WE Umgang wird abge...
 
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WE Umgang wird abgesagt, wie reagieren

 
(@baranca)
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Hallo, ich hätte gerne mal eine Einschätzung und Meinungen.
Mein Sohn wohnt 300 km weit weg bei der KM. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und eine per Gericht erlassene Umgangsregelung, jedes erste WE ist PapaWE. Leider kommt immer wieder was dazwischen, dieses mal ist es ein Kindergeburtstag, wo er natürlich umbedingt hin möchte. Alternativen gibt es nicht. Soll ich mich ans Familiengericht wenden. Obwohl ich gute Erfahrungen mit JA und Gerichten gemacht habe, sehe ich den Sinn nicht mehr so recht, wieder den ganzen Zirkus anzuleiern. Mein Sohn ist jetzt acht und hat natürlich seine "eigene" Meinung.

Vielen Dank.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2010 22:07
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Baranca und willkommen bei v.s.

Mein Sohn ist jetzt acht und hat natürlich seine "eigene" Meinung.

Die du ihm abnehmen solltest.
Wenn Umgang gerichtlich festgelegt ist, hat sich jeder daran zu halten, Mutti, Du und auch dein Sohn.

Hört sich jetzt krass an, aber du solltest deinem Sohn die Meinung abnehmen, denn in den meisten Fällen ist es nicht seine Meinung, sondern die von Mutti.

Obwohl ich gute Erfahrungen mit JA und Gerichten gemacht habe, sehe ich den Sinn nicht mehr so recht, wieder den ganzen Zirkus anzuleiern.

Aus deinem recht kurzem Text lese ich viel Unmut und Resignation heraus.

Rede mit KM, wenn das nicht hilft, bitte um Vermittlung beim JA wenn dann nichts geht, gehts zum Gericht, aber das kennst du ja.
Resignieren ist jedenfalls nicht das Richtige

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 22:27
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Herzlich Willkommen bei VS!

Lass dich nicht ins Boxjorn jagen! Wenn es eine gerichtliche Regelung gibt, dann fordere die Einhaltung dieser auch ein. Dein Sohn ist 8, keine 18. Sicherlich hat er auch ab und an keine Lust zur Schule zu gehen, bleibt er dann auch zu Hause, weil er schon seine eigene Meinung hat?  😉

Wie wedi schon sagte, nimm ihm die Last der Entscheidung von den Schultern und hole ihn am WE ab. Natürlich teilst du das der KM vorab schriftlich mit (zur Not E-Mail oder SMS).

Wozu eine neue Verhandlung, wenn es danach doch nur wieder im Sande verläuft? Also Kopf hoch, Schultern zurück, Bauch rein und Rücken gerade. Hier ausk*** und dann geht das Leben weiter. Du bist ein Mann, denk daran *sing*  :knockout:

LG das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2010 22:36
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Baranca,

Wir haben (...) eine per Gericht erlassene Umgangsregelung, jedes erste WE ist PapaWE. Leider kommt immer wieder was dazwischen, dieses mal ist es ein Kindergeburtstag (...)

Tja. Dann fehlt in dieser gerichtlichen Umgangsregelung offenbar ein wichtiger Passus: Nämlich, aus welchen wichtigen Gründen ein Umgangswochenende überhaupt ausfallen darf (z.B. Krankheit mit Transportunfähigkeit wäre ein offensichtlicher Grund) - und was zu geschehen hat, wenn ein Umgangswochenende aus so einem Grund tatsächlich mal ausgefallen ist.

Möglicherweise würde es den Erfindungsreichtum deiner Ex schon merklich dämpfen, wenn in der gerichtlichen Umgangsregelung drinstehen würde: "Ein ausgefallenes Umgangswochenende wird am darauffolgenden Wochenende nachgeholt".

Falls es ein zweites Mal vor Gericht gehen muss (und das könnte bei dieser Madame durchaus sein), dann achte auch auf solche Sachen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 01.12.2010 01:41
(@baranca)
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Vielen Dank für die ermutigenden Antworten, leider hat mir das Wetter dieses WE ein Strich durch die Rechnung gemacht. Manchmal frage ich mich, ob sich der ganze Aufwand lohnt. Ich sehe meinen Sohn einmal im Monat, dann heißt es drei Stunden hin, drei Stnden zrück am Freitag, am Sonntag wieder das gleiche Prozedere. Wenn ich mir dann vorstelle, dass er eigentlich eh viel lieber beiseinen Frenden bleiben würde. Sein Respekt mir gegenüber ist quasi bei Null, da in seinem Zuhause wahrscheinlich entsprechend abfällig über mich geredet wird.
Aber es gibt wohl keine andere Lösung, dranbleiben und af bessere Zeiten hoffen.

Dank an Alle und schöne Vorweihnachtszeit!!

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Themenstarter Geschrieben : 04.12.2010 13:45
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Manchmal frage ich mich, ob sich der ganze Aufwand lohnt. Ich sehe meinen Sohn einmal im Monat, dann heißt es drei Stunden hin, drei Stnden zrück am Freitag, am Sonntag wieder das gleiche Prozedere.

Ja, der Aufwand lohnt sich.
Für mich war und ist diese Fahrt zu den Kindern immer ein freudiges Ereigniss gewesen.
Sicher ist die lange Fahrtzeit etwas ''nervig'', ich bin aber eine ähnlich lange Strecke gefahren und habe das über Jahre alle 14 Tage durchgezogen.

Dein Sohn ist 8 Jahre und scheint durch Muttis Einfluss die ''Papa ist doof'' Schiene zu fahren.
Mach deinen Rücken gerade, hebe deinen Kopf und dann nimmst du deinem Sohn die Entescheidung ab, ob er kommen will oder nicht.

Du musst dabei immer daran denken, das es nicht von deinem Sohn aus kommt, sondern durch Mutti so gewollt ist.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 04.12.2010 13:55
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

vor dieser Entscheidung stand ich auch. Habe mich dafür entschieden Junior zum Geburtstag gehen zu lassen. Leider sind dadurch mehrere Dinge passiert:

1. KM/Kind haben Lunte gerochen wie der Umgang am besten zu verhindern ist.

2. Du wirst dem Gericht gegenüber unglaubwürdig, da gibt es einen Beschluss und keiner hält sich dran. Die Gründe sind dem Gericht erstmal egal.

Bei mir war es die Grundlage für die KM um herauszufinden was eine "anerkannte Verhinderung" ausmacht und das hat sich jetzt soweit hingezogen das Junior gar keinen Kontakt mehr haben möchte, selbst wenn er eigentlich will.  😉

Also setze den Umgang irgendwie durch, spricht ja nix dagegen das Du Deinen Sohn zum Geburtstag bringst und Ihn auch wieder abholen kannst. Meiner Meinung nach dauert so eine Geburtstagsfeier auch kein ganzes WE. Oder??? (Naja zumindest nicht bei 8 jährigen)

MfG Dibaa

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Geschrieben : 05.12.2010 20:33
(@aro12)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich kann dir aus eigener Erfahrung nur raten, sei stark für dein Kind. Dein Sohn  kann sich mit 8 Jahren nicht gegen seine Mutter durchsetzen und ihr sagen, dass er zu dir möchte. Aber du kannst ihm dabei helfen und ihm die Entscheidung zwischen euch abnehmen, denn darauf läuft es hinaus. Wenn er sagt, dass er zu dir will "verrät" er seine Mutter. Und welches Kind würde schon sowas machen. Und ich denke, dass es in seinen Augen auch wichtig ist, dass du nicht alles mit dir machen lässt (wie gesagt, alles eigene leidvolle Erfahrungen).

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Geschrieben : 07.12.2010 12:51
(@feuerfliege)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Barranca,

Also setze den Umgang irgendwie durch, spricht ja nix dagegen das Du Deinen Sohn zum Geburtstag bringst und Ihn auch wieder abholen kannst. Meiner Meinung nach dauert so eine Geburtstagsfeier auch kein ganzes WE. Oder??? (Naja zumindest nicht bei 8 jährigen)

Ich halte das für eine sehr gute Idee. Dein Sohn wird älter und seine WE- termine werden zunehmen. Zeige ihm, dass auch seine Bedürfnisse und Freunde Dich interessieren.

Gruss

ff

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2010 23:24