Was soll ich machen...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Was soll ich machen?? Termine für die Umgangsregelung.

 
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

seit 08/2007 habe ich ein neues Umgangsrecht eingeklagt, da meine EX 500 km weit weggezogen ist und mir das Kind nicht mehr geben wollte.
Es lautet ganz einfach 3 X 14 Tage pro Jahr und meine Urlaubsplanung sollte spätestens im Februar des jeweiligen Jahres erfolgen.
So nun habe ich meiner Ex aber die Ulaubsplanung für 2008 schon am 30.09.2007 erstmals zukommen lassen. Insgeamt schon 6 mal plus dem zuständigen JA, Gericht, und ihrem RA.
Wir haben nun den 04.01.08 und keine Reaktion. Alles per Einschreibe oder FAX geschickt.
Erster Umgang sollte der 15.03.08 sein.
Was nun???????

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 16:11
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die vielen Antworten.  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 17:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wie wär´s mit etwas Geduld?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 17:32
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

3 Monate? Ist das nicht Gedult genug? Bei allem anderem in dieser Welt, sind 3 Monate schon mehr als genug. Wann soll denn meine Gedult zu Ende sein. 1 Tag bevor ich mein Kind abholen will?
Nur zur Info, ich arbeite bei einem der größten Arbeitgeber der Welt, da kann ich nicht mal ebend meinen Urlaub wieder umändern nur weil meiner lieben EX 3 Wochen vor dem Termin einfällt das der Termin doch nicht passt.
NEEEEE SO GEHT DAS NICHT.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 17:50
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

HalloSealjet!

Ich verstehe dein Problem und daß in die die Sache bohrt!

Nur die Sache braucht Zeit. Das mußte ich auch lernen.

Ein paar Fragen:
Wie alt ist dein Kind?
Hast du einen richterlichen Beschluss?

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 17:51
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Kind ist 4.
Urteil 08/2007
Der Richter hat bei Gericht Wort wörtlich gesagt zur meiner EX: Sie solle sich ja nichts einfallen lassen.
Er will uns hier nicht wieder sehn.
Zur Info: Gemeisames Sorgerecht
Umgangsklage 03/2005 und jetzt 08/2007
der Ersten Umgangsklage hat EX folge geleistet. Nach Umzug von 500 km habe ich halt ne neue Klage eingereicht. Und siehe da, wieder Recht bekommen. Nur meine Ex will sich jetzt wohl nicht mehr an so was halten, vielleicht meint sie das 500 km mich abschrecken oder so.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 17:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit Geduld meinte ich nicht das du wegen des Umgangs Geduld habe nsollst, sondern wegen der noch fehlenden Antworen. Wir sidn hier alle freiwillig und nicht 24 Stunden am PC 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 18:10
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Achso, sorry war auch nicht so gemeint.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 18:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sealjet,

ist zwar nicht mein Gebiet, habe aber folgenden Vorschlag. Setze ein Schreiben auf, wo die Termine vorgeschlagen werden mit Fristsetzung zur Beantwortung. Ebenso schreibst Du rein, das Du von ihrem stillschweigenden Einverständnis ausgehst, sollte keine Antwort eintreffen. Das alles per Einschreiben an KM und ihren Anwalt (und ams Gericht als Kopie bzw Info ?).
Hast Du eigentlich einen Anwalt? Wenn ja frage den doch mal. Dann sollte das Einschreiben auch über den geschickt werden.
Wurden beim Urteil vom 08/2007 irgendwelche Strafandrohungen gegen die KM ausgesprochen, falls sie den Umgang be- bzw. verhindert?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 18:21
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, keine Strafandrohung, zumindestens nicht im Urteil.
Alles andere habe ich schon getan. Mit einer Frist von 30 Tagen. 30 Tage sollten in der BRD für ausreichent sein. Jeder RA macht nur 14 Tage.
RA ja, aber ich mache jetzt sehr viel selber.( ist billiger)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2008 18:35




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Du schreibst:

meine Urlaubsplanung sollte spätestens im Februar des jeweiligen Jahres erfolgen.

und

Wir haben nun den 04.01.08 und keine Reaktion.

Da bist Du ja auch mal locker 2 Monate zu schnell. Natürlich ist es sinnvoll von Dir, frühestmöglich Deine Planung abzugeben. Aber Du solltest nicht erwarten, daß sich in BRD daraus für die Mama die Pflicht ableitet, Dir ebenso schnell zu antworten. Laut Richter muss sie Deine Planung erst Ende Februar zur Kenntnis nehmen. Dann hat sie auch noch etwas Zeit darauf zu reagieren; würde denken mindestens 14 - 30 Tage.

Rechtlich machst Du da gar nichts dran. Eher holst Du Dir selbst ne Klatsche ab. Die Exe noch vor gerichtlich festgelegtem Fristablauf mit 6-facher Ausfertigung samt CC an JA zu malträtieren, halte ich auch nicht für sinnvoll. Ein findiger Gegenanwalt dreht Dir daraus Terrorismus und mangelnde Kommunikationsfähigkeit.

Mein Rat - auch wenn Du ihn nicht gerne hörst - versuche Dich in Geduld zu üben und warte ab. Für Konsequenzen ist erst die richtige Zeit, wenn die Fristen abgelaufen sind. Deine selbst gesetzten 30-Tagesfristen zählen dabei nicht. Oder willst Du einen Gerichtsbeschluss für nicht existent erklären? Wenn ja, dann gilt das aber für alles, was da drin steht.

Dummer aber einziger Rat - bleib ruhig und warte bis Ende Februar.

Greetz,
Milan

Nein, keine Strafandrohung, zumindestens nicht im Urteil.

Klar - weil Du es nicht beantragt hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2008 22:12