Moin VS...oder besser: Hallo meine lieben neuen Freunde !! 😉
Kurz einen Hinweis zu den bisherigen Bemühungen meinerseit´s:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-17916.html
Ich habe über meine Rain Umgangsklage beim AG eingereicht. Die EV-Benachrichtigung ist letzte Woche gekommen und der Termin auf den 23.02.10 festgesetzt. Gefordert habe ich für Sohnemann einen Umgang wie folgt:
- 14tägig Freitag bis Sonntag
- Grosse Feiertage im jährlichem Wechsel
- Erste Hälfte der Ferien
Was jetzt dabei „rüberkommt“ werde ich ja sehen. Nun bin ich echt am Überlegen...
Vergleich oder Beschluss
Vergleich:
Es wird ein Vergleich erstellt über den Umgang. KM und Darky Dark halten sich an diesen Vergleich. Sollte es einmal nicht der Fall sein, kann man den Umgang unter Hilfenahme der örtlichen Polizeibeamten anregen ?? Da KM seit Jahren eine Allergie auf sämmtliche Bestrebungen eine Arbeit auszuführen entwickelt hat und sich vom jeweiligen aktuellen LP unterhalten lässt, wird warscheinlich ein angekündigtes Ordnungsgeld nur ein müdes Lächeln auf ihr aufgesetztes Gesicht zaubern. Ein Vergleich würde auch unterstreichen das Darky Dark vernünftig und in Ruhe handeln möchte.
Beschluss/Urteil:
KM und Darky Dark verpflichten sich den Umgang für Sohnemann einzuhalten und zu fördern. Sollte es mal eine Zuwiderhandlung von einem der Elternteile geben, (evtl. könnte ja die Wetterhexe das beschlossene Umgangswochenende bei Papi kurzfristig vergessen), kann man dieses unter zu Hilfenahme der örtlichen Polizeibeamten einfordern. Eventuell einen Antrag auf ein Ordnungsgeld beim AG beantragen.
Welche von beiden Entscheidungen würdet ihr bevorzugen ??
Umgangsverfahren, wie läuft das ab ??
Wie kann ich mir den Ablauf am 23.02. in Etwa vorstellen ?? Ehrlich gesagt habe ich davor ein wenig Bammel, vorzuwerfen habe ich mir rein gar nichts. Im Gegenteil habe ich seit über einem Jahr, zu Ungunsten von Sohnemann, den Ball flach gehalten. Doch jetzt muss und will ich !!
Reden bei dem Termin nur die Anwälte beider Seiten ? Fragt mich der Richter aus ? Muss ich mich rechtfertigen gegen evtl Vorwürfe seitens der KM ?? Der JA-Mitarbeiter der unseren „Fall“ betreut ist auch anwesend. Er hat mir nach positiver Einschätzung zur Umgangsklage geraten.
Ich würde gern ein paar Erfahrungen Eurerseits lesen, evtl. paar Tips wie ich mich am besten verhalten kann.
Es gibt auch starke Anzeichen einer massiven negativen Beeinflussung auf unseren Sohn seitens der KM und ihrem neuen LP. Sollte ich dieses im Verfahren berichten ?? oder lieber schweigen und den Dingen beim geregeltem Umgang ruhig und besonnen entgegenwirken ??
...bis dahin....liebe nächtliche Grüsse...Darky
Moin Darky,
bei einem mir näher bekannten Fall 😉 lief der Umgangstermin so ab:
Gericht stellt vollzähligkeit fest, und gibt bekannt, das wir hier und heute zusammengekommen sind, weil der Umgang in der Vergangenheit nicht klappt.
Das, und nur das wollen wir heute regeln.
Daraufhin werden beide Elter ngefragt, wie sie sich den Umgang un Zukunft vorstellen, und vom Gericht angeregt, sich auf eine für alle Seiten einvernehmliche Lösung zu einigen.
Als dabei der Zonk anregen wollte, das das Kind nur alle 4 Wochen zum Vater solle, nur weil sie meint, das das genug sei, wurde ihr zackig der Zahn gezogen.
14tägiges WE und hälftige Ferien, da beisst die Maus keinen Zahn ab.
Das Begehren des KV, das die KM ihm bei Umgangslogistik doch ein bisschen entgegenkommen möge, und das Kind an der S-Bahn übergeben wird,
nachdem Kind und KV 5h Zugfahrt noch vor/hinter sich haben,
hat KM vehement abgelehnt, (mein Kind wird mir an der Wohnungstür abgegeben, da komme ich dem KV nicht mehr 1mm entgegen), sodaß KV bei Abholung sowie "Zurückbringung" jeweils 20€ für taxi extra zahlen darf. . .
Das Gericht hat zwar über soviel Starrsinn der KV den Kopf geschüttelt, aber signalisiert, das es nicht gegen die KM verfügen kann, das KM "entgegenkommt". . .
Jeden Versuch eines Elternteils, den anderen anzugehen, hat das Gericht gedämpft. . . hat wiederholt die KM darauf hingewiesen, das man hier lediglich den Umgang regelt, da das Kind Anspruch darauf hat. . .
Zwangsgelder wurde nicht sofort festgesetzt.
KM boykottiert nun im Kleinen, behindert, was das Zeugs hält. . .sodaß es für den KV einen Antrag auf Zwangsgeld nicht reicht, um bei Gericht nicht nickelig zu wirken . . .
Fortsetzung folgt. . .
Summe:
Bei Gericht wirst Du (grundsätzlich) nicht angegriffen.
Sowie das dennoch passieren sollte, einfach das Gericht fragen, ob man sich das gefallen lassen muss.
und:
Du hast ein Recht auf Gehör. Falls Dir über den Löffel gefahren wird, dezent um das Recht auf (unterbrechungsfreises) Gehör bitten. . . .
Gutes Gelingen
E.
Beachte, zu Regeln, ob die 14Tage Regelung nach Ferien wieder von vorne anfängt, oder ob es das Jahr durchgängig alle 14 Tage sein soll, und dann zusätzlich die Ferienregelung. . .
das kommt sonst sofort weider zu . . .
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Moin,
das
kann man den Umgang unter Hilfenahme der örtlichen Polizeibeamten anregen
und das
kann man dieses unter zu Hilfenahme der örtlichen Polizeibeamten einfordern.
solltest Du aus Deinen Überlegungen streichen; das wird nicht passieren.
Das musst Du schon anders klären; notfalls über eine Umgangspflegschaft. Alles andere gips nur im TV.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
wie brille schon gesagt hat, die Polizei wird da rein gar nichts machen. Die Beantragung einer Umgangspflegschaft
kann durchaus sinn machen, gerade wenn es größere Probleme gibt. Boykott usw.
Besprich dich hierüber nochmal mit deinem Anwalt. U.u. wird das Gericht einen UP bestellen.
Die Aufnahme von Zwangsmitteln im Urteil/Vergleich halte ich durchaus für sinnvoll.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Vergleich oder Beschluss
Hallo,
in Umgangssachen niemals einem Vergleich zustimmen, immer auf einem Beschluss bestehen. Es ist dabei egal, was die Anwälte sagen und der Richter gerne hätte.
/elwu
Moin,
der Unterschied besteht darin, dass du dir mit einem Vergleich jegliches Rechtsmittel nimmst. Bei einem Urteil sieht
es anders aus.
Werden hier Zwangsmittel mit aufgenommen, kannst du es durchsetzen lassen.
Beim Vergleich: Wenn sich einer nicht mehr dran hält, seht ihr euch wieder vor Gericht.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin VS !!
Danke Euch für die Anregungen und Tips !!
der Unterschied besteht darin, dass du dir mit einem Vergleich jegliches Rechtsmittel nimmst. Bei einem Urteil sieht
es anders aus.
Danke @Agent, wollt ich nur nochmal hören. Also ist klar ----> kein Vergleich.
Bei der Durchsetzung des Urteils beantragen das ein Ordunungsgeld angeordnet wird bei Zuwiderhandlungen seitens der KM.
Schade das es keine "Ersatzweise Ordnungshaft" bei kommender Umgangsvereitelung gibt, denn wie ich oben schon bemerkte geht die KM keiner geregelten Arbeit nach trotz KiTa-Besuch unsres Jungen.
Ich könnte auch anbieten unseren Sohn in der Zeit ihrer "Einsitzung" zu betreuen. Die Betreung kann ich zu 100 Prozent garantieren und entspräche dem "Kindeswohl" :rofl2:
wie brille schon gesagt hat, die Polizei wird da rein gar nichts machen. Die Beantragung einer Umgangspflegschaft
kann durchaus sinn machen, gerade wenn es größere Probleme gibt. Boykott usw.Besprich dich hierüber nochmal mit deinem Anwalt. U.u. wird das Gericht einen UP bestellen.
Im vergangenem Jahr hatte die KM immer wieder "Ausreden" gegen die Übernachtung unseres Sohnes.
Sie verlangte:
- wenn Sohn 3 Jahre alt ist darf er !! (an seinem 3. Geburtstag fragte ich nach.....
- wenn sie sein Kinderzimmer bei mir gesehen hat darf er (sie sah und meinte....)
- es ist noch zu früh, die Bindung noch nicht eng genug (unser Sohn übernachtete Dezember09 und Februar10 ausnahmsweise bei mir. Es gab keinerlei Probleme)
- er darf wenn er es selber ausspricht bei mir übernachten (unser Sohn sagte bei den letzten 2 Umgängen das er länger bei mir bleiben will, als ich ihn Heimfahren wollte...Papa ich will hier bleiben)
- KM will jetzt das er erst bei "Einschulung" bei mir übernachtet.
Nun, all Ihre "Vorderungen" sagte Sie im Beisein von Sachverständigen (Diakonie und JA). Trotz Anregungen dieser weigerte Sie sich es zuzulassen, zuletzt ohne irgendeine Begründung.
Deshalb bin ich der Überzeugung, ohne eine Anrohung und Durchführung einer "Strafe" wird unser Sohn nie zu seinem Recht kommen !!
Was kann ich mir unter einem "Umgangspfleger" vorstellen ?? Was könnte dieser für eine Durchsetzung des Umgangsrechts tun ??
Und vor allem....wie lange dauert dann diese evtl. Durchsetzung ??
....Danke Euch für Euer Interesse !!
Gruss Darky
Dir nochmal ein "Dankeschön" für Deine ausführliche Schilderung zur Verhandlung. Jetzt kann ich mir mehr vorstellen wie diese in etwa ablaufen kann :thumbup:
Thanks
Hallo! Wie war denn nun dein Termin? Ich hab am Freitag Verhandlung.
Gruß Willi
Hi!
Was kam im Termin raus? Gibt´s nen Beschluss oder wird das sonne endlose Kaugummigeschichte mit Gutachten und so?
Greetz,
Milan
Moin VS,
Moin Willi ----> Dir viel Glück am Freitag bei Deiner Verhandlung.
hier nun ein kurzer Bericht über meine Verhandlung: Umgangsrecht mit unsrem 3 1/2 jährigem Sohn !!
Meine Frau, meine Anwältin und ich standen nun vor dem Sitzungssaal im Gerichtsgebäude. Um die Ecke meine EX und ihr LG. Ex ist ohne Anwalt erschienen. Der Richter kam und meinte: So, bitte eintreten..Umgangsverhandlung Darky gegen Hexe.
Der LG meiner Ex drängelte sich vor mich und stürmte in den Saal hinein. (Das nur nebenbei bemerkt was gleich über mich einbrechen sollte)
Verhandlung:
Der Richter stellte die Anwesenheit fest. Als dies erledigt war schaute er den LG der Ex an und fragte Ihn in einem sehr energischem Ton, was er denn hier zu suchen hätte...Der LG...Ich bin seit einem Jahr mit der "EXE" zusammen. Es geht hier auch um meine Anliegen. Ich will hier dabei sein.
Der Richter forderte den LG auf sofort den Saal zu verlassen. Hier handelt es sich um eine "nicht öffentliche Verhandlung".
Sogleich kam der Richter auch zur Sache. Anhand meines Antrags fragte er die Exe was sie denn gegen einen Umgang über Nacht hätte...und jetzt ging´s los...
Exe: Der KV ist unzuverlässig. Er hält sich nicht an gewisse Absprachen. Mehrmals habe ich und mein LG gefordert das ein Umgang über Nacht erst ab der Einschulung stattfinden könne. Dies habe ich von einer Anwältin so gehört. Leider haben wir das nicht schriftlich festgehalten. Der KV drängelt bei seinen Übergaben meines Sohnes immer auf eine Übernachtung. Er schreit im Beisein meines Sohnes herum. Die letzten 2 Male hat mein Sohn nach der Übergabe ca eine Stunde auf meinem Schoss geweint. Er war sehr verstört. Der KV beeinflusst meinen Sohn. Er sagt das mein LG nicht sein Papa ist und trichtert ihm ein das er ein schlimmer Mensch ist. Ich habe mit meinem LG ausgemacht das es schlecht für meinen Sohn ist und er deshalb erst bei Einschulung da übernachten darf.
Ich glaube das der Richter und der Herr vom Jugendamt auch Internet zu Hause haben und irgendwann mal "Ausreden für Umgangsboykott" im Google eigegeben haben. Die Dinge die Exe da aufgezählt hat stehen in dieser Liste ganz oben !! Der JA-Mensch berichtete von meinen Bemühungen im vergangenem Jahr, über den positiven Bericht von der Diakonie und fragte den Richter das es doch unumgänglich sei einer Übernachtung bei mir zuzulassen. Der Richter war der gleichen Meinung. Er fragte mich wie ich mir denn so den Umgang vorstellen könne...Ich beharrte, mit Verweis auf das Kindeswohl, auf meine im Antrag stehenden "Vorderungen". Ich erzählte dem Richter von dem anderen Teil der Familie. Das meine Schwester auch 2 Kinder im Alter unseres Sohnes hat und der Kontakt ausgebaut werden solle. Übernachtungen bei mir fanden ja schon statt und brachten keinerlei Probleme. Die Vorwürfe der KM muss ich zurückweisen da sie nicht der Wahrheit entsprechen.
Der Richter und der Herr vom JA begannen nun auf die KM einzureden einen Umgang über Nacht zuzulassen. Dabei hat die KM sehr harte und laute Kritik vom Richter einstecken müssen. Kurz und gut....am Ende sprach der Richter in sein Aufnahmegerät:
Es wird beschlossen....Der KV bekommt ein Umgangsrecht ab Juni von Samstag 9.30 - Sonntag 17.30. (14tägig) Im Wechsel die Beiden Grossen Feiertage Ostern und Weihnachten. Eine Ferienregel wird zum jetzigem Zeitpunkt noch nicht berücksichtigt.
Begründung: Die Übernachtungen entsprechen dem Kindeswohl, da das Kind erst 3 1/2 Jahre alt ist können Erweiterungen erst bei erfolgreicher Durchführung der jetzigen Regel empfohlen werden....blablabla....Ordnungsgeld wurde noch nicht festgelegt. Die Kosten des Verfahrens wurden gegenseitig aufgehoben.
Ich für meinen Teil bin zufrieden, habe das was ich wollte, einen Geregelten Umgang. Ich denke um eine Erweiterung zu erreichen muss ich warscheinlich nächstes Jahr wieder einen Antrag stellen da mit der Exe sicher nicht zu reden ist. Mir bleibt jetzt nur zu hoffen das unser Sohn langsam reden kann und so der KM etwas Druck macht das er zu Papa will...
meine Tips für Euch in einer solchen Sache:
- ruhig und sachlich reden
- den Richter unbedingt ausreden lassen
- nicht auf Provokation der Ex reagieren...(der Richter rügt sie schon)
- im Antrag mehr vordern als ihr bekommen wollt !!!
- "Euer Sohn" nicht "mein Sohn" ---->Danke nochmal an die VS Specials !!!
Nun, ich habe nach der Verhandlung mit dem JA-Menschen gesprochen wie es denn mal weitergehen könne. Er sagte: Herr Dark, jetzt ist die "Akte" mal bei Gericht geöffnet worden. Die KM hat Ihr Gesicht gezeigt und bei einer Erweiterung in einem oder 2 Jahren sieht es gut für sie aus wenn sich die KM wieder weigern sollte. Man kann leider nichts gegen die Einstellung der KM zu diesem Zeitpunkt machen. Das Kind ist noch zu jung und es war ja leider diese Lücke von einem Jahr dazwischen. Lassen sie diesen Umgang wie sie ihn jetzt bekommen haben einfach mal laufen. Eine Ferienregel werden sie auch bekommen, aber ebend erst später !!!
*Huch, sorry war bissle viel...ich hoff ich hab nicht´s vergessen....
Grüssle Dark (der erst mal zufrieden ist !!!)
Hey Darky Dark,
das sind ja absolut gute Neuigkeiten. Mit am besten finde ich, dass der Richter den Großkotz von LG der (H)exe des
Saales verwiesen hat. So ein Klugsch...er.
Das verhalten der EX war absolut positiv für mich. Hoffentlich macht sich meine (H)exe bei unserem nächsten Termin
auch so zum Affen.
Ein guter Richter erkennt schnell, was Sache ist. Also für dich, vorerst eine absolut runde Sache.
Gruss
AZ
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo DarkyDark,
Dein wohl sehr guter Auftritt vor Gericht, ergänzt von einem Komplettversagen Deiner Ex mit ihrem LG, haben bei einem vernünftigen Richter zu einem guten Ergebnis für Dich geführt.
Glückwunsch!
Es macht hoffentlich vielen hier Mut :thumbup:
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Dark, ich gratuliere dir von ganzem Herzen! Ich hoffe mein Richter hat auch gegoogelt und ich kann am Freitag genau so feiern wie du.
:prost:
Gruß Willi
...und ich kann am Freitag genau so feiern wie du.
Moin Willi
Danke für die Glückwünsche. Bei mir kam auf jedenfall das "vergangene Jahr" zum Tragen. Meine Bemühungen, mit Hilfe der Vermittler von Diakonie und JA, eine Lösung zu finden. Auch konnte ich sehr aus diesem Forum hier profitieren. Eindeutig und mit Abstand das Beste Forum was ich im Internet gefunden habe.
Bitte sei ruhig und Sachlich morgen in Deiner Verhandlung. Ich drück Dir die Daumen !!
Staengler und Agent, Euch auch ein Dankeschööööön !!
Ich denke das der Beschluss bald per Post zu mir kommt, ich stell ihn dann hier für Euch ein !!
...Grüssle Darky... 🙂
Moin,
ich emfinde es immer als sehr schlimm, dass gratuliert werden muss zu etwas, das selbstverständlich ist: Das Recht des Kindes auf seine Eltern.
Den Beschluss bitte mit Rechtskraft an mich, ich stelle ihn dann anonymisiert ein.
Deepthought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought, natürlich ist das traurig. Aber diesen Schuh müssen sich eindeutig die Jugendämter dieses Landes anziehen. Dort sitzen zu einem erschreckend großen Teil ja wohl frustrierte, männerhassende Tanten. Einem Bekannten ist es sogar passiert dass die Dame vom JA gesagt hat, sie sei nur für Mütter da. So lange hier nicht etwas grundlegendes passiert, wird sich an der Situation nichts ändern.
Gruß Willi
@darkyd,
trotz deeps wohl absolut berechtigtem einwurf zum thema beglückwünschen tu ich es ddennoch.
beim lesn deines protokolls hatte ich ein dejavue, so ergings mir nämlich genauso.
auch mit dem gleichen ergebnis.
ich freue mich sehr für dich und deinen sohneman :thumbup: 🙂
ps.: @deep
sammelst du beschlüsse zum thema umgangsverfahren?
hab noch einen hier zur verfügung 😉
@jw
ich drück dir die daumen, beherzige die gutgemeinten ratschläge meiner vorposter... es wirkt :thumbup:
gruss
minna
Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
Danke Minna, ich denke es wird einigermaßen gut laufen. Allerdings habe ich das JA gegen mich. Mein Anwalt hat mir Mut gemacht, der Richter hier bei uns bildet sich sein Urteil Gott sei Dank selber. Und ich habe einen Richter, also einen Mann.
Alles wird gut! :saustark:
Gruß Willi
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
