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(@Slycite)

Moin Brille,

rufe beim Jugendamt an und erkundige Dich nach der zuständigen Stelle. Dann schreibe diese Stelle an und bitte um Beratung und Unterstützung bezüglich Umgang und einen persönlichen Termin. Zum Termin nimmst Du einen Beistand mit. Vorzuweise eine Person mit entsprechender Erfahrung. Bereite Dich auf das Gespräch vor.

LG Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2014 19:15
(@brille)
Schon was gesagt Registriert

Das hört  sich gut an . Danke für  die tipps 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2014 20:54
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Brille!

Es sind immer die gleichen Schritte, die wir Väter gehen müssen um unseren Umgang durchzusetzen. Nach mehreren Kinschaftsrechtsreformen ist das für uns im Regelfall auch keine grosse Sache mehr. Umgang ist ein Grundrecht und Grundrechte nimmt einem niemand so ohne weiteres weg. Das Grundrecht auf Umgang haben Du und Dein Sohn automatisch von seiner Geburt an. Das fehlende Einverständnis der Exe wird normalerweise dann durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt.

Hier noch mal sie Standardschritte, die Du gehen musst:

1: Sprich noch mal mit Mama. Sag, dass Du regelmässigen Umgang haben möchtest. Sie wird dies wohl ablehnen.

2: Geh zum Jugendamt und bitte um Hilfe. Die wirst Du dort auch bekommen. Das Jugendamt wird dann mit Mama sprechen und auch mit Dir und sie werden versuchen eine Umgangsregelung zwischen Euch zu vermitteln. Leider können die dort nix entscheiden sondern nur versuchen Euch zu beraten und zu bequatschen. Macht Mama auch hier nicht mit, dann geht´s zur Sache...

3: Nimm Dir einen Anwalt und beauftrage ihn beim Amtsgericht eine Umgangsregelung für Dich zu beantragen. Das wird er tun und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch erfolgreich sein. Wenn Du die Kohle nicht hast, beantrage Prozesskostenhilfe. Dann schenkt der Staat Dir eventuell die Kosten.

Noch ein paar Infos zum Jugendamt:
Das sind dort i.d.R. nette Leute. Zum ersten Gespräch wirst Du wohl alleine hin müssen. Es wird Kaffee und Kekse geben. Du wirst Ihnen Dein Anliegen erklären müssen und sie darum bitten Dir dabei zu helfen den Umgang zu Deinem Sohn anzubahnen. Sie werden sich die Kontaktdaten Deiner Exe notieren und in den Tagen darauf Kontakt zu ihr aufnehmen. Vielleicht wird sie zum Einzelgespräch gebeten, vielleicht reicht ein Telefonat. Sie werden versuchen ihr zu erklären, dass sie Umgang zulassen muss.

Mauert die Exe auch beim JA, dann können die nix dagegen tun. Erwarte also nicht, dass sie für Dich den Umgang durchsetzen. Sie sind lediglich eine Beratungsstelle. Fruchtet die Beratung nicht, dann sind sie hilflos. Dann hilft nur ein Richter. Was der dann ansagt, gilt für alle. Auch für Exe.

Gruß,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2014 21:36
(@Slycite)

Moin Brille,

Zum Jugendamt noch einige Informationen ...

Das Jugendamt leistet im Rahmen des "gesetzlichen Fürsorgeauftrages" Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes (vgl. §18 SGB VIII) in Eigenschaft als öffentliche-rechtliche Verwaltungstätigkeit einer Behörde (vgl. §1 VwVfG)

UND

unterstützt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die der Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen (vgl. § 50 Abs. 1 SGB VIII)

UND

unterrichtet insbesondere über angebotene und erbrachte Leistungen, bringt erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin. In Kindschaftssachen informiert das Jugendamt das Familiengericht in dem Termin nach § 155 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über den Stand des Beratungsprozesses (vgl. §50 Abs. 2 SGB VIII).

Du darfst zu allen Besprechungen beim Jugendamt mit einem Beistand erscheinen (vgl. §14 Abs.4 VwVfG). Das heißt, Du musst zu keiner Besprechung beim Jugendamt alleine hin.

Dieses Recht in Anspruch zu nehmen ist auch ratsam. Denn das Jugendamt wird in den kommenden Verfahren über Umgang beim Familiengericht über den Beratungsprozess berichten (Jugendamtsbericht).

Für den Fall von Unstimmigkeiten des Jugendamtsberichtes mit den Gesprächsinhalten der vorgängigen Beratungen, könnte der Beistand die Unstimmigkeit unter Umständen zeugenschaftlich klarstellen.

Beim Familiengericht gibt es eher selten Kaffee und Keks in gemütlicher Runde. Es kommt schon mal vor, dass der betreffende Jugendamtsmitarbeiter in der Verhandlung nicht zugegen ist oder ein anderer Mitarbeiter und dass der Jugendamtsbericht erst in der Verhandlung vorgelegt wird. Solche "Tricksereien" sind nicht selten vorzufinden.

So freundlich die Jugendamtsmitarbeiter auch sein mögen, sie haben nicht den Auftrag, Deine Interessen wahrzunehmen und das Jugendamt wird auch nicht nur als Beratungsstelle tätig. Es handelt auch.

Also gut vorbereiten!

LG Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 00:37
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Beim Familiengericht gibt es eher selten Kaffee und Keks in gemütlicher Runde. Es kommt schon mal vor, dass der betreffende Jugendamtsmitarbeiter in der Verhandlung nicht zugegen ist oder ein anderer Mitarbeiter und dass der Jugendamtsbericht erst in der Verhandlung vorgelegt wird. Solche "Tricksereien" sind nicht selten vorzufinden.

Es kommt auch schon mal vor, dass einem ein Meteoritenstück aus dem Weltall auf den Kopf fällt in Australien im Busch.

In der Regel sind die JA-Mitarbeiter sehr wohl nette Leute, die bei Kaffee und Keksen ihre Dinge zu klären versuchen. Ich persönlich habe es nie erlebt, dass eine JA-Mitarbeiterin nicht zu einer Verhandlung erschienen ist. Auch hier bei VS kann ich mich nicht unbedingt an solche Ereignisse erinnern in den letzten 8 Jahren. Mag sein, dass dies vereinzelt vorkommt - aber das ist dann wohl eher auf die Strategie des Vaters zurück zu führen.

So freundlich die Jugendamtsmitarbeiter auch sein mögen, sie haben nicht den Auftrag, Deine Interessen wahrzunehmen und das Jugendamt wird auch nicht nur als Beratungsstelle tätig. Es handelt auch.

Das ist so nicht richtig! JAs haben erstmal den Auftrag das Interesse des Kindes wahrzunehmen - welches sich hier mit dem Interesse des TO deckt. Nämlich Umgang. Somit kann er sie als seine Verbündeten betrachten bzw. sollte versuchen sie als diese zu gewinnen. Die Interessen der Eltern an sich interessieren die nicht. Das JA handelt erst dann, wenn es dazu von einem Gericht den Auftrag bekommen hat. Bis dahin ist es eine reine Beratungs- und Hilfsstelle.

Du darfst zu allen Besprechungen beim Jugendamt mit einem Beistand erscheinen (vgl. §14 Abs.4 VwVfG). Das heißt, Du musst zu keiner Besprechung beim Jugendamt alleine hin.
Dieses Recht in Anspruch zu nehmen ist auch ratsam. Denn das Jugendamt wird in den kommenden Verfahren über Umgang beim Familiengericht über den Beratungsprozess berichten (Jugendamtsbericht).

Klar, bevor Du um Hilfe bittest legst Du erstmal die Knarre auf den Tisch um zu zeigen, was passiert, wenn Du sie nicht bekommst. Und im Bericht steht dann "KV brachte gleich zum ersten Termin ein Maschinengewehr mit" Jo super, so wird das bestimmt was.

Es gibt hier überhaupt keinen Anlass da mit Pauken und Trompeten rein zu marschieren. Es geht um simplen Umgang. Da braucht man keine Zeugen für ein Gespräch mit dem JA - von dem man sich Hilfe holen will. Ausserdem haben die bestimmt tierisch Bock sich um einen KV zu kümmern, der gleich misstrauisch und feindlich rein kommt.

Es geht hier nicht um Sorgerecht, nicht um Aufenthaltsbestimmungsrecht oder sonstwas - sondern nur um Umgang. Ein Standardvorgang, die unterste Sprosse der Leiter. Da lässt man ruhig die Kanonen zu Hause und arbeitet entspannt die nötige Bürokratie ab und aus die Maus.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 03:02
(@Slycite)

Es kommt auch schon mal vor, dass einem ein Meteoritenstück aus dem Weltall auf den Kopf fällt ...

So eines ?

ironischer Weise war es genau diese Jugendamtberaterin, die mir bevor sie mit meiner Exfrau gesprochen hatte riet, dass ich ohne ihres Wissens einfach ausreisen solle. Sie vor vollendete Tatsachen zu stellen. Zum Glück bin ich nicht blöd. Nach der Anhörung meiner Exfrau bezeichnet die selbe Dame meine Pläne als unrealistische Harmonie, die es nirgends gibt.

Moin Brille,

habe Dir hier mal exemplarisch ein aussagekräftiges Zitat herausgesucht, dass und welche Unstimmigkeiten im Verlaufe von Beratungsprozessen bei Jugendämtern vorkommen können.

Das Beisein eines erfahrenden Beistandes bei Gesprächen beim Jugendamt und eine gute Gesprächsvorbereitung sind zielführender, als beispielsweise beim Jugendamt über Grundrechte oder Rechtsreformen im Zusammenhang mit Elternkonflikten zu schwadronieren.

Der Beratungsprozess ist keine bürokratische Formalität wie das Beibringen einer Personenstandsurkunde. Vielmehr bieter er vielfältige gestalterische Möglichkeiten, Wiederherstellung der Kommunikation, Problemanalyse- und bewältigung. Viele Elternkonflikte können dadurch ohne gerichtliches Verfahren herunter gefahren werden.

LG Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 04:37
(@Inselreif)

Ich persönlich habe es nie erlebt, dass eine JA-Mitarbeiterin nicht zu einer Verhandlung erschienen ist.

Ich persönlich habe es noch nie erlebt, dass eine erschienen wäre. Weil die zuständige Tante Freitags nicht arbeitet und das Familiengericht immer Freitags terminiert.

Du darfst zu allen Besprechungen beim Jugendamt mit einem Beistand erscheinen (vgl. §14 Abs.4 VwVfG).

Also meine Ex ist mal mit Anwältin beim Jugendamt erschienen. "Schlechter Eindruck" wäre noch sehr positiv geschildert. Da bin ich bei Milan: lass es lieber, wenn keine konkrete Notwendigkeit besteht.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 11:22
(@BastianKronfeld)

Hallo,

wenn das Zusammenwirken von Jugendamt und Familiengericht diesen Modus hat, dann ist die Anwesenheit eines Beistandes bei den Jugendamtsgesprächen und in den Verhandlungen eine sehr konkrete Notwendigkeit.

Wohl kaum eine Verwaltungsbehörde mag Beistände von Verwaltungsadressaten. Weil Beistände die vom Gesetzgeber vorgesehene Funktion haben, Unzulänglichkeiten im Verwaltungshandeln entgegen zu wirken.

Wahrscheinlich würde es der Familienrichter mit dem vom Jugendamt wegen der Beteiligung eines Beistandes vermittelten schlechten Eindruckes am kuscheligsten finden, wenn gleich noch alle Anwälte Zuhause blieben.

Dann braucht er nur noch den gedüngten Jugendamtsbericht zur Akte nehmen und kann mit den Eltern nette Kaffeekränzchen veranstalten, weil über ihm ja angeblich nur noch der blaue Himmel scheint.

Ach ne, dumm gelaufen. Es gibt ja auch noch eine 2. Instanz beim Familiensenat. Möglicherweise tagt der eventuell nicht am Freitag, wenn alle Jugendamtstanten schon im Wochenende sind.

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 13:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Beim Familiengericht gibt es eher selten Kaffee und Keks in gemütlicher Runde. Es kommt schon mal vor, dass der betreffende Jugendamtsmitarbeiter in der Verhandlung nicht zugegen ist oder ein anderer Mitarbeiter und dass der Jugendamtsbericht erst in der Verhandlung vorgelegt wird. Solche "Tricksereien" sind nicht selten vorzufinden.

So freundlich die Jugendamtsmitarbeiter auch sein mögen, sie haben nicht den Auftrag, Deine Interessen wahrzunehmen und das Jugendamt wird auch nicht nur als Beratungsstelle tätig. Es handelt auch.

Im vorliegenden Fall geht es sehr wohl um eine Beratung und Vermittlung. Es geht darum in einem Gespräch Mißverständnisse auszuräumen und die Eltern zu einem vernünftigem Umgang miteinander und einem vernüftigen Umgang zu befähigen.

Es gibt hier überhaupt keinen Anlass da mit Pauken und Trompeten rein zu marschieren. Es geht um simplen Umgang. Da braucht man keine Zeugen für ein Gespräch mit dem JA - von dem man sich Hilfe holen will. Ausserdem haben die bestimmt tierisch Bock sich um einen KV zu kümmern, der gleich misstrauisch und feindlich rein kommt.

Es geht hier nicht um Sorgerecht, nicht um Aufenthaltsbestimmungsrecht oder sonstwas - sondern nur um Umgang. Ein Standardvorgang, die unterste Sprosse der Leiter. Da lässt man ruhig die Kanonen zu Hause und arbeitet entspannt die nötige Bürokratie ab und aus die Maus.

Wer natürlich glaubt, dass Gespräch gerichtsverwendbar zu machen, am besten mitprotokollieren/mitschneiden damit man dann vor Gericht so richtig zuschlagen kann, wird sich sagen lassen müssen an einer friedlichen Lösung, an einer Vermittlung des JA nicht interssiert zu sein und diese zu boykottieren.
Dies wird dann auch ein JA-Mitarbeiter vor Gericht so sagen müssen, weil das dann die Tatsachen sind.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 14:00
(@BastianKronfeld)

Hallo,

natürlich geht es hier bei Brilles Problematik vorrangig beim Jugendamt darum ...

in einem Gespräch Mißverständnisse auszuräumen und die Eltern zu einem vernünftigem Umgang miteinander und einem vernüftigen Umgang zu befähigen.

Und ...

Wer natürlich glaubt, dass Gespräch gerichtsverwendbar zu machen ...

... sieht das natürlich auch sehr realistisch und befindet sich auf der sicheren Seite.

Denn das Jugendamt wird den Gesprächsinhalt ganz sicher protokollieren und im Falle eines anschließenden familienrechtlichen Verfahrens zur Sachverhaltsdarstellung des Beratungsprozesses entsprechend der Jugendamtsauffassung, die einem weder gefallen noch den Tatsachen entsprechen könnte, verwenden.

Es ist absurd und noch dazu sachlich falsch, die Beteiligung eines Beistandes als ...

an einer friedlichen Lösung, an einer Vermittlung des JA nicht interssiert zu sein und diese zu boykottieren.

zu verstehen.

Und würde ...

Dies wird dann auch ein JA-Mitarbeiter vor Gericht so sagen müssen, weil das dann die Tatsachen sind.

... dann würde gegen diese fragliche Behauptung der im Beratungsprozess beteiligte Beistand sicher auch noch das ein oder andere klarzustellen haben, auf dieser "ordentlichen Sachlage" das Gericht die Tasachen festzustellen hat.

Beispielsweise kann der Beistand im Beratungsgespräch auf Grund seiner Erfahrenheit, dem Gesprächsverlauf die im Interesse des Beigestandenen richtigen Impulse geben. Schließlich sind Jugendamtsmitarbeiter im Gegensatz zum Beratungs- bzw. Unterstützungssuchenden mit der Materie des Familienrechtes sehr vertraute Personen und verwenden "Begrifflichkeiten", deren Bedeutung unerfahrenen Personen mißverständlich sein können. Derartigen Mißverständen kann ein Beistand vorbeugen.

Gruß

auf (hoffentlich) sinnvolle Leerzeilen reduziert


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 14:53




(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich weiss nicht, was dieser Mist soll. Hier werden völlig unnütze Ängste geschürt und ein KV sinnlos ins offene Messer geschickt. Jungs, Ihr seid vielleicht super im kopieren und Zitate posten. Erfahrungen habt Ihr aber nicht viel. Und wie man zum Erfolg kommt, wisst Ihr auch nicht.

Ihr jagt hier durch unser Forum, höflich im Ton aber aggressiv im Inhalt, und versauert wirklich jeden Fred mit Euren abstrusen Gegenthesen. Ich hab da keinen Bock drauf und werd mich hier zurück ziehen. Ihr seid alles, nur nicht hilfreich.

Gruß,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 15:04
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Milan

Ich weiss nicht, was dieser Mist soll. Hier werden völlig unnütze Ängste geschürt und ein KV sinnlos ins offene Messer geschickt. Jungs, Ihr seid vielleicht super im kopieren und Zitate posten. Erfahrungen habt Ihr aber nicht viel. Und wie man zum Erfolg kommt, wisst Ihr auch nicht.

:thumbup: seh ich auch so.

Viele Elternkonflikte können dadurch ohne gerichtliches Verfahren herunter gefahren werden.

Das ist der Sinn ... eigentlich ...  😉

Wer auf das Sozialarbeiter-Blabla keinen Wert legt.
Weil er den Gerichtsbeschluss mit Ordnungsgeld will und braucht.
Der muss trotzdem beim JA kooperativ und freundlich auftreten
und den Einigungswillen glaubhaft simulieren.
Erst nach einer gescheiterten Vermittlung beim JA
nimmt das Amtsgericht den Antrag auf Umgang oder ABR oder ASR überhaupt an.
Der Vermittlungsversuch beim JA  eine formale Hürde im Umgangsdreisprung
an der kein Weg vorbei führt.
Auf der Zwischenetappe muss Mann nicht sein ganzes Pulver verschießen.
Einfach lächeln, ja und amen sagen und dann zum Gericht marschieren.
Irgendwelche Berater und Zeugen sind beim JA so sinnvoll wie ein Loch im Kopp.

Gruss Horst 


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 16:06
(@BastianKronfeld)

Hallo Horst,

auch Deine Darlegung ...

Erst nach einer gescheiterten Vermittlung beim JA nimmt das Amtsgericht den Antrag auf Umgang oder ABR oder ASR überhaupt an.

... ist leider unbenommen der halsbrecherischen Möglichkeit, dass der Vater mit Unerfahrenheit beseelt unnötig zu früh und rechtlich unberaten ins offene Messer beim Jugendamt zu laufen droht, rechtlich einfach nicht zutreffend.
Denn die formelle Antragsstellung/Antragsannahme hängt davon überhaupt nicht ab!
Das Familiengericht wird gegebenenfalls zur Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung das Verfahren aussetzen und nimmt es in der Regel nach drei Monaten wieder auf, wenn die Beteiligten keine einvernehmliche Regelung erzielen. Steht in 155 FamFG!

Allein die Tatsache, dass hier die Mutter den Vater zum Jugendamt schickte, statt ihm den ihm zustehenden Umgang zu gewähren oder darüber mit dem Vater überhaupt noch nicht mal sprechen möchte, besagt mithin nicht, dass die Mutter nicht auch ...

... auf das Sozialarbeiter-Blabla keinen Wert legt.

Denn sie könnte ihrerseits ebensogut informiert sein und es wissen, dass sie, obwohl zutiefst unwillig, ...

... trotzdem beim JA kooperativ und freundlich auftreten und den Einigungswillen glaubhaft simulieren ...

... muss, um zum gewünschten Erfolg zu gelangen und den Vater dabei noch möglichst tief durch Kakao zu ziehen.

Ob sie sich insoweit nicht auch einer Zuflüsterin oder einer Beiständin bediene und ob so eine erfahrene Beiständin vom Jugendamt, Familiengericht oder Anderen

... so sinnvoll wie ein Loch im Kopp ...

angesehen würde, lassen wir mal dahingestellt.

Gruß

auf (hoffentlich) sinnvolle Leerzeilen reduziert


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 17:55
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Brille

Bis Antwort #22 ist alles gut, ab dann kommt nur noch gequirlte Sch****.
Lass dir keine Angst einjagen, die Mitarbeiter der Jugendämter sind keine Monster und sind meistens sehr darauf besonnen dir zu helfen Umgang herzustellen. Bei meinen vielen Umgangsverfahren war immer ein/e  Sachbearbeiter/in beim Gerichtstermin dabei und alle haben mich da sehr unterstützt.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 19:44
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo Brille,

Lass dir keine Angst einjagen, die Mitarbeiter der Jugendämter sind keine Monster und sind meistens sehr darauf besonnen dir zu helfen Umgang herzustellen. Bei meinen vielen Umgangsverfahren war immer ein/e  Sachbearbeiter/in beim Gerichtstermin dabei und alle haben mich da sehr unterstützt.

Dem kann ich nur zustimmen. Sofern es um Umgang oder Auskunft über das Kind geht, sind die Jugendamtsmitarbeiter auch nach meiner Erfahrung auf deiner Seite, wenn du dich dort nicht wie die Axt im Walde verhalten hast, oder die glauben, dass du für das Kind gefährlich bist. Letzteres glauben die aber nicht, nur weil die KM denen dort erzählt hat, was für ein schlechter Mensch du bist.
In Sorgerechtsfragen gilt das nicht ganz so. Da ist immer noch das Denken weit verbreitet, dass nur Muttern weiß, was für die Kinder am Besten ist und ein Sorgerecht für den Vater deshalb überflüssig ist.

Beste Grüße,
schultze


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2014 21:43
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Und selbst in Sorgerechtsfragen findet (ganz langsam) ein Umdenken statt. Nicht nur bei den JA, auch bei den Gerichten. Von daher ist Voreingenommenheit m.E. das dümmste, was Mensch hier tun kann. Misstrauen ist immer angebracht, wenn man es mit anderen Menschen zu tun bekommt - das halte ich sogar für natürlich. Nur Vorverurteilung ist eben eine Verurteilung - ohne die Chance einer Verständigung wahrzunehmen. Hier zu unterscheiden ist sicher mitunter schwierig, aber nun wirklich nicht unmöglich. Wenn Du Zeit brauchst, dann nimm sie Dir. Das ist kein Makel.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 00:02
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Und selbst in Sorgerechtsfragen findet (ganz langsam) ein Umdenken statt. Nicht nur bei den JA, auch bei den Gerichten.

Selbst beim Gesetzgeber! Immerhin hat es die Sorgerechtsreform 2013 ja gegeben, die unzureichend, aber ein Schritt in die richtige Richtung ist. Der Gesetzgeber hat darin erstmals anerkannt, dass die gemeinsame elterliche Sorge auch bei nicht verheirateten Eltern der Normalfall sein soll. Leider hat er sich noch nicht entschließen können, dass dan auch als gesetzlichen Normalfall zu regeln. Ich bin sicher, dass er das bei der nächsten Reform aber machen wird. Daran wird (hoffentlich ;-)) auch Edith Schwab nichts ändern können.

Beste Grüße,
schultze, der empfiehlt, den Jugendamtsmitarbeitern unvoreingenommen gegenüber zu treten. Man findet dann schon rechtzeitig heraus, ob das Umdenken dort schon angekommen ist oder nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 00:18
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Yeah, die klugen Stimmen werden laut!  🙂

Zum Sorgerecht finde ich hat sich wenigstens schon mal bis in die obersten Instanzen durchgesetzt, dass der KV, der GSR hat, es fast nicht wieder verlieren kann. Da muss er erst durch grobes Falschverhalten auffallen.

Umgangsrecht scheint mir heute nur noch ein Verwaltungsakt zu sein. Abhängig vom Verhalten der Gegenseite kann das zwar turbulent werden, aber der Ausgang ist eigentlich immer der selbe - eine irgendwie geartete Umgangsregelung. Natürlich gibt es Ausnahmen, bei denen man sich aber erst den Einzelfall betrachten muss. Die Zeiten, in denen man als Umgang-suchender KV sich erst pauschal beweisen musste, sind vorbei. Heute reicht es "nicht kindeswohlgefährdend" zu sein und man(n) steuert das Schiff sicher in den Hafen.

Gruß,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2014 00:34
(@brille)
Schon was gesagt Registriert

Danke wedi für  die Mut machung  . Und auch Danke an die andern  . Ich werde da einfach ein Termin machen dann hingehen und denn werde ich ja sehen was die verlangen oder wie auch immer . Ich weiß auch das die jugendamt  Arbeiter  der für  meinen  Fall zuständig ist auch ganz ok ist in sofern ich das einschätzen kann  weil war ja schon 3 , 4 mal da wegen Unterhalts  Zahlung für den kleinen und so .
Ich bin guter Dinge das die Kit helfen können  .

Werde euch auf  jeden fall auf denn laufenden  halten .

Gruß  Brille


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2014 12:55
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