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Wechselmodell

 
(@ostfriese)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Väter,
ich habe ein Frage zum Thema Wechselmodell. Wer hat Erfahrungen damit - heißt, die Kinder leben eine Woche beim Vater, eine Woche bei der Mutter? Ich habe zwei Mädchen, fast sieben und vier Jahre alt. Derzeit sind sie  nur alle zwei Wochen am WE bei mir. Das klappt gut, ich würde mir jedoch mehr Zeit wünschen. Für ein solches Wechselmodell müsste ich meine Arbeitszeit reduzieren, was wohl möglich wäre.
Ist mir das denn überhaupt erlaubt? Ich meine das vor allem im Hinblick auf die Unterhaltspflicht. Derzeit zahle ich Kindesunterhalt, mit meiner Ex liege ich gerade im Clinch wegen eines nachehelichen Unterhalts. Würde ich meine Arbeitszeit halbieren, würde ich natürlich auch weniger verdienen und weniger Unterhalt zahlen können...
Würde mich über Tipps freuen!
Danke.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2010 00:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin östlicher Friese,

Wenn ihr euch zankt wird nichts draus.

WM kann man nicht einklagen, sondern nur sich drauf einigen.
Und nur wenn man wirklich 50/50 macht kann das den Unterhalt beeinflussen.
Bei 49/51 fließt weiterhin der volle Unterhalt.
Damit lässt sich das WM auch jederzeit ganz wunderbar zu Fall bringen.

Wenn ihr euch tatsächlich auf 50/50 einigen könnt, kannst du auch gerne dein Einkommen senken, denn dann fällt  i.d.R. kein Unterhalt an.

Wenn du weniger als 50% betreust musst du voll weiter bezahlen. Auch wenn du weniger arbeitest.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2010 00:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ostfriese,

das WM ist nur dann durchführbar, wenn beide Elternteile es befürworten. Gegen den Willen eines Elternteils kann es auch nicht von einem Gericht angeordnet werden.

Zum Thema Unterhalt. Sofern wirklich 50/50 besteht werden beide Elternteil Barunterhaltspflichtig und teilen sich den Unterhalt je nach Einkommen. Das kann bedeuten, das du noch einen kleineren Teil an sie überweisen mußt, wenn du mehr als sie verdienst.

Aber schon bei einem Verhältnis 50,5/49,5 zugunsten der KM würde den vollen KU für sie bedeuten.

Deine Arbeitszeit kannst du in soweit reduzieren, das die Reduzierung keinen Einfluß auf den KU haben darf. Beim EU ist das etwas anders, aber da ist mann dann i nder Hand eines Richters, wie er das so sieht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2010 00:15
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

mit meiner Ex liege ich gerade im Clinch (...)

Vergiss das Wechselmodell.

Derzeit sind sie  nur alle zwei Wochen am WE bei mir.

Wie und wodurch wurde das festgelegt?

Das klappt gut, ich würde mir jedoch mehr Zeit wünschen.

Daran kann man arbeiten. Besonders häufigen Umgang hast Du jedenfalls nicht. Was ist mit den Ferienhälften? Feiertagen? usw..

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2010 03:20
(@ostfriese)
Schon was gesagt Registriert

Moin!  Danke für die Antworten. So wie es aussieht, ist das Wechselmodell wohl nur eine schöne Idee, aber nicht machbar.

Der bisherige Umgang ist zurzeit nirgends geregelt. Wir sind noch nicht geschieden (Antrag läuft) und haben uns einfach so geeinigt. Die Kinder sind auch an Feiertagen und jeweils der Hälfte der Schulferien bei mir. Mehr geht im Moment wegen meines Jobs nicht. Ich arbeite 50 bis 60 Stunden die Woche, außerdem wohne ich 40 Kilometer von den Kinder weg.

Gruß, der Ostfriese!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2010 00:29
(@ostfriese)
Schon was gesagt Registriert

...zum Thema Unterhalt schreibe ich noch einen Beitrag in der passenden Rubrik...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2010 00:31