscheidet das ja nicht anders.
Wäre es sinnvoll, die Regelung erst einmal anlaufen zu lassen, denn immerhin ist es ja schon ETWAS, da ich vorher keine Übernachtung hatte? Aber dann muss ich am Gericht in der neuen Stadt der Mutter 600km entfernt weiterklagen, was natürlich viel strapaziöser ist. Dort erreiche ich vielleicht aber mehr, wenn die Übernachtungen am Anfang schon geklappt haben.
Ich könnte nach Rechtskraft des Urteils aus meiner Stadt praktisch ein neues Verfahren starten. Vielleicht ja schon ab April oder so.
Was meint ihr?
Moin.
Beschluss oder Vergleich?
Ist das schon rechtskräftig?
Ist über Umgangskosten gesprochen worden?
Gib mal den genauen Wortlaut.
Ansonsten, ja. Voll dagegen angehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo.
Ist ein Beschluss. Heute zugestellt worden. Dementsprechend noch nicht rechtskräftig. Kann ich dann morgen aber schon den ersten Umgang bei der KM einfordern? Im Urteil wurde morgen schon ausdrücklich bestimmt. Die KM will vielleicht ja auch dagegen angehen. Der genaue Wortlaut würde im Zweifel verraten, wer ich bin, wenn die KM hier liest. Der Fall ist zu speziell wegen Gesundheitsgeschichten. KM hat sich bisher noch nicht gemeldet.
Umgangskosten wurden nicht besprochen - ich muss die jetzt tragen. Die KM hat eh nur ALG. Ich muss das Kind auch holen und bringen.
Grüße.
Servus NOK,
als Umgangselternteil bist Du klar für die Umgangskosten verantwortlich.
Steht im Beschluss was von der vorläufigen Vollstreckbarkeit? Dann kannst Du auch Morgen gleich den Umgang verlangen.
KM will evtl. auch dagegen vorgehen?
Komischer Beschluss, mit dem keiner leben kann. Scheinbar hat das Gericht einen unguten Kompromiss ausgeurteilt.
Wenn Du hier nicht in der Öffentlichkeit schreiben kannst, dann kann Dir hier ein sogenanntes Sonderfallforum eingerichtet werden.
Dann können nur noch sehr erfahrene User und von Dir im einzelnen genannte User darauf zugreifen. Für die Öffentlichkeit bleibt das alles aber verborgen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
als Umgangselternteil bist Du klar für die Umgangskosten verantwortlich.
Das ist keineswegs so klar, wie du es nennst.
Diese schlechte Angewohnheit steht in keinem Gesetz und ist ein morscher Steinhaufen, den man durch regelmäßige Tritte zum Einsturz bringen muss.
Gerade wenn die Mutter die Distanz geschaffen hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, da hast du recht Beppo.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo,
Danke für eure Antworten. Naja, die KM will GAR keine Übernachtungen, weil die Kleine gesundheitlich eingeschränkt ist und die KM die Fahrten nicht für okay hält. Außerdem ist halt viel beim Umgang schiefgegangen, was ich ihr auch nicht alleine anlasten kann. Seit dem letzten Umgang sind heute 5 Monate verstrichen. Drei davon war ich nicht da, weil ich keine Zeit hatte. Darum pocht die KM auf begleiteten Umgang, um erneut anzubahnen, nachdem es in der Vergangenheit schon ähnlich passiert ist. Leider habe ich es auch vermasselt, bevor sie weggezogen ist, das sehe ich jetzt ein. Sie sagt halt, du warst ja vorher schon nicht da, dann bin ich halt jetzt mal weg. Aber ich will ja JETZT alles besser machen... Aber ich hatte halt beruflich drei Monate viel um die Ohren. Dass die KM vielleicht vor das OLG zieht, ist wohl fast sicher, würde ich tippen...
Steht im Beschluss was von der vorläufigen Vollstreckbarkeit?
Nee, von Vollstreckbarkeit steht da gar nichts. Fällt mir jetzt erst auf. Mist.
Grüße.
Hallo,
mal noch eine Frage. Auch wenn der Wisch jetzt nicht vollstreckbar ist, kann ich trotzdem ein Ordnungsgeld beantragen und erwirken, wenn ich den Umgang morgen nicht bekomme, wie ich den da stehen habe?
Grüße.
Hallo Nicht-Ok,
Dein Kind ist noch keine 2 Jahre alt und Du hattest jetzt 5 Monate keinen Umgang. Sorry, dass ich das jetzt mal so deutlich sage, aber ich finde, dass Du in Anbetracht der Tatsache, dass Du Dein Kind ca. das letzte 1/4 seines Lebens nicht gesehen hast, mit dem Urteil zunächst mal gut "bedient" bist.
Ich kann auch verstehen, dass KM zur Anbahnung zunächst lieber betreute Umgänge hätte. Natürlich nicht über längere Dauer, aber 2, 3 Mal wäre bestimmt okay.
Es ehrt Dich sehr, dass Du jetzt alles besser machen willst, aber aus welchem Grund sollte die KM trotz aller Skepsis jetzt vollfänglich nach Deinen Vorstellungen funktionieren?
Schau nochmal in den Beschluss. In der Regel steht in Urteilen und Beschlüssen immer etwas zur Vollstreckbarkeit. Ordnungsgeld kannst Du so oder so nur beantragen, wenn dieses im Beschluss schon angedroht wurde.
lg
sleepy
Sleepy
Hallo,
ich weiß, ich hab's vergeigt. Aber rückgängig kann ich es jetzt nicht mehr machen.
Zur Vollstreckbarkeit steht dort überhaupt nichts, kein Wort. Ich hab' noch einmal nachgeguckt. Das Ordnungsgeld wurde aber angedroht. Wenn das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, dann kann Ordnungshaft angeordnet werden, steht da auch.
Aber wenn da ein Ordnungsgeld angedroht wurde, aber die Vollstreckbarkeit noch nicht gegeben ist, kann ich auch das Ordnungsgeld nicht schon beantragen, oder? Die Klausel ist ja auch erst vollstreckbar, wenn ich die vollstreckbare Ausfertigung vom Urteil habe. Befürchte ich fast.
Grüße.