Hallo Forumsmitglieder,
da die Kommunikation mit meinem demnächst vollj. Sohn von seiner Seite blockiert wird stehe ich vor dem Problem wie ich damit umgehe.
Die Situation stellt sich folgendermaßen:
Sohn, ab Jan. 18 Jahre alt hat im Sommer die Förderschule abgeschlossen. Seitdem hängt er Zuhause ab und bemüht
sich weder um einen Job noch um Praktika oder Schule.
Bisher habe ich wie tituliert meinen Unterhalt bezahlt. Der Titel ist unbefristet.
Gerne hätte ich mit ihm über seine weitere Zukunft und die Pläne gesprochen.
Dies wird jedoch von seiner Seite abgeblockt und ich erreichen ihn nicht mehr.
Um ein wenig Bewegung in die Sache zu bringen möchte ich die Zahlung des Unterhalts für ihn ab Jan. auf Eis legen und das Geld zurückhalten.
Das Geld ging bisher auf das Konto eines meines vollj. Kinder Das Konto wurde mir von meiner Ex mit Vollmacht
angegeben um den Unterhalt der 2 minderj. Kinder dahin zu überweisen.
Ab dem 18. Jahr meines Sohnes möchte ich das nicht mehr dahin überweisen, da ich keine Vollmacht von ihm habe.
Aufgrund dessen und um wie gesagt Bewegung in die Sache zu bringen werde ich die Zahlung für ihn auf Eis legen.
Da ich mit einem eintreiben des Geldes rechnen muss stellt sich die Frage welche zusätzlichen Kosten da auf mich zukommen.
Hat schon mal jemand Erfahrung damit gemacht und weis was es kostet?
Hallo,
zwar gibt es einen unbefristeten Titel aber es gibt keinen Anspruch auf unberechtigten Unterhalt. Der Titel ist kein Unterhaltsanspruch an sich.
Dein Sohn muss sich um den Unterhalt selbst kümmern, d.h. er muss Dir seine Bedürftigkeit nachweisen, sein Einkommen und das Einkommen seiner Mutter offenlegen und Einkommensnachweise von Dir fordern, dann kann der Unterhaltsanspruch berechnet werden.
Ggf. solltest Du Dir Gedanken darüber machen wie man eine Vollstreckung=Pfändung abwehrt, da sie unberechtigt ist.
VG Susi
Moin Petzi,
ich halte Deinen Weg nicht für besonders zielführend.
1. Ab dem 18. Lebensjahr läuft das Geld auf ein Konto des volljährigen Kindes. Also fordere ihn auf, Dir seine Kontonummer zu nennen. Tut er das nicht, kannst Du auch nicht überweisen, solltest das Geld aber bereit halten.
2. Du solltest den Sohn auffordern, den Titel an Dich herauszugeben. Ansonsten wird seine Mutter auch nicht barunterhaltspflichtig. Tut er das nicht, musst Du zum Rechtsanwalt und auf Herausgabe des Titels klagen.
3. Ansonsten kann halt umgehend bei Dir gepfändet werden. Normalerweise findet es auch Deine Bank nicht so lustig, wenn auf einmal Kontopfändungen bei Dir durchgeführt werden. Also komm Deinen Verpflichtungen nach bzw. leite die richtigen rechtlichen Schritte zur Herausgabe des Titels ein.
Also, Einschreiben Einwurf an den Sohn mit folgendem Text:
"Lieber XY,
Du wirst am xx.01.2016 18 Jahre alt. Damit bist Du nun für Dein Leben bzw. für einen möglicherweise Dir zu stehen Unterhalt selbst verantwortlich.
Bitte teile mir bis zum xx.01.2016 Deine Kontonummer mit, damit ich Dir den titulierten Unterhalt in Höhe von xx Euro überweisen kann.
Gleichzeitig bitte ich Dich mir den Unterhaltstitel bis zum xx.01.16 auszuhändigen. Dies ist notwendig, da ab dem 18. Lebensjahr beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind und eine Neuberechnung des Unterhalts durchgeführt werden muss.
Vorsorglich weise ich Dich darauf hin, dass ich umgehend eine Abänderungsklage einreichen werde, sollte mir der Titel nicht bis zum xx.01. ausgehändigt werden. Bitte nimm deshalb umgehend Kontakt mit mir auf, damit wir uns über einen evt. weiteren Unterhaltsanspruch / Deine weitere Berufsplanung unterhalten können. MfG Petzi"
Gruß Ingo
Danke Ingo sehr gut erklärt.
Ich werde dein Schreiben so nehmen und es ihm zukommen lassen.
Was die Kontonummer angeht wird er mir wie die anderen bisher auch eine Vollmacht zukommen lassen das
der Unterhalt auf das Konto meines anderen Kindes geht wo die Mutter drauf Zugriff hat.
So oder so wird sich dann was tun.
Moin Petzi,
solche Vollmachten sind von Dir zu ignorieren. Sie können dazu führen, dass Du im Zweifelsfall nicht den Unterhalt an den Berechtigten ausgezahlt hast und wirst doppelt abkassiert. Denn Du schuldest erstmal den Unterhalt.
Es gilt die Kontoverbindung des volljährigen Sohns. Mach darauf auch noch mal in Deinem Schreiben aufmerksam. Eurer Sohn ist nun selbstverantwortlich und nicht mehr Mama. Wenn er etwas von dem Geld abgeben will, muss er das selbst organisieren. Woher willst Du wissen, ob eine Vollmacht zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder entzogen wurde? Gruß Ingo
Hallo Ingo,
irgendwo habe ich gelesen, das man es nicht verweigern kann sollte der Unterhaltsberechtigte eine andere als seine eigene Kontoverbindung angeben.
Gibt es da eine Rechtslage zu?
Hallo Petzi,
ja, das halte ich auch für korrekt. Wenn er dir schriftlich mitteilt, dass er das Geld auf die Bankverbindung xy von Mutter/Schwester/ ihm selbst überwiesen haben will, dann ist das hinzunehmen. Wichtig ist nur, dass Du den Nachweis hast, dass ER das so angewiesen hat.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Petzi,
vor allen Dingen möge der Herr Sohn noch die Gründe für seine Unterhaltsbedürftigkeit darlegen, denn ...
Sohn, ab Jan. 18 Jahre alt hat im Sommer die Förderschule abgeschlossen. Seitdem hängt er Zuhause ab und bemüht sich weder um einen Job noch um Praktika oder Schule.
... "dumm rumsitzen und nichts tun" ist jedenfalls kein Sachverhalt, der bei einem Erwachenen noch einen Unterhaltsanspruch auslöst. Die ca. viermonatige Orientierungsphase, die die Justiz nach dem Schulabschluss gerne noch gewährt, ist in diesem Fall ja wohl ebenfalls bereits abgelaufen.
Möglicherweise forderst du ihn aber aus taktischen Gründen erst dann zur Begründung seines Unterhaltsanspruchs auf, wenn du die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels in Händen hast - verweigert er allerdings die Herausgabe, dann sofortige Abänderungsklage mit dem Ziel, den Unterhalt auf Null zu setzen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.