Hallo zusammen
wenn ich das hier so alles lese, kann ich wirklich nur sagen, was dürfen wir Väter eigentlich noch?
Bei mir sieht es fast so aus wie bei jedem hier.
kurze Sachlage
KM zieht 08.2006 mit Kind 350 Km weg. KM und KV waren nicht verheiratet, beide das Sorgerecht). Nach 4 Monaten einstweilige Verfügung für den Umgang beantragt. 12/06 Verhandlung und klare Umgangsregelung beschlossen. Dieses ging solange gut, bis das Kind meine neu Freundin kennen lernet. Da dreht KM plötz voll am Rad. Egal wurd im Vorfeld mit JA und Kinderpsychologin abgesprochen. JA versuchte immer zu vermitteln. Das JA steht wirklich auf meiner Seite. ( Aussage vor Gericht vom JA: Habe noch nie so eine Belehrungsresistente Mutter gesehen wie diese Frau ). Das war im September letzen Jahres. Seit dem Tag habe ich miene Tochter nun nicht mehr gesehen bzw. telefoniert. Oktopber Antrag auf Bestrafung. Die Gegenmseite klagte dann auf Änderung der Besuchsrechtsregelung nur am Wohnort des Kindes. Januar diesen Jahres wurde die Besuchsrechtsänderung verhandelt und Gegenseite hat verloren. Bis heute trotz Beschluss kein Kontakt. Gericht zieht das Verfahren in die länge. Dienstausichstbeschwerde beim zuständigen Justitzministerium brachte hauch nichts. Nur Bla Bla.
Was nun??????
Was kann ich noch tun um meine Tochter zu sehen?
Gruß
Atze