Wer stellt eine Tra...
 
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Wer stellt eine Transportunfähigkeitsbescheinigung aus? - Dringend

 
(@tabaluga)
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Hallo,

Erstmal wünsche ich allen noch ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

Jetzt zu meiner Bitte/ Frage: ich habe eben per Email ein Schreiben der AWin mei er E  bekommen,  in der sie behauptet, der Arzt meiner Kleinen würde "regelmäßig keine Transportunfähigkeitsbescheinigung ausstellen" und deshalb solle der entsprechende Passus aus dem Vergleich entfernt werden.

Ich muss jetzt innerhalb von zwei Stunden antworten, da die Schriftstücke heute noch raus müssen.

Ich habe versucht, ein paar mir bekannte Ärzte anzurufen,  aber keinen erreicht. Im Forum hab ich auch nichts Näheres gefunden. Einzig die Aussage einer Sprechstundenhilfe, dass ihres Wissens ein solches Formular nicht existiert - im Gegensatz zu beispielsweise einer Schulunfähigkeitsbescheinigung.

Hat jemand praktische Erfahrung mit der Transportunfähigkeitsbescheinigung? Wie sieht so was aus?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Tabaluga

P.S. Sorry für ev. Schreibfehler,  macht si ch vom Handy aus nicht so leicht...

Besiege Eile mit Langsamkeit.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 16:16
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Tabaluga,

warum machst Du Dich verrückt? Welche Formulare müssen wohin in zwei Stunden raus? Doch welche die Deinem Interesse entgegenlaufen, oder?
War Deine Ex nicht eine, die gerne mal den Umgang aufgrund seltsam spontan auftretender Krankheit ausfallen lies?

Du hast jetzt einen Umgangsvergleich, wo eine Transportunfähigkeitsbescheinung vorgelegt werden muss, um den Umgang ausfallen zu lassen? Glückwunsch. Gut gemacht!
Deiner Ex gefällt das nicht, und will das (mit Deiner Hilfe) streichen lassen? Hallo? No way, würde ich sagen.

Der Arzt muss die Transportunfähigkeit bescheinigen und das - denke ich - Rahmen einer Krankschreibung. Die Transportunfähigkeitsbescheinigung gibt es mit Sicherheit,
da diese oft von H4-Empfängern beim Amt vorgelegt werden muss, wenn diese da nicht erscheinen wollen.

Also lass Dich nicht ver..albern.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 16:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehs mal so:

Wenn das Kind nicht transportfähig ist ist derArzt verpflichtet dies auch zu bestätigen.

Wenn er regelmäßig keine Bestätigung darüber ausstellt, dann ist das Kind eben aus ärztlicher Sicht transportfähig. Wenn die KM meint, dass ein Kind grundsätzlich nicht das Haus verlassen darf, wenn es krank ist, ist das ihre Sache. Der Arzt sieht das eben anders.

Warum sollte der Passus gestrichen werden?

Wohl nur aus einem einzigen Grund. Du wirst dann dein Kind bei jeden Schnupfen, jedem kratzen im Hals, jedem blauen Fleck oder what ever nicht mehr sehen, weil die KM eine Bestätigung vom Arzt vorlegt, dass das Kind krank ist.

Alternativ kannst du ja versuchen ,wie die KM darauf reagiert, wenn du als Gegenleistung für die Herausnahme der Transportunfähigkeit verlangst, dass in eure Vereinbarung reingeschrieben wird, dass du bei KRankheit das Recht hast den Umgang in vollem Umfang in der Wohnung derKM mit dem Kind wahrzunehmen

TIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 16:54
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

So ein Blödsinn.  Wenn der Arzt kein Formular hat, muss er halt ein weisses Blatt Papier in den Drucker legen oder die Bescheinigung manuell ausstellen.

Da könntest Du auch nen Schimpansen hinsetzen.

Und was ist das für eine Frist von 2 Std? Macht der gegnerische RA Druck?  Der hat Dir keine Frist zu setzen.

Antworte kurz und knapp dass der Passus nicht zur Diskussion steht. Muss sie halt sehen wo sie die Bescheinigung herbekommt.

Aber klar dass ihr das stinkt. Transportunfähig zu sein, dazu gehört schon was. Husten reicht da nicht aus.

Lass Deine Exe doch klagen wenn sie will.
LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 17:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo an alle,

ich verstehe ja das Anliegen. Nur, auf welcher Grundlage kann der Arzt verpflichtet werden eine solche Bescheinigung abzugeben? Wenn er nicht will, will er nicht und warum sollte er?
Ich denke nicht, dass es irgendeine Pflicht gibt, dass der Arzt die Transportunfähigkeit bescheinigt. Auch könnte er dafür Gebühren fordern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 17:11
(@tabaluga)
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Erstmal herzlichen Dank für die raschen Antworten.

Und ja - ich hatte öfter schon mal eine kurzfristige Krankmeldung von Freitag bis Sonntag, zur Schule am Montag war das Kind dann Goot-sei-Dank wieder spontan genesen...

Die komplette Ferienwoche im Juli sowie die Herbstferien fielen wegen solcher Krankmeldungen aus. Daher hat der Richter im Vergleich auch die Transportunfähigkeitsbescheinigung verlangt sowie die Nachholung der ausgefallenen Umgänge hineingeschrieben...

Stellungnahmen zu dem Vergleichsvorschlag sollten bis heute beim Gericht sein. Und vorhin hab ich den Änderungswunsch der Ex per EMail bekommen, zu dem ich mich auf Wunsch meines Anwaltes nochmal äußern sollte...

Zur Frage - ich hab so eine Transportunfähigkeitsbescheinigung noch nie gesehen. Verstehe ich das richtig, daß das quasi ein formloses Schreiben ist, in welchem der Arzt die Transportunfähigkeit attestiert?

Mal so nebenbei - alleine dadurch, daß das Kind beim Arzt erscheint, ist doch schon transportfähig, oder...?

LG Tabaluga

Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 17:12
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Die komplette Ferienwoche im Juli sowie die Herbstferien fielen wegen solcher Krankmeldungen aus. Daher hat der Richter im Vergleich auch die Transportunfähigkeitsbescheinigung verlangt sowie die Nachholung der ausgefallenen Umgänge hineingeschrieben...

Ich denke, der Richter hat den faulen Braten der KM schon gerochen und mit der Bescheinigung einen Riegel vorgeschoben.

Wann ist denn ein Kind transportunfähig?
Bei Husten? Bei Schnupfen? Bei Kopfweh? Bei einnem gebrochenen Arm/Bein? Bei einer blutigen Lippe? Bei Masern, Röteln? Nein!!!!
Wenn das Kind im Koma liegt? Ja
Es gibt äußerst wenige Fälle, bei denen ein Kind transportunfähig ist.

Ich denke schon, dass im absoluten Ausnahmefall eine Transportunfähigkeit bescheinigt werden kann, diese kann dann auch formlos sein. Sollte dann allerdings vom behandelnden Arzt mit entsprechender Begründung untermauert sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 17:22
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

"Transportunfähigkeit liegt nur vor, wenn der Transport auch bei Anwendung aller Erleichterungen [...] mit Lebensgefahr oder der Gefahr wesentlicher Verschlimmerung des Leidens verbunden ist."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 17:31
(@tabaluga)
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Hallo Gardo,

Woher stammt diese Information?

"Lass Deine Ex doch klagen, wenn sie will..." - sie bekommt PKH; ich nicht....

Gruß Tabaluga

Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 17:42
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Prof. Dr. Günter G. Mollowitz: "Der Unfallmann", ISBN 3-540-63538-6, 12. Auflage, Seite 51
Hier geht es zwar um verunfallte Arbeitnehmer, aber der Begriff der Transportunfähigkeit ist ja analog bei einem kranken bzw. verunfallten Kind anzuwenden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 17:55




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tabaluga!
Ich lese es so, dass Ihr dabei seid, eine Umgangsvereinbarung zu erarbeiten ... oder gibt es einen gerichtlichen Vergleich in Sachen Umgang?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 18:05
(@tabaluga)
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Hi Marco,

Momentan versucht der Richter einen Vergleich zu erzielen... - aber spätestens an der Transportunfähigkeitsbescheinigung wird der scheitern. Ich rechne also mit einem Beschluss in absehbarer Zeit.

Gruß Micha

Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 18:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Wann ist denn ein Kind transportunfähig?
Bei Husten? Bei Schnupfen? Bei Kopfweh? Bei einnem gebrochenen Arm/Bein? Bei einer blutigen Lippe? Bei Masern, Röteln? Nein!!!!
Wenn das Kind im Koma liegt? Ja
Es gibt äußerst wenige Fälle, bei denen ein Kind transportunfähig ist.

Ich denke schon, dass im absoluten Ausnahmefall eine Transportunfähigkeit bescheinigt werden kann, diese kann dann auch formlos sein. Sollte dann allerdings vom behandelnden Arzt mit entsprechender Begründung untermauert sein.

ja, sicher ist das Ausnahme. Nur noch einmal: Warum soll ein Arzt eine solche Bescheinigung ausstellen? Weil Ihr Euch als Eltern nicht einigen könnt und er der Buhmann ist? Ist nicht die nächste Frage, ob die Bescheinigung nur aus Gefälligkeit ausgestellt wurde, wie man denn dagegen vorgehen könnte ... ??

Aus diesem Grund ist das Bestehen auf einer Transportunfähigkeitsbescheinig nicht sinnvoll. Ein verantwortungsvoller Arzt wird sie nicht ausstellen und Gefälligkeitsbescheinigungen bewirken gar nichts.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 18:29
(@tabaluga)
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Hallo Susi,

Ich gehe auch davon aus, daß eine solche Bescheinigung kaum ausgestellt werden wird. Und genau darum geht es doch - nur mit so einem Zettel in der Hand darf die Mutter den Umgang ausfallen lassen. Und wenn dieser Fall eintritt, wird der Umgang nachgeholt.

Gruß Micha

Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 18:34
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, wenn mein Kind krank ist , aber in den KIGA darf, brauche ich dafür auch eine Bestätigung durch den Arzt. Kostet mich dann ein wenig Geld, ist mir aber egal.

Und genau, da liegt das Problem. Die KM will anscheinend für das Attest kein Geld ausgeben. Zumal irgendwann auch ein Richter nachfragt, warum das Kind dauernd so krank ist, dass es transportunfähig ist. Da kann es dann schon zur Begutachtung kommen und zur Befragung des Arztes (natürlich nur mit Unterschrift der Eltern). Und das will der Arzt auch nicht, ist ja negativ, wenn er sich da hereinziehen lässt.

Ich würde darauf bestehen, zumal der Richter ja der Meinung war, das so haben zu wollen

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 18:36
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei Arbeitsunfällen kann der Versicherungsträger eine Transportunfähigkeitsbescheinigung inkl. Begründung beim behandelnden Arzt anfordern.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 18:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tabaluga!

aber spätestens an der Transportunfähigkeitsbescheinigung wird der scheitern. Ich rechne also mit einem Beschluss in absehbarer Zeit.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kam der Vorschlag mit der Bescheinigung wohl vom Richter. Insofern würde ich es darauf ankommen lassen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 18:41
(@tabaluga)
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Hallo liebe Gemeinde,

Nachdem nun - leider recht verzögert - der endgültige Beschluss zugestellt wurde, möchte ich Euch auch auf dem Laufenden halten.

Ich glaube, daß der Richter viel überlegt hat - ob die herausgekommenenEntscheidungen sinnvoll sind, wieß ich nicht...

Grundtenor ist eine Verkürzung der WE-Umgangszeiten auf Sa+So (also ohne Fr), dafür längere Ferienzeiten. Und natürlich wie bisher alles ohne Übernachtungen - wenn das Kind es nicht ausdrücklich wünscht...

Richterliche Kritik: die Mutter fördert den Umgang nicht hinreichend, der Vater berücksichtigt die Wünsche des Kindes nicht ausreichend. Umgangsvereitelung wird zukünftig mit 25.000,00 € strafbewehrt (!); Transportunfähigkeitsbescheinigung wird nicht benötigt - statt dessen ein Schulunfähigkeitsbescheinigung.

Weiterhin der Richter im O-Ton an mich: "Ich habe auch eine Patchwork-Familie; da sehen die Kinder den Vater auch nur zweimal im Jahr - und das ist trotzdem eine liebevolle Beziehung..."

Letzten Endes habe ich resigniert - inzwischen lehnt die Kleine so ziemlich alles ab, was ich ihr vorschlage - aber dafür jedesmal, wennsie da ist: "Du musst mir Geld geben!" - "Warum??" - "Weil Du MUSST!" - "??"

Ich frage jetzt immer Donnerstags an, ob sie kommen möchte - wenn nicht, dann ist auch OK. Wenn ja - um so schöner... Die Häufigkeit der Umgänge könnt Ihr Euch sicherlich vorstellen. Ich denke, ich werde das zukünftig so machen, daß ich ihr die Initiative überlassen werde - wenn sie kommen möchte, soll sie vorher Bescheid sagen und gut.Sie ist ja inzwischen 13... - und hat das Theater jetzt seit sechs Jahren durchgemacht.

Wir hatten im Februar endlich mal einen Termin beim Jugendamt, zu dem Mal die Kleine mit mir statt mit Mutter eingeladen wurde. Und nachdem wir in den Ferien ne echt schöne Zeit hatten, hat sie drinnen prompt wieder erzählt, wie schlecht ich bin. Bis zum Termin war alles OK - danach hat sie nur noch geheult. Das will ich nicht mehr...

Ich hoffe , daß es bei möglichst vielen von Euch besser läuft - ich reihe mich ein in die, welche aufgegeben haben, weil sie nicht mehr weiter konnten oder wollten...

Trotzdem Euch allen alles Gute und noch ein schönes WE,

Tabaluga

Besiege Eile mit Langsamkeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2014 16:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tabaluga,

es tut mir leid, dass du aufgegeben hast. Aber mit 13 ist es wohl auch nicht einfach.

Wenn deine Kleine sagt "Du musst mir Geld geben", dann erkläre ihr, dass Du als ihr Vater ihrer Mutter Geld gibst, damit sie schön wohnen können, sie Essen und Kleidung bekommt und auch andere Dinge. Wenn sie sich etwas besonders von Dir wünscht kann sie es gerne sagen, aber auch andere Kinder bekommen kein Geld nur weil sie sagen "Du musst".

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2014 16:28
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hi Tabaluga,

Weiterhin der Richter im O-Ton an mich: "Ich habe auch eine Patchwork-Familie; da sehen die Kinder den Vater auch nur zweimal im Jahr - und das ist trotzdem eine liebevolle Beziehung..."

Mag ja sein, dass das eine liebevolle Beziehung ist, aber mit einer Vater-Kind-Beziehung hat sie nichts zu tun, es sei denn das "Kind" ist schon erwachsen. Ein Familienrichter sollte eigentlich wissen, dass eine Eltern-Kind-Beziehung eine gewisses Mindestmaß an gemeinsamer Zeit braucht. Sonst ist es halt wie die Beziehung zum Onkel in Amerika. Der ist vielleicht auch nett, aber ganz sicher kein Elternteil.

Beste Grüße,
schultze, der sich immer wieder wundert

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2014 04:22