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Wer entscheidet während des Umgang

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 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

@TotoHH

Ja ich werde so machen und mal schauen was kommt daraus  .

Noch eine Frage : was ist wenn sie die Polizei anruft und sagt , der KV hat meinen Sohn entführt . Haben die Polizei Recht zu meiner Wohnung vorbeizukommen und mir das Kind weg nehmen ?

Kennst sich jemand damit aus ?

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Themenstarter Geschrieben : 11.12.2019 16:02
(@maxmustermann1234)
Registriert

Nein, du hast einen gültigen Umgangsbeschluss. Wenn da nicht drin steht wo der Umgang stattzufinden hat, sind das Befindlichkeiten der Mutter. In diesem Fall könntest du die Polizisten Bitten eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung zu schreiben, allerdings rate ich immer noch davon ab: der Konflikt wird eskalieren.

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Geschrieben : 11.12.2019 16:28
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Nein, du hast einen gültigen Umgangsbeschluss.

Nein wir haben keine Umgangsregelung durch Gericht fest gestellt . Der Umgang wurde zwischen uns gemeinsam vereinbart. 

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Themenstarter Geschrieben : 11.12.2019 16:43
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, du hast einen gültigen Umgangsbeschluss.

Hat er eben nicht.

Mensch, lest doch mal,, was die Leute schreiben, bevor Ihr blind antwortet (gilt jetzt nicht nur für Dich, sondern auch für andere hier).

@imad: Es kann Dir durchaus passieren, dass die Polizei das Kind bei Dir abholt und zur Kindesmutter zurück bringt. Sie hat das ABR und Du keinen Umgangsbeschluss. Abgesehen davon, dass es menschlich unter aller Kanone ist, was Du vorhast, fährst Du auch für Dich persönlich ein hohes Risiko.

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Geschrieben : 11.12.2019 16:44
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Sie hat das ABR und Du keinen Umgangsbeschluss. Abgesehen davon, dass es menschlich unter aller Kanone ist, was Du vorhast, fährst Du auch für Dich persönlich ein hohes Risiko.

Das ABR beeinflusst das nicht ! Es hier nicht um einen dauerhaften Aufenthalt  .

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Themenstarter Geschrieben : 11.12.2019 16:54
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun, wenn Du denkst, dass das so ist... nur zu. Mancher wird erst durch Schaden klug.

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Geschrieben : 11.12.2019 17:02
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo.

Es kann Dir durchaus passieren, dass die Polizei das Kind bei Dir abholt und zur Kindesmutter zurück bringt. Sie hat das ABR und Du keinen Umgangsbeschluss.

So einfach ist das nun auch wieder nicht. Auch ohne Umgangsbeschluss hat der Vater das Kind nicht einfach entzogen, sondern die Mutter hat es ihm anvertraut.
Damit geht die Alttagssorge erst einmal auf den Vater über. Das nur rein rechtlich.

Ergänzend dazu, die Polizei spielt kein Taxi, Madam müsste schon persönlich am Ort des Kindes mit ABR-Beschluss erscheinen.
Bei Weigerung des Vaters kann auch keine Gewalt angewendet werden. Da wäre ein HK-Antrag das Mittel der Wahl.

Dennoch würde ich das Vertrauensverhältnis zur Mutter nicht aufs Spiel setzen und mit offenen Karten spielen und die Antwort akzeptieren, sollte sie eben nein sein.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 11.12.2019 17:05
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Abgesehen davon, dass es menschlich unter aller Kanone ist

Wieso??
Es ist Umgang, der UET informiert netterweise den BET dass sie die Umgangszeit an diesem WE im schönen München verbringen und meldet sich vielleicht sogar mal wenn sie angekommen sind. Was davon ist denn nun "unter aller Kanone"?

Ich finde es eigentlich sehr viel befremdlicher, dass BET nach der Schilderungen hier nicht in der Lage ist, dem UET selbstbestimmte Umgangszeit zu ermöglichen...

Gruß. toto

PS: Ich hab immer noch nicht verstanden, was die Begründung für das aABR ist?!

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Geschrieben : 11.12.2019 17:18
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

PS: Ich hab immer noch nicht verstanden, was die Begründung für das aABR ist?!

Da steht schon :

Weil mein Aufenthalt in deutschland zwecks Studium ist , Und sie hat angst dass ich das Kind nach meinem Studium nach meinem Heimat mitnehmen wird . Das Gericht hat das entschieden . 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2019 17:32
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da steht schon :
Weil mein Aufenthalt in deutschland zwecks Studium ist , Und sie hat angst dass ich das Kind nach meinem Studium nach meinem Heimat mitnehmen wird . Das Gericht hat das entschieden .

Mich würde aber schon die Begründung des Richters  interessieren! Nur weil Mama Angst hat, für alleine nicht zu dieser Entscheidung und reicht schon gar nicht für eine Begründung?!

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Geschrieben : 11.12.2019 17:37




 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Mein Aufenthaltstitel in dem tag war 13 Monate noch gültig und nachher muss ich den verlängern lassen und das geht einfach . Mein Aufenthaltstitel jetzt hat noch mehr als 4 jahre Gültigkeit und dann wird der wieder verlängert .
Die Richterin hat auch so deutlich gesagt , das ABR bleibt erstmal bei der Mutter um sie zu beruhigen 🙂 lustig  oder ?

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Themenstarter Geschrieben : 11.12.2019 17:47
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo imad,

was die Richterin sagt, ist nicht von Belang. Wenn es sich wirklich um einen Beschluss handelt und die das auch noch in die Begründung geschrieben hat (würde mich wundern), würde ich damit zum OLG gehen. Das ABR ist schon wichtig, das Deutsche Recht erlaubt es sicher nicht die ein wesentliches Elternrecht zu nehmen nur um die Mutter zu beruhigen.
Wenn du keinen Umgangsbeschluss hast, mit der jetzigen Regelung nicht zufrieden bist und mit der Mutter nicht drüber verhandeln kannst, solltest du das Jugendamt um Vermittlung bitten, wenn das scheitert eine Umgangsklage. Ich hätte auch keinen Bock die Kinder nur bei meiner Ex zu sehen. Aber von Alleingängen rate ich ab. Wenn du tatsächlich keinen Beschluss hast, kann das mit der Polizei blöd werden, denn wie beweist du denn, dass es sich um abgesprochenen Umgang handelt? Die Mutter hat dagegen einen Beschluss in der Hand mit dem sie wedeln kann.

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Geschrieben : 11.12.2019 18:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Richterin hat auch so deutlich gesagt , das ABR bleibt erstmal bei der Mutter um sie zu beruhigen 🙂 lustig  oder ?

Willkommen im Amazonenrechtsstaat Deutschland!

Es ist traurig immer wieder zu hören, wie man vertrauensbildende Maßnahmen bei der KM durchführen soll, während diese selber sich einen Scheiß um das Vertrauen beim KV bemüht, tut was sie will und die Gesetzeslage eine ganz andere Sprache spricht. Mit Gleichheit und der verfassungsmäßigen Elternschaft hast das nichts mehr zu tun ... naja, Kinder dürfen ja auch nicht geschlagen und misshandelt werden und dennoch unternehmen Behörden und Gerichte bei solchen Vorfällen nichts.... was soll einen da noch wundern?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 11.12.2019 18:46
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Wenn du tatsächlich keinen Beschluss hast, kann das mit der Polizei blöd werden, denn wie beweist du denn, dass es sich um abgesprochenen Umgang handelt?

Ich werde das mit Whatsapp Nachrichten beweisen , wir haben das ausgemacht wie jedes mal und wie gehabt .

Die Mutter hat dagegen einen Beschluss in der Hand mit dem sie wedeln kann.

Was macht sie mit ihre ABR während meins umgangszeitten !!!?

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Themenstarter Geschrieben : 11.12.2019 21:31
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke euch für eure Hilfe.  Ich werde der KM informieren und nochmal Bescheid sagen dass ich das Kind am Sonntagabend zurückbringen werde , und fahre ich einfach los .
Sorry aber ich bin der Vater , ich lass mich nicht von der KM so behandeln als ich ein babysitter wäre .
Ich bin bereit die Konsequenzen zu tragen .

Es gibt kein Gesetz verbietet mich meinem kind für paar tage nach München zu mitnehmen und der KM hat kein recht zu bestimmen wo ich mit dem Kind während des Umgang aufhalte .

Imad

@kasper ich möchte gerne deine Meinung dazu wissen ?

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Themenstarter Geschrieben : 11.12.2019 21:42
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn du tatsächlich keinen Beschluss hast, kann das mit der Polizei blöd werden, denn wie beweist du denn, dass es sich um abgesprochenen Umgang handelt? Die Mutter hat dagegen einen Beschluss in der Hand mit dem sie wedeln kann.

Ergänzend zum TO. Dazu hatte ich ja bereits geschrieben.

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2019 22:17
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@kasper ich möchte gerne deine Meinung dazu wissen ?

Es ehrt mich ... aber ...
Ich stand nie vor dem Problem, da die Kinder bei mir leben und eher von der KM weggelaufen sind, wie da geblieben ... daher bin ich vielleicht nicht der beste Ratgeber in solchen Dingen.

Nochmal ABER, es wurde schon viel geschrieben, und JA, Du hast Deine Rechte und nochmal JA, ich versteh Dich. Aber NEIN, man sollte nicht mit Gewalt den Konflikt suchen. Auch vor dem Hintergrund das Dein Kind noch ziemlich klein ist, solltest Du jetzt die Pobacken zusammen kneifen und im Sinne des Kindes handeln. Vielleicht werden in ein paar Jahren die Karten neu gemischt, aber das ist Zukunftsmusik und hat mit dem jetzt und hier nichts zu tun.

Ich bin bei Dir, dass Du nach München fahren willst und auch der Umgang nur mit Dir alleine stattfinden sollte. Aber der KM solltest Du bescheid sagen bzw. wenn kein Beschluss vorliegt und es bisher nicht so lief, ihr das wenigstens sagen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2019 22:52
 imad
(@imad)
Schon was gesagt Registriert

@kasper du zielst jedes mal ganz genau auf die punkte, die ich gerne wissen möchte 👌 genau wie auch bei dem GsR Antrag vor Gericht ! Ohne dich , hätte ich nicht die falschen Vorwürfe meiner ex abwiesen können.

Ich danke dir und alle Mitgliedern , die mir hier geholfen haben ...
Ich sage euch heute abend wie es gelaufen ist  .

Imad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2019 11:15
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