was zählt genau als...
 
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was zählt genau als Umgang ????

 
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Wer weiß was genau als Umgang zählt ? habe morgen wiedermal ein  Treffen mit der Ex beim JA und sie ist der Meinung Umgang ist auch neben dem Wagen herlaufen oder ihn mal sehen für einen Moment ist Umgang .
Und noch eine frage wenn ich meine Ex mit meinen Sohn unterwegs Treffe darf ich ihn begrüßen oder nicht ? Habe sie einen Tag getroffen und durfte ihn nicht mal begrüßen sie sagt habe kein Umgang .

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2007 11:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich definiere Umgang als Zusammensein mit dem Kind. Neben dem Wagen herlaufen? Dem Auto oder dem Kinderwagen  :puzz:, ne.... Zusammensein und Kommunikation mit dem Kind, das ist für mich eine Form von Umgang, nichts anderes. Sehen ist sehen, da könnte sie dir ja auch ein Bild schicken und sagen: So, nun hast du täglich Umgang solange du willst. Welch Schwachsinn.

IMO kann sie dir auch nicht verbieten ihn zu begrüßen, wenn ihr euch zufällig treft. Alles andere wäre doch idiotisch und verletzend für das Kind. papa geht 5 m neben dem Kind vorbei und ignoriert es. Wie muß sich ein kind dabei fühlen? Klar ist es kein Umgang, aber doch schon ein Gebot der Höfichkeit.

hat deine Ex irgendwie Hirn?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2007 12:06
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

da mit dem Gehirn kann ich nicht beantworten ist nur echt komisch wie sich ein Mensch verändert tut.
Also ich sehe es ja auch so, Umgang ist für mich wo eine Vater Sohn Beziehung  sich entwickeln kann .
Aber das Jugendamt iost dabei nicht wirklich hilfreich .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2007 12:43
(@nasowas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Biker,

das Jugndamt ist mehr für den rechtliche Teil zuständig. Du kannst Dich zusätzlich an das "Institut für Jugendhilfe" wenden und Dir dort psychologischen Rat holen. Dort können auch Gespräche mit dem anderen Elternteil zusammen und dem Kind stattfinden, wenn der andere Elternteil zustimmt.
Und wenn beim Jugendamt keine Einigungen erzielt werden bzw. der andere Elternteil sich nicht daran hält, dann kann man zum Familiengericht gehen.

Das Kind hat einen Recht auf Umgang, die Eltern sind dazu verpflichtet. An erster Stelle steht das Kindewohl. Und es ist dem Kindeswohl nicht dienlich, wenn das Kind z.B. von der Mutter in so eine kranke Situation (nicht grüßen dürfen etc.) gebracht wird.

Da Deine Ex anscheinend große Wut hat, könnten gemeinsame Gespräche bei o.g. Institut, der Caraitas etc. helfen. Wenn sie dazu bereit ist.

Ein bißschen was hierzu:

http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsrecht

Viele Grüße,

nasowas

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2007 13:20
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Meine Ex hat keine Wut sie will einfach mit allen Mitteln den Umgang verhindern  :gunman:
und ich lasse es mir nicht gefallen, Bei ihrer großen Tochter hat sie den Vater ja auch so hin bekommen das er kein Umgang hat.
Aber ich will einfach nicht auf geben habe schließlich schon ein Jahr gekämpft.
Das schlimme ist das es keine Richtlinen für den Umgang gib. Und somit ist alles irgend wie schwammig .
Deshalb ja hier meine frage was ist genau Umgang ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2007 14:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin biker,

natürlich gibt es Richtlinien für den Umgang: Das ist die Zeit, die Du allein (!) mit Deinem Kind verbringst - es sei denn, es ist betreuter Umgang angeordnet. Aber auch dann sitzt nicht die Mutter Eures Kindes dabei, sondern ein Mitarbeiter des Kinderschutzbundes o. ä. Alles andere - insbesondere die "Häppchen", die Deine Ex glaubt, Dir zuteilen zu können, sind kein Umgang. Lass Dir keinen Käse einreden!

Wenn Du halbwegs sachlich mit der Mutter Eures Kindes reden kannst: Mach ihr einen schriftlichen Umgangsvorschlag mit festen Daten und Zeiten, zu denen Du Euer Kind abholst bzw. zurückbringst. Wenn die Dame dann immer noch glaubt, Umgang sei eine Gunst, die sie Dir grosszügig gewährt und selbst definiert: Gang zum Anwalt, Klage einreichen, fertich. Das Umgangsverfahren Du in diesem Augenblick bereits gewonnen, denn zumindest der Umgang ist ein verbrieftes Recht von Kind und Dir; da hat die Mutter nichts dreinzureden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 19.03.2007 14:21
(@biker68pm)
Rege dabei Registriert

Wir sind ja schon im einstweiligen Verfahren , hatte auch ein guten Vergleich aber sie hält sich nicht dran . Der kleine soll Streßneurodermitis haben und denmn bekommt er immer wenn er mit mir Umgang hat sagt sie .
Ich finde irgendwie komme ich nicht weiter alle sagen ich bekomme Umgang aber es findet keiner statt. Das gericht sagt es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor also gibt es keinen begleitet Umgang den der Statt bezahlt . Und das JA macht irgendwie ihr Spiel mit. habe ich das Gefühl

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2007 14:57
(@nasowas)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

dann geht es wohl nur mit einem Rechtsanwalt, der darauf klagt, dass sie sich an den vereinbarten Umgang hält. Sie kann auch mit einem "Zwangsgeld belegt" werden, wenn sie sich nicht daran hält. Im Extremfall könnte sie sogar ihr Sorgerecht verlieren, wenn sie den gerichtlich zusagten Umgang boykottiert.

Ich glaube, das JA kann rechtlich Deinen Umgang nicht durchsetzen. Ich denke, das ginge nur über das Familiengericht.

Nasowas

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2007 16:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen biker,

ein Jugendamt KANN gar nichts entscheiden; die dürfen da nur empfehlen und beraten. Wenn man denen was von Umgangsboykott erzählt, können die nur mit den Schultern zucken und sagen "Da können wir nix machen".

Das einzige, was diesen Damen zeigt, wo der Hammer hängt, ist ein Gerichtsurteil - darin sind die Umgangszeiten dann festgeschrieben. Hardcore-Umgangsboykotteusen lassen sich zwar auch dann noch Krankheiten und andere "Umgangshindernisse" einfallen (Kind macht ins Bett, wenn's beim Vater war, Kind ist nach den Besuchen immer so unruhig, Kind ist regelmässig krank) - aber da muss man dann einfach mal laut bestimmte Fragen stellen. Zum Beispiel "Wie, das Kind hat Stressneurodermitis? Bei mir nie - und wenn es die bei der Mutter bekommt..."

Die JA-Treffen kannst Du Dir schenken; die sind bestenfalls ein Zeichen Deines guten Willens. Aber solange Deine Ex der Ansicht ist, Euer Kind wäre ihr persönlicher Besitz, wirst Du damit nicht weiterkommen - denn selbst, wenn die dort irgendwas empfehlen, bleibt es für Deine Ex vollkommen folgenlos, wenn sie sich nicht dran hält.

Also: Anwalt und Klage. Damit da endlich Ruhe und Struktur reinkommt!

Grüssles
martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2007 16:45