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Wer löst das Rätsel von "Umgang auf Bewährung"

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(@chrisrit)
Schon was gesagt Registriert

HAllo liebe Leuts von vatersein.de,

bin nicht neu hier. Vor zwei Jahren schon mit Deep Thought mal telefoniert (er sprach von Übersicht, Vorsicht und Kooperation mit den Ämtern und Gerichten).
Da mensch erst durch Ausprobieren erfahren kann, ob etwas und wie es tatsächlich klappt, habe ich nun gemerkt, dass für mich das Erfüllen der Forderungen der KM  für  meinen Kontakt zu meiner Tochter (demnächst 5 Jahre alt) kein zu beschreitender Weg ist.
Im nun vergangenen Dienstag stattgefundenen  3. Verfahren  beim selben Richter: Wieder kein Umgang.  😡

Richter: "Frau ..., was wünschen Sie, wie soll es nun weiter gehen?"

Richter zu mir:" Herr ..., Sie sehen, alle hier Anwesenden sind einer einhelligen Meinung: Sie müssen erst beweisen, dass der Ihnen zugestandene begleitete Umgang funktioniert. Erst dann kann über eine Ausweitung nachgedacht werden."

Ich habe inzwischen verstanden, dass das Denk-System von UMGANG AUF BEWÄHRUNG ausgeht.
Mir wurde richterlich zugestanden, dass es sicherlich sehr gut ist, wenn Vater und Tochter sich sehen.

Aber das geht nur, wenn ich, so wie es die Mutter wünscht, begleiteten Umgang bei ihrer Therapeutin wahrnehme. Und etwas anderes gibt es nicht.
Formel: Kindeswohl = Mutterwille

Wer kann mir seine Gedanken sagen, WARUM das so ist???
Grundlage für den Vater-Kind-Kontakt ist das emotional geäußerte Vertrauen der Mutter und nicht die tatsächliche Beziehung von Kind zum Elternteil???

Danke für viele weitere Anregungen!

Herzlichen Gruß
cr

"Ein IRRTUM wird nicht dadurch richtig, dass viele ihm folgen." (M. Ghandi)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2008 19:48
(@jensb2001)
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Hey

  Im nun vergangenen Dienstag stattgefundenen  3. Verfahren  beim selben Richter: Wieder kein Umgang. 

Wieso nach einem dritten Verfahren noch immer kein Umgang?
Heißt das der Umgang derzeit dann ausgeschlossen ist?
Wäre eine Maßnahme, die ja schon gravierend ist, u gravierende Gründe haben muß, damit das ein Richter so ausspricht.

Richter: "Frau ..., was wünschen Sie, wie soll es nun weiter gehen?" 

U was  "wünscht" die KM sich?

Richter zu mir:" Herr ..., Sie sehen, alle hier Anwesenden sind einer einhelligen Meinung: Sie müssen erst beweisen, dass der Ihnen zugestandene begleitete Umgang funktioniert. Erst dann kann über eine Ausweitung nachgedacht werden

Welche Anwesenden sind das?

Heißt demnach dir wurde begleiteter Umgang "verordnet", warum, mit was für einer Begründung?

U was heißt letztendlich das du beweisen mußt das dieser BU auch funktioniert?
Was hat denn nicht funktioniert?

U wie lange gab es schon begleitenten Umgang..u eben, was leif schief oder auch nicht???

Ein paar mehr Infos wären nicht schlecht!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2008 21:35
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Ich kann dich gut verstehen auch mir wurde aschon oft gesagt ich sollte erstmal mich mit KM gut verstehen bevor ich mehr Umgang bekomme.
diesen Satz durfte ich mir vor einer woche von dem SA vom JA anhören und meien Frau durfte sich es gestern am Telefon nochmal von ihm anhöre.

O Ton von ihm Herr... Sie müssen sich erstmal mit ihrer Frau verstehen bevor sie von ihrer Frau erwarten wollen,daß Sie Ihre Tochter in den Ferien zur hälfte haben möchten, Sie müssen Ihrer Frau beweisen,daß sie sich um den Umgang bemühen und das sich Ihre Frau auf Sie verlassen können.
Dann stimmt Ihre Frau auch zu einer Ferein regelung mit ein, aber vorher müssen wir Ihre Tochter fragen ob, die kleine überhaupt länger als 3 Nächte bei Ihnen schlafen möchte.

Boh ich habe seit einer woche nen Hals der so dick ist wie ein Baum aus dem Urwald undfrage mich echt noch ob es noch sinn macht um meien Tochte rzu kämpfen wenn ich eh für alle der ach so böse Papa bin.
Hatte überigens auch schon im August 07 die dritte Umgangsverhandlung.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2008 21:48
(@PhoeniX)

Moin

Hmmm, ich will ja jetzt nicht großkotzen, aber mir wollten die das auch mal verklickern. Als die aber gemerkt haben wie ernst mir das ganze ist, haben die schnell etwas an ihrer Meinung geändert. Heute habe ich ABR und Geundheitsfürsorge.....

Aber das ein Richter sich so weit aus den Fenster lehnt.......  :puzz:

Schon mal daran gedacht Berufungsbeschwerde beim OLG einzulegen?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2008 22:06
(@chrisrit)
Schon was gesagt Registriert

Wieso nach einem dritten Verfahren noch immer kein Umgang?

Angefangen hat es mit dem Antrag auf hälftige Kinderbetreuung. Der hiesige VafK meinte, da sind doch bei mir alle Voraussetzungen dafür vorhanden. Aus heutiger Sicht juristisch ein kompletter Fehltritt. KM beantragte 14-tägig ohne Übernachtung und alleiniges Sorgerecht. Beides so beschlossen worden. Keine Ferienregelung, keine Ersatzregelung bei Ausfall, Abholung und Rückführung an die Haustür der KM. Beginnend mit dem 21.05.2005. Dieser 1. Termin wurde über die RA'in der KM gleich mal abgesagt, weil sie in Ferien ist. Da wusste ich noch nicht, dass es mit jedem weiteren Antrag nur immer weniger wird. Beim OLG wurde dann nach Monaten im Beschwerdeverfahren wöchentlich jeden Freitag von 8 - 18 Uhr mit begleiteten Übergaben beim KinderschMutzbund Freiburg vereinbart.
Ja, ich war derjenige, der sich diesen Regelungen nicht fügen konnte, denn wenn meine Tochter bei mir war, dann war "nur" diese Festsetzung gegen ein gemeinsames Wo-Ende mal ohne ständiges auf die Uhr schauen...
Ich wollte eine Regelung mit Übernachtung und jeweils bis zum nächsten Gerichts-Termin (einschließlich 2 Beschwerdeverfahren beim OLG wegen Umgang und zusätzlich wegen Sorgerecht) gabs dann halt nichts.

Heißt das der Umgang derzeit dann ausgeschlossen ist?

Vergleich von Mai letztes Jahr: 14-tägig von 15 - 18 Uhr mit Übergaben bei einer Psychotherapeutin in der Stadt. Am 25. Juli um halb sechs dort angerufen. Aufs Band gesprochen, dass es meiner Tochter sehr gut geht, wir bleiben länger weg. Nach einigem Hin und Her am nächsten Tag um 17 Uhr zur KM, die über Vermittlungspersonen eine Rücknahme der Anzeige bei der Kripo versprochen hat. (Ca. sechs Wochen später Ladung zur Kripo, erkennungsdienstliche Maßnahemen, Protokoll, - voll heftig. Anzeige wegen Entführung Minderjähriger).

Wäre eine Maßnahme, die ja schon gravierend ist, u gravierende Gründe haben muß, damit das ein Richter so ausspricht.

Grund genug für die KM und natürlich den Richter. Therapeutin (ursprünglich von der KM) möchte weitere Kontakte und da es ja zu sehen war, wie sehr da die Vatersehnsucht eine Rolle spielt und dass auf diesem Erlebnis durchaus eine Ausweitung geben sollte. KM setzt Kontakt aus. Weiteren Antrag auf Regelung des Umgangs.

U was  "wünscht" die KM sich?

Alle 14 Tage eine Stunde begleiteten Umgang bei der Therapeutin ("So etwas wie im Juli, möchte ich nie nie nie wieder erleben, Herr Richter und Frau Sachbearbeiterin vom Jugendamt").

Welche Anwesenden sind das?

Familienrichter vom Amtsgericht, ein Rechtsreferendar (sitzt ohne Frage da mit drin, wurde nicht erwähnt und nicht vorgestellt, hat aber auch kein Wort gesagt), Sachbearbeiterin vom Jugendamt (hatte sich bei mir schriftlich gemeldet und auf Rückruf dann so geantwortet, dass ein Gesprächstermin nur mit KM vorher stattgefunden hat, ich habe sie noch nie gesehen, konnte aber nicht schlimmer werden als der Mann, der bisher zuständig war), Anwältin der KM (in Vertretung der eigentlichen RA'in aus der 2-gehörnte Frauen- Kanzlei), KM und ich (ohne Anwalt, ich bekomme keine PKH)

Heißt demnach dir wurde begleiteter Umgang "verordnet", warum, mit was für einer Begründung?

s. o.

U was heißt letztendlich das du beweisen mußt das dieser BU auch funktioniert?

"Sie müssen zeigen, Herr ..., dass das funktioniert!"

Was hat denn nicht funktioniert?

s. o.: Regelungen / Festsetzungen, die ich für meine Tochter und mich nicht so durchziehen konnte. Ich will nie wieder erleben, dass meine Tochter heulend zu einem nach Wochen stattfindenden Papa-Termin kommt und mir die KM sagt, dass die Kleine sich mit ihrer besten Freundin aus der Kita verabreden wollte, aber das ging ja nicht. O-Ton der KM zum Mädchen: "Und wir sagen jetzt aber nicht, wer die Freundin ist, das muss der nicht wissen".

U wie lange gab es schon begleitenten Umgang..u eben, was leif schief oder auch nicht???

BU gab es noch nicht, sondern begleitete Übergaben und dann drei Stunden: auf die Plätze, fertig, go und wieder zurück. Egal, dass das nicht im Wohnumfeld ist, sondern in der Stadt, egal wenn's regnet, ihr könnt ja sehen was du mit deiner Tochter draus machst...!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2008 21:31
(@PhoeniX)

Moin

Der hiesige VafK

Ich weiß schon, warum ich diesen verein nicht mag.......

Im großen und ganzen sehe ich 3 Fehler:

ich (ohne Anwalt, ich bekomme keine PKH)

deine Haltung mit dem Kopf durch die Wand zu wollen

und scheinbar schlechte Berater, bzw. hast du gegen den Rat der Berater gehandelt.

Was möchtes du jetzt genau?

Hab ich das richtig verstanden, das du dein Kind nach dem Sorgerechtsentzug entführt hast und es nur zurückgebracht hast, weil du überredet worden bist?  :puzz:

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2008 22:08
(@chrisrit)
Schon was gesagt Registriert

Was ich möchte, das habe ich bereits im allerersten Antrag (01/2005) ersatzweise zum Wechselmodell vorgeschlagen:
Ein möglichst normaler Vater-Kind-Kontakt mit Abholung in der Kita und dort auch wieder hin bringen. Keine durch angespannte Übergabesituationen direkten Aufeinandertreffen von KM und KV.

Inzwischen möchte ich nur irgendeine Regelung, um meiner Tochter mal die Weihnachtsgeschenke zu geben.

Ja, mag sein, mit dem Kopf durch die Wand.

Tut mir auch nicht gut.
Ich hab viel verkehrt gemacht, aber zwischen meiner Tochter und mir gibt es nicht die geringste negative Sache. Ich kann meine Tochter nicht ENTFÜHREN, ich habe sehr darauf geachtet, was sie möchte und wäre jederzeit zurück, wenn sie dies auch nur angedeutet hätte!!! Oberste Priorität war und ist für mich, wie und was braucht mein Kind. Und mit was kann ich leben. Das sind eben nicht 14-tägige Treffen bei der Therapeutin, wo das Mädchen mit mir in einer fremden Umgebung ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2008 22:22
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Also ganz ehrlich gesagt blicke ich das noch immer nicht wirklich..deine Antworten sind finde ich auch eher etwas nichts sagend.
Aber ich versuche es mal...

Wenn ich das richtig verstehe dann war das so:

Angefangen hat es mit dem Antrag auf hälftige Kinderbetreuung. Der hiesige VafK meinte, da sind doch bei mir alle Voraussetzungen dafür vorhanden. Aus heutiger Sicht juristisch ein kompletter Fehltritt.

..du hast beim Amtsgericht per Klage ein Wechselmodell durch zu bekommen?!?!
Auf Rat des VafK?

Das war dann wirklich komplett daneben..denn es gibt dafür keine rechtliche Handhabe das durchzusetzen..entweder wolen das beide Elternteil oder eben nicht..rechtlich oder per Klage ist da nichts machbar..
Das war dann sozusagen ein "super Tip" der dir eher das Genick gebrochen hat.

KM beantragte 14-tägig ohne Übernachtung und alleiniges Sorgerecht. Beides so beschlossen worden

Das war dann wohl abzusehen das das daraus folgert...wobei warum sie das ASr bekommen hat ist etwas sehr fraglich.
Womit wurde das begründet?

Dann das:

 Vergleich von Mai letztes Jahr: 14-tägig von 15 - 18 Uhr mit Übergaben bei einer Psychotherapeutin in der Stadt. Am 25. Juli um halb sechs dort angerufen. Aufs Band gesprochen, dass es meiner Tochter sehr gut geht, wir bleiben länger weg.

Vergleich heißt du warst damit einverstanden..warum bloß???
Aber du warst es, und setzt dich gleich beimerstenmal einfach darüber hinweg?
Die Folge dann auch klar, das KM dann so heftig extrem reagiert..

 Grund genug für die KM und natürlich den Richter.

Heißt dann aufgrund der Anzeige u der Vorkommnisse hat der Richter den Umgang ausgesetzt? (wenn ja, was er ja letztendlich nur befristet könnte, wie lange?)

KM setzt Kontakt aus. Weiteren Antrag auf Regelung des Umgangs.  

Setzt sie ihn aus weil richterlich so beschlossen, oder boykottierte sie...??
Und was brachte dann der weitere Antrag auf Umgang?

Alle 14 Tage eine Stunde begleiteten Umgang bei der Therapeutin  

Die Km wünscht das?!
U demnach hat der Richter dem entsprochen...warum aber, mit welcher Begründung?

Und warum bzw wann finden die statt..u dann halte dich auch daran, denn es klingt eher so, als wenn du den Vereinbarungen, richterlichen Entscheidungen nicht folgst u dein eigenes Ding dennoch durchziehst..

U bei all dem müssen diese Entscheidungen ja einen gewissen Ursprung haben?!

"Sie müssen zeigen, Herr ..., dass das funktioniert!"

und

s. o.: Regelungen / Festsetzungen, die ich für meine Tochter und mich nicht so durchziehen konnte.

Die du nicht durchziehen willst, obwohl selbst bei einem Verxgleich dich nicht an das geregelte hälst u Alleingänge machst..
Deshalb muß du bzw solst du erst Beweisen das du dich an die Regeln hälst..u das die Regeln gestellt wurden wird doch einen Grund haben??
ODER??

Also es klingt so als wenn du dir durch einen völlig bekloppten Tipp dir das Genick gebrochen hast u letztendlich da noch irgendwas ist, u du dich letztendklich über alle Vereinbarungen im Alleingang hinwegsetzt u man dir deshalb BU aufgedrückt hat..

Anders versteh ich das nicht..d.h. du hast im nachhinein die selber das Genick gebrochen?
Wie sieht es allgemein mit RA aus, hattest du einen vorher?

Gruß
Jens

edit: lasse das mal so alles stehen, "hing fest", weil es schon Antworten gab, jetzt ist einiges klarer...

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2008 22:31
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey nochmal..

Wie gesagt jetzt blick ich etwas durch...

Was ich möchte, das habe ich bereits im allerersten Antrag (01/2005) ersatzweise zum Wechselmodell vorgeschlagen:

Wie gesagt, Wechselmodell kann man nicht einklagen!!

Keine durch angespannte Übergabesituationen direkten Aufeinandertreffen von KM und KV.

,,hieß dann vermutlich u.a. für den Richter: eltern können absolut nicht miteinander kommunizieren u hat der KM das ASR übertragen...gabs dafür noch mehr Gründe????

Ich kann meine Tochter nicht ENTFÜHREN, ich habe sehr darauf geachtet, was sie möchte und wäre jederzeit zurück, wenn sie dies auch nur angedeutet hätte!!! 

Naja, man kann schon seine eigene Tochter entführen..
Was heißt du wärst jederzeit zurück???

Wie lange warst du mit deiner Tochter denn "weg" .. bzw wie lange war sie über die Regelung hinaus bei dir??

Und wie ist sie wieder zurück zur KM??

Das sind eben nicht 14-tägige Treffen bei der Therapeutin, wo das Mädchen mit mir in einer fremden Umgebung ist.

Und BU ist nicht für ewig!
Nur für einen gewissen Zeitraum u danach wird das ganze ansich erweitert...

Aber irgendwie soltest du etwas merh Fakten preis geben...um dir überhaupt helfen zu können..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2008 22:42
(@chrisrit)
Schon was gesagt Registriert

Was heißt du wärst jederzeit zurück???

Wie lange warst du mit deiner Tochter denn "weg" .. bzw wie lange war sie über die Regelung hinaus bei dir??

Und wie ist sie wieder zurück zur KM?

Insgesamt haben die Treffen mittwochs von 15 - 18 Uhr sechs Mal stattgefunden, also keineswegs beim ersten Mal nicht dran gehalten!!! Und wenn an dem Mittwoch im Juli meine Tochter zurück hätte wollen, wäre ich sofort! Und ich habe ihr dann erklärt, dass wir jetzt aber zurück müssen. Sie meinte, dann fahren wir aber das nächste Mal zur Tante in Ferien! Insgesamt waren wir 23 Stunden länger weg. Und Übergabe dann direkt bei der KM.

Vergleich heißt in meinem Fall, dass ich mich darauf eingelassen habe, weil der Richter mehr als klar gemacht hat, dass auch ein Beschluss nicht anders aussehen wird. Und einen besch... Beschluss von dem Richter, hatte ich ja schon >>> ASR begründet auf dem Antrag auf Wechselmodell >>> der Lebensmittelpunkt des Kindes ist eine so entscheidende Grundfrage, dass kein GSR weiter bestehen bleibt.

Zur Frage wegen weiteren Gründen: Vor Beginn des Gerichtsverfahren Anzeige der Mutter auf Freiheitsberaubung und Diebstahl (beides eingestellt, Entführung und Erpressung auch eingestellt).
Die Türen zum JA und zum Gericht hat KM geöffnet, mich als  traumatisierten unzuverlässigen Psychopathen dargestellt und um Hilfe gebeten. Sich eine Anwältin genommen und auf Stalking, Gewaltschutzgesetz, Umgangsausschluss etc. geklagt und ihrer Freundin gesagt, sie wolle mich auslöschen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2008 23:05




(@chrisrit)
Schon was gesagt Registriert

@ Jens:
Ich hoffe zumindest ein Teil des Elends klarer zu stellen, es sind schließlich bald drei Jahre und da kommt so viel zusammen, auch sehr Konfuses.
Du hast absolut Recht mit deinen Anmerkungen!!!! Und hinterher ist man meistens klüger :redhead:
Vielen Dank für Deine Beiträge!!!!!
Gruß
Christoph

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2008 23:11
(@PhoeniX)

Moin

Der VafK ist unter anderem dafür bekannt, ab und an mal irrsinige Experimente zu starten, um evtl Urteile zu bekommen mit denen dann andere vor Gericht rumwedeln können. VäterAbsturzFürKinder eben.

@ chrisrit

Wenn die KM das ASR hat, ist jede Minute die du zu spät bist eine Kindesentführung. Deswegen mag ich z.B. auch keine Umgangsvereinbarungen, da diese aufgrund § 1632 Abs 1 BGB jederzeit von der KM gekippt werden können.

es sind schließlich bald drei Jahre und da kommt so viel zusammen, auch sehr Konfuses.

Na dann schreib das mal nieder und man kann sehen ob man noch irgendeine Schadensbegrenzung machen kann.

Sorry aber meiner Meinung nach hast du dich schon sehr weit in den Kot geritten. Jetzt gilt erst einmal, den Pegel senken, damit du wieder Luft bekommst.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2008 23:16
(@chrisrit)
Schon was gesagt Registriert

Also nächste Woche steht der weitere x-te Gesprächstermin bei der Psychotherapeutin der KM an. Der Richter hat klar gesagt, dass der Umgang dort geregelt werden soll.
Die Therapeutin hat schon gesagt, dass sie meine Wünsche nach ausgedehnten Vater-Kind-Kontakten 100%ig unterstützt. Also wird das der nächste Schritt sein. Ich bin leider schon so oft dort rausgegangen und habe gehofft, dass jetzt mal was in die Puschen kommt.
Und dann doch nichts weiter. Das hat mir keine Stunde mit meiner Tochter gebracht.
Aber ich sehe es jetzt sehr viel aussichtsreicher, weil ja gar kein Beschluss mehr vorhanden ist. Und die Therapeutin nicht sagen muss, dass sie sich über diesen nicht hinweg setzen kann.
Schließlich bin ich nach dem Juli-Tag weiterhin alleine zu ihr. Sie meinte auch, dass sei alles super, jetzt kann man die 3-stündigen Termine fortführen und dann bald Übernachtungen.
KM ward nicht mehr gesehen und wurde auch von ihrer Therapeutin über Monate nicht erreicht, bis die Therap. mir mitteilte, dass KM keine Umgangstermine mehr anbietet.

Trotzdem: Die Frau Therap. hat sich als Kämpferin erwiesen. Ich war schon ein Mal mit einer Bekannten (getrennte Mutter mit zwei Kindern) bei ihr. Und die wird nächsten Donnerstag mitkommen.

Und: Weniger als nichts geht nicht!!
Gruß
Christoph

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2008 23:30
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Also so ganz blick ich da immer noch nicht durch..

Aber die Therapeutin die den BU durchführen soll, u der dann ja offensichtlich auch bisher geklappt hat (wobei du doch eigentlich geschrieben hast das es bisher noch keinen BU gab, aber jetzt offensichtlich doch) und sogar für eine Ausweitung in Schritten war, u das einleiten wollte, hat dir nun aber mitgeteilt das sich scheinbar die KM dort nicht mehr meldet..
Was willst du dann jetzt noch dort??

Demnach boykottiert doch jetzt die KM das ganze nachdem es nun endlich der Umgang ausgeweitet werden soll ..damit doch alles klar..

Da heißt es doch wohl eher ab zum AG wieder..u einen Umgangsbeschluß erwirken, weil die KM boykottiert!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2008 00:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hab noch ne adnere Frage:

Also nächste Woche steht der weitere x-te Gesprächstermin bei der Psychotherapeutin der KM an. Der Richter hat klar gesagt, dass der Umgang dort geregelt werden soll.

Bedeutet das das die KM dort in Behanldung ist oder word dort das Kind therapiert und die Therapeutin begleitet den Umgang?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2008 00:39
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

@midnightwish

Also ich verstehe das zumindest so, das das vom Gericht so angeordnet wurde, das diese Therapeutin, den Umgang begleiten soll u ihn dann eben entsprechend ausweiten soll, wie eben ein Bu abzulaufen hat...

Da aber nun die KM mit Kind dort nicht mehr erscheint, ist die Sache gescheitert, u die Therapeutin müßte dem Gericht entsprechend berichten ...

Zumindest fasse ich das jetzt so auf das Ganze...
U wenn dem so ist, ist ja der Umgang von Seiten @ chrisrit doch gut gelaufen u hat funktioniert, die jetzt nicht mehr "funktioniert" ist dann ja die KM ..

Aber wie gesagt, so ganz blicke ich das nicht, ist mir etwas zu verworren noch alles was @chrisrit da berichtet..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2008 00:52
(@PhoeniX)

Moin chrisrit

Du hast schon schlechte Erfahrungen mit scheinbar völlig weltfremden Familienrechtlern gemacht. Deswegen noch mal meine Bitte.

Setz dich mal mit ner Kanne Kaffe an die Tastatur und schreib deinen familienrechtlichen Werdegang der letzten 3 Jahre zusammenhängend nieder.

Dann und nur dann kann man die Sache objektiv beurteilen und Ratschläge geben. Solange hier nicht die Fakten auf dem Tisch liegen ist die Gefahr zu groß, deinen Kopf aus Unwissenheit noch unterzutauchen, denn bis zum Hals scheinst du schon in der Sch... zu stecken.

Factum infectum fieri non potest.  Geschehenes kann nicht ungeschehen gemacht werden.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2008 00:58
(@chrisrit)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab noch ne adnere Frage:

Bedeutet das das die KM dort in Behanldung ist oder word dort das Kind therapiert und die Therapeutin begleitet den Umgang?

Die Therapeutin ist Ärztin für Psychotherapie. Gespräche laufen über die Krankenkasse meiner Tochter - abrechnungsmäßig.
Ansonsten ist die KM dort in Behandlung, auch über ihre Krankenkasse. Sie hat sich diese Frau ausgesucht und Gespräche dort als absolutes Non-Plus-Ultra in die Umgangsverfahren eingebracht.
Ich bin dann nach "Weisung" durchs AG dorthin.
Erst Gespräche mit der Therap. allein, dann mit der KM. Ab Feb. 2007 dort ca. 6 mal Treffen für je 3 Std.
UND >>>>>>>
@JensB2001: KEIN BEGLEITETER UMGANG!!! Therap. konnte auch nur beim ersten Mal einen Raum in der Praxis anbieten. Ansonsten konnte ich mit meiner Tochter machen, was wir wollen bzw. mussten schauen, wie wir auch bei Wind und Wetter was draus machen. In der Stadt, nicht im Wohnumfeld von uns.

@phoenix: Im Moment habe ich nicht die Zeit und die Nerven, alles nochmal akribisch Schritt für Schritt niederzuschreiben.
Aber ich werde mal die Mottenkiste mit dem Stapel auspacken. Wichtiger scheint mir jetzt: Argumente, die die Therap. bewegen, ihre Vorstellungen in die Tat umzusetzen! Wie gesagt, die KM kommt zu Gesprächen, ihre Forderung: 1 Std. alle 14 Tage BU, meine Forderung: von freitags Kita bis montags Kita. Termine dort festmachen.
Ich habe mit neuer Partnerin ein 10Wochen altes süßes Mädchen. Meine erstgeborene Tochter wünscht sich sehr, ihr Halbgeschwesterchen kennen zu lernen. Am 19. Dez. war sie in Begleitung der KM für zwei Std. bei uns. Wir wohnen am Stadtrand, ca. 500m entfernt voneinander. Generös hat die Mutter angeboten, dass sie unregelmäßig vielleicht vorbei kommt, damit XY ihr Halbgeschwisterchen sieht - Aber sie wolle nichts versprechen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2008 13:24
(@PhoeniX)

Moin

Sorry, aber ich huste jetzt mal einfach meinen Eindruck in den Block:

Für mich scheint es so zu sein, das ihr euch einen erbitterten Kampf um das Kind geleistet habt, ohne Rücksicht auf Verluste (mit Schmutz schmeißen und alles was dazu gehört). Du hast versucht mit dem Kopf durch die Wand zu rennen und die KM hat auf abblocken geschaltet und dein Spiel mitgespielt, wobei sie ihre Machtposition genoß. Dabei habt ihr die Elternebene so gut wie zerstört, da ihr von der Paarebene nicht loslassen konntest.

Generös hat die Mutter angeboten, dass sie unregelmäßig vielleicht vorbei kommt, damit XY ihr Halbgeschwisterchen sieht - Aber sie wolle nichts versprechen.

Hier scheint die KM dir den kleinen Finger reichen zu wollen und befürchtet, das du ihr wieder den ganzen Arm ausreißen möchtest.

Also: Ich würde sagen es wäre taktisch das klügste, die Therapeutin zu bitten mit euch zusammen eine Elternebene zu erarbeiten.
Alles andere wäre meiner Meinung nach deplaziert und aufgrund deiner Haltung (die ich jetzt einfach mal aus dem wenigen, was du geschrieben hast herausinterpretiere) eher Gefahr läufst einen Umgansausschluß zu bekommen, als einen regelmäßigen Umgang.

Gruß

Martin

Nachtrag:Das bedeutet nicht, das ich es rechtens finde, aber du hast ja schon das Recht und Unrecht des Familienrechts am eigenden Leib erfahren können.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2008 13:48
(@ariba)
Registriert

Moin chrisrit!

Wie alt ist Deine Tochter eigentlich?

Also so ganz blick ich da immer noch nicht durch..

...ich auch nicht, darum, wenn auch mühsam:

Du hast schon schlechte Erfahrungen mit scheinbar völlig weltfremden Familienrechtlern gemacht. Deswegen noch mal meine Bitte.
Setz dich mal mit ner Kanne Kaffee an die Tastatur und schreib deinen familienrechtlichen Werdegang der letzten 3 Jahre zusammenhängend nieder.

Habe ich das tatsächlich richtig gelesen?

Insgesamt waren wir 23 Stunden länger weg. Und Übergabe dann direkt bei der KM.

:puzz: 23 Stunden(!?) länger weg, als vereinbart? Da würde doch so gut wie jede KM durchdrehen, oder!?

Ich hoffe, einige User können Dir hier helfen. Aber noch hört sich vieles sehr verwirrend an. ALLE Fakten auf den Tisch, dann können Dir bestimmt noch schaden begrenzende Tipps gegeben werden. Sonst gibt es nachher womöglich tatsächlich noch nen Umgangsausschluss!
Auch wenn ich persönlich Dir nicht viel weiter helfen kann, ein Tipp gebe ich doch noch.
Wenn Dein weiterer Weg dies erfordert: NIE mehr ohne Rechtsanwalt!!

Alles Gute!

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2008 15:24




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