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Wegstrecken teilen bei Umgang?

 
(@Phill)

So, nun hab ich auch mal ne Frage!

Meine Tochter ist 7 Jahre alt und seit 6 Jahren gewohnt regelmäßig alle 14 Tage das
Wochenende zu bei mir zu verbringen. Hier ist auch Treffpunkt von Tanten, Omas, sowie
4 Cousinen, die ab und zu da sind. Der Kontakt zu meiner Tochter ist sehr gut, ja ich
würde sogar behaupten sehr intensiv. Sie braucht mich als Gegenpart zu ihrer Mutter
und lernt bei mir natürlich ander Dinge als bei ihrer Mutter (das finde ich auch wichtig).
Ich habe ebenso das gemeinsame Sorgerecht und der Umgang wurde nie blockiert.

Nun ist ihre Mutter vor einigen Monaten ca. 300 km weit weg gezogen, trotz meines Vetos
(laut Sorgerecht eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung). Ich bin jetzt erst alle
14 Tage, dann alle 4 Wochen dort hingefahren und habe das WE dort verbracht. Das ist
alles sehr aufwendig, kostet natürlich auch Geld und funktioniert nur, wenn man sich noch
halbwegs versteht. Nun gab es mal wider Zoff und ich habe nicht mehr vor dort das ganze
WE zu berbringen, möchte meine Tochter aber regelmäßig bei mir haben (mindestens alle 4
Wochen und natürlich in den Ferien).

Ich habe immer mal wieder gelesen, dass wenn ein Elternteil wegzieht, er sich an den
Kosten der Wegstrecken zur Umgangswahrnehmung beteiligen muß oder soll?

Mein Vorschlag geht in die Richtung, dass die Mutter mir alle 4 Wochen das Kind am
Freitag zu mir bringt und ich es am Sonntag zurückbringe. (Das sind min. 6 Stunden
Fahrt - Hin und zurück.) Wir haben uns teilweise zu Übergabe in der Mitte getroffen,
allerdings hat das für mich erhebliche Nachteile, zumindest am Freitag, da ich sowohl mit
Bahn und PKW fahren muß und dann genau in die Rush-Hour einer größeren Stadt muß. Für sie
ist es per ICE einfachen, deswegen ist diese Lösung nicht praktikabel.

Nun meine Frage:
Kann ich von ihr erwarten, dass sie mir 12 x im Jahr meine Tochter nach Hause bringt
und die Kosten dafür trägt? Habe ich eine rechtliche Handhabe dafür und könnte ich das
vor Gericht einklagen, wenn sie nicht will?
Bislang konnten wir uns immer außergerichtlich einigen.

Bin gespannt auf Antworten.

Phill


Zitat
Geschrieben : 26.03.2004 20:01
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Phill,

die Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts, sind vom Umgangsberechtigten im eigenen und im Interesse der Kinder grundsätzlich allein aufzubringen.
Ausnahmen nur, wenn es dem Betreuenden zumutbar ist und ohne Kostenbeteiligung der Umgang unmöglich wäre.

Dazu gehört auch, das Kind zu holen und zurückzubringen. Es sei denn, es ist aus Gründen in der Person des Kindes eine andere Regelung geboten.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 20:19
(@Phill)

Hi Sky!
Das ist ja ein ganz schöner downer, wenn dem so ist.
Trotzdem danke schonmal...Phill


AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 20:21
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Phill,

tja, ich mache die Gesetze nicht...

Hier die Ausnahmen:
OLG FfM 03.12.2002
BVerfG 05.02.2002

Alles, was die Mutter Dir entgegen kommt, würde ich "nehmen" ;-)

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2004 20:29
(@Phill)

So ganz zufrieden bin ich noch nicht mit den wenigen Antworten. Meine Tochter ist erst in
13 Jahren Volljährig und bis dahin gestaltet sich das Umgangsrecht doch recht schwierig, wenn
es nur von meiner Person abhängt für ein Wochenende 12 Stunden Fahrt in Kauf zu nehmen.
Das ist auch für ein Kind unzumutbar. Was gibt es für Kompromisse oder Erfahrungen anderer
Teilnehmer hier.

Mit Gruß Phill


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2004 00:19
(@angel)

Hi Phill,
ich bin vor 1 Monat mit meiner Tochter (9) weggezogen. D.h. es gilt eine Distanz von ca. 240 km einfache Strecke an den Papa-We's zu fahren. Wir hatten von Anfang an vorgeschlagen, das wir die Kleine zu ihm bringen, weil er wegen seiner Arbeit ein zeitliches Problem hätte. Heute hatten wir es zum ersten mal so, das die Oma uns auf ca. halben Weg entgegen kam. Diese Regelung werden wir fürs erste beibehalten. Vielleicht ist bei euch ja auch sowas möglich?

Liebe Grüße
angel


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2004 00:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Phill,

mir obliegen die Umgangskosten (insgesm. 1.200 km am WE), so wie dies auch bei allen anderen der Fall ist. Es hat das Gericht nicht komplett beeinflusst, dass die Ex abgehauen ist und damit die Distanz herstellte.

Jedoch wurde im Unterhaltsprozess eine Teilstrecke mit 0,27 €/km einkommensmindernd anerkannt. Eine Teilstrecke, weil das Gericht der Meinung ist, ich hätte mich in Richtung meines Arbeitsplatzes distanzmindernd verändern müssen, aber das ist ein anderes Thema. Auch wurde nur die einfache Strecke berücksichtigt, weil dem Richter klar wurde, dass ich bei Anrechnung der vollen Strecke noch nicht einmal KU hätte zahlen könne/müssen.

Alleinig hierdurch ist es mir überhaupt erst möglich geworden, meine drei Racker alle 4 Wochen zu sehen.

Dieser Punkt von dir eingebracht könnte wegen dann aufflammender Unterhaltsstreitigkeiten natürlich das Klima zwischen dir und deiner Ex verschlechtern, was sich auch direkt auf das Kind auswirken wird.

Es gibt die Möglichkeit der Zugbegleitung. Heißt, die DB nimmt ein Kind während der Reise von A nach B in die persönliche Obhut eines Schaffners. Ist Umsteigen notwendig, wird das Kind auch von Zug zu Zug begleitet bis das Kind und an die neue Begleitperson übergeben wird. Die Frage ist natürlich, ob deine Ex da mitmachen würde und ob es für das Kind tatsächlich eine Zeitersparnis ist.

Nach anfänglichen Querelen und mit fortschreitendem Lesevermögen finden meine drei es mittlerweile spannend, 3 Stunden eine Strecke im Auto zu sitzen. Ich habe ihnen eine Liste aller Kfz-Kennzeichen gemacht und sie verfügen über mehrere Autokarten. Nun gucken sie, wo die Autos herkommen, an denen wir vorbei flitzen. Auch sonst ist die Fahrtzeit nicht verloren; wir haben viel Spaß und führen tolle Gespräche.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2004 11:52
(@Unbekannt)

Hallo Deep,

das mit dem Zugbegleiter find ich interessant. Wie komm ich da an nähere Infos, z.B. was es kostet und wie das ganze funktioniert? Auf Grund blöder Arbeitszeiten ist bei uns das Abholen nämlich meist erst so gegen 19.00 Uhr am Freitag, mit Fahrt ist es dann nach acht bis die Kleine Da ist, wäre mit dem Zug wwirklich ein gewinn.

Schon mal Danke für den Tipp

Nena


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2004 12:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Nena,

guck mal hier. Ich bin durch eine Pressemeldung drauf aufmerksam geworden und entdecke jetzt, dass die Strecken sehr eingeschränkt sind. Vielleicht passt es ja trotzdem.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2004 13:05
(@Phill)

Ja danke Deep!
Habe das Angebot der DB kurz überflogen. 25,- Euro für Betreuung plus Kosten der Fahrkarte pro Teilstrecke und bei normaler Buchung fahren die Kinder umsonst mit. Igendwie auch Nepp von der Bundesbahn finde ich. Schade.

Viele Grüße Phill


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2004 15:00