Verweigerung des Um...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Verweigerung des Umgangsrechts wegen einer neuen Partnerin

 
(@romulf2000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier. Ich habe zwei Kinder, eine einjährige Tochter und einen dreijährigen Sohn. Bisher durfte ich die Kinder alle zwei Wochen am Wochende für einen ganzen Tag sehen und in der Woche wann ich wollte bei meiner Exfrau. Die Umgangsrechtsverhandlungen konnten wir bisher ohne jegliche Ämter oder ähnliches klären.
Nun habe ich eine neue Lebenspatnerin die meiner Exfrau nicht in den Kragen passt.
Meine eigentliche Frage: Gibt es Gesetze die besagen das bestimmte Personen die Kinder nicht sehen dürfen? Ich darf ja auch nicht entscheiden wem meine Exfrau die Kinder zeigt. Selbst Einfluss auf Ihren neuen Lebenspatner (mit dem Sie jetzt seit einem halben Jahr zusammen ist) kann ich natürlich nicht nehmen.
Da Sie mir jeglichen Umgang verweigert möchte ich gerne vor Gericht gehen. Hat jemand schon mal etwas ähnliches erlebt von dem er mir berichten könnte??
Vielen Dank!

Gruß Romulf

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2008 14:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hallo romulf,

erste Frage habt ihr das GSR oder liegt das SR allein bei der KM?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2008 14:24
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Begrüsse dich erstmal hier bei VS !!!

 Hat jemand schon mal etwas ähnliches erlebt von dem er mir berichten könnte??

Denke da gibt es sicherlich einige hier, die genau so etwas erlebt haben...

Die Umgangsrechtsverhandlungen konnten wir bisher ohne jegliche Ämter oder ähnliches klären.

Naja klären?! Du meinst aber doch sicher eher in ihrem Sinne klären, oder warst du mit einem Umgang bei der KM einverstanden?!
Aber am WE waren sie bei dir,oder hast du deine Kids da auch nur bei ihr sehen dürfen?

Aber nun zum eigentlichen...

Gibt es Gesetze die besagen das bestimmte Personen die Kinder nicht sehen dürfen?

Ja so etwas gibt es schon, nämlich bezieht sich das auf "Mitmenschen" die das Kindeswohl gefährden..den könnte man den Umgang verweigern, bzw verhindern..
Aber das ist wohl eine völlig andere Sache als das um was es hier geht...

Also ansich gibt es soetwas nicht, die KM, kann nicht verbieten mit wem du u deine Kinder zusammentreffen..also sie kann nicht verhindern das du mit deiner Partnerin die Kindr siehst..

Lass dich da also nicht irre machen...

 Da Sie mir jeglichen Umgang verweigert möchte ich gerne vor Gericht gehen.

angebrachter wäre es vielleicht erst gewisse andere Institutinen erst noch zu Hilfe zu rufen..z.B. Eheberatungsstellen, oder eben notfalls das JA um ein Vermittlungsgespräch zu bitten...
Fruchtet das alles nicht, dann sollte man den Umgang eben gerichtlich regeln lassen...

Den "Umgang" bzw. das die kids deine neue Partnerin sehen , kann sie kaum verhindern , warum auch, ausserem kannst du ja ebenfalls es nicht unterbinden das ihr LG die Kids sieht..
Womit hat da eigentlich deine Ex da eigentlich wirkliche ein Problem?

Wie gesagt, suche erst externe Hilfe, bevor du zum Gericht läufst...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2008 14:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus romulf2000!
Da Du von Deiner Exfrau schreibst, gehe ich zunächst davon aus, dass ihr verheiratet wart und die Kids während der Ehe geboren wurden.
In diesem Fall hättet ihr GSR und KM dürfte sich nicht in Deinem Umgang "einmischen", weil die Gestaltung und Art dem betreueneden Elternteil obliegt.
Das würde ich ihr einfach mal schriftlich mitteilen; sollte sie anderer Auffassung sein, lässt sie Dir keinen anderen Weg, als dies zunächst vom JA, worst case gerichtlich zu ihren Lasten klären zu lassen.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2008 14:55
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Er schreibt wirklich von Exfrau, also sollte man davon ausgehen das GSR vorliegt, aber dennoch frag ich mich ein wenig was nun das SR mit der Gestaltung des Umganges zu tun hat ansich..
Auch bei ASR, kann doch nicht die KM dann vorgeben wie der Umgang hat auszusehen!

Oder seh ich da jetzt was falsch??

*KlugscheisserModus an  😉

weil die Gestaltung und Art dem betreueneden Elternteil obliegt.

Hier würde ich jetzt ein kleine Änderung einfügen..denn ansonsten hätte die KM ja gleich wieder was in der Hand..

Anstelle des betreuenden Elternteils, sollte da denk ich dann besser z.B. "Umgangs Elternteil" stehen..

Betreuender Eltenrteil ist ja hier ansich nämlich die KM! U die kann da ja nunmal nicht die Gestaltung bestimmen...

Oder?!  😉

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2008 15:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

* A bissi OT
@jens

Auch bei ASR, kann doch nicht die KM dann vorgeben wie der Umgang hat auszusehen!
Oder seh ich da jetzt was falsch??

Wir hatten vor nicht allzulanger Zeit in einem anderen Thread eine Grundsatzdiskussion darüber: wenn sie wollte, könnte sie bei ASR schon

Betreuender Eltenrteil ist ja hier ansich nämlich die KM! U die kann da ja nunmal nicht die Gestaltung bestimmen...

Du hast Recht, Deine Formulierung ist "eineindeutiger" 😉

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2008 15:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Jens,

wie wir vor kurzem feststellen mußten darf eine ASR KM durchaus bestimmen wer das Kind während des Umgangs mit dem Vater sieht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2008 15:46
(@romulf2000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für die Antworten!
Eine Gefährdung ist sie natürlich nicht. Sie ist eine Frau wie jede andere. Warum meine Ex das nicht möchte weiß ich leider nicht. Bisher hatte ich noch keine LG und sie weiß auch wie schwer mir das fällt. Wir haben das GSR. Ich werde mal versuchen Sie  schriftlich anzuschreiben. Wenn nicht dann JA und wenn alles nicht hilft dann halt Gericht.

Gruß romulf2000

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2008 16:42
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Romulf2000,

ich kann Deinen Fall nur allzugut nachempfinden. Ich hab nämlich genau die gleiche Sache durch. Nur bei mir ging das ganze weiter und weiter und weiter....

Aber nun zu Deinem Fall. Ich hatte das gleiche. Umgangsboykott durch die KM wegen meiner neuen Partnerin. Erst habe ich das JA informiert. Die sagen Dir dann dass sie ohne richterlichen Beschluss nichts machen können, da sie lediglich eine vermittelnde Tätigkeit haben.

Gut wäre jedoch, wenn du beim Jugendamt einfach mal anrufst oder direkt vorbei schaust (dann hat der JA Mitarbeiter auch gleich mal ein Bild zur Person). Sag Ihnen einfach was Dir auf dem Herzen liegt. Die JA-Mitarbeiter mögen es wenn man Sie wertschätzt. D.H. sag denen einfach, Du bittest Sie um Hilfe und um Ihren Rat, da Du bei diesem Punkt nicht weiterkommst und auf jeden Fall Dein Kind sehen möchtest.

Die wenden sich dann an Deine Ex und evtl. kommt ein Gesprächstermin zustande. Wenn nicht (so wars bei mir) dann kann dein RA einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen. Es wird also vom Gericht festgelegt, wann und wie Du Dein Kind sehen kannst. Aber das dauert.....

Sag denen beim Jugendamt dass Du Dein Kind sooft und solange es geht sehen möchtest. Dann werden die Dir bestimmt helfen.

Aber bedenke: Du weisst nicht, was Deine Ex denen erzählt. Frauen sind da sehr erfinderisch, wie ich leider feststellen musste.

Dennoch Kopf hoch und pack es einfach an!!!

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2008 21:09
(@romulf2000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Agent_Zero,

wie ist es denn bei dir weiter gegangen? Da kann ich mich ja noch auf etwas einstellen. Hab ja nicht unbedingt positives vom JA gehört. War bisher immer ganz froh nie damit in Kontakt treten zu müssen.

Gruß romulf2000

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2008 02:27




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus romulf2000!
Das JA wird bestenfalls beraten und der KM das sagen, was wir Dir schon geschrieben haben...ob sich dadurch KM´s Einstellung zur Sache ändern wird, ist ein anderes Thema.
Mit diesem Schritt (JA oder andere Beratungssstelle) hast Du im Falle einer Umgangsklage dem Gericht gezeigt, dass Du allen Möglichkeiten zu einer friedlichen und einvernehmlichen Lösung nachgegangen bist, bevor Du den Klageweg gewählt hast. Das stimmt manchen Richter eher positiv.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2008 08:38
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@romulf2000

Hi Romulf2000,

bei mir hat sich die KM komplett quer gestellt. Mein RA hat dann eine Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt. Das war im August 07. Mitte Oktober war der Gerichtstermin. Seit Juli 07 fand kein Umgang mehr statt. Missbrauchsvorwürfe der KM.

Vom Gericht aus wurde der begleitete Umgang durch das Jugendamt und ein gerichtspsychologisches Gutachten angeordnet. Die Kindsmutter hat 2 Wochen vor dem Gerichtstermin schwere Missbrauchsvorwürfe gegen mich erhoben. Der Inhalt ist natürlich völliger quatsch.  :knockout:

Jetzt geh ich alle zwei Wochen für eine Stunde zum Jugendamt und darf im beisein des Jugendamt MA eine Stunde mit meinen Kindern spielen (unter Aufsicht)  :phantom:

Gutachten läuft. Jetzt heisst es abwarten.....

Ich geb Dir aber einen guten Tip. Schreib Dir immer alles genau auf (Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner usw.) über Umgänge, Termine usw.

Mach auch beim JA immer alles schriftlich. Somit hast Du immer etwas in der Hand.

KM hatte bei Gericht ihren Kalender dabei. Sie hatte sich immer alles genau aufgeschrieben....

Gruss
Thomas

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2008 18:05
(@agentm)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo romulf2000,

Ich kann dir nur raten zum JA zu gehen.Seih es nur, damit sie es aufnehmen das deine Ex dir den Umgang verweigertund sie dich als sorgenden Vater kennen lernen können. Ob Sie dir letzlich bei diesem Thema helfen können ... weiß ich nicht.

ABER, du hast dort die Akte eröffnet, sollten dann andere „Taten“ deiner Ex dort aufschlagen werden, MÜSSEN die MA im JA erst einmal daß ( immernoch vorherschende ) Bild : Böser Papa , liebe Mama ! überdenken... Wenn du nämlich vor Gericht bist, dann wird der Richter ja irgendwo seine Info´s beziehen.

Also bleib cool dabei und positionier dich gegenüber deiner Ex ... dann wird es auch vor Gericht etwas werden...

Gruß

Detlef

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2008 19:00
(@romulf2000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo AgentM,

das klingt ja ziemlich übel bei dir... Ich habe einen Termin beim JA gemacht und hoffe nun das meine Exfrau auch zu diesem Termin erscheint... Wenn nicht war es wenigstens einen Versuch wert. Ich darf ja meine Kinder bei ihr sehen, aber das ist mir ehrlich gesagt zu wenig. Wir möchten die Kinder auch gerne am Wochenende alleine, ohne ständige Aufsicht bei uns haben.
Das mit dem "Kalender" ist eine gute Idee, ich denke das werde ich anfangen. Dann hab ich wenigstens etwas schwarz auf weiß! Nicht das sie hinter her den Kindern erzählt ich würde mich nicht um sie kümmern wollen. Frauen neigen ja gerne dazu viel zu erzählen.
Wie alt sind deine Kinder eigentlich??

Gruß Romulf2000

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2008 21:08
(@agentm)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Romulf2000

meine beiden sind sind vier und fast sechs. Ich warte im Moment auf das Gutachten, ausserdem habe ich begleiten Umgang das lässt mich diese unerträgliche Situation irgendwie ertragen  :knockout: .

Wenn du deiner Exfrau klare Grenzen setzt, muß es bei dir garnicht erst soweit kommen.

Viele Grüße

Detlef

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2008 01:34