Hi
is ne ziemlich bes......... Situation für dich
Wenn Ihr eine Abmachung bzw. Regelung des Umganges habt ( hoffentlich schriftlich ) dann weise sie darauf hin mit Fristsetzung! 14 tage sind ausreichend.
Jugendamt einschalten dort heissen die Allgemeiner sozialer Dienst, Auf jeden Fall Dringlichkeit signalisieren !
Brief an den ASD
Betreff: Hilfe nach § 18 SGB XIII
Sehr geehrte Damen und Herren.
Mit diesem Schreibe beantrage ich nach § 18 SGB XIII Ihre Hilfe, bzw. Mediation zur Durchsetzung meines Umgangs- sowie Besuchsrecht, damit ich weiterhin meinen Umgang mit meinen Kind pflegen kann, bzw. das von uns vereinbarte Umgangsrecht umsetzen kann.
Dazu was dir wiederfahren ist und auch das Sie dir gedroht hat ( hoffentlich vor Zeugen )
Dazu Unterlagen von Dir und der Umgangsvereinbarung
Ich drück Dir die Daumen das es sich zum Guten wendet bei Dir.
Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.
Vielen lieben Dank für Eure Beiträge!
Wie ich vorhin geschrieben habe, bin ich um 12 Uhr hingefahren und habe versucht, meine Tochter abzuholen. Ich habe geklingelt und sie hat mir durch die Sprechanlage klargemacht, dass ich meine Tochter nicht mitnehmen dürfe. Ich habe nicht locker gelassen und immer wieder gesagt, dass sie das nicht machen kann. Es gab dann ein kleines Einlenken: Sie sagte, dass ich hochkommen dürfte, um die Kleine 5 Minuten zu sehen.
Ich also hoch. Unsere kleine Maus war am Schlafen, ich durfte zwar nicht allein sein mit ihr, aber ich konnte sie ein wenig streicheln und ihr einen Kuss geben. Ich habe versucht, dass die Mutter das Schlafzimmer verlässt, aber das wollte sie nicht. Und als sie dann auch noch anfing, über Probleme zu sprechen, habe ich ihr gesagt, dass sie den Mund halten oder rausgehen soll. Nach 1-2 Minuten sind wir aus dem Schlafzimmer raus und ich habe versucht, mit ihr zu sprechen, was mir nicht so wirklich gelungen ist. Sie ist sehr von mir verletzt. Ich will darauf nicht zu sehr eingehen, aber sie sieht einiges nicht richtig und die Verletzung, die sie empfindet ist viel, viel zu stark. Und selbst wenn alles stimmen würde, so empfinde ich es als extrem unfair unserer Tochter gegenüber, dass sie den Kontakt zwischen uns unterbinden will.
Sie hat mich nicht aufgefordert zu gehen, so blieb ich und versuchte weiter mit ihr zu sprechen. So lange bis der kleine Engel wach wurde und am Brabbeln war. Ich nutzte die Chance und konnte sie aus dem Bett nehmen, sie wickeln, sie füttern und auch mit ihr spielen. Sie ist so ein Goldschatz!
Gegen Viertel vor zwei wurde sie müde und dann habe ich sie zu Bett gebracht. Aus den 5 Minuten wurden somit ca. 90 Minuten. Der Schmerz ging etwas weg und ich profitiere noch immer davon.
Sie will unbedingt, dass wir vor Gericht gehen, weil sie weiss, dass ich dort niemals so viel Zeit zugesprochen bekommen würde wie nach unserem Plan. Aber mir wäre es meiner Tochter gegenüber irgendwie unglaublich peinlich, wenn Mama und Papa sich nicht mal an diesem Punkt einigen könnten. So habe ich es denn doch erreicht, dass wir einen Termin beim JA machen und dort mit Unterschrift festlegen, wie der Plan zu sein hat. Bisher durfte sie ja immer zu mir und auch bei mir schlafen war angedacht alle zwei Wochenenden, aber das will sie bis zum Termin definitiv nicht. So werde ich zwar weniger Zeit mit dem Spatz verbringen, aber immerhin welche. Ich bin zwiegespalten, wie stark ich mich darüber freuen soll. Denn eigentlich hätte ich sie heute 6,5 Stunden bei mir gehabt. Und morgen auch. Aber nun werde ich sie morgen zumindest auch irgendwas um die 90 Minuten sehen. Immerhin........dafür am Sonntag und am Montag gar nicht.....ich weiss jetzt schon, dass ich Montag eine Abfuhr bekommen werde.........weil ich garantiert fragen werden, ob ich sie nicht doch sehen darf.
Hat jemand Erfahrung, wie viel Zeit mir mit dem kleinen Engel zusteht? Ich würde sagen, dass es eigentlich 50% sein müssten, genauso wie ich der Meinung bin, dass automatisch immer beide echten Elternteile immer beide das Sorgerecht haben müssten, aber ich weiss, dass das in D ja leider nicht so ist.
Kann mir jemand sagen, was ich erwarten darf vom JA?
Nochmals danke für Eure Beiträge. Ich habe mich sehr gefreut darüber!
Hallo NMG
Ihr müsst eines bedenken, wie du ihr auch weh getan haben sollst oder sie gekränkt hast, das bezieht sich nur auf euch, die Elternebene.
Das Kind hat nichts damit zu tun.Das muss euch beiden klar sein.
Es freut mich aber, das du die Kleine heute doch noch sehen konntest.
Gruss Wedi
Hallo,
grundsätzlich könnt ihr euch auf alles einigen, was euch beiden gefällt. Wie das JA da empfehlen wird ist von der Person abhängig, die euch gegenübersitzt. Es kann eine Person sein, die "modern" denkt, es kann eine sein, die Väter für das überflüssigste auf der Welt hält. Das ist eine Sache, die nur die Glaskugel weiß.
Du kannst ja bspw. zwei Entwürfe für eine Umgangsregelung machen. Eine mit einer Übernachtungsregelung von Beginn an, eine ohne, dafür mit wesentlich mehr Umgängen in der Woche und späteren Übernachtungen, zB in einem Vierteljahr. Ich würde argumentieren, dass nicht nur das Kind den Umgang mit dem Vater braucht, sondern auch die Mutter Erholungszeit für sich. Mal eine Freundin treffen, ausschlafen, eben all die Dinge, die als Alleinerziehende nicht so einfach zu bewerkstelligen sind. Versuch zu verkaufen, dass Du es gut meinst, mit dem Kind und mit der Mutter. Sollte sie auf irgendwelchen Beziehunggeschichten rumreiten, dann sage ihr: "Es tut mir leid, dass Du Dich verletzt fühlst, aber heute geht es nur um unser Kind." Brüskiere sie nicht, sondern zeige DU, wie gut Du das eine vom anderen trennen kannst. Du kannst ihr auch gern anbieten, dass Du Probleme zwischen euch als Expaar gern bei Bedarf mit ihr klärst, aber dass der Umgang zwischen Dir und eurem Kind darunter nicht leiden darf, egal wie ihr auseinander geht.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
mir scheint, als kann deine Ex die Paarebene nicht (noch nicht) von der Elternebene trennen. Ich würde versuchen eine vernünftige Umgangsregelung zu erarbeiten und der Ex zu übermitteln.
Erwachsene Menschen sollten es schaffen, eine Einigung im Sinne der Kinder zu finden. Natürlich gehören da immer 2 dazu.
Ich finde auch, dass du eher Chancen hast, wenn du eine vernünftige Ebene mit der KM finden kannst. Ich würde versuchen es ihr so zu verkaufen, dass sie dann ja auch mal Zeit für sich hat usw. (wie LBM schon gesagt hat).
Geh du mit gutem Beispiel voran.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25