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Wechselmodell - Taktische Vorgehensweise

 
(@elpozo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

nachdem mir schon bei der Trennung gute Tipps gegeben wurde, in Bezug auf Unterhalt und ähnliches wollte ich mich mit einem anderen Thema noch einmal an euch wenden.

Ich wünsche mir für meinen Sohn, mittlerweile 8,5 Jahre alt das Wechselmodell, dementsprechend mit einer Betreuungsverteilung von 50/50. Aktuell sprechen einige Faktoren für das Wechselmodell, als da wären, die räumliche Nähe (100m zwischen den Wohnungen), guter Kontakt beider Elternteile und der Wunsch des Kindes, mehr Zeit bei mir zu verbringen. Ich nehme an allen schulischen Veranstaltungen teil, gehe mit meinem Kind zum Arzt. Seine Kumpels können mit ihm bei mir übernachten, Geburtstagsfeier wird bei mir ausgerichtet. Schwimmen, Fahrradfahren und ähnliches sind laut der KM eh meine Aufgaben. Aktuelle Verteilung ist 66/33 (sogar ziemlich genau).

Vaterschaft wurde noch vor der Geburt von mir anerkannt, Eingewöhnung in der KITA habe ich gemacht, seit seinem dritten Lebensjahr fahre ich mit ihm in Kurzurlaube, damit seine Mutter "Zeit für sich hat".

Das einzige was dagegen sprechen könnte ist das magere Einkommen der KM. Tatsächlich geht sie nur Teilzeit arbeiten, könnte aber ihre Stundenzahl deutlich höher schrauben.

Wie soll ich die Sache angehen? Bevor ich die KM mit diesem Wunsch konfrontiere, würde ich ganz gerne die Fäden in der Hand halten um die Sache lenken zu können. (Hört sich das schäbbelig an?)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2019 17:15
(@maxmustermann1234)
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Naja, Unterhalt entfällt im Wechselmodell nicht, von daher rechne dir mal aus, was du weiter wirst bezahlen müssen. Mit zusätzlichen Ausgaben durch Doppelanschaffung wahrscheinlich mehr als reiner Unterhalt.

Zahlen wären mal interessant, wenn Unterhalt eine Rolle spielt. Man kann der Ex ja erklären, dass man mit Unterhalt keine Rentenansprüche usw. erwirbt und irgendwann ist er halt weg. Wer 20 Jahre Teilzeit arbeitet, wird es sicher schwer haben wieder in Vollzeit zurückzufinden. Außerdem hat man so zwischendurch ja auch Freizeit als Mutter, als wenn man stets alleine erzieht.

Nein, hört sich nicht schäbbig an, die aktuellen Gesetze benachteiligen Männer, die sich gleichwertig um ihre Kinder kümmern wollen, strukturell. Solange kein Politiker eine Frau, die einen Mann 40% Betreuung bei 100% Unterhalt anbietet, schäbbig nennt, würde ich es nicht als unlauter bezeichnen darüber nachzudenken, wie man vorgeht, um weiter Vater sein zu dürfen.

Zum Hintergrund: Ich praktiziere ein Wechselmodell mit 3 Kindern und Vollzeitjob.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2019 17:28
(@elpozo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Max,

danke für Deinen flotten Beitrag. Ich habe das mal im groben durchgerechnet, mit dem Ergebnis, das meine EX,( übrigens Freundin, nicht Frau) dann noch Kindesunterhalt von mir bekommen würde. Dann hätte ich aber mehr Zeit mit meinem Sohn, was dazu führen würde, das ich nicht an einem langen Wochenende alles unter einen Hut bringen müsste, sondern für Aktivitäten viel mehr Zeit hätte. So, bin ich oft im Zugzwang Sachen machen zu müssen...Zudem könnte ich dann entscheiden wofür Geld für das Kind ausgegeben wird.

Ich vermute, das der KM nicht angeraten wird (von wem auch immer) mehr arbeiten zu gehen, damit sie nicht in Abhängigkeit von mir lebt, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2019 20:45
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wir waren bei der Trennungsberatung, hat bei uns ein Mann gemacht. Der macht aber auch die Trennungsberatung. Er hat auf sie eingeredet, dass er das Wechselmodell favorisiert, weil es das Beste für die Kinder ist. Über Geld wurde da aber nicht gesprochen. Er hat ihr erklärt, dass das Wechselmodell Streitigkeiten minimiert und dem Kindeswohl am ehesten dient.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2019 11:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es ums Geld geht, dann ist hört die Freundschaft schnell auf. Rechne doch mit den verhandenen Zahlen erst einmal aus, wie sich der Unterhalt ungefähr ergibt.

Also beide Einkommen bereinigen A  und B , addieren A + B und den Unterhalt gemäß DDT bestimmen (ohne Abzug KG) U , anschliessend quoteln: 1080 Euro von jedem Einkommen abziehen A1 = A -1080, B1 = B -1080 und dann die Haftungsanteile bestimmen: A1*U/(A1+B1), B1*U/(A1+B1).

Einer wird dabei mehr zahlen müssen und deshalb den Überschuß sein Haftungsanteil, also z.B. A1*U(A1+A2)- U/2 an den anderen überweisen. Das KG wird geteilt.

In aller Regel sinkt dann der zu überweisende Betrag gegenüber dem vollen Unterhalt.

Das eigentliche Problem verlagert sich aber auf eine andere Ebene. Wer kauft was? Wie teuer, wie billig, wie schön, wie häßlich soll das Kind gekleidet werden? Wann braucht es neue Schuhe? Wieviel dürfen die kosten?
Wer zahlt das Essensgeld? Wer zahlt die Schulmaterialen? Wie werden die Mietanteile des Kinderzimmers berücksichtigt? Wer zahlt den Schulausflug?

Solange nur einer den Unterhalt bekommt ist klar, dass er/sie auch zahlt. Wenn aber beide beteuen und zahlen, kann eine völlig andere Pfennigfuchserei entstehen. Deshalb versuche einen Weg zu finden, der deutlich macht, dass die Kosten dann auch entsprechend getragen werden und es dann auch nicht neue Unstimmigkeiten gibt.

Was viele Mütter durchaus nicht zu unrecht fürchten ist, dass Papa sich zwar um den Alltag und die schönen Dinge gern kümmert, für den Rest Mama aber nach wie vor zuständig ist und letzlich wesentlich weniger Unterhalt bekommt, aber trotzdem die Hauptkosten trägt.

Das muss alles kein Problem sein, kann es aber werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2019 11:24
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

WM - super!

Wenn Du es Dir leisten kannst, dann schaffe Fakten, indem Du immer mehr Betreuungszeiten übernimmst, ohne an den finanziellen Transfers, wie sie jetzt hoffentlich einvernehmlich geregelt sind, etwas zu ändern. Wenn sich ein echtes WM etabliert hat, dann könnt ihr die finanzielle Seiten ja mal anfassen. Vielleicht hat KM bis dahin auch schon gemerkt, dass sie mehr Zeit für ihr berufliches Vorankommen hat.  Vielleicht kannst Du auf dem Weg dahin vorschlagen (nicht sofort!), dass ihr zB eine gemeinsame Kasse bzgl Ausgaben des Kindes macht. Also statt immer platt den (KU) zu überweisen, Du Dich zusammen mit dem Sohn um Klamottenkauf oÄ kümmerst. (das geht natürlich nur, wenn kein Titel besteht bzw. wenn KM sich nicht weigert, diesen rauszugeben)

Viel Erfolg,

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2019 10:07