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Vereinbarung annehmen oder aufs WM bestehen?

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(@Brainstormer)

Moin Ocean,

schwierige Kiste, da du keine Druckmittel mehr hast und ob der ABR-Antrag durchgeht, scheint auch fraglich.
Du kennst deine Ex am besten. Denkst du, sieh blufft nur und will sich in Wirklichkeit gar nicht "Vollzeit" um das Kind kümmern, sondern lieber ihre Zeit mit dem Next verbringen? Zielt sie darauf ab, einfach ihre Machtposition auszunutzen, um den Unterhalt zu kassieren und das Kind trotzdem mehrheitlich von dir betreuen zu lassen?
Wäre es eventuell eine Option, den Antrag auf ABR erst einmal nur anzudrohen und sie so zu einer Elternvereinbarung zu bewegen (hier mögen mich andere berichtigen, falls dies keine gute Idee sein sollte)?

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 00:39
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

"Ja ich möchte gerne vollen KU zahlen auch wenn ich das Kind zu 50% betreue", der lügt.

ich sach mal so: das muss nicht so sein! Mann kann sich auch das WM "erkaufen", indem man eben einen überwiegenden Teil der Kosten des Kinds trägt und somit der KM die Motivation nimmt,  das WM abzulehnen, aus finanziellen Gründen.

Das setzt voraus, dass man sich das leisten kann, KM Interesse hat, nicht nur auf der faulen Haut zu liegen und natürlich einen ausgiebigen Umgang vom Grundsatz für richtig hält (ohne das, wird ein WM aber eh nicht funktionieren...)

Also ich zahle gerne einen deutlich größeren Anteil an den Kosten unseres Kindes und genieße ein flexibles WM!  🙂

Gruss. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 02:39
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ich weiss nicht ob das hier reinpasst :
Die Chancen auf ein WM sind ohne Zustimmung der KM null komma null
( warum das so ist weiss ich nicht ) Ist es auch nicht mein Kind ?

Mein Anwalt sagte zu mir :
Selbst wenn ich Berufsunfähig werde. Und somit 100% rund um die Uhr die Betreuungsmöglichkeit hätte für das Kind
würde das noch lange nicht heissen das :
- das Kind von mir betreut wird und die KM gefälligst Vollzeit arbeiten gehen soll. Sprich Siefür den KU aufkommen muss.
- nicht einmal ansatzweise das Anrecht von mir bestehen würde das zumindest das WM praktiziert wird.

Nochmals WM keine Chance darauf wenn sich beide nicht darauf verständigen.

und @Martin ich behaupte nochmals ( jetzt halt ohne Zahlen ) aber das ein ganz ganz großer Prozentsatz der KM
a) aus eigenem EGO
b) aus dem Beweggrund der üppigen monatlichen Zahlung

niemals einem WM zustimmen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 14:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

Dein Denken ist noch immer geprägt von Vorurteilen und dem Bestreben, es Deiner verhassten Ex richtig zu zeigen und ihr etwas wegzunehmen.

Dein Anwalt hat zwar recht - aber nicht in erster Linie, weil sie eine Frau ist, sondern weil das die Rollenverteilung innerhalb Eurer Ehe war und die Betreuungskontinuität keinen Grund dafür liefert, jetzt alles um 180 Grad herumzudrehen, nur weil Eure Ehe jetzt im Eimer ist.

Die meisten Menschen nehmen, was sie kriegen können; darin unterscheiden sich Männer und Frauen kein bisschen. Wenn man sich anschaut, wie Du wegen wenigen und auch vielen Euros herumzackerst, die Deine Ex und Euer Kind nach Möglichkeit nicht bekommen sollen, kann man auch Dir unterstellen, dass Du das Maximum aus Eurer Trennung herausholen willst. Warum willst Du Deiner Ex vorwerfen, dass sie dasselbe tut?

Wechselmodelle funktionieren auf Augenhöhe; nicht auf der Basis von Hass. Wenn Du die Befürchtung hast, dass Deine Ex es nur wegen der Kohle torpediert, könntest Du ihr ja trotzdem die Zahlung von Kindesunterhalt anbieten - wenn es Dir um Euer Kind und nicht in erster Linie ums Geldsparen geht. Und ja: Ich kann auch verstehen, dass ein Elternteil wenig Veranlassung hat, für das gemeinsame Kind ein Wechselmodell zu wollen, wenn der andere unter unbehandelten Depressionen leidet und (vermutlich nicht nur hier in diesem Forum) sogar Stalking und Suizid-Gedanken äussert. Vor wenigen Tagen hast Du Dich noch ausserstande gefühlt, auch nur den Umgang wahrzunehmen. Was hätte Euer Kind da derzeit von einem Wechselmodell?

Deine Optionen liegen NICHT darin, weiterhin die gefühlte Ungerechtigkeit und die Schlechtigkeit der Welt, der Gesetze und der Frauen zu beklagen, sondern Dich selbst so aufzustellen, dass Du ein gleichberechtigter und gleich verantwortungsvoller Ex-Ehepartner und Elternteil bist. Das geht möglicherweise nicht allein, sondern mit externer Hilfe - und vermutlich geht es auch nicht von heute auf morgen. Aber Du hast ja noch nicht einmal damit angefangen, sondern drehst Dich seit Monaten nur um Dich selbst.

Das kannst Du so lange weitermachen wie Du möchtest - und musst die naheliegenden Folgen dann eben ertragen. Ändern kannst Du nur Dich selbst; es wird keine gute Fee aus dem Gebüsch springen und Dir zu dem verhelfen, was Du für Dein Recht hältst.

Take it or leave it.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 15:54
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@Martin

mir geht es beim WM doch nicht darum Geld sparen. BLÖDSINN !
und mein handeln ist auch nicht davon geprägt ihr was wegzunehmen. Ich kann Ihr ja nichts wegnehmen. Die hat ja "offiziell" nichts.
ein Wechselmodell wird sogar mehr kosten als der KU. Zumal ich selbst wenn ein WM eingeführt wird ich immer noch KU zahlen müsste " soweit ich informiert bin " selbst bei 50 : 50 Parität

sondern Dich selbst so aufzustellen, dass Du ein gleichberechtigter und gleich verantwortungsvoller Ex-Ehepartner und Elternteil bist.

Das geht mit der Gesetzeslage wie sie sich darstellt und mit so einer EX nicht.

Ich habe mich mittlerweile damit abgefunden meine Kleine nur noch alle 14 Tage zu sehen.
Ich habe mich damit abgefunden Sie 12 Tage am Stück nicht zu sehen
Ich habe mich damit abgefunden praktisch nichts mehr von Ihrer Kindheit mitzubekommen.
Ich habe mich damit abgefunden entsorgt geworden zu sein
Ich habe mich damit abgefunden immer mehr aus dem Leben der Kleinen herausgedrängt zu werden und bald ganz draussen zu sein.
Ich habe mich damit abgefunden das Sie quasi nur noch meine Tochter auf dem Papier ist
Ich habe mich damit abgefunden nur noch der Zahlonkel zu sein.
Ich habe mich damit abgefunden das ich nie mehr nen Fuß auf den Boden bekomme. Emotional, weltanschaulich, finanziell

UND ICH KANN JEDEM ENTSORGTEN VATER NUR ZWINGEND RATEN SICH EBENFALLS DARÜBER KLAR ZU WERDEN.
Man(n) ist weg vom Fenster.
Jetzt heisst es wieder " ja ja der depressive Gelackmeierte ! "
Nein ist so ! es ist Fakt.

Eure Expartnerin kann alles wirklich alles torperdieren was Ihr in den Sinn kommt.
Mehr als 14 tägig muss Sie nicht machen. Und selbst das kann Sie torpedieren.

Nur abschliessend ist zu sagen ( gut und das ist jetzt wieder meine Weltanschauung und meine Moralvorstellungen ins Spiel )
Ich würde wenn ich diese Macht hätte, es meinem Kind nicht zumuten den anderen Elternteil 12 Tage ( oder länger ) nicht sehen zu können.
1. ) weil ich wüsste es tut dem Kind nicht gut
2. ) es ist nicht gut für die Bindung Kind - getrenntes Elternteil
3. ) es ist eine Qual für das getrennte Elternteil

Habe zu meiner  :hexen009: vor ein paar Wochen mal gesagt " Ob Sie sich noch daran erinnern könnte wie es war als wir 2 Jahre lang nur eine Wochenendbeziehung hatten. Wie Sie Sonntag abends als ich zurückgefahren bin zu mir sagte > wie soll sie das jetzt nur 5 Tage bis zum Freitag ohne mich aushalten ? < "

Von Ihrem Kind das seinen Vater liebt verlangt Sie aber das es 12 Tage aushalten muss.
Wie sich die Zeiten und Ansichten ändern.

Tut mir leid dieser persönliche Gedanke im Thread eines Kollegen zu platzieren.
Aber passt doch irgendwie hier rein.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 16:31
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ocean  

Du drehst dich hier im Kreis. Deinem Ansinnen WM, Respekt, aber so wie du dir das
vorstellst,wie es ablaufen soll, nein so wird das nix.

Sobald du ausgezogen bist, hat die KM das erreicht was sie will. Da kannst du Vereinbarungen
mit ihr treffen so viele wie du willst, sie muss sich nicht dran halten und dann ???
Wegen was willst du klagen ??  Auf ABR ?? Vergiss es.  

Man merkst du nicht das dich die KM loswerden will ???  Erzähl mir nicht das du nur dem
Kind zu liebe ausziehst bzw Stress vermeiden willst, absoluter Quark.

Schaffe du Fakten, erteile dem Neuen der KM Hausverbot. Danach auf zum JA oder einer
Familienebratungsstelle. Lass deine EX ausziehen, jedoch ohne Kind. dann hast du gute Karten
ein WM durchzuziehen.

Aber egal,es bleibt deine Entscheidung. Bei mir ist esähnlich abgelaufen. wenn du noch Tips
brauchst schreib mir eine PN.  

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 18:06
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oceanborn,

ich schliesse mich JenPa voll an.

Der Antrag ans Familiengericht, Dir die Kinder beim Auszug mitzugeben, hat keine Chance.

Dass Du versichern wirst, den Kindern grosszügigen Umgang mit der Kindesmutter zu gewähren, wird das Gericht nicht interessieren - das sind blosse Behauptungen. Im Übrigen wird die Kindesmutter dasselbe für sich behaupten.

Dein Auszug ist hingegen eine Tat, die unumstritten ist und für sich spricht.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2012 20:55
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

EA auf ABR ist raus. Chancen schätze ich realistisch ein und dennoch bin ich überzeugt, dass es genau so richtig war. Ich halte euch auf dem laufenden.

Habe es mit Exe nochmals diskutiert und in Konsequenz auf mein weiteres Vorgehen hingewiesen. Zuerst hat sie mich ausgelacht, dann kam der übliche Hass durch. Prallt ab, blöd aber, wenn das 3jährige Kind vieles mithört und der Mutter so weise Worte entgegenhalten muss, wie: "Aber Kinder haben Mama UND Papa". Ihre Reaktion: "Wer hat die DAS gesagt?" , ich war stolz.

Sie droht nun jeglichen Umgang bis zur Anhörung/Entscheidung zu unterbinden. Da sie anwaltlich beraten wird, halte ich dies für eine leere Drohung. Damit würde sie sich doch selbst ins Knie schiessen, oder???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2012 20:08
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

EA auf ABR ist raus. Chancen schätze ich realistisch ein und dennoch bin ich überzeugt, dass es genau so richtig war. Ich halte euch auf dem laufenden.

Habe es mit Exe nochmals diskutiert und in Konsequenz auf mein weiteres Vorgehen hingewiesen. Zuerst hat sie mich ausgelacht, dann kam der übliche Hass durch. Prallt ab, blöd aber, wenn das 3jährige Kind vieles mithört und der Mutter so weise Worte entgegenhalten muss, wie: "Aber Kinder haben Mama UND Papa". Ihre Reaktion: "Wer hat die DAS gesagt?" , ich war stolz.

Sie droht nun jeglichen Umgang bis zur Anhörung/Entscheidung zu unterbinden. Da sie anwaltlich beraten wird, halte ich dies für eine leere Drohung. Damit würde sie sich doch selbst ins Knie schiessen, oder???

Ocean, freut mich für dich, nur sehe ich hier die Chancen für einen Erfolg für dich gen Null.
Was hast du denn für Gründe angegeben, die es erforderlich machen,dir das ABR zu übertragen ?? 

Hast du schon beim JA vorgesprochen, denn um die kommste nicht drum rum.

Was euer Kind betrifft,was den Streit mithört, glaubst du das macht sich gut vor Gericht ??
Ich denke eher nicht, denn euer Kind ist noch viel zu klein.

Naja Ocean, ich lass mcih gerne eines besseren belehren, hoffentlich hast du hier jetzt nicht die Karre in
den Sand gesetzt.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2012 21:38
(@Brainstormer)

Moin Ocean,

ich drück dir die Daumen und finde es gut, dass du den Kampf aufgenommen hast. Auch wenn es nicht klappen sollte, brauchst du dir später nicht vorwerfen, dass du nicht alles versucht hättest.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2012 23:24




(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

So, Verhandlung in knapp 2 Wochen.

Meine Argumentation: Kind ist min. 50% Papabetreuung gewöhnt, Papa kanns (u.a. 3 monatige Abwesenheit Ex Anfang des jahres) und alle Vorraussetzungen sind da (Kita Platz) sowie Papas neue Wohnung per Fuß erreichbar.

BITTE hiermit um Tipps für die mündliche Verhandlung. Bitte alles posten, was Erfahrungen mit Fam Gerichten in dieser Thematik angeht. Alles was zu beachten ist....

PS: Bitte von weiteren "Du hast 0% Chancen"-Nachrichten abzusehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2012 02:18
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

So, Verhandlung in knapp 2 Wochen.

Meine Argumentation: Kind ist min. 50% Papabetreuung gewöhnt, Papa kanns (u.a. 3 monatige Abwesenheit Ex Anfang des jahres) und alle Vorraussetzungen sind da (Kita Platz) sowie Papas neue Wohnung per Fuß erreichbar.

BITTE hiermit um Tipps für die mündliche Verhandlung. Bitte alles posten, was Erfahrungen mit Fam Gerichten in dieser Thematik angeht. Alles was zu beachten ist....

PS: Bitte von weiteren "Du hast 0% Chancen"-Nachrichten abzusehen.

hallo ocean,

sind das deine Argumente ??? 

Tochter ist auch zu 50% an Mutterbetreuung gewöhnt, lebt seit eingen Monaten allein
bei Muuter,warum soll das ABR denn auf dich übertragen werden ?? Was ist da besser
für das Kind ??

Und ich würde hier die Vergangenheit ruhen lassen, so wie du schreibst " 3monatige
Abwesenheit der KM"  interessiert kein Gericht mehr.
Wichtig ist hier die Zukunft des Kindes, wem dtraut das Gericht dies zu.
wichtige Eckpunkte nach denen entschieden wird sind
- Bindungstoleranz
- Förderungsprinzip
- Kontinuität

Belese dich mal dazu. Deine Argumente reichen nicht aus um ABR zu bekommen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2012 16:40
(@oceanborn)
Rege dabei Registriert

Ja und genau weil Kind 50% beide gewohnt ist, ist ein Wechselmodel die beste Fortführung dieses Prinzips. Oder nicht?
Daher stelle ich den Antrag auf ABR.

Die 3monatige Abwesenheit soll meinen Betreuungsanteil untermauern (komme damit auf deutlich > 50%) und zeigen, dass ich das kann. Das sind doch belegbare Dinge.

Nicht belegbar sind die unter 4 Augen desöfteren ausgesprochenen Drohungen, mir das Kind komplett wegzunehmen, wenn es nicht nach Exe geht (Geld, sonstige Gefallen). Sogar der Missbrauch mit dem Missbrauch wurde mir schon angedroht. Diese Aussagen sind halt nicht belegbar.
Bei der Meditation lies sich zu extremen Aussagen hinreissen, die eben nichts von Bindungstoleranz hatten. Sollte ich diese mit anführen? Im Zweifel sollte die Meditatorin dies ja belegen können, wenn sie auch nicht gerade minutiös protokoliert hat.

Wenn ich das ABR bekomme, werde ich ein WM vorschlagen, wenn die KM dies leben möchte. Eben im Sinne von Kontinuität, Förderung, Bindungstoleranz.

PS: Ich glaube zudem, du verwechselst hier was. Kind wohnt bis dato in der bisherigen Ehewohung so wie ich auch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2012 17:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ocean,

Du bist auf dem Weg, einen beliebten Fehler zu machen: Das, was Dir als "gerecht" oder "beweisbar" erscheint, für relevant zu halten und anzunehmen, dass es in familienrechtlichen Verfahren um "die Wahrheit" ginge.

Das ist nicht so: Zwei Eltern, die sich nicht über die Gestaltung ihrer Nach-Trennungs-Modalitäten einigen können, werden dort vorstellig und erwarten eine Entscheidung. Die bekommen sie auch - aber nach juristischen und nicht nach moralischen Kriterien. Die Behauptung einer "3-monatigen Abwesenheit" kann ein Gericht schulterzuckend zur Kenntnis nehmen, denn es geht ihm nicht um die Ahndung irgendwelcher Verfehlungen. Und ja: Wer sich dort besser darstellt oder besser lügt, kann durchaus Vorteile haben.

Was in einer Mediation abgelaufen ist oder gesagt wurde, hat im gerichtlichen Verfahren üblicherweise keine Bedeutung. Ein Mediator wird dort auch nicht als "Zeuge" auftreten; schon gar nicht gegen den Willen eines Beteiligten.

Ein häufiger Irrtum ist auch die Annahme, im worst case sei man eben wieder da, wo man vorher war. Das ist aber nicht der Fall: Ein verlorenes ABR-Verfahren verschafft dem Verfahrensgegner eine Menge Oberwasser: Er/sie sonnt sich in der quasi amtlichen Bestätigung, in der Vergangenheit alles richtig gemacht zu haben, nach richterlicher Auffassung der bessere Elternteil zu sein und deshalb auch in Zukunft den Ton angeben zu dürfen. Das ist dann das Ende von Augenhöhe.

Das alles solltest Du auf dem Radar haben - und nur wenn Du sicher bist, auch ein verlorenes ABR-Verfahren und seine Konsequenzen wegstecken zu können, in diesen Krieg ziehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2012 18:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Auch ich liefere das Menü, dass du nicht bestellst hast.

Das ABR bekommt man nicht, indem man etwas besser macht als die Mutter, sondern nur, wenn die Mutter völlig ungeeignet oder unwillig ist, das Kind zu betreuen.
Diesen Umstand kannst du aber nicht herbeiführen.

Das ABR zu beantragen um das WM durchzusetzen klingt wie ein guter Trick, funktioniert aber in 99% der Fälle nicht.
Und selbst wenn du einen Richter findest, der das mit macht, muss vermutlich auch noch das OLG diese Idee gut finden.
Davon kenne ich aber keins.

Und selbst wenn du diese Hürde auch noch nimmst oder deine Ex gar nicht zum OLG rennt, so ist es ihr im Nachhinein ein Leichtes, das WM so zu sabotieren, dass es der nächste Richter als gescheitert ansieht und beendet.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2012 19:50
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Ganz gleich, wer, wie, wann und mit wem bleibt oder auszieht, Kind wird bei der Mitter bleiben und dem Vater wird min. ein Standardumgang sicher sein. DAS ist realistisch.  

Einziger mE verwertbarer Vorschlag hier war, vor Auszug eine über den Standard hinaus gehende Umgangsregelung durch eine saubere Elternvereinbarung verbindlich festzuschreiben.    

Alles andere halte ich für Illusion und sogar brandgefährlich.

Sich Wohnung und Kinder
- durch Bleiben zu ertrotzen kann wegen Gewalteskalation
- - zur Wegweisung im Zuge des Gewaltschutzes oder
- - zur gerichtlichen Zuweisung der Wohnung führen

- durch ABR zu sichern, kann schnell zu seinem oder sogar zum Verlust des gesamten Sorgerechts führen

Ich fand es daher richtig von Ocean, die Wohnung zu verlassen!

Das WM ist in D gegen eine Mutter noch nicht durchsetzbar, eine sehr gute Umgangsregelung, wie vorliegend zkizziert, ist machbar, Standard sicher.

Bereits Standardumgang bedeutet ein Zusammenleben von 30% der Jahreszeit, die vorliegende Regelung ergibt über 35%. Damit ist Ocean nicht mehr allzu weit vom WM entfernt.

Meine Empfehlung lautet:
Das Unvermeidbare akzeptieren, ABR-Antrag zurückziehen und nur noch die gute Umgangsregelung gerichtlich bestätigen lassen. Zeit, Geld und Nerven besser für die neue Familie in spezieller Organisation einsetzen. Das Kind wird es auch danken.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2012 20:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fand es daher richtig von Ocean, die Wohnung zu verlassen!

Komisch, ich lese seit Anfang des Threads, dass Oceanborn mit dem gemeinsamen Kind in der Ehewohnung lebt.
Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2012 20:46
(@Brainstormer)

Moin,

Ein häufiger Irrtum ist auch die Annahme, im worst case sei man eben wieder da, wo man vorher war. Das ist aber nicht der Fall: Ein verlorenes ABR-Verfahren verschafft dem Verfahrensgegner eine Menge Oberwasser: Er/sie sonnt sich in der quasi amtlichen Bestätigung, in der Vergangenheit alles richtig gemacht zu haben, nach richterlicher Auffassung der bessere Elternteil zu sein und deshalb auch in Zukunft den Ton angeben zu dürfen. Das ist dann das Ende von Augenhöhe.

Wo ist denn die Augenhöhe jetzt? Der Next geht in der Ehewohnung ein und aus und DEF nutzt ihre ungerechtfertigt bessere Machtposition, um ihn ins Abseits zu drängen. Und vor allem, welche Möglichkeiten bleiben ihm denn sonst? Dazu lese ich hier immer recht wenig. Tipps und Hinweise sind gefragt, was er sonst noch machen könnte, um seine Position gegenüber der KM zu verbessern.

Alles was ich lese ist immer nur: "du hättest nicht ausziehen sollen" und "du hast sowieso keine Chance". Dazu fällt mir spontan folgender Spruch ein, der den Nagel auf den Kopf trifft::

Alle sagten: "Das geht nicht." Dann kam einer, der wusste das nicht, und hat es gemacht.

Ich habe Respekt vor Oceans Entscheidung, mit allen Mitteln für sein Kind zu kämpfen.

Was das eingangs eingefügte Statement angeht, so steht es stellvertretend für viele ähnliche "Hinweise", bei denen ich mich regelmäßig darüber wundere, auf welcher Seite hier manche eigentlich stehen. Es ist mir schleierhaft, warum Väter so oft entmutigt werden, in die Offensive zu gehen? Manchmal frage ich mich ernsthaft, ob das hier ein "Väter-Forum" ist oder ein "Wie-unterwerfe-ich-mich-am-besten-der-KM-Forum"? Fehlverhalten der KMs werden bagatellisiert und selbst eindeutige Verstöße gegen das Gesetz (Stichwort: Mitnahme des Kindes aus der Ehewohnung) schulterzuckend und mit Verweis auf die gängige Rechtsprechung abgetan. Meiner Meinung nach, absolut kontraproduktiv, denn wenn Väter immer einfach alles schlucken, wird sich nie etwas an ihrer - durch das Familien(un)recht - geschwächten Position ändern.

Viva la Revolution!  😉
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2012 20:59
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Komisch, ich lese seit Anfang des Threads, dass Oceanborn mit dem gemeinsamen Kind in der Ehewohnung lebt.
Gruß Tina

Ja, so lese ich das auch, die Karten sind also noch nicht vermischt.
Der Antrag ist raus und egal wie es ausgeht, ich wünsche ihm viel Glück.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2012 21:09
(@fruchteis)
Registriert

(...)
Der Auszug ist beschlossen. Die Situation in der gemeinsamen Ehewohnung ist für mich untragbar geworden, da Next hier ein und ausgeht. Wir sind ja auch seit Monaten in Moderation. Willensbekundungen meinerseits sollten daher nachweisbar sein, insbesondere habe ich die Schritte zum Umzug eingeleitet als in der Moderation noch klar das WM angestrebt wurde. Die Moderatorin wird sonst vom Gericht eingesetzt.
(...)

Offenbar fallen Entschluß und seine Umsetzung weit auseinander. 😉

Ich korrigiere:

Ich finde daher die ursprüngliche  Entscheidung von Ocean richtig, die Wohnung zu verlassen!

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2012 21:21




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