Hallo zusammen,
vorweg erst einmal ein dickes Lob an alle die hier so tatkräftig eine helfende Hand reichen :thumbup:. Wenn es immer und überall so wäre seufz...... das wäre schön !!
Wie bei sovielen von Euch geht es auch bei uns um das Thema Umgangsrecht. Konnten hier zwar schon sehr viel nachlesen, jedoch sind ein paar Fragen offen geblieben.
So kurz wie es geht die Geschichte und dann die Fragen:
Mein LG hat ein Tochter im Alter von 12 Monaten. Die Kleine ist nicht aus einer Beziehung heraus entstanden sondern erst nach Beendigung der Beziehung. Er hat sich noch einmal irgendeine Nacht hinreissen lassen und da war´s passiert. Mittlerweile gehen wir davon aus das die KM sehr gut gerechnet hatte und mit diesem Kind die Beziehung erneuern wollte. Ein angestrebter Vaterschaftstest seitens meines Lebensgefährten hat dann seine Vaterschaft bewiesen.
Von vorne herein ist er seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachgekommen und hat immer wieder !! den Kontakt zu seiner Tochter gesucht, leider ohne Erfolg.
Angeblich sei der neue LG der KM so Eifersüchtig das mit einem geregeltem Umgangsrecht Ihre Beziehung gefärdet sei.
Erst als es mich dann in seinem Leben gab wurde wohl die Neugierde seitens der KM geweckt und er durfte seine Tochter in meiner Begleitung nun ca. 4x sehen. Bewusst habe ich mich bei diesen Treffen zurückgehalten, erstens um nichts falsches zu sagen und zweitens damit er diese eine Stunde voll geniessen konnte.
Jedoch seit für Sie klar ist das es bei uns ernst ist, blockt Sie wieder total ab. Unser Angebot die Kleine für ein paar Stunden mitzunehmen, damit Ihr LG nicht mit uns konfrontiert ist lehnte Sie ab mit der Begründung, Sie wolle auf keinen Fall das man mich auf der Strasse für die Mutter des Kindes halten könne !!!
Ich habe noch niemals einen solchen Unsinn gehört !! Desweiteren wird behauptet wir hätte bei den Besuchsterminen geschmust ( :rofl2:) und das Kind sei nun erst recht verwirrt wenn es seinen Erz... gesehen hat. Ich sage bewusst Erz.... denn Sie lässt keine Möglichkeit aus meinem LG zu sagen er sei nur der Erz... und der Papa sei Ihr LG !
Nun bekommt mein LG seine Tochter überhaupt nicht mehr zu sehen und jede Ansprache beim JA bringt überhaupt nichts. Der zuständige Mitarbeiter meint einfach nur er könne dort nichts machen - schönen Tag - schönen Weg !!
Für uns war bzw. ist klar es bleibt nur noch der Weg zum RA und zum Gericht, jedoch wurde uns nun von einer Kinderpsychologin gesagt wenn die KM vor Gericht anbringen würde das Kind sei nach jedem Besuch total verwirrt würde Sie Recht bekommen und unsere Chancen wären gleich null !?
Im übrigen hat Sie das alleinige Sorgerecht und das Umgangsrecht ist beim JA auf alle 14 Tage geregelt.
Es tut mir in der Seele weh meinen Partner so leiden zu sehen, wenn er hilflos weint und die KM sich ins Fäustchen lacht.
Wie seht Ihr diese Sache ?
1. Was glaubt Ihr wie seine Chancen vor Gericht aussehen ?
2. Können diese lächerlichen Behauptungen von Ihr Bestand haben ?
3. Wie verhält er sich denn juetzt wohl am besten ? Dem JA die Türe einrennen oder ruhig bleiben und abwarten ?
Ich bzw. wir sind für Eure Antworten sehr dankbar !!!!!!
Gruß I+M
Moin,
Standardprozedur: Vermittlungsgespräch beim JA. Kommt da nix bei rum oder Ex hält sich nicht dran - klagen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
ja das wir zum Anwalt müssen und ggf. auch klage einreichen müssen war uns soweit klar. Uns ging es mehr darum welche Behauptungen Ihrerseits zu Ihren Gunsten ausgelegt werden könnten ?
Gestern abend hat Sie sich gemeldet und fordert nun er solle seine Vaterschaft aberkennen, Ihr neuer LG würde gern adoptieren. Wenn mein LG nicht zustimmen würde, würde Sie Ihrerseits Schritte einleiten. Kann Sie mit so etwas durchkommen ?
LG I+M
hy eml,
Uns ging es mehr darum welche Behauptungen Ihrerseits zu Ihren Gunsten ausgelegt werden könnten ?
leider grundsätzlich mal alle!
dein LG ist dann in der misslichen lage jedes argument zerpflücken zu müssen.
besonders unter berücksichtigung das die kleine erst 12 monate alt ist wir es sehr schwer.
Gestern abend hat Sie sich gemeldet und fordert nun er solle seine Vaterschaft aberkennen, Ihr neuer LG würde gern adoptieren. Wenn mein LG nicht zustimmen würde, würde Sie Ihrerseits Schritte einleiten. Kann Sie mit so etwas durchkommen ?
als schnellschuss im alleingang wird ihr das nicht gelingen.
sie kann zwar versuchen eine adoption durch ein gericht durchzusetzen,aber die möglichkeiten die sie da hat sind gottseidank sehr eingeschränkt.
solange dein LG kein polizeilich gesuchter terrorist oder triebtäter ist hat sie ohne seine zustimmung keine chance.
besser noch,sollte sie so eine klage anstrengen manifestiert sie damit ihre wahren beweggründe warum sie den umgang boykotiert und verweigert.
ich würde dem gelassen entgegensehen. 😉
gruss sandgren 8)
Adoptieren ? Würde ich nicht zustimmen. Man könnte den Möchtegerne-Papa aber gerne dafür loben, das er sich so gut um
das Kind kümmern möchte.
Behauptungen der KM zu wiederlegen ist vielleicht wenig hilfreich. Ich würde nun ein Umgangstagebuch führen und das JA schriftlich mit Posteingangsstempel beim Pförtner bitten, zu einem Gespräch einzuladen. (Schliesse mich also DeepThought an - so in Etwa ist das Standardprogram halt). Am Ball bleiben und zum Beispiel nach geplatztem Termin erneut das JA bitten einzuladen.
Eine Stunde alle 14 Tage finde ich zu wenig für ein kleines Kind um eine Beziehung zum Vater zu entwickeln, darum geht es schliesslich - und das
ist bestimmt auch eine solide Argumentationsbasis ("Ich möchte eine Beziehung zu meinem Kind aufbauen, und deswegen brauche ich regelmässigen Umgang und möchte mit der Mutter auch gerne zusammenarbeiten damit die Übergabe und der Umgang gut klappt ...
u.s.w. ... "). Der Rest ergibt sich dann (hoffentlich) sozusagen von selbst.
LG,
Sascha
--
Die ungeheure Entfernung zwischen Himmel und Erde
stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.
Hi Eml,
Frage: Warum läßt sich dein LG das Verhalten der KM bezüglich ihres Lebensgefährten gefallen??
Der neue LG der KM kann eifersüchtig sein wie er will, er hat sich in die Besuchsregelung absolut nicht einzumischen. Das sollte der KM ganz deutlich klargemacht werden.
Dein LG ist der leibliche Vater, es ist ein Besuchsrecht, wie du schreibst, vor dem Jugendamt vereinbart. Und wenn sie das blockt, hilft eigentlich nur die, wie Deep das schreibt, Standartprozedur.
Auf keinen Fall würde ich irgendwelchen Adoptionshirngespinnsten der EX deines LG zustimmen.
Die Sache ruhig angehen, RA einschalten, und vor allem nicht lockerlassen. Dein LG hat ein Recht sein Kind zu sehen, egal was die KM meint.
Gruß Kitchenman
Hallo zusammen,
lieben dank für Eure schnellen Antworten.
Er hat sich Ihr Verhalten lange gefallen lassen in der Hoffnung Ihr würde einfach die Puste ausgehen und Sie würde früher oder später einlenken, naja falsch gedacht.
Das er seine Tochter nun freigeben soll kam aus heiterem Himmel, was aber unserer Meinung nach nur dem Zwecke dient, im nachhinein behaupten zu können Ihm ginge es doch die ganze Zeit nur darum den Unterhalt zu sparen. Damit argumentiert Sie auch " Du könntest Dir eine ganze Menge Geld und Ärger sparen".
Auf jeden Fall werden wir Eure Ratschläge beherzigen und Euch weiter auf dem laufenden halten.
Für weitere Meinungen und persönliche Erfahrungen wären wir sehr dankbar.
LG I+M