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Wechselmodell weiterführen trotz 10-wöchiger Abwesenheit möglich?

 
(@moromix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

 

Ich hätte da ein, zwei etwas kniffelige Fragen an das Forum und benötige die Schwarmintelligenz.

 

Ich führe mit meiner jüngsten Tochter mittlerweile seit knapp 5 Jahren ein Wechselmodell durch. Die Kleine ist jetzt 7 Jahre alt.

Dieses Wechselmodell besteht darin, dass ich meine Tochter im wöchentlichen Wechsel jeweils beginnend montags für 7 Tage bei mir habe. Anschließend geht meine Tochter wieder zur KM.

 

Es war und ist ein harter Kampf um meine Tochter und das Wechselmodell, der klassischer Weise auch schon vor Gericht landete und seitdem mehrfach seitens der Kindesmutter torpediert wurde. Ich weiß nicht mehr wie oft sie Mails an das Jugendamt, Lebensberatung, Anwalt und Beistandschaft meiner Tochter geschickt hat und mir diverse böse Dinge unterstellt hat, die sie erfunden hat. Zum Glück ist die KM nie damit durchgekommen.

Nun ist es so, dass ich Berufssoldat bin und mich die letzten Jahre erfolgreich vor mehreren Auslandseinsätzen verwehrt habe, obwohl ich diese eigentlich gern gemacht hätte. Allerdings ist meine Tochter definitiv auf Platz Nr1. Erst weit dahinter kommen andere Dinge.

Aber so wirklich lang kann ich diese Strategie nicht mehr halten, da ich mich ja nun auch für diesen Beruf entschieden habe und meine Einheit im Schnitt einmal im Jahr im Einsatz ist.

 

Ich wurde jetzt schon gegen meinen Willen für sehr viele Bereitschaften eingeplant, die zum Glück nicht scharf geschaltet wurden. Aber davon abgesehen könnte ich im Ernstfall diese auch nicht durchführen, weil ich nicht wüsste, wie ich meine Tochter versorgen soll?

Meine Vorgesetzen haben zunehmend weniger Verständnis für mich und meine Situation und drängeln so langsam. Das Ganze setzt mich schon ein wenig unter Druck.

Jetzt zu meiner Frage. Kann ich in den Einsatz für ca. 10 Wochen und in der Zeit passt meine Lebensgefährtin auf die Kleine auf ohne das ich am Ende wieder vor dem Gericht lande und um das Wechselmodell bangen muss?

Wie kommuniziere ich das? Sollte ich vorher einen Anwalt aufsuchen, der im Fall meiner Abwesenheit dann ggf. handeln kann?

Mir bleibt sonst nur noch die Alternative Teilzeit übrig, damit ich vor den Einsätzen in Friedenszeiten zumindest geschützt bin. Das will ich aber vermeiden da es sonst finanziell sehr eng wird.

 

Ich würde mich über konstruktive Kritik und Ratschläge freuen.

Viele Grüße an Euch!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2022 11:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator
Geschrieben von: @moromix

Kann ich in den Einsatz für ca. 10 Wochen und in der Zeit passt meine Lebensgefährtin auf die Kleine auf ohne das ich am Ende wieder vor dem Gericht lande und um das Wechselmodell bangen muss?

Es geht ja auch um das Recht Eures Kindes, Ihre Zeit mit DIR zu verbringen; insofern sehe ich keinen wirklichen Sinn, wenn Deine LG Dich in Deiner Abwesenheit "umgangstechnisch vertritt" ... will Deine LG das überhaupt und was hätte das Kind davon?
Ich kann verstehen, dass Du ein einmal gewonnenes System oder Standard nicht wieder aufgeben möchtest, denke aber andererseits, dass Du Deine Prioritäten neu aufstellen solltest (ich vermute, Du warst auch schon Berufssoldat, als Du das WM erstritten hast).

Daher sehe ich eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
Erhalt des WM bei neuer beruflichen Orientierung oder
Erhalt des Berufs mit weniger und schwer planbarem (wegen Auslandseinsatz) Umgang.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2022 13:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

das Problem ist durchaus, dass Du einen anspruchsvollen Beruf hast und dieser sieht eben auch Auslandseinsätze vor. In einer intakten Familie würde es Deine Frage so zwar auch geben, aber es würde einfach dazugehören.

Prinzipiell besagt ein Wechselmodell nicht, dass Du alleine das Kind betreuen musst. Es würde also nichts gegen eine Betreuung durch Deine LG sprechen. Meine Frage ist, was wäre, wenn Du alleinerziehend wärst? Müsstest Du dann auch Auslandseinsätze wahrnehmen?

Ansonsten solltest Du offen mit Deiner Entscheidung umgehen und sie kindgerecht auch Deiner Tochter erklären. Schön wäre es, wenn der Einsatz nicht in den Sommerferien stattfindet. Denn dann würde Dich Deine Tochter am meisten vermissen. Während der Schulzeit nimmt die Schule viel Zeit in Anspruch, so dass Du weniger fehlst. Ich würde auch die Frage an Tochter und KM stellen, welches Modell sie für die 10 Wochen bevorzugen. Daran kannst Du dann auch abschätzen, welchen Ärger so ein Einsatz verursachen würde.

VG Susi

 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2022 20:31