So was ein Verfahrenspfleger ist das weiss ich ....Anwalt des Kindes!
In unserem Fall ist es auch der Umgangspfleger!
Wie schon an anderer Stelle anmerkt ist es ein Depp, der auch noch vom gericht beauftragt wurde!
§50 FGG habe ich bereits gefunden.....
Kurze Frage wie wird man sowas wieder los und woher bekommt man einen Neuen?
Denke es soll ja eine Person sein die weder für die eine noch für die andere Partei ist und halt die Interessen des Kindes vertritt?!
In unserem Fall dengelt diese Pfeife eher den Willen und die Intressen herunter!
Moin Lucky,
Kurze Frage wie wird man sowas wieder los und woher bekommt man einen Neuen?
In unserem Fall dengelt diese Pfeife eher den Willen und die Intressen herunter!
Gar nicht. Wenn ein Umgangspfleger von Gericht eingesetzt wird, mittels Beschluß dann musst
du das durchziehen.
Der Verfahrenspfleger ist Urkundlich bestellt, d.h. das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt für den
Zeitraum des Umganges beim UP. Der UP kann festlegen, was beim Umgang gemacht wird. Dies
geschieht i.d.R nach Absprache mit beiden Parteien.
Los wirst du den UP nicht. Erst nach Beendigung der Maßnahme.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Danke....naja dann muss ich das wohl durchstehn und diesen Trottel ertragen.......und meine Klappe halten!
Es ist echt unglaublich was sich diese Menschen einbilden!
Und auch noch dann Kindern vorm Kopf knallen das sie keine Spielchen mit sich treiben lassen, wobei ich empfinde gerade in solchen Situationen sind Stimmungs- Meinungsschwankungen total normal!
Naja......
Ist ja nur noch ein Besuchsttermin dann kann er seinen schlechten Bericht über mich verfassen, zumal der Kontakt zu meinem Sohn Klasse verlief.....der jüngere ist ja leider nicht gekommen!
@Agent_Zero
Du würfelst Verfahrenspfleger und Umgangspfleger durcheinander. Ein Verfahrenspfleger hat die Interessen und das Wohl des Kindes zu ergründen/beachten in Rechtsthemen, in denen das Kind involviert ist und wird von Amts wegen eingesetzt. Ein Umgangspfleger wird eingesetzt auf Antrag einer Prozesspartei zur Sicherstellung des Umgangs. Damit ist nicht automatisch die Vergabe des ABR für die Umgangszeiten erfolgt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Penggg,
Nach deinem Beitrag schoss es mir durch den Kopf. Natürlich hast du Recht, es ist in diesem
Fall Verfahrenspfleger und Umgangspfleger in einer Person. Danke für den Hinweis.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin!
Verfahrenspfleger und Umgangspfleger in einer Person.
Sowas gibts? Das is ja krass.
Dann muss der Opener da bei den entsprechenden Gelegenheiten eine ganz klare Trennung vornehmen. Holt er das Kind zum Umgang ab und der VP/UP ist dabei, dann in diesem Moment nur als UP. Seine Aufgabe ist es in diesem Moment nur den Umgang sicher zu stellen. Diskussionen mit ihm über was auch immer erübrigen sich somit.
Die rechtlichen Interessen (als VP) des Kindes zu vertreten sind eine rein formal-juristische Angelegenheit. Also schriftlich, Stellungnahmen, Gutachten. Adressat ist jeweils das Gericht und nicht der Vater.
Greetz,
Milan
Naja scheinbar eine denkbar schlechte Konstellation?!
Wenn ich ...§50 FGG lesen heisst es.....
(3) Die Bestellung soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die Interessen des Kindes von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten angemessen vertreten werden.
Die Frage die ich mir stelle wie mach ich das?
Als UP ist dieser Mensch sowieso nur noch am 9.5.10 verantwortlich, das wars dann!
Wobei das lustige ist er hat es nichtmals Zustande gebracht das ich beide Söhne sehe, der jüngste wollte heute ne Radtour machen?!
Am 9.5.10 soll ich zumindest den Grossen zuhause abholen, weil der UP keine Zeit hat ihn abzuholen !
Und ihn dann um 17 uhr an seiner Praxis abliefern?
Frage mich allenernstes was er da möglicherweise in einem bericht verfassen will!
Fakt ist wenn amn 9.5.2010 der Termin zustande kommt, was ich sehr bezweifel, werde ich die Jungs auch wieder zuhause abliefern, werde dem UP da keine Umstände machen!
Wenn mir der Anwalt grünes Licht gibt, wird die Umgangsregelung eh übergangen!
Moin,
also wenn ich mir das so durchlese, dann ist VP/UP hier eine ungünstige Konstellation. Die Frage ist auch
ob der VP/UP das eine vom anderen trennen kann.
Seine Aufgabe ist es in diesem Moment nur den Umgang sicher zu stellen.
Richtig. Nur mal schauen, ob er seine Kompetenzen bzw. Befugnisse da nicht überschreitet. Ich befürchte,
dass er aufgrund seiner Doppelfunktion nicht den notwendigen Weitblick hat.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin!
Als UP ist dieser Mensch sowieso nur noch am 9.5.10 verantwortlich, das wars dann!
Für die kurze Zeit würde ich ihn stillschweigend ertragen. Ansonsten hackt er im wohl bald anstehenden Gutachten auf Dich ein.
Richtig. Nur mal schauen, ob er seine Kompetenzen bzw. Befugnisse da nicht überschreitet. Ich befürchte,
dass er aufgrund seiner Doppelfunktion nicht den notwendigen Weitblick hat.
Jo, ich glaube auch, dass der sie überschreiten wird.
Milan
Wir werden sehen! Sein Bericht wird wohl dafür Sorgen, das ich mich zusammenreissen muss!
Der erste Bericht war schon ein Flopp!
Rein rechtlich ist es nicht zu beanstanden, wenn VP und UP ein und dieselbe Person sind. In der Praxis kommt es bei dieser Konstellation allerdings häufiger zu Interessenskollisionen. Tritt eine solche auf, kann man versuchen, den UP als geeichzeitigen VP abzulehnen. Den VP wieder loszuwerden, ist nahezu unmöglich.
RTFM = Read the fucking manual