Was steht mir zu?
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Was steht mir zu?

 
(@werni)
Schon was gesagt Registriert

Zu meinem Fall:
Ich und meine Exfreundin (nicht verheiratet) waren 9 Jahre lang zusammen und haben aus dieser Beziehung eine achtjährige Tochter. Ich bin Schweizer, meine Exfreundin Deutsche. Wir haben 3 Jahre zusammen in der Schweiz verbracht. Vor einem Jahr kam die Trennung, die ich wollte. In diesem Zusammenhang ist menschlich nicht alles optimal gelaufen. Unser Verhältnis ist soweit mittlerweile wieder einigermassen ok. Meine Exfreundin ist im Juli 2015 wieder zurück nach Deutschland (Brandenburg), mit unserer gemeinsamen Tochter gezogen. Ich wohne in der Schweiz, ca 950km von Brandenburg entfernt.
Was das Umgansrecht zu meiner Tochter angeht, so erlaubt sie mir sie zu sehen, das ist mir durch den Weg bedingt  ca alle zwei Monate möglich. Was sie allerdings nicht erlaubt ist, dass ich meine Kleine auch mal für die Zeit (vielleicht zwei oder drei Tage) mitnehme und in ihrer Nähe was unternehme und ich die ganze Zeit mit ihr verbringen kann. Sie besteht darauf, dass unsere Tochter bei ihr schläft. Das unsere Tochter mal eine Woche Ferien bei mir (was eine neue Freundin beinhaltet, die aus ihrer Sicht auch der Trennungsgrund war) ist aus ihrer Sicht komplett undenkbar. Sie rechtfertigt ihre Entscheidung dadurch, dass sie meint, dass dies unserer Tochter nicht gut tun würde aus ihrem Umfeld gerissen zu werden und das ich als Vater in der Vergangenheit nicht genug getan hätte um dies nun zu verlangen und ich nicht vertrauenswürdig genug wäre.
Ausserdem meint sie, dass unsere Tochter dies gar nicht wünscht und immer noch unter der Trennung leidet. Ich hingegen möchte unserer Tochter hiermit auch zeigen, dass sie vertrauen haben kann und ihr Papa für sie da ist.
Ich habe schon mehrere persönliche Gespräche diesbezüglich mit ihr geführt, Emails geschrieben und sie lässt sich nicht von ihrem Standpunkt abbringen.
Was kann ich eurer Meinung nach tun? Ich möchte den Gang zum Gericht vermeiden, so es dann geht. Gibt es Schiedsstellen an die ich mich wenden könnte? Was kann ein Gericht machen, wenn es nicht anders geht? Ich möchte meiner Tochter, meiner Exfreundin und mir so etwas ersparen, komme aber persönlich mit ihr nicht weiter.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2016 00:25
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Grüezi Werni.

Natürlich steht Dir im Rahmen des Umgangsrechts zu, alleine zu bestimmen, was ihr unternehmt. Und in diesem Zusammenhang darf Deine Tochter natürlich auch bei Dir nächtigen. Und sehr sinnvoll, gerade bei den Distanzen sind natürlich längere Umgänge gerade in den Ferien!

Wenn Du die KM nachweislich nicht überzeugen konntest, musst Du Schritt 2 und 3 vom sog. Umgangs3sprung durchführen: Schritt 1 (Einigung mit KM hast Du versucht), nun Schritt 2 Vermittlung (zB durch das JA) und wenn das nicht fruchtet, dann eben Schritt 3, den gerichtlichen Weg!

Du wirst allerdings vermutlich jew. dagegen zu kämpfen haben, das - aufgrund der von KM geschaffenen Entfernung - stets längere Phasen ohne Umgang bestehen. Dies wird Dir sicherlich vorgehalten werden. Aber ich meine, dies kann ein 8jähriges Kind aushalten. Die positiven Erfahrungen überhaupt Umgang mit ihrem Vater zu haben, sollten deutlich schwerer wiegen. Vielleicht solltest  Du Dich in der Phase der Wiederaufnahme eines regelm. Umgangs auf einen kürzeren Rhythmus einlassen.

Die Argumente der KM sind aus meiner Sicht nicht valide. Sollte tat. was dran sein, dann würde gerade Umgang mit Dir gut tun!

Ein Hinweis noch, den Du in Deiner Denke verinnerlichen solltest:
Nicht

Was das Umgansrecht zu meiner Tochter angeht

sondern

was das Umgangsrecht meiner Tochter zu mir angeht

  😉

Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2016 07:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie Toto schon geschrieben hat stellt die Entfernung ein besonderes Problem dar. Du kannst versuchen über das JA oder eine karitative Einrichtung eine Vermittlung zu errreichen. Dabei geht es hier eben um Vermittlung zwingen kann weder das JA noch ein Verein. Wenn es keine gütliche Einigung gibt, dann bleibt nur der Weg vor Gericht.

Als Vater hast Du prinzipiell ein Umgangsrecht und das kann nicht so einfach nach Gutdünken der KM entschieden werden.
Es ist eben auch das Recht der Tochter einen Vater zu haben und mit ihm Zeit zu verbringen.

Um die verfahrenen Dinge etwas zu umgehen wäre es doch möglich mal eine Woche Papa-Urlaub anzubieten, also nur Du mit Deiner Tochter, vielleicht auch an irgendeinem Urlaubsort ohne KM und ohne Freundin.
Letzlich wird sich die KM damit abfinden müssen, dass es Deine Freundin gibt und sie auch beim Umgang eine Rolle spielt. Hier liegen einfach die Verletzungen und verhindern einen normalen, vernünftigen Umgang.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2016 10:45
(@werni)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und Grüezi  🙂

Vielen Dank, Toto und Susie, für die raschen Antworten.
Danke auch für den Denkanstoss, ich werde ihn mir zu Herzen nehmen.

Ich fühle mich bestätigt in meinen Annahmen, dass mir meine Tochter in der Form zusteht und die KM nicht richtig handelt.
Natürlich sind noch Verletzungen im Spiel, das verstehe ich auch, aber zum Wohl des Kindes sollten die möglichst aussen
vor gelassen werden.
Ich würde gerne mit meiner Tochter mal eine Woche Ferien machen. Allerdings erlaubt die KM ja noch nicht einmal 3 Tage
Ferien in ihrer Nähe, ohne dass die Kleine Zuhause schlafen muss.

Für was steht eigentlich "JA" und was für karitative Institutionen könnte ich um Hilfe bitten?
Ich kenne mich nicht so aus mit den deutschen Anlaufstellen für solche Fälle.
Welche weiteren Ämter könnten mir behilflich sein mein Anliegen zu unterstützen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2016 23:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

n'abend.

JA= Jugendamt.

Und mE auch das einzige Amt, was Dir helfen kann. Aber auch egal wie sie sich positionieren (und manchmal gibt es auch die Stellen, die eher wie ein Mütteramt wirken  :mad:), zu entscheiden haben die nichts. Aber wenn es eben vor Gericht geht, werden sie angehört.

Andere Ämter sehe ich nicht. Karitative Instituitonen könnten die Kirche sein od. sonst. Träger von Familienhilfe.

Und nochmal - und das meine ich Ernst auch wenn es nur Worte sind:

Ich fühle mich bestätigt in meinen Annahmen, dass mir meine Tochter in der Form zusteht

Gewöhn Dir an für die Tochter zu argumentieren!
"Deiner Tochter steht der Umgang mit ihrem Vater zu"

Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 00:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Standardumgang in Deutschland ist im Normalfall jedes 2. Wochenende plus die hälftigen Ferien.
In dieser Zeit ist das Kind beim Umgangselternteil und dieser bestimmt wo das ist und was gemacht wird (sofern es nicht zu risikoreich ist, z. B. Urlaub in Krisenländern) und mit wem.

Bei deiner Entfernung ist das aber unrealistisch.
Du solltest versuchen die hälftigen Ferien sowie mehrere Brückentage, z. B. Himmelfahrt, Pfingsten als Umgangszeiten zu bekommen.
Hier stellt sich auch die Frage, ob die KM verpflichtet werden könnte das Kind zum Flughafen zu bringen, damit es begleitet fliegen kann.

Wichtig für Brandenburg, hier gibt es im Februar 1 Woche Winterferien und der 31. Oktober ist ebenfalls ein Feiertag.

Du solltest also die KM auffordern/über einen gemeinsame Gesprächstermin mit dem Jugendamt eine Umgangsvereinbarung zu erarbeiten.

Beispiel:
Ab Sommer 2016 die ersten drei Wochen der Sommerferien, ab 1. Ferientag
die erste Woche Herbstferien
Weihnachtsferien ab dem 26.12. bis zum 02.01.
die ganze Woche Winterferien (Februar)
die zweite Woche Osterferien, ab Ostermontag - in Brandenburg gibt es meist erst ab Mittwoch vor Ostern Ferien
sowie
das Himmelfahrtswochende und das Wochenende über den 1. Mai, wenn dieser auf Montag/Freitag fällt bzw. die Schule einen Brückentag nutzt, wenn der Tag auf Dienstag/Donnerstag fällt.
Diese Umgänge werden im Regelfall in der Schweiz verbracht, sofern keine Urlaubsreise geplant ist.

Zusätzlich jedes 1. Wochenende im Monat von Freitag, xx.xx Uhr bis Sonntag xx.xx Uhr.
Diese Umgänge werden im Regelfall in Deutschland verbracht, damit die Tochter durch das Reisen nicht so sehr belastet wird.
Die Umgänge am Wochenende beinhalten aber auch das Übernachten in der Ferienwohnung/Pension, die du anmietest.

Dieser Vorschlag ist aber nur anzubieten/zu fordern, wenn du dies auch realisieren kannst.

Wie weit wohnt die KM vom nächsten Flughafen (vermutlich Berlin) entfernt?

Wenn das Gespräch mit der KM und danach mit dem Jugendamt nicht fruchtet kannst du eine Umgangsklage einreichen.
Hast du eigentlich dem Umzug zugestimmt, hattet ihr gemeinsames Sorgerecht?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 09:49
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sehr schöne handlungsempfehlung von AS und ein erste Idee wie Umgang gestaltet werden kann.  :thumbup: Da sollte Werni natürlich jetzt ran und es auf die spezifischen Gegebenheiten anpassen.

Zwei Anmerkungen noch:

Dieser Vorschlag ist aber nur anzubieten/zu fordern, wenn du dies auch realisieren kannst.

Grs. richtig. Aber evtl. noch etwas "Verhandlungsmasse" einbauen, die Du ohne große Diskussionen geben kannst.

Zusätzlich jedes 1. Wochenende im Monat von Freitag, xx.xx Uhr bis Sonntag xx.xx Uhr.
Diese Umgänge werden im Regelfall in Deutschland verbracht, damit die Tochter durch das Reisen nicht so sehr belastet wird.
Die Umgänge am Wochenende beinhalten aber auch das Übernachten in der Ferienwohnung/Pension, die du anmietest.

Das ist vermutlich ein sinnvolles Ziel, um übermäßiges zeit- und kostenintensives WE-Pendeln zu vermeiden. Die Umsetzung (also vor Ort, FeWo) würde ich in einem ersten Aufschlag nicht erwähnen, es ist und bleibt Deine Hoheit, wie Du Umgang gestaltest. Dass Du dabei natürlich eine übermäßige Belastung des Kindes vermeidest versteht sich von selbst. Auf Nachfrage, kannst Du dann damit glänzen, dass Du Dir dazu schon ein paar Gedanken gemacht hast. Aber lass dies nie verbindlicher Bestandteil einer Umgangsvereinbarung werden. Wo kommen wir denn da hin, wenn KM den Umgangsvätern den Landkreis des Umgangs vorschreiben können...

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 11:12
(@steve611618)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich habe eine ähnliche Situation erlebt:
Drei Kinder (3, 5 und 7 jahre alt), und die KM zieht weg - Entfernung 900 KM.
Ich habe danach die Kinder nur während die Hälfte der Schulferien erlebt.

Inzwischen sie die alle Erwachsene, und eine Beziehung (sogar positive) besteht immer noch!

Kopf hoch, ich wünsche dir viel Erfolg!

Steve

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 11:23
(@werni)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke euch für die Unterstützung.
Einen monatlichen Besuch in Brandenburg kann ich mir schlicht nicht leisten, obwohl es sicher gut für das Tochter/Vater
Verhältnis wäre. Zweimonatlich liegt aber drin.
Ich werde versuchen der KM nochmal klar zu machen, dass ich auf lange Wochenenden ausserhalb ihrer Wohnung und
auf Ferien auch in der Schweiz bestehe, ansonsten das Jugendamt einschalten oder weiter gehen, falls sie nicht einwilligt,
auch wenn es mir sehr widerstrebt solche Schritte machen zu müssen.

Danke im speziellen an AnnaSopie für die Umgangsvereinbarung, ich werde sie anpassen und mit der KM besprechen.
Die KM wohnt ca 50km von Berlin, dem nächsten Flughafen entfernt und das begleitet Fliegen wäre eine gute Idee.

Schön, dass einem hier so geholfen wird :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2016 19:41
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

hast du deine Zustimmung zum Umzug KM und Kind gegeben?
Evtl. kannst du nämlich bei der Entfernung die Umgangskosten vor Berechnung des Kindesunterhaltes abziehen.

Normalerweise ist in Deutschland das hälftige Kindergeld dafür vorgesehen, für den Umgang. Wenn das nicht reicht kann aber auch mehr in Abzug gebracht werden.

Allerdings, wenn du den Weihnachtsumgang (Dezember), Winterferien (Februar), Osterferien (meist April), Sommerferien (Juli/August) und Herbstferien (OKtober) und vielleicht noch Himmelfahrt/Pfingsten oder 1. Mai (Mai) wahrnimmst wäre ja dann nur noch März, Juni, September und November abzudecken.

Aber ich würde das monatliche erst mal ins Gespräch bringen, weniger - wie Toto geschrieben hat - kannst du dann immer noch besprechen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2016 21:30




(@werni)
Schon was gesagt Registriert

Die KM hat damals gesagt, dass sie wieder nach Brandenburg ziehen wird, ihre Eltern in der Nähe etc.
Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich das nicht möchte und ihnen hier weiter zur Seite stehen würde.
Sie hat mir aber nicht geglaubt und ist gegangen. Ich habe mich dann um die Wohnungsauflösung-reinigung,
restliche Mieten und alles andere hier gekümmert.

Zu einer früheren Frage: Das Sorgerecht liegt alleinig bei der KM.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2016 21:45