Vorschlag für den U...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Vorschlag für den Umgang mit einem Säugling

Seite 1 / 2
 
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Meine Geschichte findet ihr unter  http://www.vatersein.de/Forum-topic-11302.html !

Für die Vorbereitung für das Gespräch beim JA möchte ich ein paar Meinungen und Ideen für einen  Umgangsvorschlag einhohlen!

Ausgangslage:

Beruflich bin ich wie folgt, bis Sommer, verplant:

Montag: 08.00 - 17.00Uhr
Dienstag 08.00 - 17.00Uhr
Mittwoch: im wöchentlichen Wechsel Vormittags/Nachmittags
Donnerstag: 08.00 - 15.15Uhr
Freitag: 08.00 - 15.15Uhr

Einzigster fester Termin der K M ist Mittwochs Nachmittag, da hat ihr Großer (4J.) sein Sport!

Tochter jetzt 2Mon alt!

KM besteht auf begeiteten Umgang, mit ihr und einer neutalen Person die sie bestimmt!
Aussage KM: Sie kann niemand zwingen ihr Kind herzugeben!

Ich möchte auf jedenfall zum Kinderschutzbund oder eine andere Einrichtung, gleicher Art für den Begeiteten Umgang!
Kann sie sich dagegen wehren?

Bei einem Beratungsgespräch des Kinderschutzbundes wurde als Anhalt 3-4mal die Woche ca. 1h gegeben.
Aussage KM: So ein Sch... hat sie noch nie gehört! Drei mal die Woche ist eh zu viel! Drei Menschen können sich nicht nach ihr richten!

Da ich ein feste Bindung zu meiner Tochter aufbauen möchte, hab ich mich die letzten Monate durch einige Fachbücher der Bindungsforschung gewälzt.
Hier wird noch mal genau beschrieben, daß ein häufiger und regelmäßiger Umgang von nöten ist! Abstand der Termin ca. 2-3 Tage!
Ich möchte meine Tochter so oft wie möglich sehen!

Wie lang muß ich den Begleiteten Umgang durchziehen?
Wer entscheidet so was?

Problem: In der Woche, wo ich Mittwochs Morgens arbeiten muß, sehe ich dann meine Kleine dann fünf Tage nicht (Sa, So, Mo, Di, Mi)

Begleiteter Umgang ist beim Kinderschutzbund (da wo ich wohne) nur Werktags bis 17.00 Uhr drin!

Wie sieht es am Wochenende aus? Hab ich da eine Chance? Gibt es auch Einrichtungen die so was anbieten?

Möchte  so schnell wie möglich selbständigen Umgang!
Besteht dann eine Chance, daß ich meine Tochter auch am Wochende für ein paar Stunden bekomme?

Wie verfahre ich, wenn Umgangstermine ausfallen? Durch Krankheit von ihr, ihrem Sohn oder meiner Tochter?
Was ist, wenn ich in den Urlaub fahre?

Über Tips, Anregungen und Vorschläge wäre ich sehr dankbar!

Zauberlehrling


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2008 23:23
(@PhoeniX)

Moin

Damit habe ich mich schon öfters in letzter Zeit auseinandergesetzt. Für einen anderen User, der auch einen Schnusekurs fährt hatte ich folgendes mal ausgetüftelt:

z.B. halbes Jahr jede Woche 2 mal 2 Stunden dann halbes Jahr 2 mal 4 Stunden Dann 1 Jahr alle 14 Tage SA und SO von 10 bis 18 Uhr ab dann FR 17 bis SO 19 Uhr mit Übernachtung und ein Jahr später Fehrienregelung. Geburtstage sowieso 2 Stunden (erst mal)

Ich denke mal, das deine Ex  aber nicht alle 2 Stunden stillt. Deswegen würde ich das erste halbe Jahr überspringen.

Milan's Umgangsvereinbarung als Grundlage würde es dann etwa so aussehen:

1. GRUNDSÄTZE
1.1
Beide Eltern vereinbaren einvernehmlich, dass sie die Rahmenbedingungen dafür bereitstellen werden, die für eine umfassende, qualitativ gute Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Beziehungen von -Name des Kindes- zu seinen beiden Elternteilen erforderlich sind.
1.2
Bei der Ausgestaltung der Beziehungen von -Name des Kindes- zu beiden Eltern wird kindlichen Bedürfnissen und Interessen oberste Priorität eingeräumt.
1.3
Beide Elternteile erkennen an, dass es das Recht von -Name des Kindes- ist, den Kontakt zu Vater und Mutter und darüber hinaus zu allen für ihn relevanten Personen mütterlicher- und väterlicherseits zu erhalten. Dieses Recht hat Verfassungsrang.
1.4
Es ist die Pflicht beider Eltern, dafür zu sorgen, dass bei der Ausgestaltung der Beziehungen von -Name des Kindes- zu seinen Eltern, auch dem Elternteil, bei dem er nicht seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, hinreichende Möglichkeiten für eine umfassende Wahrnehmung aller elterlichen Verantwortung gegeben werden sollten.

2. BETREUUNG
2.1
Es ist das Recht von -Name des Kindes-, den außerhalb lebenden Elternteil für den Zeitraum von 6 Monaten, ab Datierung der Umgangsvereinbarung, jeden Samstag und jeden Sonntag für die Dauer von 4 Stunden zu besuchen. Nach ablauf der 6 Monate ist es das Recht von -Name des Kindes- für die Dauer eines Jahres, den außerhalb lebenden Elternteil jedes zweite Wochenende, über den Zeitraum am Samstag und Sonntag, jeweils von  9.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu besuchen.
Danach ist es das Recht von -Name des Kindes-, den außerhalb lebenden Elternteil jedes zweite Wochenende, von Freitag nach Kindergartenschluss bis Montag früh zu besuchen. Dieser bringt -Name des Kindes- Montag früh in den Kindergarten. Sollte -Name des Kindes- bis dahin den Kindergarten noch nicht besuchen wird die Abholzeit auf 13.00 Uhr und die Zurückbringzeit auf 8.00 Uhr terminiert.
2.2
Beide Eltern vereinbaren, dass sie spontanen Wünschen von -Name des Kindes- nach Kontakt zum jeweils anderen Elternteil nach Möglichkeit entsprechen.
2.3
-Name des Kindes- wird der unbeschränkte telefonische Kontakt zum jeweils abwesenden Elternteil gestattet.

3. FERIEN- UND FEIERTAGSREGELUNG
3.1
Ab dem dritten Lebensjahr verbringt -Name des Kindes- die erste Hälfte der Sommerferien mit seiner Mutter, die zweite Hälfte verbringt er mit seinem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.
3.2
-Name des Kindes- entscheidet nach seinem achten Lebensjahr selbst, bei welchem Elternteil er die Herbstferien verbringen möchte. Bis dahin verbringt er sie im jährlichen Wechsel gemeinsam mit Vater oder Mutter.
3.3
Während der Weihnachtsfeiertage verbringt -Name des Kindes- den 24.12. von 8.00 Uhr bis 18:00Uhr mit seinem Vater, die restliche Zeit bis zum 30.12. mit seiner Mutter. Vom 30.12. ab 12.00 Uhr bis einen Tag vor Kindergartenbeginn im Januar verweilt -Name des Kindes- bei seinem Vater. In den Folgejahren alternierender Wechsel.
3.4
Ab dem dritten Lebensjahr verbringt -Name des Kindes- die Osterferien bei seinem Vater und die Pfingstferien bei seiner Mutter. In den Folgejahren alternierender Wechsel.

4. REGELUNG BEI EINZELEREIGNISSEN
4.1
Soweit die Geburtstagsfeier für -Name des Kindes- nicht von beiden Eltern gemeinsam vorbereitet und durchgeführt wird, hat diese im Jahr 2008 bei der Mutter stattzufinden. Der Vater hat am darauffolgenden Wochenende das Recht, unabhängig von der generellen Umgangsregelung, den Geburtstag mit -Name des Kindes- nachzufeiern.
4.2
-Name des Kindes- verbringt den Geburtstag eines Elternteils mit diesem gemeinsam und ab den dritten Lebensjahr übernachtet er dort.
4.3
Beide Eltern verpflichten sich, Aktivitäten von -Name des Kindes- (Sport, Feiern, Unterricht, etc) die im Rahmen ihrer Kontaktzeiten stattfinden, zu begleiten und zu unterstützen.
4.4
Beide Eltern verpflichten sich, vor der Einleitung neuer Aktivitäten von -Name des Kindes- (Reitkurs o.ä.) welche die Kontaktzeiten des anderen Elternteils betreffen, dessen Einverständnis einzuholen.

5. BEZIEHUNGEN ZU VERWANDTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN NETZEN
5.1
Beide Elternteile erkennen an, dass die Beziehung von -Name des Kindes- zu seiner übrigen Familie im Rahmen der für jeden Elternteil zur Verfügung stehenden Zeiträume gepflegt und gefördert werden soll.
5.2
Spontane Wünsche von -Name des Kindes- nach Pflege und Erhalt ihm wichtiger Kontakte sind zu berücksichtigen.
5.3
Beide Eltern erkennen an, dass der Erhalt weiterer für -Name des Kindes- relevanter Beziehungen zu respektieren ist.
5.4
-Name des Kindes- wird grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, an wichtigen Familienfeiern teilzunehmen.

6. RAHMENBEDINGUNGEN
6.1
Beide Eltern erklären sich bereit, unter Berücksichtigung der Interessen von -Name des Kindes-, bei der Umsetzung dieses Regelungsmodells auf berufs- oder situationsbedingte Abweichungen Rücksicht zu nehmen und diese flexibel zu handhaben.
6.2
Beide Eltern erklären sich bereit, dieses Umgangsmodell in regelmäßigen Zeitabständen (etwa alle sechs Monate) zu überprüfe und ggf. veränderten Bedingungen anzupassen. Diese Anpassung muss einvernehmlich erfolgen.Sollte dieses nicht geschehen bleibt die zu letzt getroffende Regelung in Kraft.
6.3
Ist ein Elternteil nicht selbst zur Betreuung von -Name des Kindes- verfügbar, wird bevorzugt der andere Elternteil in Anspruch genommen, bevor weitere Betreuungspersonen damit beauftragt werden.
6.4
Beide Eltern verpflichten sich, das Bild des jeweils anderen Elternteils und ggf. auch seines neuen Partners -Name des Kindes- gegenüber positiv zu präsentieren und alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung der Beziehungen von -Name des Kindes- zu den Eltern und weiteren, für ihn relevanten Personen führen kann.

Unterschriften.....................................................

So in etwa.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 01:13
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich kenn nicht die ganze Geschichte, aber ich versuche es trotzdem.

KM besteht auf begeiteten Umgang, mit ihr und einer neutalen Person die sie bestimmt

Wie üblich ...

Aussage KM: Sie kann niemand zwingen ihr Kind herzugeben!

:rofl2: :rofl2: :rofl2:

Kann sie sich dagegen wehren?

Haaaalt und zurück auf "Start". Zuersteinmal stellt sich die Frage ganz anders: Wirst DU DICH gegen den von ihr verlangten BU wehren? Klär das mit Dir und dann gehen wir weiter.

Aussage KM: So ein Sch... hat sie noch nie gehört! Drei mal die Woche ist eh zu viel! Drei Menschen können sich nicht nach ihr richten

:rofl2: :rofl2: :rofl2:
Naja ... ich denke mit mindestens 2en wird sie leben müssen durch das junge Alter.

Hier wird noch mal genau beschrieben, daß ein häufiger und regelmäßiger Umgang von nöten ist! Abstand der Termin ca. 2-3 Tage!

Korrekt! Und diese Bücher haben auch die Jugendämter und Gerichte gelesen, denn genau so wird es in der Regel angewandt.

Wie lang muß ich den Begleiteten Umgang durchziehen?

Du musst gar nicht. uch Du kannst von niemandem dazu gezwungen werden zum BU zu gehen. Ich kenne einen Fall, da weigerte sich der Vater. Kein Gesetz konnte ihn zum BU zwingen. Der Richter war aber verpflichtet Umgang sicher zu stellen. Unterstützt durch einen bösen Brief von Vaters Anwalt an den Schwarzkittel brachte dann den allerersten freien und unbetreuten Umgang. Hier waren noch ein paar weitere Zutaten in der Suppe. Ganz so einfach ist es nicht. Aber auch das kann ein Weg sein....

Wer entscheidet so was?

DU! Zwar kann Mama es soweit treiben, daß Du per Beschluss zum BU verdonnert wirst. Aber wie gesagt - musst Du da nicht hin. Du entscheidest dann, ob Du diesen Beschluss so annehmen wirst.

Wie sieht es am Wochenende aus?

Improvisieren.

Besteht dann eine Chance, daß ich meine Tochter auch am Wochende für ein paar Stunden bekomme?

Sicher!

Wie verfahre ich, wenn Umgangstermine ausfallen?

Im schlimmsten Fall stehst Du wie blöd im Regen und keiner kommt.... ansonsten durch Mitteilung.

Was ist, wenn ich in den Urlaub fahre?

Na, dann liegste auf Malle inner Sonne 1 Flugstunde entfernt. Was soll dann sein?

Also - es fällt mir schwer hier nicht ne Hasskappe zu kriegen. Schon wieder ne KM mit nem Säugling, de nach BU schreit. Sowas hatten wir gerade erst. Ist das jetzt Mode bei denen oder was?

Aus der Erfahrung muß man Dir leider sagen:
Ja, sie hat gute Chancen mit ihrem BU offene Ohren beim JA und beim Schwarzkittel zu finden. Weil das Kind so klein ist.

Trotzdem zuerst mal dahin mit der Ankündigung: Ich und BU? Never!

Lass Dir die dazu gehörige gesetzliche Grundlage erklären. Das wird niemand können, weil es die nicht gibt.  Man wird sich mit Allerweltsfloskeln rausreden und es wird letztlich Deine Entscheidung sein, ob Du annimmst oder nicht.

Im ersten Schritt würde ich einerseits beim Gespräch den BU unter Protest akzeptieren mit der ausdrücklichen Begründung, daß ich dies nur täte, damit ich mein Kind überhaupt sehe. Parallel würde ich darauf bestehen, daß dies zeitlich begrenzt ist auf z.B. max. 2 Monate. Danach gehts in Freiheit. Sprich - ab dann gilt eine unbetreute Umgangsregelung. Geht Mama auf irgendetwas davon nicht ein, dann würd ich sofortens eine gerichtliche Umgangsregelung beantragen.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 01:28
(@PhoeniX)

Moin Milan

So sehe ich das auch, deswegen habe ich hier die 6 Monate BU die ich für User XXXXX reingebastelt habe hier extra wieder rausgenommen.

BU würde ich auch nur unter Protest zustimmen, wenn sich EFB, JA und ein Hammerschwingender-Evulutionstechniker dafür aussprechen würden.

Aber sich gegen so etwas wehren, das ist halt nicht jedermanns Sache. Die einen nehmen halt Weichspühler für ihre Dreckwäsche, die anderen nicht.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 01:40
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Morgen!

Danke!

KM still schon lang nicht mehr! Meine Kleine bekommt ca. alle drei bis vier Stunden die Flasche!
Wenn KM unterwegs ist, richtet sie eine vor!

Ja gut, daß mit dem Betreuten Umgang werde ich mich einsichtig zeigen. Aber max. für einen Monat! Die Argumentation, von euch ist gut!

Ich hab jetzt erstmal einen Pluspunkt! Da sie gegen das getrennte Elterngespräch ist!

Dann werd ich jetzt mal meine Gedanken zu Papier bringen!

Ist es eigentlich schon ein Umgangsboykott, wenn sie die VA verzögert?

Zauberlehrling


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2008 11:58
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch eine Frage, die mir im Kopf rumgeht:

In wie weit muß ich bei meinen Umgangsforderungen ihr Familie (KM, Sohn und die gemeinsame Tochter) berücksichtigen?

Nicht, daß sie mit dem Agument kommt: Der zerreißt meine Familie!

Muß ich rücksicht auf ihren Sohn nehmen?

Zauberlehrling


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2008 12:41
(@PhoeniX)

Mensch Zauberlehrling

Wenn du so weiter machst, hast du nächstes Jahr noch keinen Umgang.

Geh zum JA bitte um Unterstützung. Wenn Mama dort nicht kooperiert zum RA und reiche eine Umgangsklage ein.

In wie weit muß ich bei meinen Umgangsforderungen ihr Familie (KM, Sohn und die gemeinsame Tochter) berücksichtigen?

Nicht, daß sie mit dem Agument kommt: Der zerreißt meine Familie!

Muß ich rücksicht auf ihren Sohn nehmen?

Gar nicht. Interresiert niemanden. Nein.

Und jetzt leg diesen verdammten Weichspühler weck. Kein Wunder das die KM mit dir und IHREN Kindern macht was sie will.

Martin  😡 (Der schon den nächsten BU Kandidaten mit kaum Umgang vor seinem inneren Auge sieht)


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 12:58
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Schon verstanden!

Der Weichspüler dusch ich mir nachher runter!

Hab jetzt gerade mein Programm für Do zusammen geschrieben!

Mit ganz klaren und deutlichen Punkten!

Ich gehe meine Weg! Und wenn ich dafür durch die Hölle muß, dann gehe ich da durch! Was hat ein mal jemand gesagt:

Und wenn durch durch die Hölle gehst, bleib nicht stehen!

Zauberlehrling


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2008 13:55
(@PhoeniX)

Moin

Mutig von dir Winston Churchill zu zitieren.  :puzz:

Ich hoffe für dich, das du den Weg den du dir vorgenommen hast, jetzt auch konsequent befolgst.

Sonst schießt du dich ins aus und wirst wirklich:

(Der schon den nächsten BU Kandidaten mit kaum Umgang .........)

Wäre mal interesant deine Stichpunkte zu lesen. :puzz:

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 14:43
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ja gut, daß mit dem Betreuten Umgang werde ich mich einsichtig zeigen. Aber max. für einen Monat! Die Argumentation, von euch ist gut!

Du akzeptierst den BU für Zeitraum X unter der Bedingung, daß es danach unbetreut weiter geht. Lass Dich auf nix langfristiges mit BU festnageln. Es gibt keinerlei Begründung (weder moralisch noch gesetzlich) für einen BU. Nimmst Du an, so ist dies ein Entgegenkommen von Dir. Ein Zugeständns an die Mama, damit sie ihre Ängste abbauen kann.

Und mach Dich nicht zum Affen vor der KM. Ihre Sprüche sind hohle Luft. Sie MUSS Umgang ermöglichen. Ganz egal, wie sie das selbst sieht. Jede Beschränkung des Umgangs -auch der BU- ist genau genommen ein Rechtsbruch durch die Mutter.

Greetz,
Milan

PS: Weichspüler haben in dieser Gerichtslandschaft keine Chance gegen eine auf Kampf und Boykott getrimmte Mutter.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 14:50




(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Milan
gebe dir vollkommen recht das man einen Vater nicht Monatelang mit BU fest nageln kann, aber leider lernen manche väter sowas nicht.
Ichhoffe das zauberlehrling nicht den gleichen Fehler macht und auf eine jammernde Mutter rein fällt.

Zauber... geh zum JA versiche so schznell wie möglich Umgang zu bekommen , wenn dich deine Tochter kennt , würde ich versuchen keinen BU zu bekommen ansonsten nur die ersten paar male zur gewöhnung.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 15:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ichhoffe das zauberlehrling nicht den gleichen Fehler macht und auf eine jammernde Mutter rein fällt.

und wenn doch sollte er sich beizeiten mit *** unterhalten, dann weiß er was passieren wird.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 15:10
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja das sollte er vieleicht dann mal machen.

LG


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 15:40
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Winston Churchill hat es verstanden die Menschen zu motivieren!

Ich war  sieben Monate in Afghanistan, ich glaube ich weiß wo von ich spreche!

Hier mal meine Punkte!
F. ist KM, M. ihr Sohn!

Für Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung!

Vorweg klarstellen:

- Möchte Frau F. auf keinen Fall schlecht darstellen, verleumden,  oder die Wirklichkeit verzerren

Fehler in KW3:
Aufsichtspflicht (Mo)
M. nicht richtig angezogen (Sa)
in der Beziehung

Standesamt Termin:
aus meiner Sicht, absichtliche Verzögerung Frau F. immer sehr schnell in ihrem Handeln, daß sie einen Termin so lange vor sich her 
schiebt, kenne ich nicht von ihr Beispiel: Namenschilder
verzögert/verhindert so ein Umgangsrecht und die Auskunft über die persönlichen Verhältnisse meiner Tochter ( §1684, 1686 BGB)

Unterhalt:
warte jetzt drei Wochen drauf, daß mich die RAin von Frau F. anschreibt

Umgang:
- möchte ein feste Bindung zu meiner Tochter aufbauen
- möchte für sie mit sorgen und auch da sein, als Vater
- regelmäßigen und häufigen Kontakt, auf Deutsch: so oft wie nur möglich
- Bindungsforschung alle 2-3 Tage
- Beratung KSB 3-4 die Woche ca. 1h
- Aussage Frau F. (Zusammenfassung): so einen Sch... hat sie noch nie gehört, niemand kann sie zwingen, „IHR“ Kind rauszugeben, drei
  Mal die Woche ist zu viel, nur BU mit ihrem Beisein  und eine neutrale Person, die sie bestimmt, dennoch eine Regelung werden wir finden (nach ihrem Geschmack)

- BU einen Monat, ein entgegenkommen, damit Frau F. ihre Ängste abbauen kann, Rechtsgrundlage BU?, Bedingung: danach selbständigen Umgang
- öffentlicher Träger, z.B. Kinderschutzbund
- Umgang weiter: unter der Woche und jedes zweite Wochenende

Verhältnis zu Frau F.:
- aus meiner Sicht hat sie noch nicht erkannt, daß es jetzt um die gemeinsame Tochter geht und nicht mehr um uns
- sieht alle Fehler und die Schuld für die jetzige Situation bei mir
- Aussage Frau F.: ich habe sie jetzt zum zweiten Mal verletzt, sie mich noch nie
- sehe keinen Sinn, über die Situation mit ihr zu reden
- hab ihr schon mehrmals meine Hilfe angeboten
- bezeichnet die gemeinsame Tochter mir gegen über als ihre Tochter

Verhältnis zu M.:
- immer super, in der Beziehung als Vater
- hab mich immer gefreut, wenn ich mit ihm was unternehmen konnte
- das er jetzt komisch reagiert ist klar, erst baut mich Frau F. ein, und von heute auf morgen, bin ich nicht mehr da
- Frau F. ist froh darüber, daß mich ihr Sohn nie wieder sehen muß! hat sich diesbezüglich von ihrer RAin beraten lassen
- finde es traurig, besonders für M, das ich nicht für Frau F. und M., als Freund da sein darf!

So ist mal grob mein Gedankengang! Dazu kommt ja noch das, was im Januar alles geloffen ist!
Sie hierzu, die letzten Seiten meiner Geschichte: http://www.vatersein.de/Forum-topic-11302.html

Danke!

Zauberlehrling


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2008 16:19
(@PhoeniX)

Vorweg klarstellen:

- Möchte Frau F. auf keinen Fall schlecht darstellen, verleumden,  oder die Wirklichkeit verzerren (Abgesehen davon, das es eh keinen Interressiert machst du dich damit eher verdächtig.....)

Fehler in KW3:
Aufsichtspflicht (Mo)
M. nicht richtig angezogen (Sa)
in der Beziehung

(Somit sind wir bei Punkt 1 und du machst dich verdächtig das du die KM duch den Kakao ziehen willst.)

Standesamt Termin:
aus meiner Sicht, absichtliche Verzögerung Frau F. immer sehr schnell in ihrem Handeln, daß sie einen Termin so lange vor sich her 
schiebt, kenne ich nicht von ihr Beispiel: Namenschilder
verzögert/verhindert so ein Umgangsrecht und die Auskunft über die persönlichen Verhältnisse meiner Tochter ( §1684, 1686 BGB)

(Rechte aus den § hast du erst, wenn du eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hast. Frag nach ob die das nicht direkt mit dir machen können. Vaterschaft beurkunden und KU titulieren. Somit zeigst du auf, das du dich deiner Verantwortung bewußt bist.)

Unterhalt:
warte jetzt drei Wochen drauf, daß mich die RAin von Frau F. anschreibt (s.o.)

Umgang:
- möchte ein feste Bindung zu meiner Tochter aufbauen
- möchte für sie mit sorgen und auch da sein, als Vater
- regelmäßigen und häufigen Kontakt, auf Deutsch: so oft wie nur möglich
- Bindungsforschung alle 2-3 Tage
- Beratung KSB 3-4 die Woche ca. 1h
- Aussage Frau F. (Zusammenfassung): so einen Sch... hat sie noch nie gehört, niemand kann sie zwingen, „IHR“ Kind rauszugeben, drei
  Mal die Woche ist zu viel, nur BU mit ihrem Beisein  und eine neutrale Person, die sie bestimmt, dennoch eine Regelung werden wir finden (nach ihrem Geschmack)

- BU einen Monat, ein entgegenkommen, damit Frau F. ihre Ängste abbauen kann, Rechtsgrundlage BU?, Bedingung: danach selbständigen Umgang
- öffentlicher Träger, z.B. Kinderschutzbund
- Umgang weiter: unter der Woche und jedes zweite Wochenende

Verhältnis zu Frau F.:
- aus meiner Sicht hat sie noch nicht erkannt, daß es jetzt um die gemeinsame Tochter geht und nicht mehr um uns
- sieht alle Fehler und die Schuld für die jetzige Situation bei mir (Paarebende hat da nix zu suchen)
- Aussage Frau F.: ich habe sie jetzt zum zweiten Mal verletzt, sie mich noch nie(Paarebende hat da nix zu suchen)
- sehe keinen Sinn, über die Situation mit ihr zu reden(du siehst einen Sinn, jedenfals behauptest du das)
- hab ihr schon mehrmals meine Hilfe angeboten
- bezeichnet die gemeinsame Tochter mir gegen über als ihre Tochter(irrelevant)

Verhältnis zu M.:
- immer super, in der Beziehung als Vater (er sieht dich als sozialen Vater an.)
- hab mich immer gefreut, wenn ich mit ihm was unternehmen konnte
- das er jetzt komisch reagiert ist klar, erst baut mich Frau F. ein, und von heute auf morgen, bin ich nicht mehr da (Verkennen von Bindungstolleranzen)
- Frau F. ist froh darüber, daß mich ihr Sohn nie wieder sehen muß! (Vorname möchte dich generell ausschließen) hat sich diesbezüglich von ihrer RAin beraten lassen
- finde es traurig, besonders für M, das ich nicht für Frau F. und M., als Freund da sein darf!(Damit bekundest du das du noch in der Paarbeziehung steckst.)

So ist mal grob mein Gedankengang! Dazu kommt ja noch das, was im Januar alles geloffen ist!
Sie hierzu, die letzten Seiten meiner Geschichte: http://www.vatersein.de/Forum-topic-11302.html

(Ist Vergangenheit. Hierauf gehst du nur ein wenn die vom JA danach fragen.)

(Frau F. änderst du bitte in den Vornamen. Ihr wart zusammen im Bett und jetzt ist sie auf einmal wieder eine SIE?? Damit bekundest du verletzte Gefühle und Konflicktverhalten deinerseits. Überlasse das der EX.)

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 16:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Zauberlehrling,

bist Du ein Bruder von User Ariba? 😉

Sorry, aber mit Deinen o. a. Überlegungen und Ausführungen wirst Du keinen Schritt weiterkommen; selbst wenn Du sie nur als "Gedankenstütze" benutzt - das ist Bullshit! Welche Motive Deine Ex hat, was sie treibt, welche Ängste sie plagen, welche Fehler sie während der Beziehung und seit der Geburt gemacht hat interessiert keine Sau. Es geht um die Gegenwart und die Zukunft Eures Kindes, um Art und Umfang des Umgangs, nicht mehr und nicht weniger! Es gibt zwar keine Gesetze, die das minütlich regeln, aber Grundrechte und juristische Gepflogenheiten. Und nur nach denen richtest Du Dich!

Hier taucht immer wieder eine bestimmte Sorte Väter auf, die alles be- und zerreden und bis ins Kleinste analysieren will. Ganz ehrlich: In solchen Fällen wundert es mich eher weniger, dass die Damen nur noch genervt sind sind - und froh, wenn sie diese Nervensägen nicht sehen müssen, die ständig weinerlich mit einem "wääääh, jetzt will ich aber auch mal damit spielen!" ankommen. Die verbreitete weibliche Vorstellung von einem Mann sieht jedenfalls anders aus. Vor allem, wenn er das Vater-Sein erst noch lernen muss.

Die erfolgversprechenden Ansätze, wie man mit Umgangsboykotteusen umgeht, sind bekannt und unzählige Male hier im Forum beschrieben und diskutiert worden. Ein JA-Gespräch ist ein aussergerichtlicher Vermittlungsversuch; nicht mehr. Deshalb muss man ein JA-Gespräch auch nicht vorbereiten wie eine Fahrprüfung; man geht hin, trägt seine Vorstellungen vor, ist dabei nett und freundlich - und macht trotzdem unmissverständlich klar, dass man gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt, wenn nicht UMGEHEND eine tragfähige und verlässliche Regelung zustandekommt und protokolliert wird. That's it.

Deine o. a. Überlegungen werden Dir dabei kein Stück weiterhelfen, sondern die Probleme und das Herumgeeiere nur vergrössern. Also: Ab in die Tonne damit.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 17:03
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke!

Geh heute abend ein Bierchen trinken und morgen bau ich mehr Sachlichkeit in die Sache rein!

@PhoeniX:

Ich gehe ohne KM zum JA! Soll ich dann KM beim Vornamen nennen?
Die Fehler habe ich gemacht! KM hat schon gesagt, daß sie die Dinger bringen wird!

@brille007:

Ich heiße nicht Ariba! Der Romane schreibt!
Meine Standpunkt werde ich am Do ganz klar vertreten! Ohne wenn und aber!
Ich gehe denn Weg, den KM mir vorgibt! Und es ist mir Sch... egal was da noch kommt!
Meine Tochter hat einen Vater!
Ich kann nichts dafür, daß ihr Sohn keinen hat, daß sie keinen hatte und das ihr Mutter auch keinen richtigen hatte!

Zauberlehrling


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2008 17:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Zauberlehrling,

Die Fehler habe ich gemacht! KM hat schon gesagt, daß sie die Dinger bringen wird!

die KM ist nicht das Thema beim JA; es geht ausschliesslich um Deinen Umgang mit Eurer Tochter!

Meine Standpunkt werde ich am Do ganz klar vertreten! Ohne wenn und aber!

dann tritt sämtliche geschilderten Gedankenspiele und "Überlegungen" in die Tonne - sie sind nämlich das Gegenteil von "ganz klar": Grossenteils sachfremd, vergangenheitsfixiert und für eine Umgangsregelung ohne Belang. Sie zeigen einem JA-Mitarbeiter lediglich eine Menge ungelöster Konflikte aus einer gewesenen Paarbeziehung.

Ich gehe denn Weg, den KM mir vorgibt! Und es ist mir Sch... egal was da noch kommt!

genau das ist ein wesentlicher Teil des Problems: Du willst IHREN Weg gehen, wie schon in der Vergangenheit, springst auf jede ihrer Provokationen an. Zu einer zufriedenstellenden Umgangsregelung kommst Du aber nur mit DEINEM Weg (den Du im Moment vor lauter Bäumen nicht einmal ansatzweise siehst). Mit dem von Dir beschriebenen Herumgeeiere wirst Du vorhersehbar spätestens Donnerstagabend nach dem JA-Gespräch hier aufschlagen und uns mitteilen, wie schrecklich unbefriedigend das Gespräch verlaufen ist, welche unwahren Dinge die KM über Dich erzählt hat und dass Du Deinem Ziel eines unbetreuten Umgangs keinen Schritt näher gekommen bist.

Der Vergleich mit Ariba hatte im Übrigen nichts mit Anzahl und Umfang der Threads zu tun, sondern mit der (irrigen) Annahme, einem Umgangsboykott mit weinerlich-anklagender Teenie-Kommunikation ("...rabääääh, die hat XYZ gemacht...") begegnen zu können. Wundere Dich also zumindest nicht darüber, wenn Du erstaunt feststellst, dass das niemanden interessiert: Für eine Umgangsregelung braucht es nämlich glasklare und emotionslose Konzepte - und keine erkennbar unbewältigte Vergangenheit.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 18:37
(@PhoeniX)

Moin

@PhoeniX:

Ich gehe ohne KM zum JA! Soll ich dann KM beim Vornamen nennen?
Die Fehler habe ich gemacht! KM hat schon gesagt, daß sie die Dinger bringen wird!

1) Ja. Es ist die Mutter deines Kindes und ihr habt die Kissen durcheinander gebracht. Welchen Grund gibt es also für dich diese Frau zu SIEzen??

2) Hat brille007 schon zu meiner vollkommenden Zufriedenheit beantwortet. Da hab ich nix hinzuzufügen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 19:39
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also Brille hat natürlich völlig recht. Geh da hin und rede über nichts anderes als die Gestaltung des Umgangs. Einerseits machst Du Dir so Freunde beim JA, denn die wollen da auch keine alten Kamellen hören und was Du über Deine Frau denkst, interessiert ebenfalls keine Sau. Andererseits brauchst Du Dich so auch nicht vorbereiten.

Sieh es wie bei nem Autokauf. Du gehst zum Autohändler und sagst ihm, was für Vorstellungen Du von Deinem neuen Auto hast. Fertig. Sicher wirst Du ihm nicht erst Deine Beziehungsgeschichte auftischen.

Ich gebe zu, daß ein wenig Erfahrung mit JA-Gesprächen sehr hilft um ruhig zu werden. Ich bin da irgendwann einfach nur noch zwischen Einkaufen und Tanken "eben kurz vorbei gefahren" und reingesprungen, Kaffee getrunken, Vorstellungen klar gemacht und wieder nach Hause.

Da sitzen nette Leute, es gibt (fast) immer nen Kaffee und Kekse. Und man will Dir dort nur (!) davei helfen den Umgang zu klären.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2008 22:22




Seite 1 / 2