Hallo Oceanborn,
zu Deiner Frage: Eine Elternvereinbarung über ein Wechselmodell hat mehr Wert als eine über Umgang, weil damit kein prinzipielles Einverständnis von Euch als Eltern verbunden ist, dass KM der Betreuungselternteil und Du der Umgangselternteil wirst.
Somit ergibt sich, wenn es dann doch vor Gericht geht, die Chance, dass Dein Auszug vor Gericht als positiver Lösungsansatz und zugl. als einvernehml. Einigung gewertet wird und nicht als Zurücklassen des Kindes.
Klar ist, dass auch das keine richtige Sicherheit bietet.
Eine Vereinbarung über ein Wechselmodell ist für ein Gericht auch ein starkes Signal, dass beide Eltern sich schon während der Ehe/Partnerschaft paritätisch um das Kind gekümmert haben und dass beide sich gegenseitig als Eltern für kompetent halten. Damit sind klassische Strategien von "Kindesbesitzern"/"Kindesbesitzerinnen" wie "er/sie ist nicht erziehungsgeeignet, daher gibt's keinen/geringen/nur begleiteten Umgang" vor Gericht nur noch ziemlich schwer zu fahren.
Gruss
Tarek
(hab Dir auch noch eine PN geschrieben)
Moin.
Eine Vereinbarung über ein Wechselmodell ist für ein Gericht auch ein starkes Signal, dass beide Eltern sich schon während der Ehe/Partnerschaft paritätisch um das Kind gekümmert haben und dass beide sich gegenseitig als Eltern für kompetent halten. Damit sind klassische Strategien von "Kindesbesitzern"/"Kindesbesitzerinnen" wie "er/sie ist nicht erziehungsgeeignet, daher gibt's keinen/geringen/nur begleiteten Umgang" vor Gericht nur noch ziemlich schwer zu fahren.
Ich möchte da nochmal in die selbe Kerbe schlagen! Deine Strategie muss sein, eine Elternvereinbarung, die das WM festschreibt, zu verhandeln. Und je länger ihr die Elternvereinb dann lebt, desto schwerer wird es für KM, diese aus x-beliebigen Gründen einfach über Bord zu werfen. Hier würde, für eine etwaig folgende Gerichtsverhandlung, eine Art Indiz entstehen, und die KM müsste begründen, was sich geändert, seitdem sie dem WM zugestimmt hat. Aber natürlich ist auch das ist kein Selbstgänger, à la "Verstoß der KM gg Elternvereinbarung wird sanktioniert".
Nur, ohne eine WM-Vereinbarung und ohne ein gelebtes WM, wird es einfach sauschwer bis unnmöglich gegen den Willen der KM später ein WM oder was ähnliches zu etablieren, wenn Du ausgezogen bist. Es fehlt einfach jeglicher Druckpunkt für die KM etwas herzugeben, was sie nicht will oder nicht für gut hält.
Deshalb nochmal die wirklich wichtige Empfehlung: Nutze Deinen "Störfaktor", nämlich dass Du noch vor Ort bist, dahingehend, dass ihr eine Elternvereinbarung unterschreibt, die Deine Punkte dokumentiert! Erst dann solltest Du ausziehen (ideal wäre, sie zieht aus, dann würde ich schreiben: "erst dann erlaubst Du ihr die Kinder mitzunehmen"). Ergänzend würde ich noch vermeiden, in die Elternvereinbarung den Auszug als Bedingung mit aufzunehmen. Das könnte man im Nachhinein sicherlich irgendwie als erpresserisches Verhalten gg Dich verwenden. Hier muss Deine Argumentation sein: "Das hat in der Elternvereinbarung nichts zu suchen". Ggf. in einer Art "Präambel" eingangs den Status-quo festhalten, zB "Trennung ist einvernehmlich erfolgt - KV wird ausziehen - Umgangsregelung ist nötig - deshalb wird vereinbart was folgt"
Viel Erfolg
Toto
@ocean
Du hast dich in das WM verrannt. Das ist schon in Ordnung,aber schaff du doch erstmal
Fakten bzw. einen Vorteil für dich, indem du nicht das Feld räumst,sondern in der jetzigen
Wohnung mit dem KInd bleibst.
Du bist ja bereit für das WM aber die KM nicht. Warum sollte sie denn zustimmen ??
Sie hat dir ein Angebot gemacht oder hab ich das falsch gelesen.
aber es istz am Ende deine Entscheidung,wie du weiter vorgehst. Ziehst du aus euer
Ehewohnung aus,hast du eigentlich schon deine Zustimmung gegeben,das euer
Kind bei Mama bleibt.
Man o man, schmeiss den NEXT der KM raus fertig. Und ich würde alles aushalten,schon
aus Liebe zu meinem KInd.
Ich hatte dies bereits schon geschrieben, ich war 2005 in der gleichen Situation.
Warum soll er ausziehen ?? Die beiden sind noch verheiratet. Die KM hat einen Neuen und
der hat garnix in der jetzigen Wohnung zu suchen. Ocean soll vor Ort bleiben.Er braucht
nix machen uasser dem Next ein Hausverbot aussprechen und eben die Polizei dieses
vollstrecken lassen. Glaub mir die EX geht dann ab,aber die ist sein Vorteil,wenn er ruhig bleibt.
Irgendwann zieht die EX aus. Das Kind darf sie jedoch ohne Zustimmung von ocean nicht mitnehmen.
Und schon hat er sehr gute Karten.
jenpa
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin.
Warum soll er ausziehen ??
Weil das aus meiner Sicht die Fronten nur noch extrem verhärtet. Und - der TO schrieb es oben schon mal - die Situation auch für ihn nicht tragbar ist. (kann ich verstehen!)
Deshalb mein Rat: Elternvereinbarung aufsetzen und als Gegenleistung dafür den Auszug in Aussicht stellen. Aber in keinem Fall vorher ausziehen!
Gruß, TH
Nun ich hätte ja auch eine Elternvereinbarung schriftlich aufgesetzt.
Diese Vereinbarung würde beim moderierten Gespräch zwischen mir und der KM von mir vorgelegt.
Der Ausdruck wurde nicht mal angeschaut und die Dame vom Jugendamt sagte binnen von 2 Sekunden ohne.draufgeschaut zu haben zur KM "das müssen Sie nicht unterschreiben"
Leute macht euch nichts vor. Ihr habt kein Recht was über 2Wochenenden-Regelung und hälftige Ferienzeit hinausgeht.
Wechselmodell ? Könnt ihr anhaken. Werdet ihr nirgendwo zugesprochen bekommen.
a) Bindung Kind zur Mutter das ist das.was zählt
b) die Gerichte entscheiden hier im.Sinne.des.Staates. und für.den Staat ist es viel billiger den KV auszunehmen bis aufs letzte. Beim.Wechselmodell würde.das ja bedeuten.dass.die KM und.der KV dann.auch nimmer.Vollzeit arbeiten kann. Man kann nur eine Kuh melken.die Milch gibt. Und das ist dem Fall nicht die Kuh sondern der Ochse.
An alle Wechselmodell willigen Kindsvater da draussen. Schminkt euch den Gedanken.ab. gibt es nicht in Deutschland. Wenn.die KM nicht zustimmt keine.Chance.
Und.da 90% der KM
a) aus niedrigen Beweggründen ohnehin nicht bereit sind das Kind eine Minute länger als notwendig zum KV zu lassen
b) den KU als warmen.Geldregen gerne annehmen ( bitte hier jetzt nicht weiter kommentieren )
werden diese einen Teufel tun und.einem Wechselmodell zustimmen.
Seht es einfach ein.
Nichts wird mehr sein.wie es war.
Nichts wird sein wie es soll
Das einzige was Fakt ist :
Klappe halten, den Affen machen und zahlen bis ihr nichts mehr habt
Beim.Wechselmodell würde.das ja bedeuten.dass.die KM und.der KV dann.auch nimmer.Vollzeit arbeiten kann.
Moin Gelackmeierter,
das ist so nicht richtig.
Aus meiner Erfahrung können sehr wohl beide Elternteile in Vollzeit arbeiten, solange (einer) der Arbeitgeber ein Minimum an Flexibilität ermöglicht.
Unter meinen Kollegen gibt es sogar ein Ex-Paar, die ihre 2 Kleinkinder im WM betreuen, obwohl beide im 4-Schicht System arbeiten.
VG WH
Moin dG!
Ich finde Deinen Post hier etwas destruktiv und letztlich auch Fehl am Platz. Nur weil bei Euch das WM nicht funzt, heisst es nicht, dass es nicht geht! Und schon gar nicht, dass der TO hier keine vom Standardumgang abweichende Regelung durchsetzen kann (im Handeln mit der KM!)
Leute macht euch nichts vor. Ihr habt kein Recht was über 2Wochenenden-Regelung und hälftige Ferienzeit hinausgeht.
Wechselmodell ? Könnt ihr anhaken. Werdet ihr nirgendwo zugesprochen bekommen.
Richtig ist: Wenn es hart auf hart kommt und Gericht ausurteilen muss, dann wird es tendenziell nicht zu einem WM kommen. Das hat verschiedene Gründe, einer dafür ist aber sicher auch, dass ein WM Kommunikation voraussetzt, die mindestens erschwert ist, wenn über den Umgang ein Gericht urteilen muss.
Das heisst aber noch lange nicht, dass es nicht gute Gründe für die Vereinbarung flexiblerer Umgangsrhythmen gibt, die auch die KM überzeugen können:
-Weils gut ist fürs Kind
-Weil es die eigene Berufstätigkeit besser ermöglicht (Karriere, vielleicht auch Kohle)
-Weil KM auch Freiheiten gerne hätte (zB für Next, ...)
Im hier offenen Thread geht es darum, dass der TO das Angebot der KM, das ja über Regelumgang hinaus geht, in irgendeiner Form festzurrt, bevor er seinen Trumpf, nämlich den Nervfaktor in der Whg anwesend zu sein, aufgibt. Ja, es ist ein Basar irgendwie...
Gruß, toto
Nun aus eigener Erfahrung kann ich sagen in der Wohnung bleiben.
Schriftlich vereinbaren das haelftige Betreuung veranbart würde. Wobei ich nicht weiss wie das Schriftstück aussehen muss und von wem abgezeichnet.
Mir hat meine Hexe damals in Ihrer Hysterie das Messer an den Hals gehalten um ihrer Bitte Nachdruck zu verleihen doch bitte aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung auszuziehen. Ich bin damals unter Schock.aus.der Wohnung geflohen. Allerdings mit 2 grossen Fehlern
1.) Habe meine kleine.Tochter in ihrem Bett liegen lassen
2.) Habe nicht geschrien und die Polizei gerufen
Der Anwalt von ihr hätte dann geschrieben
Dass ich aufgrund der Bitte seiner Mandantin doch aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung auszuziehen in beidseitigem Einvernehmen nachgekommen bin.
Und ich kann nichts absolut nichts beweisen und keiner glaubt mir.
Das.war der groesste Fehler meines Lebens zu fliehen. Vorallem ohne den Wurm.
Ich hätte schreien.sollen wie am Spiess. Oder noch besser das.Messer.rumdrehen und in.Ihre.Richtung.
Aber.dann.wäre.ich kein.Deut besser als.die.Hexe.
Aber ich.werde abgestraft dafür das.ich meines Kindes beraubt wurde.
Moin DG,
b) die Gerichte entscheiden hier im.Sinne.des.Staates. und für.den Staat ist es viel billiger den KV auszunehmen bis aufs letzte.
[...]
Und.da 90% der KM
a) aus niedrigen Beweggründen ohnehin nicht bereit sind das Kind eine Minute länger als notwendig zum KV zu lassen
[...]
Das einzige was Fakt ist :
Klappe halten, den Affen machen und zahlen bis ihr nichts mehr habt
von den Dir bereits vor Wochen gegebenen Ratschlägen in Sachen "psychische Gesundheit" hast Du bislang offenbar nichts umgesetzt. Du bist dadurch allerdings auch weit entfernt davon, anderen sinnvolle Ratschläge zu geben; Deine Hassbrille auf alles und jedes, selbst erfundene Zahlen und irgendwelche markigen Stammtisch-Parolen helfen weder Dir noch anderen.
Insofern wäre hier etwas Zurückhaltung angebracht; für Frauenhasser-Sprüche gibt es andere Foren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@martin
Mehrere Gespräche mit meinem Anwalt und meine eigene Erfahrung verleihen mir doch die Möglichkeit dem Kollegen hier unbedingt anzuraten die eheliche Wohnung nicht zu verlassen ohne dass das Wechselmodell nicht vorher Wind- und wasserdicht formuliert wurde. ( wie das auszusehen weiss ich wie gesagt nicht )
Alle mündlichen Zusagen der KM ( ja selbst die bei mir angewandte Waffengewalt die ich allerdings nicht beweisen kann ) zählen nicht und sind Schall und Rauch. Was zählt ist der Fakt dass du die eheliche Wohnung verlassen hast zum Tag X. Das ist das was zählt und sonst nix anderes. Und ab diesem Tag X hat die KM alle Fäden in der Hand.
Sie muss Dir und dem Kind gar nichts zustehen was über die 14Tage Regelung und hälftige Ferienzeit hinausgeht. Und selbst das kann.Sie durch Handwerkszeug torpedieren.
Mein Anwalt sagte :
- selbst wenn ich meine.Arbeitszeit halbiere ( aus gesundheitlichen Gründen )
- oder gar ganz berufsunfähig werden würde und somit 24 Stunden Zeit hätte fürs Kind
heisst das noch lange nicht das.an.dem.durch meinen Auszug installierten Residenzmodell gerüttelt werden kann.
Ein kleiner Ton.der KM gegen das.Wechselmodell vor Gericht und deine Chancen darauf sind mehr als schlecht.
Gesetzlichen Anspruch darauf hast Du nicht da es nirendwo gesetzlich verankert ist.
Wenn du an eine.solche (H)exe wie ich geraten bist die.Dir jeden Cent aus der Tasche ziehen und.Dich lt. Ihrer.Aussage in der Gosse.sehen will (@Martin und.das hat jetzt nichts mit.Frauenfeindlichkeit zu tun ), dann wird auch Deine Ex nen Teufel tun und sich für.das.Wechselmodell aussprechen. Weil.das schlicht und ergreifend heissen würde
a) das Kind mehr in.deine.Obhut geben zu müssen ( und.da haben.viele KM ein ganz grosses Problem.damit weil.Sie.sich als.Alleinherrscherin fühlen und.diese Macht.auskosten )
b) schlicht und ergreifend nicht mehr den warmen Geldregen am Monatsanfang haben
Nochmals klare.Ansage.
Nicht aus der Wohnung raus.vorher.
Sonst habt Ihr14 Tage Regelung und haelftige Ferien.
Und sonst nichts.absolut nichts
@dG:
Was Du in #29 schreibst, ist ja weitgehend richtig! Und gerade deshalb haben wir - ich wdh mich - dem TO geraten, erst eine Vereinbarung zu erzielen und dann auszuziehen, ansonsten kann es passieren, dass KM keinen vernünftigen Einigungsbereich mehr anbietet. Denn für fast alles, was über den Standardumgang hinausgeht - und das ist, und das ist das, was Dein Anwalt Dir auch erläutert hat - braucht es eine Einigung (= Zustimmung) der KM! Und klar, wenn Ex das nicht will, und sich auch noch über KU etc freut, dann hat ein WM keine Chance!
Was wir hier aber kritisieren, ist Dein Post #24! In dem Du Deine Erfahrungen mit Deiner Ex und Deiner speziellen Situation verallgemeinerst! Das geht so nicht!
Natürlich gibt es WMs! (ich kann über eins berichten, dass aber natürlich auch in Teilen sehr individuell ist).
Und deshalb gibt es offensichtlich auch KMs die dem zustimmen (aus unterschiedlichen Gründen - s. mein Post oben).
Und deshalb werde ich hier alle ermutigen, die Chancen für ein WM, mindestens aber einen erweiterten Umgang, zu nutzen! Zum Wohl der Kinder! Bei allen Schwierigkeiten dies es mit sich bringt! Bei aller Vorsicht, da nicht allen KMs zu trauen ist! Und bei allem Realismus, dass es gegen die KM (leider) nicht geht!
Gruß, toto
Kollegen, bitte dringend um Muster zu Elternvereinbarungen über das WM.
Ich werde kämpfen.
Chancen ordentlich meint RA.
Weil?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Kontinuität.
Hat sie auch. Ihr habt als Eltern zusammen gelebt.
Deine Ex hat, soweit ich mich erinnere, bisher studiert und nicht gearbeitet. Dass sie Reisen unternommen hat, wird ihr niemand zur Last legen. Du im Gegenzug verdienst Geld, bis damit höchstwahrscheinlich für Frau und Kind leistungsfähig. Was sollte jetzt ein Gericht motivieren, einen Dreijährigen von seiner Mutter zu trennen?
Versteh mich nicht falsch, ich habe kein Problem damit, wenn ein Kind bei seinem Vater aufwächst. Aber die Voraussetzungen bei Dir lassen meine Glaskugel weissagen, dass Du es sehr schwer haben wirst und die Chancen minimal sind. Denn während sie das Kind für ein paar Stunden fremdbetreuen (pädagogisch wertvoll) und sich ansonsten selbst kümmern kann, bist Du durch einen Vollzeitjob viel unflexibler.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
So ist es.
Ich denke, dein RA braucht mal wieder ein Mandat und hält dir deswegen so ne fette Möhre vor die Nase.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Ocean,
weil es aus der Forenerfahrung auch immer wieder vorkommt: Wie steht es um Deine Motiviation KU zu zahlen? Auch dieser "Grund" ist für manche Väter wohl Auslöser, das Wechselmodell so zu forcieren. Vor dem Hintergrund, dann keinen KU zahlen zu müssen. Auch hier noch mal der Hinweis: Wenn Du weniger also 50,1 Prozent betreust bzw. die KM das ganze Wechselmodell kippt zahlst Du eh KU. Gruß Ingo
Ingo, wer auf deine Frage antwortet: "Ja ich möchte gerne vollen KU zahlen auch wenn ich das Kind zu 50% betreue", der lügt. Gerechtigkeit in diesem Punkt ist durchaus ein Vorteil des WM. Im übrigen würde ich meiner nicht erwerbstätigen Exe, dann immer noch 50% KU schulden.
Was mir aber das Wichtigste ist: In den letzten Jahren habe ich viel Mist erlebt. Ich kenne meine Frau, weiss wie sie tickt. Das kann nicht gut für unser Kind sein. Ich gehe jetzt und lasse Kind zurück? Das könnte ich mir nicht verzeihen. Daher tendiere ich zu dem Schritt.
Im Zweifel wäre Kind besser bei mir aufgehoben, davon bin ich überzeugt. Auch deshalb, weil ich - am längeren Hebel sitzend - den Umgang von Kind/KM fördern würde bis hin zum WM. Andersrum sieht das anders aus. "Ich **tsts - ID 36** auf die Vereinbarung (noch nicht mal vorliegend)" konnte ich mir letztens anhören als ich KM mit Verweis auf den Next einen Gefallen verweigerte.