Vollstreckbare Umga...
 
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Vollstreckbare Umgangsvereinbarung

 
(@rohat)
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Liebes Forum,

gibt es hier gerichtliche Erfahrungen bezüglich der Umgangsverweigerung durch KM, die sich dabei auf den angeblichen "Kindeswillen" und das Kindesalter (13 Jahre) bezieht.

Die Umgangsvereinbarung ist vollstreckbar und die KM hat in der Vergangenheit bereits ein Ordnungsgeld kassiert. 150 € - für ein "ausgefallenes" Wochenende.

Geht aktuell um den Umgang zu Weihnachten. Ich meine, in erster Linie zählt nur die Regelung, oder? Alter spielt doch "nur" bei Anhörungen des Kindes eine Rolle. Der Wille ist manipuliert und entspricht nicht dem unseres Kindes. Das kann ich auch durch hiesigen Schriftwechsel mit der KM sehr gut nachweisen.

Frohe Weihnachten - wo es vergönnt ist 🙂

Grüße

R.

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2022 11:51
 SLAM
(@slam)
Zeigt sich öfters Registriert

Eigene Erfahrungen habe ich nicht, ich kenne aber jemand, der diesbezüglich Erfahrungen gemacht hat.

Kurzfassung: Bei einem 13-jährigen Kind kann man sich seine Vereinbarung in die Haare schmieren.

Ab 14J muss ein Kind befragt werden, ab 12J wird es quasi immer befragt werden und sein Wille spielt eine sehr große Rolle bei der Entscheidung.

Schlussendlich, also wenn Du es eskalieren lässt, wird Dein Kind befragt werden. Und wenn es dabei sagt, dass es Dich nicht mehr sehen will, dann wird das akzeptiert. Kein Gericht wird ein 13-jähriges Kind zu einem Umgang zwingen, ein 14-jähriges ohnehin nicht. Das entscheidet sowieso grundsätzlich selbst.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von SLAM

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2022 23:19
(@rohat)
Schon was gesagt Registriert

@slam Danke für Deine Antwort.

Mir geht es spezifisch nur darum, inwieweit jetzt ein Ordnungsgeldantrag noch Sinn ergeben würde, um die KM nochmal daran zu erinnern, dass es ein richterlicher Beschluss vorliegt. Dass ich bei einer Anhörung den Kürzeren ziehe, habe ich schon mehrfach erfahren. Die KM ist Multi-Manipulationsinstrumentalistin. Nur würde doch die Anhörung bei einem Abänderungsantrag infrage kommen, nicht bei einem Ordnungsgeldantrag, oder liege ich da falsch?

 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von Rohat
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2022 02:05
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert

Hallo @rohat,

angesichts Dessen hier:

Geschrieben von: @rohat

Die Umgangsvereinbarung ist vollstreckbar und die KM hat in der Vergangenheit bereits ein Ordnungsgeld kassiert. 150 € - für ein "ausgefallenes" Wochenende.

erst recht, unter Diesem hier:

Geschrieben von: @rohat

Der Wille ist manipuliert und entspricht nicht dem unseres Kindes. Das kann ich auch durch hiesigen Schriftwechsel mit der KM sehr gut nachweisen.

was hindert Dich denn daran, erneut einen Ordnungsgeldantrag wegen nicht eingehaltener Umgangsvereinbarung zu stellen? So wie ich es herauslese, wurde doch (in der vollstreckbaren Umgangsvereinbarung) auch die Möglichkeit eines Ordnungsgeldantrages (in Höhe von xx,xx €/ nicht stattgefundenen Umgang) beschlossen; oder interpretiere ich da was falsch?

PS. gibt es irgendwelche Einlassungen des 13jährigen zum Thema? (das er gerne zu Dir möchte, aber nicht darf, weil er von der KM daran gehindert wird) 🤔 🤔 

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2022 07:14
(@rohat)
Schon was gesagt Registriert

@kakadu59 Danke für Dein Feedback.

Der Beschluss ist vollstreckbar, aber ohne genau definierte Summe. Denke, das staffelt sich dann, je nach Häufigkeit und Umfang.

Das Risiko ist halt, sollte es kein Ordnungsgeld geben, dann wird KM den Umgang wieder nur noch nach Gutdünken erteilen. Aber so oder so, läuft es eh darauf hinaus.

* Der Umgang ist, außer an Feiertagen/Ferien/Geburtstagen, eigtl. stabil und meine Tochter ist gerne bei mir, so ist jedenfalls mein Eindruck. Aber in Gegenwart der KM sieht das alles ganz anders aus, da traut sie sich nicht mal mehr sich richtig von mir zu verabschieden und wird zum Roboter. KM hat unser Kind immer zu den Anhörungen gebracht, selbst in meiner Umgangszeit. Das wurde von der Richterin und VB einfach so abgenickt, trotz Beschwerde durch meinen Anwalt. Bei den Befragungen wurde dann eins zu eins alles wiedergegeben, was ihr die gute KM vorher indoktriniert hat. Dieser Psychoterror den eigenen Kindern gegenüber ist kaum zu ertragen, da nicht als Vater bzw. Beschützer eingreifen zu können.

Wie auch immer, ich ziehe durch und werde berichten.

Grüße

R.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.12.2022 23:56
Kakadu59
(@kakadu59)
Rege dabei Registriert
@rohat,
Geschrieben von: @rohat

Dieser Psychoterror den eigenen Kindern gegenüber ist kaum zu ertragen, da nicht als Vater bzw. Beschützer eingreifen zu können.

Wie auch immer, ich ziehe durch und werde berichten.

Vielleicht noch eine "Gedankenstütze" ...

Ich bzw. keiner hier kennt Eure Tochter ... Von Außen betrachtet:

Sie ist jetzt 13 Jahre alt und dürfte sich in einer beginnenden pupertären(?) Phase befinden. Weiter befindet sie sich (ggf) schulisch in einer weichenstellenden Situation, die Ihren weiteren Lebenslauf bestimmen wird...

Hier die Frage: welchen Bildungsweg bestreitet die Tochter aktuell (Hauptschule/ Realschule/ Gymnasium?)

Du mußt (solltest) also an Dieser Stelle und diesbezüglich das Wohl Deiner Tochter nicht ganz aus den Augen verlieren... Nach den hier im Forum "gängigen" Erfahrungen werden die Kinder im häuslichen des BET sehr häufig mit den Problemen der Eltern parteiisch involviert...(manche BET geben ihren Kindern sogar die Briefe der Gegenseite zu lesen... damit die sich aus 1. Hand ein Bild von dem "A*sch machen können, der diese Briefe verfasst hat...) aber das hast Du ja in andere Sache schon schön mit "Indoktrination" beschrieben.

 

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2022 14:01
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

@rohat 

 

wenn der Umgang ansonsten stabil ist und deine Tochter eigentlich gerne bei dir ist ist "ich zieh das jetzt durch" das Dämlichste, was du machen kannst.

 

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2023 08:51
(@rohat)
Schon was gesagt Registriert

@wasserfee - Ich hatte auch hin und her überlegt. Habe den Antrag dann verworfen und der guten KM dann meine Kompromissbereitschaft für Geburtstage im neuen Jahr signalisiert, die in meine Umgangszeit fallen würden und darum gebeten, dass alle sonstigen Regelungen weiterhin bitte einzuhalten sind - ansonsten ich mich gezwungen sehe, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Daraufhin kam eine ganze Liste, was die KM in diesem Jahr unter dem Deckmantel "Kindeswille" an Änderungen der bestehenden Vereinbarung durchsetzen will. Und das wird sie auch so machen. Vielleicht sollte ich mich einfach wie ein buddhistischer Mönch auf meinen Atem konzentriere und an dem erfreuen, was mir bleibt. Ich hab einfach keine Energie mehr für diesen ganzen Stress übrig.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von Rohat
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2023 15:47
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

@rohat 

 

ich finde dein Vorgehen gut und besonnen.

dann sag ihr einen Teil davon zu (soviel, wie du verkraften kannst) und erteilst ihr für die anderen Änderungswünsche eine Absage.

Und alles bitte schriftlich.

 

Dann kannst du nachweisen, dass du kooperativ warst.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2023 15:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

ich denke, dass es jetzt noch möglich ist gerichtlich etwas zu erreichen. Einfach ist es trotzdem nicht. Du hast gute Vorschläge gemacht und bist auch kooperativ, was von der KM nur ausgenutzt wird.

Deine Tochter wird von euch beiden "die Schnauze voll haben", einfach weil sie das Gezerre nervt.

Die KM besteht auf dem "Kindeswillen", um Dich zu treffen und zieht damit die Tochter hinein, Du musst Dich natürlich dagegen wehren, aber der Schaden, der entstanden ist lässt sich dadurch nicht reparieren.

Ein Ordnungsgeld wird die KM vielleicht für den Moment beeinflussen, aber nicht auf Dauer. Es ist wirklich schwer das Richtige zu tun oder auch nur zu raten, was das denn sein könnte.

Eure Tochter wird älter und bald wird sie eigene Wege gehen und der Umgang ist vielleicht jetzt schon nicht mehr so wichtig wie die peer group. Aus meiner Sicht ist das eine schlechte Entwicklung, weil sie eben nicht erwachsen ist und die Eltern nach wie vor in der Pflicht sind die Weichen im Leben des Kindes richtig zu stellen. Wie sieht es denn hier mit der Zusammenarbeit als Eltern aus und hast Du hier einen Einfluß?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2023 13:06
(@speciald)
Rege dabei Registriert

Hallo,

um das Ganze abzukürzen, wenn der Teeny nicht will, hast du das zu akzeptieren. Dies gilt bei den OLGs ab dem Alter von 9. Hier gilt, auch ein manipulierter Wille ist ein Wille.

Ab >=10 ist die Teilnahme entwicklungspsychologisch am elterlichen Geschehen schwindend gering. Wo liegt dein Problem?

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2023 23:58
(@rohat)
Schon was gesagt Registriert

@susi64 Danke für Dein Feedback.

Es besteht im Grunde genommen überhaupt keine Zusammenarbeit. Meistens werde ich vor vollendete Tatsachen gestellt.

Die Ursache unseres Konfliktes ist, wie so oft, Eifersucht. Als unser Kind damals nach fast jedem Umgang "Trennungsschmerz" signalisierte, nahm die KM und ihr neuer Gatte das leider persönlich. Dann ging der ganze Terror los. Seither wird alles unternommen und ermöglicht, um den Umgang mit mir madig zu machen. Sprich: sie bekommt zu Hause alles, was sie sich wünscht. iPads, Smartphones, Switch etc.pp.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2023 09:58
(@rohat)
Schon was gesagt Registriert

@speciald Vielen Dank für Deine Antwort.

Evtl. ist nicht ganz klar geworden, wo mein Problem liegt. Ich bin der Letzte, der den "Kindeswillen" nicht akzeptieren würde. Mir ist auch völlig bewusst, dass ein Teenager lieber mit Freunden abhängt, als mit dem Alten.

Ein Bsp: Ich habe eine Woche Winterferien als Ausgleich für wenig Umgang in der Weihnachtszeit vor dem Gericht mit der KM "ausgehandelt". Für diese Zeit habe ich mit unserem Kind gemeinsam eine Urlaubsreise geplant und auch schon zusammen die Skiausrüstung dafür eingekauft. Parallel plante die KM ebenfalls eine Reise mit Freunden in eine Luxusvilla mit Indoorpool, Homekino etc. und es wurde unserem Kind natürlich ausführlich erklärt, was es alles verpassen würde, wenn es mit mir vereisen sollte. Das Ende vom Lied war dann, dass ich alleine gefahren bin und mir im Nachhinein auch diese Woche der Ferien vom Gericht gestrichen wurde - die Verfahrensbeiständin konnte hierbei nämlich absolut keine Manipulationen erkennen.

Ich könnte jetzt noch etliche Beispiele in dem Ausmaß nennen. Ein Problem ist, dass ich meine Urlaube und sonstigen Zeiten gemäß Beschluss plane und am Ende oft dasitze und dumm aus der Wäsche gucke. Das belastet natürlich auch meine neue Beziehung.

Da die KM sich jetzt auf das Alter eingeschossen hat, meint sie nun, wieder komplett machen zu können, was ihr in den Sinn kommt und den Beschluss als obsolet zu betrachten.

Meine Sorge also: Ich stelle einen Ordnungsgeldantrag. KM geht auf die Barrikaden, stellt einen neuen Antrag, diesmal unter der Prämisse, dass das Kind jetzt selbst entscheiden möchte - aufgrund des Alters. Verfahrensbeiständin freut sich über neue Einnahmen und winkt vom Sessel aus alles durch. Und am Ende sehe ich unser Kind nicht mehr wieder.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von Rohat
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2023 10:51