Hallo zusammen,
ich habe zwei hoffentlich einfache Fragen zum oben angegebenen Thema.
Kurz zum Hintergrund:
Ich bin Vater von zwei Töchtern [5 & 9] und lebe seit knapp sechs Jahren von der Mutter getrennt. Da unverheiratet habe ich kein Sorge- sondern nur Umgangsrecht, dass icheinvernehmlich und gerne ausüber, in der Regel alle zwei Wochen und in den Sommerferien 14 Tage.
Da ich grundsätzlich einen guten und fast schon freundschaftlichen Umgang mit der Mutter pflege, handhaben wir diese Regelung recht flexibel und unkompliziert.
Ein entscheidender Grund dafür ist sicherlich, dass ich beruflich recht stark eingebunden bin und 3,5 h entfernt lebe, somit nicht allzu große Ansprüche außerhalb der oben angeführten Zeiten stelle und sich daher kaum Konfliktpotenzial bilden kann.
Leider haben sich aber über die Jahre doch mehrere "Herausforderungen" ergeben, die nun kurz der Eskalation stehen:
1. Weihnachten:
Die Mutter beansprucht die Kinder über Heiligabend.
Ich habe ihr bislang den Vortritt gelassen, da ich weiß, wie wichtig ihr dieser Anlass ist. Da sich meine Lebensumstände aber verändert haben [neue Lebenspartnerin, Wohnung, etc] habe ich ihr Anfang Sommer 2009 den Vorschlag gemacht, im jährlichen Wechsel die Kinder Weihnachten und Sylvester zu haben. Bislang habe ich die Kleinen ausschließlich an 1 Weihnachfeiertag bei ihr besucht, kein Sylvester, kein Heiligabend.
Mein Vorschlag sah vor, im ersten Jahr der Regelung "sie Weihnachten", um es ihr leichter zu machen, und ich Sylvester, nächstes Jahr dann entsprechend umgekehrt.
Sie hat auch dieser Regelung für dieses Jahr zugestimmt, allerdings mit dem Hinweis, dass sie auch perspektivisch Heiligabend als "nicht verhandelbar" ansieht.
2. Sommerferien 2010:
Die Mutter legt ihre Kurplanung in meinen Sommerurlaub.
Auf ihr Bitten habe ich mich frühzeitig auf einen Zeitraum für meinen Sommerurlaub mit den Kindern festgelegt.
Vor zwei Wochen hat sie mir in einem Nebensatz eröffnet, dass sie beabsichtigt ieine Mutter-Kind-Kur innerhalb dieser Sommerferien zu beantragen. Da hier laut ihr nur ein Zeitraum angebbar ist und die finale Entscheidung über den konkreten Kurtermin erst im April 2010 zu erwarten sei, kann es somit bedeuten, dass die Kur genau in meine zwei Wochen fällt.
Wenn ich in diesem Fall der Fälle meinen Urlaub also nicht mehr kurzfristig ändern kann [unwahrscheinlich, da auch andere Kollegen an die Schulferien gebunden sind] würde mein Kinderurlaub "ausfallen"...
Einmal ganz von der Unmöglichkeit langfristiger Planung und Buchung abgesehen...
Ich habe ihr sofort gesagt, dass so etwas nicht in Frage kommen würde, woraufhin sie mich darauf hinwies, dass die Terminentscheidung schließlich nicht bei ihr läge und sie das selbe Problem habe.
Meines Erachtens ist in beiden Fällen die Mutter stark über das Ziel hinaus geschossen, zumal sie mich in beide Male vor vollendete Tatsachen gestellt hat und nicht mit einer von beiden zu lösenden Problemstellung auf mich zu gekommen ist.
Mein Fehler ist sicherlich, dass ich ihr jahrelang zu oft entgegen gekommen bin und meine Interessen nicht deutlich und trennscharf durchgesetzt habe.
Zwar möchte ich keine unnötige Härte in die Beziehung bringen, bin aber der Meinung, dass hier grundsätzlicher Klärungsbedarf auch perspekivisch besteht!
Welche Rechtslagen sollte/muss ich hier beachten?
Wie seht ihr die Situation und zu welcher Vorgehensweise ratet ihr mir [hierbei bitte beachten, dass wir im Allgemeinen einen guten Kontakt pflegen, sie aber jegliche Kontaktversuche (mail, telefon) zu diesen Themen ignoriert, bzw wie beschrieben als "nicht verhandelbar", bzw "nicht diskutabel" abkanzelt]?
Vielen Dank für Eure Einschätzung und Hilfen im Voraus!
Sedenya
Hallo Sedenya,
erstmal herzlichen Glückwunsch zum guten Verhältnis zu deiner Ex und den bisher reibungslosen Umgängen.
Zu deinen Fragen wirst du keinerlei Gesetz oder höchstrichterliches Urteil finden, welches dir eine Handhabe geben würde.
Bei der ersten galt und gilt vielerorts die reaktionäre antiväterliche Regel, dass die Kinder die hohen Feiertage dort zubringen, wo sie ihren regelmäßigen Aufenthalt haben.
Also nix mit Heiligabend und Sylvester.
Bestenfalls 2. Weihnachtstag und Neujahr.
Es gibt zwar zunehmend Richter, die zumindest bei diesem Thema einen Hauch von Gerechtigkeit pflegen aber ob du auf so ein Exemplar stoßen würdest, steht in den Sternen, zumal du vermutlich erst im März 2010 mit einem Gerichtstermin rechnen kannst.
Wenn überhaupt.
Ich hatte sogar das Glück, von solch einer Richterin Hohe Feiertage im Wechsel beanspruchen zu dürfen.
KM hält sich aber trotzdem nicht dran und nun habe ich das Recht, so lange die Luft anzuhalten, bis sie mir die Kinder überlässt.
Beim 2. Thema wird dich vermutlich ein verständnisvoll kritischer Mensch in einem muffigen, schwarzen Vorhang zu mehr Verständnis für die arme, alleinverziehende Mutter auffordern, und dir nahe legen, dich bitte nicht so anzustellen.
Schließlich geht es hier um die Gesundheit der Mutter und sie hat das ja sicher nicht mit Absicht gemacht.
Da du ja auch sonst keine Hilfe für sie bist, wirst du dich dieser notwendigen Kur doch nicht in den Weg stellen wollen, denn schließlich kannst du ja noch nächstes Jahr mit deinen Kindern in den Urlaub fahren.
Er wird dir dann vermutlich nahe legen, deinen Antrag zurück zu ziehen oder einem Vergleich zuzustimmen, ehe er ein für dich ungünstiges Urteil fällen muss.
Also konserviere lieber das gute Verhältnis zur Mutter.
Du hast als Vater mit gutem Umgang mehr zu verlieren, als zu gewinnen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
moin, sedenya,
und willkommen bei vatersein, dem forum auch für kurgeschädigte;-) !
zu deinem punkt 2 nur folgendes (ich hab inzwischen 2 vater-kind-kuren hinter mir):
eine mutter-kind-kur kann natürlich auch während der schulzeit stattfinden, aber je nach notensituation der kinder sind die ferien sicherlich besser geeignet.
es gibt kliniken, die bieten kuren nur im 3-wochen-rhythmus an, bei anderen kann mann/frau wöchentlich anreisen.
sowohl klinik als auch termin (auch mit alternativen!) können vom beantragenden patienten als 'medizinisch begründeter vorschlag' vorgegeben werden (hat bei mir 2x geklappt), es muss halt versucht werden => eigene suche nach geeigneten häusern und terminen und nicht auf die zuweisung durch KK warten.
ich hatte mich jeweils vor antragstellung bei mir genehmen kliniken nach freien terminen erkundigt und dann diese angegeben.
richtig ist aber durchaus, dass, wenn keine 'vorschläge' gemacht werden, sowohl die klinik als auch der termin vorgegeben werden.
dein post verstehe ich so, dass die kur noch nicht beantragt wurde. dann könntest du 'glück' haben und die (wunsch-?)klinik(en) in den sommerferien schon belegt sein (einige sind bis zu ca. 9 monate im voraus ausgebucht).
oder du versuchst, die wahl zu beeinflussen: auf jeden fall sollte es möglich sein, in den 6 wochen der ferien 'deine' 2 wochen urlaub plus die 3 wochen kur unterzubringen - muss halt nur koordiniert werden. du solltest versuchen, mit KM 'gemeinsam' wunsch-ort und -termin in obigem sinne zu finden, ihr ggfs. eine klinik schmackhaft machen, an die sie bislang nicht gedacht hat.
generell muss ich aber sagen, dass eine mutter-/vater-kind-kur eine medizinisch begründete massnahme ist und deshalb sicherlich als wichtiger als ein 'normaler urlaub' eingestuft würde (z.b. bei gericht).
ansonsten schliesse ich mich beppo's statement an:
Also konserviere lieber das gute Verhältnis zur Mutter.
Du hast als Vater mit gutem Umgang mehr zu verlieren, als zu gewinnen
gruss und viel erfolg!
ulliberne
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hallo,
erst einmal danke für die schnellen Antworten!
Ich bin mir nicht sicher, inwieweit ich Eure Informationen in einklang mit den mir bekannten rechtlichen "Leitplanken" bringen kann:
Mein bisheriges Verständnis war, dass beide Eltern einander in gütlicher Einigung den Umgang mit den Kindern ermöglichen sollen.
Wenn ich aufgrund der Planung der Mutter nunmehr keine Ferien mit den Kindern habe, widerspricht das doch diesem Grundsatz.
Außerdem: Ich kann und will ja nicht die Kur der Mutter verhindern, wohl aber die Miteinbeziehung der Kinder und hier liegt ja keine medizinische Notwendigkeit vor.
Oder mal anders gefragt: Was wäre denn im umgekehrten Fall - ich bin kurz vor Burn Out und brauche dringend eine Kur mit meinen Kleinen...
Konsternierte Grüße,
Sedeneya
Dann solltest du mal deine Kenntnisse über Familienrechtliche Leitplanken auf Vordermann bringen.
Das kannst du z.B. durch reges lesen in diesem Forum.
Da werden dir Mund und Augen aufgehen, wie viele Pflichten und im Gegenzug praktisch keinedurchsetzbaren Rechte du als Umgangsvater hast.
Wie genau, gedenkst du z.B. das hier:
dass beide Eltern einander in gütlicher Einigung den Umgang mit den Kindern ermöglichen sollen.
zu erzwingen?
Die wichtigste Regel im Familienrecht besagt:
"In dubio pro Mama!"
Du kannst auch gerne das hier
Oder mal anders gefragt: Was wäre denn im umgekehrten Fall - ich bin kurz vor Burn Out und brauche dringend eine Kur mit meinen Kleinen...
versuchen.
Man wird dir vermutlich sagen, dass du selbstverständlich so viele Kuren machen kannst, wie du willst, nur was haben die Kinder damit zu tun?
Sie leben doch gar nicht bei dir.
Und wieso solltest du überhaupt eine Kur benötigen, obwohl du doch gar keine Kinder betreust?
Wach auf!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
zum Thema "Mutter(oder Vater)-Kind-Kur ist von ulliberne schon alles ausführlich erklärt worden, trotzdem möchte ich noch etwas hinzufügen.
Hallo zusammen,
Vor zwei Wochen hat sie mir in einem Nebensatz eröffnet, dass sie beabsichtigt ieine Mutter-Kind-Kur innerhalb dieser Sommerferien zu beantragen. Da hier laut ihr nur ein Zeitraum angebbar ist und die finale Entscheidung über den konkreten Kurtermin erst im April 2010 zu erwarten sei, kann es somit bedeuten, dass die Kur genau in meine zwei Wochen fällt.
Es ist tatsächlich so, dass viele Kurhäuser schon 9 Monate im voraus ausgebucht sind. Die Ferienkuren sind sehr begehrt und ich bin davon überzeugt, dass spätestens in allen Mutter-Kind-Kurhäusern die Plätze für die Sommerferien schon im Februar, spätestens im März vergeben sind. Ich spreche aus Erfahrung, war schon 5x zur Mutter-Kind-Kur. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Kurhaus erst im April die Termine vergibt. Und wie schon gesagt, wenn noch nicht einmal der Antrag gestellt wurde, dann steht die Kur noch in den Sternen. Es kommt mir eher so vor, dass die KM Dir schön die Pläne für den Sommer verderben will unter diesem Vorwand.
Gruß,
Bella
Ich falle zwar hin, aber danach stehe ich wieder auf und gehe meinen Weg weiter. (U. Glas)
Freude für eine Stunde: Eine Flasche Wein
Freude für ein Jahr: Heiraten
Freude für ein Leben: Einen Garten anlegen
(Chin. Sprichwort)
Hi Sedenya,
kurz mal auf den rechtlichen Boden zurückgeholt:
Nach § 1684 BGB kannst Du einen gerichtlichen Antrag auf Umgang stellen.
Das wars auch schon.
Die KM kann erst mal alles, da sie das ASR hat und außerdem Mutter ist und
sie die Kinder betreut und überhaupt.
Deine Entscheidung ist also den Umgang gerichtlich regeln zu lassen oder ihn
weiterhin aus der Hand der Mama zu empfangen. Für beides gibt es Argumente,
meiner Meinung hört das sogenannte gute Verhältnis auf, wenn einer über den
Kopf des Anderen hinweg entscheidet. Der Knecht hat zum Herrn auch solange ein
gutes Verhältnis, solange er keine eigene Ansprüche stellt und alles brav erledigt.
Ein Umgangsverfahren sollte nach dem beschleunigten Verfahren inzwischen
innerhalb von vier Wochen terminiert werden.
Weihnachten 2009 wird eng werden, generell seh ich bei Dir aber eigentlich gute
Möglichkeiten, die hohen kirchlichen Feiertage im jährlichen Wechsel zu bekommen.
LG,
Mux
Edit: Fehler
Ach, das mit ASR hatte ich noch ganz übersehen.
Dann hast du ja noch weniger Rechte!
Mux, so gerne ich dir sonst recht gebe und natürlich auch deinen Vergleich mit Herrn und Knecht zutreffend finde, so stimme ich mit dir in der Schlussfolgerung nicht überein.
Ich gehöre auch zu denen, die gerne dazu auffordern den Kinderbesitzenden Übermüttern mittels eines erfolgreichen Umgangsverfahrens die Grenzen aufzuzeigen.
In diesen beiden konkreten Fällen, in Verbindung mit einer ansonsten mildtätigen Herrin rate ich dringend von gerichtlichen Vabanquespielen ab.
Seine Erfolgsaussicht in diesen Fragen liegt irgendwo zwischen 0,0 und 0,00 Prozent und Eindruck machen nur gewonnene Verfahren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
moin,
nur zum verständnis:
Ich kann und will ja nicht die Kur der Mutter verhindern, wohl aber die Miteinbeziehung der Kinder und hier liegt ja keine medizinische Notwendigkeit vor.
bist du dir da sicher? bei 'meinen' vater-kind-kuren waren immer meine kids ebenfalls patienten, nicht nur ich.
falls tatsächlich eure kinder sog. begleitkinder sind/wären und NUR die KM kuren soll, dann relativiere ich meine obige aussage natürlich und rate dir, nach argumenten zu suchen, wie du KM schmackhaft machen kannst, dass die kids die gesamte(!!!) kur-zeit bei/mit dir verbringen können.
gruss und gute nacht!
ulliberne
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(fritz grasshoff)
Hallo Sedenya,
wie wäre es denn wenn du dann Urlaub z.B. für Oktoberferien planst und das als Plan B bei der KM angibst??? Aber mache es am besten schriftlich fest. Wenn die Rechnung aufgeht, hütest du dein gutes Kommunikationsverhältnis - bekommst den Urlaub mit deinen Kindern und hast noch genug Zeit das zu planen für nächstes Jahr.
LG
Franzi