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Volkssport Umzug KM ( 400 km mit Kind)

 
 sg46
(@sg46)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal ein Frohes Neues Jahr an alle hier im Forum

Ich habe hier schon einige Fragen zum Umgang .Betreuten Umgang gestellt,nun hab ich mal wieder ein Problem mit dem Umgang.
Folgendes ist passiert,

Nach gut einem Jahr Betreuten Umgang ist die KM mal eben 400 km weit fort gezogen (ist wohl ein Volkssport bei den verschiedenen KMs geworden ) mit meinem Sohn jetzt zwei Jahre alt ( kein GSR,ABR liegt bei der KM ).

Erfahren hab ich es durch das jetzt zuständige Jugendamt sie hat dort UVG beantragt obwohl ich KU zahle,das war Mitte November ich natürlich gleich zu meinem Anwalt und einen Antrag auf Abänderung der Umgangsregelung gestellt sowie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ( gefordert haben wir erst einmal den Deutschen Standard da alles sehr schnell gehen musste da der Umzug erst zum 1.12.2007 erfolgen sollte laut JA , aber sie war schon fort ).
Das Schreiben konnte natürlich nicht zu gestellt werden kam vom zuständigen AG zurück mit dem Vermerk das es nicht zugestellt werden konnte , ich dann die neue Anschrift besorgt und Schreiben
an das zuständige AG ( zuständig ist jetzt ein AG in Niedersachsen vorher NRW).

So nun meine fragen:

Wie wird das Umgangsrecht in Niedersachsen geregelt,hat da jemand erfahrung?

In wie weit kann die KM an den Umgangkosten beteiligt werden, oder kann ich beantragen das sie mir das Kind auf der Hälfte des Weges entgegen bringen muss?

Im Voraus vielen dank für eure Hilfe und Tipps

sg46

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2008 21:52
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Von der Kostenbeteiligung habe ich keine Ahnung, da wird es aber sicher noch Antworten geben.

Zum Umgang kann ich Dir versichern, daß da nix geändert wird. Das Familienrecht ist Bundesrecht und somit hat die Umgangsregelung so, wie sie vorliegt, auch in NRW Gültigkeit.  Was die Umsetzung dieses Beschlusses(?) betrifft, na da sieht es natürlich anders aus. Das liegt an Deinen Möglichkeiten und den Befindlichkeiten des Kindes.

Vorstellbar wäre höchstens, daß die KM beim zuständigen Gericht eine Abänderung der Regelung beantragt. Aber, das würde alleine aus Kindeswohlgründen passieren, die die KM darlegen und beweisen muß.

Thomas

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2008 22:15
 sg46
(@sg46)
Schon was gesagt Registriert

Einen Guten Abend ,an alle hier

Hier noch einige Infos:
Der Betreute Umgang ist freiwillig,da die Mutter gar keinen zulassen wollte,er ist von mir bei Gericht angeregt worden, weil ich endlich meinen Sohn in den Armen halten und sehen wollte ( siehe meine Beträge Umgang und Betreuter Umgang sind schon etwas länger zurück ). Das Jahr hab ich durch gehalten weil ich eine Kind Vater Beziehung aufbauen wollte,auch gegen den Willen der KM,was mir auch gelungen ist,trotz verbaler und nonverbalen Angriffen der KM .Unterstützt dabei haben mich dabei meine Familie und Freunde, nicht zu vergessen den KSB den ich voll auf meiner Seite ist, was mit Sicherheit noch von Nutzen ist.

Der Umzug der KM ist unbegründet es gibt dort weder Familie noch neuen Job, keinen neuen LG , nur einen kleinen Freundeskreis eine Freundin. Dann gibt es noch ein Kind 13 Jahre alt,was von der KM oder Freundin alle 14 Tage zum Vater gebracht wird so die Aussage des Vaters mir gegen über.

Da aufgeben und Kopf in den Sand stecken nicht meine Natur ist, nochmals meine Fragen:

Wie wird das Umgangsrecht in Niedersachsen gehandhabt,ist Deutscher Standard bei Gericht dort durchsetzbar?
Macht es Sinn zu beantragen das die KM das Kind auf der Hälfte der Strecke entgegen bringen soll,gibt es sonst ein Möglichkeit die KM an den Umgangskosten zu beteiligen,oder besser den Selbstbehalt erhöhen lassen?

Tipps und Anregungen wären hilfreich da ende der Woche RA Termin.

Vielen Dank im voraus

sg46

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2008 22:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nochmals meine Fragen:

Wie wird das Umgangsrecht in Niedersachsen gehandhabt,ist Deutscher Standard bei Gericht dort durchsetzbar?

Das Familienrecht ist Bundesrecht und somit hat die Umgangsregelung so, wie sie vorliegt, auch in NRW Gültigkeit.

Beantwortet?

Macht es Sinn zu beantragen das die KM das Kind auf der Hälfte der Strecke entgegen bringen soll,gibt es sonst ein Möglichkeit die KM an den Umgangskosten zu beteiligen,oder besser den Selbstbehalt erhöhen lassen?

Das kommt drauf an, wovon du mehr hast. Wenn du diese Entscheidung für dich getroffen hast, kommt's drauf an, ob du es vor Gericht durchbekommst.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2008 22:59
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wie wird das Umgangsrecht in Niedersachsen gehandhabt,ist Deutscher Standard bei Gericht dort durchsetzbar?

Ab und an erleben wir, daß die Familienrechtssprechung in den neuen Bundesländern etwas realitätsbzogener und somit väterfreundlicher ist, als in manchen anderen Bundesländern. Allerdings unterscheidet sich das bundesweit sogar von Stadt zu Stadt. Ein Vater, der in Düsseldorf übel abgeklatscht wurde, hätte u.U. in Köln ein völlig anderes Ergebnis erreicht. Und es unterscheidet sich von Richter zu Richter. Selbst an ein und demselben Gericht kann es zwei anders lautende Urteile in identischen Fällen geben. Kurzum: Es ist schnurz, wo Du prozessierst. Es ist immer eine Mischung aus Glück und Richter.

Macht es Sinn zu beantragen das die KM das Kind auf der Hälfte der Strecke entgegen bringen soll,gibt es sonst ein Möglichkeit die KM an den Umgangskosten zu beteiligen,oder besser den Selbstbehalt erhöhen lassen?

Du kannst beantragen, was Du willst. Manchmal werden Exen an den Umgangskosten beteiligt, manchmal nicht. In der überwiegenden Zahl der Fälle müssen die Umgangsväter die Kosten allein berappen.

Ne gute Sache wäre, Du würdest Deine Sachen packen und ebenfalls in den Ort ziehen, wo Exe bald wohnt. Da wird sie ziemlich blöd aus der Wäsche gucken.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2008 15:32
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

kannst Du folgenden Vorschlag evtl. zumindest für einige Monate umsetzen ? Möglicherweise hättest Du gewisse Unkosten - die aber möglicherweise weitaus günstiger sind als der Rechtsstreit mit offenem Ergebnis.

Erwähne doch zumindest der KM gegenüber mal, dass Du den Ort ganz nett findest ...

Ne gute Sache wäre, Du würdest Deine Sachen packen und ebenfalls in den Ort ziehen, wo Exe bald wohnt. Da wird sie ziemlich blöd aus der Wäsche gucken.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2008 16:14